Anzeige wegen Beleidigung

Guten Tag zusammen ,
Erstmal hoffe ich das ich hier richtig bin ansonsten verschieben .

Zu meiner Frage : Bin gestern um 23 Uhr in mein Ort rein gefahren dort waren Mädchen Alter ca 15/16 und habe Plastik Folien auf die Straße gekippt so das hat so geschimmert das es aussah wie Glas für mich bin mit allen vier Reifen natürlich drüber gefahren habe mich tierisch aufgeregt habe angehalten und habe aus dem Auto gerufen Hure habe geparkt und dann kam ihre Mutter Wut entbrannt auf mich zu gelaufen was mir einfällt sie zu Beleidigen ich würde eine Anzeige bekommen habe mich entschuldigt und habe auch gesagt das es aussah wie Glas und wohl gemerkt wiso schütten die Nachts um 23 Uhr Folien das Eimmer weise auf die Straße ist ja auch Umweltverschmutzung sie hat sich (Mutter) Kennzeichen aufgeschrieben und ich würde eine Anzeige bekommen haben angeblich diesen Vorfall auch gefilmt das weis ich nicht meine Angst ist jetzt einfach das ich wegen so einem Kinder Mist eine Anzeige am Hals habe . Denke man muss in einer gewissen Weise ja auch meine Situation sehen was wäre wenn mir meine Reifen vlt nicht in der Nächsten Kurve Weg geflogen wäre oder auf der Autobahn . Klar hätte ich mir dieses Wort sparen können aber was meint ihr welche Strafe falls was Da kommt kann mich erwarten wäre über jede Antwort dankbar

Lg pfuzzy

Beste Antwort im Thema

Zeige Du doch diese Figuren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an. Stelle Dir vor, es muss jemand auf diesen Folien bremsen. Ich würde den Vorgang an Deiner Stelle der örtlichen Polizei melden.

Geht nicht nur um Umweltschutz bei so etwas.

Die ticken doch nicht richtig. Vor so bildungsungeübten Personen mit herausfordernden Eigenschaften sollte man keine Angst haben.

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Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. September 2018 um 21:21:01 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 19:57:16 Uhr:


Dass die Ansprache mit einer unzutreffenden Berufsbezeichnung keine Beleidigung darstellt, welbst wenn sich der Angesprochene beleidigt fühlt.

Hure ist nur dann eine Berufsbezeichnung, wenn man damit eine Prostituierte bezeichnet. Aber ich merke, dass du es nicht verstehen willst.

... was eine legale und sozialversicherungsfähige Tätigkeit ist. Die führere Brandmarkung als sittenwidriges Geschäft ist durch das ProstG gesetzlich abgeschafft worden. Diesen Willen des Gesetzgebers hat man als Teilmenge des Volkes demokratisch zu respektieren, auch wenn einem die Rechtsfolge daraus nicht passen mag. Man muss halt den Vorrat des Beleidigungsvokabulars durchsieben und neu einordnen.

Und nein, ob eine Berufsbezeichnung eine solche ist, das hängt nicht davon ab ob die angesprochene Person die der Berufsbezeichnung innewohnende Tätigkeit ausübt.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 21:30:25 Uhr:


Leute ernsthaft?
Egal ob nun Beleidigung oder nicht!
Wer 15 jährige Mädchen Hure nennt, hat eine richtig saftige Strafe verdient.
Die Mädels haben evtl. Bockmist verzapft! Es sind aber immernoch Kinder die ihre Taten nicht wirklich abschätzen können.
Diese dann aber als Hure zu bezeichnen ist unterste Kanone.
Als Fahrzeugführer sollte man, trotz aller Emotionen, sehen das es Kinder sind.

Hoer mal bei 15 Jaehrigen zu wenn die reden und was die fuer Woerter verwenden. Da ist Hure fast ne Auszeichnung 😁 Ok, ist uebertrieben. Aber die kennen das ganz anders.

Meine damals 15/16-Jährige pflegte "Alter" zu mir zu sagen. Ich nannte sie dann "Hosenscheißer" und in kürzester Zeit hatte sich der Ton geändert. Ja, deren Wortschatz lässt zu wünschen übrig.

Zitat:

@mattalf schrieb am 10. September 2018 um 21:35:35 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 21:30:25 Uhr:


Leute ernsthaft?
Egal ob nun Beleidigung oder nicht!
Wer 15 jährige Mädchen Hure nennt, hat eine richtig saftige Strafe verdient.
Die Mädels haben evtl. Bockmist verzapft! Es sind aber immernoch Kinder die ihre Taten nicht wirklich abschätzen können.
Diese dann aber als Hure zu bezeichnen ist unterste Kanone.
Als Fahrzeugführer sollte man, trotz aller Emotionen, sehen das es Kinder sind.

Hoer mal bei 15 Jaehrigen zu wenn die reden und was die fuer Woerter verwenden. Da ist Hure fast ne Auszeichnung 😁 Ok, ist uebertrieben. Aber die kennen das ganz anders.

Was alterstypisch ist. Denn was bei Erwachsenen aneckt und vieleicht verpönt ist, ist doch cool.
Findungsphase bei pubertären Kindern.
Haben wir doch auch gemacht.Ober Affen Titten Geil, zum Beispiel.
Und wenn der TE dann auch noch so redet ist er mit seiner geistigen Reife nicht besser wie die 15 jährigen Mädels.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 21:33:56 Uhr:


... was eine legale und sozialversicherungsfähige Tätigkeit ist.

