Anzeige wegen Nötigung erhalten - zu dichtes Auffahren im Hang
Guten Abend zusammen,
ich habe gestern Besuch erhalten von zwei freundlichen Mitarbeitern der Polizei. Diese überreichten mir eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Allerdings empfinde ich mein Verhalten absolut nicht als Nötigung oder sonstiges. Vorgefallen ist folgendes:
Umleitung innerorts durch eine 30er Zone (ziemlich eng, leichter Hang). Frau im Kleinwagen vor mir. Als Gegenverkehr kam, der allerdings direkt Platz machte, hielt die Dame vor mir abrupt an. Ich bremste ebenfalls ab, wir kamen zum stehen, ich hielt ungefähr einen Meter Abstand zu ihr. Sie versuchte anzufahren, rollte 2x zurück. Aus dem Meter Platz zwischen uns wurden wenige Zentimeter. Sie gestikulierte wild rum. Ich wollte zurück setzen, bevor sie mir drauf fährt, im selben Moment fährt sie ein 3. Mal an, schafft es diesmal und wir tuckern weiter durch die 30er Zone mit knapp 20km/h. Sie bremst aus unerfindlichen Gründen noch mehrmals, ich natürlich jedes Mal auch und wie dem so ist beim Bremsen, fährt man dem Vordermann dann etwas dichter auf.
Sie biegt in meine Straße ab, sieht dass ich vorm Haus parke, wendet, hält vor meinem Auto und blafft mich laut an, warum ich ihr im Hang so dicht aufgefahren wäre etc. Ich habe sie freundlich angelächelt, gemeint sie solle doch bitte anfahren lernen und bin schnell ins Haus, weil ich etwas Angst hatte, sie steigt aus und wird handgreiflich.
Anscheinend hat mein freundliches Lächeln und meine Aussage am Ende die Dame so gereizt, dass sie zur Polizei ist und dort ausgesagt hat, ich wäre ihr die ganze Zeit so dicht aufgefahren, dass sie nicht mal mehr mein Nummernschild hätte erkennen können.
Meine Frage nun, da ich mir nie irgendwas zu Schulden kommen lassen hab, sie un ich keinerlei Zeugen haben,... Was kann da auf mich zu kommen? Ich meine, letztendlich bin ich ihr wirklich nicht zu dicht aufgefahren, da sie mir eh total unsicher vor kam und bei ihren unnötigen Bremsmanövern hätte ich ihr sonst irgendwann auf der Stoßstange gehangen... Hab nur etwas Panik, dass man ihr mehr glauben schenkt als mir..
Beste Antwort im Thema
Keine Ahnung was an der Geschichte vom TE dran ist, aber bei 1 Meter Abstand am Hang habe ich da so meine Vorstellungen was der TE ansonsten so für „normal“ hält.
Fakt ist Abstandsünder sollten viel öfter zur Rechenschaft gezogen werden. Das würde so richtig Geld in die Kassen spülen.
Vernünftige Abstände würden so manches Limit überflüssig machen, viel Stress vermeiden und der Verkehr würde flüssiger laufen.
82 Antworten
Ich hatte mal einen Fall, da bin ich mit dem Bus an eine Straße gekommen, bei der ich Vorfahrt zu achten hatte... Dort Stand ein PKW, dessen Fahrerin aber stehend mit irgendwas unterhalb des Lenkrads beschäftigt war, ich vermute mal Handy, SMS schreiben... Als ich dann fuhr, dachte die Dame sie müsste spontan mit quietschenden Reifen und Vollgas hupend auf mich zufahren...
Ich bekam dann einen Anruf meiner örtlichen Polizeiwache, eine aufgebrachte Dame hätte mich anzeigen wollen, ich hätte ihr gemeingefährlich die Vorfahrt genommen...
Da hab ich dem Beamten genau so meine Sicht erläutert, und hab nie wieder was davon gehört...
Zitat:
@eddiotos schrieb am 12. Nov. 2017 um 20:22:35 Uhr:
Ähm, doch? Sicherheitsabstand gilt immer. In Städten ist es sogar so, dass man aufgrund der Unübersichtlichkeit eigentlich wiederum mehr Abstand einhalten müsste, als sich durch die Geschwindigkeit ergeben würde.
Wenn man das ganze mal genau angeht, gelten immer mindestens 2 Sekunden Abstand, jedoch dürfen diese unterschritten werden, wenn die Bremsbereitschaft gesteigert wird.
Wenn ich mir die Schilderung so ansehe, war genau das der Fall. Die Bremsbereitschaft war ob des Verhaltens des anderen VT erhöht, noch dazu sorgte das Verhalten des anderen VT maßgeblich für die Verringerung des Abstandes, indem unverhältnismäßig stark gebremst wurde (was ich einfach mal so behaupte, ich war ja nicht dabei).
