Anzeige wegen Beleidigung
Guten Tag zusammen ,
Erstmal hoffe ich das ich hier richtig bin ansonsten verschieben .
Zu meiner Frage : Bin gestern um 23 Uhr in mein Ort rein gefahren dort waren Mädchen Alter ca 15/16 und habe Plastik Folien auf die Straße gekippt so das hat so geschimmert das es aussah wie Glas für mich bin mit allen vier Reifen natürlich drüber gefahren habe mich tierisch aufgeregt habe angehalten und habe aus dem Auto gerufen Hure habe geparkt und dann kam ihre Mutter Wut entbrannt auf mich zu gelaufen was mir einfällt sie zu Beleidigen ich würde eine Anzeige bekommen habe mich entschuldigt und habe auch gesagt das es aussah wie Glas und wohl gemerkt wiso schütten die Nachts um 23 Uhr Folien das Eimmer weise auf die Straße ist ja auch Umweltverschmutzung sie hat sich (Mutter) Kennzeichen aufgeschrieben und ich würde eine Anzeige bekommen haben angeblich diesen Vorfall auch gefilmt das weis ich nicht meine Angst ist jetzt einfach das ich wegen so einem Kinder Mist eine Anzeige am Hals habe . Denke man muss in einer gewissen Weise ja auch meine Situation sehen was wäre wenn mir meine Reifen vlt nicht in der Nächsten Kurve Weg geflogen wäre oder auf der Autobahn . Klar hätte ich mir dieses Wort sparen können aber was meint ihr welche Strafe falls was Da kommt kann mich erwarten wäre über jede Antwort dankbar
Lg pfuzzy
Beste Antwort im Thema
Zeige Du doch diese Figuren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an. Stelle Dir vor, es muss jemand auf diesen Folien bremsen. Ich würde den Vorgang an Deiner Stelle der örtlichen Polizei melden.
Geht nicht nur um Umweltschutz bei so etwas.
Die ticken doch nicht richtig. Vor so bildungsungeübten Personen mit herausfordernden Eigenschaften sollte man keine Angst haben.
138 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. September 2018 um 22:19:09 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 21:59:53 Uhr:
In beiden Fällen ist die Berufsbezeichnung eine Berufsbezeichnung.In dem einen Fall ist es aber eine strafbare Beleidigung, im anderen nicht.
Das ist in äußerst vielschichtiger Art und Weise unzutreffend.
Zitat:
@mattalf schrieb am 10. September 2018 um 22:18:11 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 22:14:16 Uhr:
Jaja, früher war alles Besser. 🙄
Da musst nicht mit den Augen rollen. Frueher wurde einem noch respekt beigebracht.
Keine Ahnung wo oder mit wem ihr euch rumtreibt.
Aber bis auf ein paar Ausnahmen, sind alle Heranwachsenden zur mir höflich und nett.
Ist aber vielleicht auch davon abhängig wie man mit den Kids umgeht. Wenn sie merken, das man sie ernst nimmt und nicht nur Maßregeln will, sind die meißtens doch recht umgänglich.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 22:31:11 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. September 2018 um 22:19:09 Uhr:
In dem einen Fall ist es aber eine strafbare Beleidigung, im anderen nicht.
Das ist in äußerst vielschichtiger Art und Weise unzutreffend.
Du bist den Beleg schuldig geblieben, dass "Hure" keine Beleidigung sein soll, wenn man ein beliebiges Mädchen oder eine Frau so tituliert. Umgekehrt konnte belegt werden, dass diese Bezeichnung strafbar ist und sogar zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann. Damit komme ich zum Ergebnis, dass ich recht habe und du nicht. Da nützen auch deine an Trotzigkeit erinnernden Repliken nichts.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. September 2018 um 21:17:03 Uhr:
Ich werde mich demnächst mal an diversen Stellen hinstellen und dann ggf. berichten. Vielleicht lässt ja die Polizei wieder illegal abschleppen...
Wieder mit dem Mietwagen? 😁
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. September 2018 um 22:42:05 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 22:31:11 Uhr:
Das ist in äußerst vielschichtiger Art und Weise unzutreffend.
Du bist den Beleg schuldig geblieben, dass "Hure" keine Beleidigung sein soll, wenn man ein beliebiges Mädchen oder eine Frau so tituliert. Umgekehrt konnte belegt werden, dass diese Bezeichnung strafbar ist und sogar zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann. Damit komme ich zum Ergebnis, dass ich recht habe und du nicht. Da nützen auch deine an Trotzigkeit erinnernden Repliken nichts.
Nö, damit liegst Du renitenterweise falsch. 🙂
Ich habe zwei Gerichtsentscheidungen für dich zum Nachlesen kenntlich gemacht, die die Straflosigkeit der Ansprache mit einer unzutreffenden Berufsbezeichnung belegen. Dass der Begriff Hure eine Berufsbezeichnung ist, ist unstreitig. Das Tätigkeitsfeld dieses Berufes ist mit dem ProstG der Sittenwidrigkeit enthoben worden und damit ein legaler Beruf. Somit sind wir bei der Verwendung der Bezeichnung von legalen Berufen.
