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Boardstein aufgefahren, Anzeige ?

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 20:52

Hallo zusammen,

mir ist heute etwas dummes passiert... mich hat es in einer längeren Kurve etwas aus der Spur geschleudert und ich bin mir der vorderen rechten Ecke auf den Boardstein auf dem ein Kind mit seinen Eltern auf Fahrrädern war.

Der hat sich dann natürlich rieseg aufgeregt was passieren hätte können mit seinem Kind.... und er meinte er wird mich Anzeigen..

Meine Frage, ist das berechtigt ?

Ich war mit der vorderen rechten Ecke für ca 1 Sekunde auf dem Bürgersteig und dann auch schon wieder unten, das Kind war gut 3-4 Meter weg von meinem Auto da hätte ich schon komplett auf den Bürgersteig auffahren müssen das ich jemanden Angefahren hätte...

 

Naja...was meint ihr ?

Die Dame vom ADAC konnte mir keine genaue Auskunft geben meinte aber das sie das nich glaubt da die Polizei nichts macht solange niemand verletzt wurde...

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2010 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Hm überhöhte Geschwindigkeit ?

Naja es war in der Stadt ich fuhr etwa 40km/h...

Du solltest vor allem erstmal in dich gehen und (je nach Konfession) dem jeweils Zuständigen danken, dass nichts passiert ist. Sei froh, dass du die Gelegenheit hast, deinen Fahrstil zu überdenken, ohne dass erst jemand zu Schaden gekommen ist.

Und ja, die Aufregung der Eltern ist berechtigt. Wenn da meine Tochter in der Nähe gewesen wäre und ich hätte dich in die Finger bekommen, hättest du dich für "nur" eine Anzeige noch höflich bedankt.

EDIT: Ich gehe aber davon aus, dass da nichts nachkommt...

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Vorgeworfen werden kann dir Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Aber denke da wird nichts kommen, und die Eltern nur im Moment der Aufregung mit einer Anzeige drohten.

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 21:04

Hm überhöhte Geschwindigkeit ?

Naja es war in der Stadt ich fuhr etwa 40km/h...

Naja, für die Kurve scheinbar zu schnell, da du ja schließlich aus der Spur geschleudert wurdest.

50 km/h ist die max. Geschwindigkeit innerorts, nicht die Mindestgeschwindigkeit.

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 21:09

Das stimmt, ja es war eine sehr weite Kurve, habe sie einfach Unterschätzt...

Naja.. die wollten nichtmal meinem Namen oder sontwas Wissen... bestenfalls haben die mein kennzeichen.. ich vermute mal wenn die mich wirklich Anzeigen wollen hätten die zumindest meinen Ausweis verlangt, Namen oder sonstwas oder ?

am 9. Mai 2010 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Hm überhöhte Geschwindigkeit ?

Naja es war in der Stadt ich fuhr etwa 40km/h...

Du solltest vor allem erstmal in dich gehen und (je nach Konfession) dem jeweils Zuständigen danken, dass nichts passiert ist. Sei froh, dass du die Gelegenheit hast, deinen Fahrstil zu überdenken, ohne dass erst jemand zu Schaden gekommen ist.

Und ja, die Aufregung der Eltern ist berechtigt. Wenn da meine Tochter in der Nähe gewesen wäre und ich hätte dich in die Finger bekommen, hättest du dich für "nur" eine Anzeige noch höflich bedankt.

EDIT: Ich gehe aber davon aus, dass da nichts nachkommt...

Da kein Schaden vorliegt (weder Personenschaden noch am Bordstein) wird die Geschichte nur schwer nachzuweisen sein. Ob nun 1 Sekunde, 1 cm oder 1 Augenzwinkern spielt ohnehin (IMHO) keine Rolle.

Ob nun zu schnell gefahren, zu langsam eingelenkt oder die Straßensituation falsch eingeschätzt. Könnte jeder - berechtigt oder nicht - einfach so Anzeigen erstatten welche alle bis zum bitteren Ende verfolgt werden, da reicht ja schon eine Ausfahrt mit meiner 125er im Allgäu um vermutlich 10 Anzeigen zu bekommen ("fährt nicht im Straßengraben sondern viel zu weit links", "fährt 80 wo 80 ist" und "fährt an Ampeln nicht schnell genug weg und nötigt mich daher") und vermutlich 10 Anzeigen zu geben ("bremst mich nach Überholvorgang aus um mir mit wilden Handbewegungen anzuzeigen ich solle mich nach rechts auf den vom Mengele-Ladewagen gefallenen Dreck bewegen", "überholt mich im Überholverbot trotz 80 km/h-Limit" und "hupt mich an zwei aufeinanderfolgenden Ampeln an weil ich ihm nicht schnell genug wegkomme"). :)

Von da her: Abwarten. Entweder - wie schon geschrieben - erster Schreck gepaart mit aktuellem Fernsehwissen (man kann alles und jeden anzeigen) sowie fragliche Situation.

So wie ich deine Sicht und Schilderung interpretiere liegt kein "Rowdytum" vor, sondern eher Unachtsamkeit. Letztgenannte sollte dann demnächst sicherlich nicht mehr vorkommen, aber evtl. sitzt der Schreck ja tief genug damit vorausschauender und defensiver gefahren wird?