Sprich generell würde ich mir darum keinen Kopf machen, nicht nur weil das Tempo an sich schon so gering war und die entsprechend nötigen Abstände entsprechend klein ausfallen, sondern auch deshalb, weil nichts weiter passiert ist, außer eben dass der andere VT sich bedrängt fühlte.
Zitat:
@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 03:08:40 Uhr:
Zitat:
@eddiotos schrieb am 12. Nov. 2017 um 20:22:35 Uhr:
Ähm, doch? Sicherheitsabstand gilt immer. In Städten ist es sogar so, dass man aufgrund der Unübersichtlichkeit eigentlich wiederum mehr Abstand einhalten müsste, als sich durch die Geschwindigkeit ergeben würde.Wenn man das ganze mal genau angeht, gelten immer mindestens 2 Sekunden Abstand, jedoch dürfen diese unterschritten werden, wenn die Bremsbereitschaft gesteigert wird.
Ach so, wo kann man das nachlesen ?
Ist das neu ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Nov. 2017 um 07:6:51 Uhr:
Ach so, wo kann man das nachlesen ?
Ist das neu ?
So neu dürfte das nicht sein. Ich müsste das entsprechende Urteil dazu nochmal raussuchen, damit ich es dir genauer sagen kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 20:05:06 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Nov. 2017 um 07:6:51 Uhr:
Ach so, wo kann man das nachlesen ?
Ist das neu ?So neu dürfte das nicht sein. Ich müsste das entsprechende Urteil dazu nochmal raussuchen, damit ich es dir genauer sagen kann.
Wie will man das nachweisen im Falle einer Abstandskontrolle ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. November 2017 um 20:36:56 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 20:05:06 Uhr:
So neu dürfte das nicht sein. Ich müsste das entsprechende Urteil dazu nochmal raussuchen, damit ich es dir genauer sagen kann.
Wie will man das nachweisen im Falle einer Abstandskontrolle ?
Das wäre natürlich noch so ein Thema für sich. Nachweisbar wäre aber z.B. ob man beschleunigt hat oder nicht, da beim Beschleunigen z.B. keine erhöhte Bremsbereitschaft gewährleistet werden kann.
Den Beschluss als Volltext habe ich gerade nicht zur Hand. Wer ihn findet, kann ihn gerne hier mit einstellen.
OLG Hamm, 16.11.1993 - 4 Ss OWi 867/93
Zitat:
@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 21:10:15 Uhr:
Den Beschluss als Volltext habe ich gerade nicht zur Hand. Wer ihn findet, kann ihn gerne hier mit einstellen.OLG Hamm, 16.11.1993 - 4 Ss OWi 867/93
Also ich melde mich da nicht an um das zu lesen.
Und 25. Jahre ist auch ne lange Zeit.
Mir fällt da nur ein Video ein in dem ein Stundman mit einem Abstand, den viele für normal halten, mit 80 kmh hinter einem anderen Fahrzeug hinterher gefahren ist, und obwohl er wusste das ihn gleich eine Vollbremsung erwartet ist er hinten reingedonnert.
Also ich halte die erzwungene Bremsbereitschaft für keinen Vorteil, es sei dann man ist ansonsten nur im Wachkoma unterwegs.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. November 2017 um 21:45:30 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 25. November 2017 um 21:10:15 Uhr:
Den Beschluss als Volltext habe ich gerade nicht zur Hand. Wer ihn findet, kann ihn gerne hier mit einstellen.OLG Hamm, 16.11.1993 - 4 Ss OWi 867/93
Also ich melde mich da nicht an um das zu lesen.
Und 25. Jahre ist auch ne lange Zeit.Mir fällt da nur ein Video ein in dem ein Stundman mit einem Abstand, den viele für normal halten, mit 80 kmh hinter einem anderen Fahrzeug hinterher gefahren ist, und obwohl er wusste das ihn gleich eine Vollbremsung erwartet ist er hinten reingedonnert.
Also ich halte die erzwungene Bremsbereitschaft für keinen Vorteil, es sei dann man ist ansonsten nur im Wachkoma unterwegs.
Wie gesagt, "höchste Bremsbereitschaft" bedeutet letztlich, dass eine entsprechend geringe Reaktionszeit gefordert wird, sprich in dem Fall maximal 1 Sekunde. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn der Fuß schon quasi das Bremspedal berührt und man den vor einem liegenden Verkehr gut einsehen kann.
Da dies nicht den Normalzustand im Straßenverkehr darstellt, ist es durchaus nicht verkehrt, auch diesen Sonderfall genauer geregelt zu haben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. November 2017 um 21:45:30 Uhr:
Mir fällt da nur ein Video ein in dem ein Stundman mit einem Abstand, den viele für normal halten, mit 80 kmh hinter einem anderen Fahrzeug hinterher gefahren ist, und obwohl er wusste das ihn gleich eine Vollbremsung erwartet ist er hinten reingedonnert.
