Anzeige wegen Beleidigung
Guten Tag zusammen ,
Erstmal hoffe ich das ich hier richtig bin ansonsten verschieben .
Zu meiner Frage : Bin gestern um 23 Uhr in mein Ort rein gefahren dort waren Mädchen Alter ca 15/16 und habe Plastik Folien auf die Straße gekippt so das hat so geschimmert das es aussah wie Glas für mich bin mit allen vier Reifen natürlich drüber gefahren habe mich tierisch aufgeregt habe angehalten und habe aus dem Auto gerufen Hure habe geparkt und dann kam ihre Mutter Wut entbrannt auf mich zu gelaufen was mir einfällt sie zu Beleidigen ich würde eine Anzeige bekommen habe mich entschuldigt und habe auch gesagt das es aussah wie Glas und wohl gemerkt wiso schütten die Nachts um 23 Uhr Folien das Eimmer weise auf die Straße ist ja auch Umweltverschmutzung sie hat sich (Mutter) Kennzeichen aufgeschrieben und ich würde eine Anzeige bekommen haben angeblich diesen Vorfall auch gefilmt das weis ich nicht meine Angst ist jetzt einfach das ich wegen so einem Kinder Mist eine Anzeige am Hals habe . Denke man muss in einer gewissen Weise ja auch meine Situation sehen was wäre wenn mir meine Reifen vlt nicht in der Nächsten Kurve Weg geflogen wäre oder auf der Autobahn . Klar hätte ich mir dieses Wort sparen können aber was meint ihr welche Strafe falls was Da kommt kann mich erwarten wäre über jede Antwort dankbar
Lg pfuzzy
Beste Antwort im Thema
Zeige Du doch diese Figuren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an. Stelle Dir vor, es muss jemand auf diesen Folien bremsen. Ich würde den Vorgang an Deiner Stelle der örtlichen Polizei melden.
Geht nicht nur um Umweltschutz bei so etwas.
Die ticken doch nicht richtig. Vor so bildungsungeübten Personen mit herausfordernden Eigenschaften sollte man keine Angst haben.
138 Antworten
So, hier mal eine ganze Reihe Urteile wo Leute zahlen mussten fuer Beschimpfungen wie Hure, Hurensohn usw. https://www.google.com/search?...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:25:27 Uhr:
Dass der Begriff Hure eine Berufsbezeichnung ist, ist unstreitig.
Weiß nicht, heißt das nicht ehr Prostituierte? 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. September 2018 um 06:59:01 Uhr:
@berlin-paul
Wie sähe denn der Fall aus wenn man eine Nonne Hure nennt.
Ist das dann weiterhin keine strafbare Beleidigung?
Das ist konsequenterweise genauso zu sehen. Was die angesprochene Person empfindet ist nicht relevant.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 08:52:53 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 23:25:27 Uhr:
Dass der Begriff Hure eine Berufsbezeichnung ist, ist unstreitig.
Weiß nicht, heißt das nicht ehr Prostituierte? 😉Gruß Metalhead
Die InteressenvertreterInnen dieses Berufszweiges bezeichnen diesen Beruf wie schon gesagt selbst so.
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. September 2018 um 09:39:17 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. September 2018 um 06:59:01 Uhr:
@berlin-paul
Wie sähe denn der Fall aus wenn man eine Nonne Hure nennt.
Ist das dann weiterhin keine strafbare Beleidigung?Das ist konsequenterweise genauso zu sehen. Was die angesprochene Person empfindet ist nicht relevant.
So sehr ich Dich und deine Antworten Schätze.
Aber das kann ich nicht glauben.
Wie definiert sich denn eine Beleidigung?
Ein konsequenter Standpunkt bringt es mit sich, dass selbiger nicht in jeder Einzelheit umfassend glücklichmachend ist. Lass es mich Dir verdeutlichen.