Warum nun die Verwendung einer legalen Berufsbezeichnung strafbar sei, hast Du nicht argumentativ untermauert. Eine gesetzlich bereits aufgehobene tradierte doppelmoralische Ansicht ist nunmal kein Argument. Du hast auf eine Sekundärquelle verwiesen, die bei der Kombination von Hure+Schlampe ein geringfügiges Schmerzensgeld zivilrechtlich zuerkannt hat. Das ist einerseits keine strafrechtliche Wertung und andererseits eben eine Kombination der Berufsbezeichnung Hure mit dem beleidigenden Begriff Schlampe, also nicht vergleichbar.
Ferner wurde hier angeführt, dass der Sprachgebrauch in den Generationen einem Wandel unterliegt.
Ich bin nur unnachgiebig in der Sache, weil es rechtlich nunmal so ist. Das ist auch unabhängig davon richtig, dass Du das Gegenteil für richtig hältst. Deshalb bist weder Du noch ich doof.
Dennoch habe natürlich ich Recht. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:25:27 Uhr:
Nö, damit liegst Du renitenterweise falsch. 🙂
Ich bin gar nicht Rentner. 😛
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:25:27 Uhr:
Ich habe zwei Gerichtsentscheidungen für dich zum Nachlesen kenntlich gemacht, die die Straflosigkeit der Ansprache mit einer unzutreffenden Berufsbezeichnung belegen.
Ja, das war aber am Thema vorbei, weil der "Oberförster" keine negativen Assoziationen weckt, kein gesellschaftlich geächteter Beruf ist usw.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:25:27 Uhr:
Dass der Begriff Hure eine Berufsbezeichnung ist, ist unstreitig.
Nein, das ist eben nicht unstreitig. Denn der Begriff kann auch eine abwertende und ehrverletzende Titulierung sein, gerade auch gegenüber Frauen, von denen man genau weiß, dass sie diese Tätigkeit eben nicht ausüben. Und genau mit dieser Absicht hat der TE das Wort aus dem Auto gerufen.
So, nun dreht sich die Diskussion aber im Kreis. Ich glaube nicht, dass deine Meinung von weiten Teilen der Bevölkerung geteilt wird - du kannst ja mal eine Umfrage im Bekanntenkreis machen. Jedenfalls dürfte deine Meinung von kaum einem Strafrichter geteilt werden.
Eine legale Berufsbezeichnung ist keine Beleidigung. Es ist dabei rechtlich egal, ob das oder die "Opfer" sich beleidigt fühlen. Das findest Du z.B. ausführlich in der Begründung des Einstellungsbeschlusses zum "Oberförster".
Auch Strafrichter wollen am 24.12. nicht verhauen werden ... 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:46:22 Uhr:
Eine legale Berufsbezeichnung ist keine Beleidigung.
Die Platte hat einen Sprung. Es kann übrigens leicht widerlegt werden, z.B. mit Urteilen zu "Hure" und "Clown".
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:46:22 Uhr:
Auch Strafrichter wollen am 24.12. nicht verhauen werden ... 😉
Fürs Verhauen ist der Nikolaus bzw. der Knecht Ruprecht zuständig. Und der käme am 24.12. reichlich spät.
Warum machst Du es dann nicht?
Dich verhauen, oder was? Wenn du darauf stehst, könntest du eine Hure aufsuchen, die entsprechende Dienstleistungen erbringt.
Ich meinte den angefügten Teil deines Beitrags.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. September 2018 um 01:38:43 Uhr:
Es kann übrigens leicht widerlegt werden, z.B. mit Urteilen zu "Hure" und "Clown".
Zum einen Begriff wurde schon vieles geschrieben, zum anderen kannst du selbst suchen. Man gebe "Clown Beleidigung" in Google ein und erhält viele Suchergebnisse.
Zitat:
@mattalf schrieb am 10. September 2018 um 22:03:04 Uhr:
...
Generell gab es gegenueber Erwachsenen respekt und kein grosses Maul.
Das ist genau der Punkt, der heutzutage einige Probleme hervorruft.
Zitat:
@mattalf schrieb am 10. September 2018 um 22:03:04 Uhr:
Wenn ich Kinder und Jugendliche heute so sehe und erlebe, kann ich vielen Eltern Totalversagen unterschreiben. Aber nicht nur die Eltern sind es. Hier spielen auch die Zustaende in der Schule eine Rolle. Auch spielt eine Rolle wo man aufgewachsen ist. Stadt, Dorf, Problemviertel usw. Ich bin froh in einer besseren Zeit als heut aufgewachsen zu sein.
Da kann ich nur dazu sagen: Wenn Kinder Kinder kriegen.
Das Problem Schule ist allen bekannt, nur wird da seitens der Länder nix unternommen.
@berlin-paul
Wie sähe denn der Fall aus wenn man eine Nonne Hure nennt.
Ist das dann weiterhin keine strafbare Beleidigung?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. September 2018 um 06:59:01 Uhr:
@berlin-paul
Wie sähe denn der Fall aus wenn man eine Nonne Hure nennt.
Ist das dann weiterhin keine strafbare Beleidigung?
Das waere dann Verleumdung und Rufmord 😁