Das ist nämlich das Witzige. Oder vielmehr Unwitzige, weil viele es schlicht nicht wissen:
Wenn zwei Fahrzeuge gleich stark bremsen, haben sie vorher und hinterher denselben Abstand, WENN sie gleichzeitig mit dem Bremsen beginnen. Bremst der Hintermann später, verringert sich der Abstand genau um den Betrag, den er innerhalb dieser Zeitspanne bei der vorherigen(!) Geschwindigkeit zurückgelegt hätte.
Fahren beide vorher 80 km/h (22 m/s), müssen sie mindestens 22 m Abstand gehabt haben, wenn der Hintermann nur 1 s später bremst, um unbeschadet zum Stehen zu kommen. Wohlgemerkt: eine Sekunde vom Sehen und Erkennen der Gefahr bis zum Einsatz der vollen Bremswirkung an den Rädern.
Mal drüber nachdenken.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. November 2017 um 12:44:10 Uhr:
Fahren beide vorher 80 km/h (22 m/s), müssen sie mindestens 22 m Abstand gehabt haben, wenn der Hintermann nur 1 s später bremst, um unbeschadet zum Stehen zu kommen. Wohlgemerkt: eine Sekunde vom Sehen und Erkennen der Gefahr bis zum Einsatz der vollen Bremswirkung an den Rädern.Mal drüber nachdenken.
Was aber nur bei identischen Fahrzeugen (bzw Fahrzeugen mit identischer Bremsleistung) so stimmt. Wenn das vordere Fahrzeug dagegen zb ein Trabbi ist und das hintere ein Porsche 911 oder dergleichen, dann sieht das ganze schon wieder anders aus. Da vergrößert sich während des Bremsvorganges der Abstand wahrscheinlich.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. Nov. 2017 um 12:44:10 Uhr:
Das ist nämlich das Witzige. Oder vielmehr Unwitzige, weil viele es schlicht nicht wissen:Wenn zwei Fahrzeuge gleich stark bremsen, haben sie vorher und hinterher denselben Abstand, WENN sie gleichzeitig mit dem Bremsen beginnen.
Aus welchen Wikipedia Beitrag hast du denn Unsinn denn her...
Dh jeder müssten den selben wagen mit der selben Bereifung und selben Luftdruck. Sowie gleichen Zustand der bremse...
In welcher welt leben wir?
Die Bremswege sind so dermaßen unterschiedlich, dass selbst bei identischen fahrzeugen deine Rechnung kaum zustande kommt.
Selbst wenn sich beide absprechen ist sowas sehr schwer.
Was soll man da nachdenken? Unsinn der in einer realen Welt total unrelevant ist.
Zitat:
@Didi95 schrieb am 26. November 2017 um 23:32:10 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. Nov. 2017 um 12:44:10 Uhr:
Das ist nämlich das Witzige. Oder vielmehr Unwitzige, weil viele es schlicht nicht wissen:Wenn zwei Fahrzeuge gleich stark bremsen, haben sie vorher und hinterher denselben Abstand, WENN sie gleichzeitig mit dem Bremsen beginnen.
Aus welchen Wikipedia Beitrag hast du denn Unsinn denn her...
Dh jeder müssten den selben wagen mit der selben Bereifung und selben Luftdruck. Sowie gleichen Zustand der bremse...
In welcher welt leben wir?
Die Bremswege sind so dermaßen unterschiedlich, dass selbst bei identischen fahrzeugen deine Rechnung kaum zustande kommt.
Selbst wenn sich beide absprechen ist sowas sehr schwer.
Was soll man da nachdenken? Unsinn der in einer realen Welt total unrelevant ist.
Von der Sache her hat er schon Recht. Natürlich ist die Aussage nur theoretischer Natur, „……wenn zwei Fahrzeuge gleich stark bremsen....“, er hat ja nicht geschrieben „...wenn zwei gleiche Fahrzeuge bremsen....“. Geschickter hätte er natürlich das Wort „verzögern“ benutzen können.
Die Aussage stimmt so, wie er sie getätigt hat durchaus.
Wenn sie gleich stark bremsen, bauen beide ihre Geschwindigkeit gleich schnell ab, völlig ungeachtet aller Bedingungen, da die reale Verzögerung letztlich das Ergebnis dieser Bedingungen ist.
Zitat:
@FWebe schrieb am 26. November 2017 um 05:22:00 Uhr:
Dies kann nur gewährleistet werden, wenn der Fuß schon quasi das Bremspedal berührt und man den vor einem liegenden Verkehr gut einsehen kann.
Hä? Dann bleibt man aber irgendwann stehen (wenn man keinen Tempomat hat).
Das ist doch nicht die Definition von Bremsbereit.
Gruß Metalhead