Grüße, Martin

Eine Anzeige ist auch möglich wenn nur das Kennzeichen bekannt ist.

 

Aber abwarten und Tee trinken ob überhaupt etwas kommt.

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 21:15

Das eine Anzeige nur mit kennzeichen möglich ist weis ich, macht aber doch nur mehr Arbeit.

Ich wollte nicht "rowdiehaft" Fahren... ich hatte die Kurve einfach völlig falsch eingeschätzt und dann ist das eben passiert... und natürlich war das auch für mich ein Schock !

am 9. Mai 2010 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Das stimmt, ja es war eine sehr weite Kurve, habe sie einfach Unterschätzt...

Naja.. die wollten nichtmal meinem Namen oder sontwas Wissen... bestenfalls haben die mein kennzeichen.. ich vermute mal wenn die mich wirklich Anzeigen wollen hätten die zumindest meinen Ausweis verlangt, Namen oder sonstwas oder ?

Nein Kennzeichen reicht aus, aber wenn es eine weite Kurve war und du mit 40km/h gefahren bist stimmt mit deinem Auto was nicht oder du hast so was von gepennt oder warst anderweitig beschäftigt.

 

Kannst von Glück reden das nicht mehr passiert ist, ich hätte mich bei den Eltern   zumindest Entschuldigt um einer Anzeige zu entgehen passieren kann dir dieses:

 

 

STGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs

Wer im Straßenverkehr

 

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

am 10. Mai 2010 um 6:57

Es regen sich den ganzen Tag überall tausende Leute auf und wollen jemanden Anzeigen, weil sie das für richtig halten....selbst wenn sie ihre Drohung war machen (was eher die Ausnahme sein dürfte) kommt da nicht viel...kann ich mir zumindest nicht vorstellen...

Gruß

Marc

am 10. Mai 2010 um 8:14

Zitat:

Der hat sich dann natürlich rieseg aufgeregt was passieren hätte können mit seinem Kind.... und er meinte er wird mich Anzeigen..

Niemals eine Diskussion mit solchen Leuten anfangen. Du hättest einfach deine Fahrt fortsetzen sollen und dann wäre die Sache erledigt gewesen. So hätten die nur dein Kennzeichen und das nützt einem gar nichts.

Zitat:

ich vermute mal wenn die mich wirklich Anzeigen wollen hätten die zumindest meinen Ausweis verlangt, Namen oder sonstwas oder ?

Keine Privatperson darf deinen Ausweis einsehen/verlangen, wo kommen wir da hin? Auch deinen Namen musst du nicht nennen.

Zitat:

Eine Anzeige ist auch möglich wenn nur das Kennzeichen bekannt ist.

Möglich ja, aber bringt zum Glück nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

selbst wenn sie ihre Drohung war machen (was eher die Ausnahme sein dürfte) kommt da nicht viel...kann ich mir zumindest nicht vorstellen...

Dem TE nützt es nicht viel, was du dir vorstellen kannst.

Entgegen deiner Vorstellung fallen wirksame Entscheidungen anders aus.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe

Zitat:

Eine Anzeige ist auch möglich wenn nur das Kennzeichen bekannt ist.

Möglich ja, aber bringt zum Glück nichts.

Wie kommst du auf den Unsinn, dass dies nichts bringt ?

Genau dies ist u.a. Sinn und Zweck eines Kennzeichens, sonst ist eine Verfolgung von z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder rücksichtsloses Verhalten, nicht möglich wenn nur das Kennzeichen bekannt ist.

Und wenn beide Elternteile aussagen, das eine Gefährdung des Kindes durch die Unachtsamkeit des TE vorlag, wird diesem nachgegangen, und der TE kann sogar mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen, denn im Falle des TE handelt es sich um eine besonders schwerwiegendes Abweichen vom normalen pflichtgemäßen Verkehrsverhalten.

Vorausgesetzt es wird eine Anzeige erstattet, stehen die Erfolgsaussichten gut.

am 10. Mai 2010 um 8:30

Zitat:

Wie kommst du auf den Unsinn, dass dies nichts bringt ?

 

Genau dies ist u.a. Sinn und Zweck eines Kennzeichens, sonst ist eine Verfolgung von z.B. Unfallflucht nicht möglich wenn nur das Kennzeichen bekannt ist.

Müssen wir das schon wieder durchkauen? Wie war das noch mit der Identifizierung ala Halter und Fahrerhaftung? Dazu MUSS ihm ja der Fehler erst einmal bewiesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe

Zitat:

Wie kommst du auf den Unsinn, dass dies nichts bringt ?

 

Genau dies ist u.a. Sinn und Zweck eines Kennzeichens, sonst ist eine Verfolgung von z.B. Unfallflucht nicht möglich wenn nur das Kennzeichen bekannt ist.

Müssen wir das schon wieder durchkauen? Wie war das noch mit der Identifizierung ala Halter und Fahrerhaftung? Dazu MUSS ihm ja der Fehler erst einmal bewiesen werden.

Müssen wir nicht durchkauen, um den Fehler des TE zu beweisen gibt es mindestens einen Zeugen, wenn der Richter letztendlich zu der Entscheidung kommt es war eine Gefährdung, nützt dir auch dein ganzes unsinniges Gerede nichts, das eine Anzeige nichts bringt :rolleyes:

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