Man kann für und man kann gegen die Todesstrafe sein. Ein bisschen Todesstrafe geht nicht. Wenn man nicht in jedem Einzelfall im Grade der Gewissheit ausschließen kann, dass es einen Unschuldigen treffen könnte, kann man die Todesstrafe nicht befürworten, wenn es einem die innere Haltung gebietet, dass die Tötung eines Unschuldigen konsequent ausgeschlossen werden muss. Dann wiederum ist aber auch klar, dass erwiesen Schuldige eine "zu milde" Strafe bekommen. Letzteres ist in meinen Augen weniger schlimm als die staatliche Tötung auch nur eines Menschen, der zu Unrecht verurteilt wurde. Das ist kein Widerspruch sondern der Preis für eine klare und gerade Haltung, eben keine Doppelmoral.
Auf dieser Ebene ist das auch mit der Verwendung einer legalen Berufsbezeichnung zu sehen. Welche legale Bezeichnung verwendet wird, spielt da keine Rolle, solange sie legal ist. Es anders zu handhaben ist kennzeichnend für eine Doppelmoral. In dem Fall ist diese sogar gesetzlich abgeschafft worden. Dann muss man eben damit leben, dass sich daraus auch unliebsame Ergebnisse ergeben. Das liegt in der Natur der Sache, wenn etwas Unerlaubtes einer gesetzlichen Legalisierung unterzogen wird.
Man muss nicht stets einer Meinung sein. Eine argumentativ belegte Meinung sollte man aber respektieren, auch wenn man sie nicht teilt.
Ich wuerde doch einfachhalber mal Vorschlagen am Amtsgericht einen Richter mit Hure anzusprechen. Ich weiss jetzt schon was passiert 😉
Das berufliche Vorleben kann sich als erstaunlich herausstellen ... 😉
@berlin-paul
Jetzt bin ich genau so schlau wie vorher.
Mag ja legal sein Menschen Hure nennen zu dürfen, was aber eine Beleidigung ist hast du mir damit aber nicht erklärt.
Bleiben wir bei der Nonne bzw. bein Pastor. Ist es eine Beleidigung wenn ich ihn Hurensohn nenne?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. September 2018 um 09:39:53 Uhr:
Die InteressenvertreterInnen dieses Berufszweiges bezeichnen diesen Beruf wie schon gesagt selbst so.
Du verstehst immer noch nicht, dass es nichts mit dem Begriff "Hure" zu tun hat. Ich kann auch den Begriff "Prostituierte" nehmen. Wenn ich meine Nachbarin so bezeichne, dann ist das eine ehrverletzende Äußerung und somit eine strafbare Beleidigung.
Mal sehen ob Berlin Paul auch so liberal bleibt wen ich seine "Holde in der Öffentlichkeit als Hure oder Nutte bezeichnen würde.
Im umgekehrten Fall würde die Antwort sofort erfolgen und nicht über MT
B 19
Wenn man einer inkonsequenten doppelmoralischen Sichtweise folgt und ausblendet, dass der Gesetzgeber die Prostitution als legalen Beruf in § 1 ProstG anerkannt hat, erklärt es diese nicht mehr zeitgemäße Ansicht.
Allein die Verwendung der Bezeichnung als solche ist keine strafbare Beleidigung, denn dies anders zu beurteilen stünde im Widerspruch zu der genannten gesetzgeberischen Wertung.
Jemanden in besagter Weise anzusprechen impliziert auch, dass der Äußernde unterstellt, das angesprochene Gegenüber sei so attraktiv, dass bereits dieser Umstand ein auskömmliches Erwerbseinkommen ohne Eheschließung als gesichert erscheinen ließe. Das ist im Grunde ein Kompliment.
Bopp, wenn Du dich schon beteiligtst, dann bitte sachlich. Der Begriff Nutte wird auch von den der Prostitution nachgehenden Personen als abwertende Äußerung gesehen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. September 2018 um 16:37:50 Uhr:
Das ist im Grunde ein Kompliment.
Kannst du das mal bei deiner Nachbarin oder bei einer Kassiererin im Supermarkt ausprobieren? "Guten Tag, Sie Hure, Sie sehen heute wieder bezaubernd aus."
Deine Formulierung erscheint mir ungeeignet und ich habe den Eindruck, dass Du meine Anmerkung nur unvollständig verstehen möchtest.