Das hast du jetzt vier mal geschrieben, aber die Frage, ob "Hure" eine Beleidigung sein kann, hat mit der Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen absolut nichts zu tun.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 21:33:56 Uhr:


Und nein, ob eine Berfusbezeichnung eine solche ist, das hängt nicht davon ab ob die angesprochene Person die der Berufsbezeichnung innewohnende Tätigkeit ausübt.

Natürlich hängt es davon ab. Mach doch den Selbstversuch: Nenne ein mal eine Prostituierte so und ein anderes mal die Landgerichtspräsidentin.

Na ja, mit 19, 20 sind die meisten auch nicht viel weiter wie mit 16.

Zitat:

@mk4x schrieb am 10. September 2018 um 21:45:50 Uhr:


Na ja, mit 19, 20 sind die meisten auch nicht viel weiter wie mit 16.

Das mag sein.

Doch sollte einem 19 Jährigen der ein Kfz führen darf mehr Reife unterstellt werden als 15 Jährigen.

Außerdem sind 4 Jahre Altersunterschied hier schon viel.

Es gibt aber auch Fälle in dem 15 Jährige wesentlich h Reifer sind als so manche 30 oder 40 Jährige.

Zurück zum Fall vom TE.
Ich erwarte einfach von einem vermeintlich Erwachsenen soviel Feingefühl, das ihm solch verbale Ausgleisung jüngeren Mädchen gegenüber nicht passiert.

Bin schon erstaunt, wieviele das hier verharmlosen.
Habt ihr Kinder, gar Mädchen in dem Alter?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 10. September 2018 um 21:44:20 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 21:33:56 Uhr:


Und nein, ob eine Berfusbezeichnung eine solche ist, das hängt nicht davon ab ob die angesprochene Person die der Berufsbezeichnung innewohnende Tätigkeit ausübt.

Natürlich hängt es davon ab. Mach doch den Selbstversuch: Nenne ein mal eine Prostituierte so und ein anderes mal die Landgerichtspräsidentin.

In beiden Fällen ist die Berufsbezeichnung eine Berufsbezeichnung.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 21:53:16 Uhr:


Bin schon erstaunt, wieviele das hier verharmlosen.
Habt ihr Kinder, gar Mädchen in dem Alter?

Ja, mein Sohn ist 23 und wuerde mich heut noch nicht mit ,,Alter'' ansprechen. Genauso haette ich mir nie erlauben duerfen mein Vater so anzusprechen. Den Begriff Hure benutzten wir zu meiner Zeit auch nicht. Generell gab es gegenueber Erwachsenen respekt und kein grosses Maul.
Wenn ich Kinder und Jugendliche heute so sehe und erlebe, kann ich vielen Eltern Totalversagen unterschreiben. Aber nicht nur die Eltern sind es. Hier spielen auch die Zustaende in der Schule eine Rolle. Auch spielt eine Rolle wo man aufgewachsen ist. Stadt, Dorf, Problemviertel usw. Ich bin froh in einer besseren Zeit als heut aufgewachsen zu sein.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 21:30:25 Uhr:


Leute ernsthaft?
Egal ob nun Beleidigung oder nicht!
Wer 15 jährige Mädchen Hure nennt, hat eine richtig saftige Strafe verdient.
Die Mädels haben evtl. Bockmist verzapft! Es sind aber immernoch Kinder die ihre Taten nicht wirklich abschätzen können.
Diese dann aber als Hure zu bezeichnen ist unterste Kanone.
Als Fahrzeugführer sollte man, trotz aller Emotionen, sehen das es Kinder sind.

Ich drücke es mal so aus, daß die Erziehung hier gewaltig vernachlässigt wurde.

Heute darf man nicht mal mehr was sagen und man kann mit einer Anzeige rechnen.
Früher sind die Autofahrer ausgestiegen und es gab ne ordentliche Backpfeife, wenn man Blödsinn auf der Straße gemacht hat.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. September 2018 um 22:07:18 Uhr:


Früher sind die Autofahrer ausgestiegen und es gab ne ordentliche Backpfeife, wenn man Blödsinn auf der Straße gemacht hat.

Das gibt es auch heute noch. Man muß nur an den Richtigen geraten...

Die Motivation hinter der Tat ist doch zweitrangig.
Ob vernachläßige Erziehung oder der Ort wo man aufwächst.
Das alles wusste der TE nicht, als er die Mädchen Huren nannte.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. September 2018 um 22:07:18 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 21:30:25 Uhr:


Leute ernsthaft?
Egal ob nun Beleidigung oder nicht!
Wer 15 jährige Mädchen Hure nennt, hat eine richtig saftige Strafe verdient.
Die Mädels haben evtl. Bockmist verzapft! Es sind aber immernoch Kinder die ihre Taten nicht wirklich abschätzen können.
Diese dann aber als Hure zu bezeichnen ist unterste Kanone.
Als Fahrzeugführer sollte man, trotz aller Emotionen, sehen das es Kinder sind.

Ich drücke es mal so aus, daß die Erziehung hier gewaltig vernachlässigt wurde.

Heute darf man nicht mal mehr was sagen und man kann mit einer Anzeige rechnen.
Früher sind die Autofahrer ausgestiegen und es gab ne ordentliche Backpfeife, wenn man Blödsinn auf der Straße gemacht hat.

Jaja, früher war alles Besser. 🙄

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 22:14:16 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. September 2018 um 22:07:18 Uhr:


Ich drücke es mal so aus, daß die Erziehung hier gewaltig vernachlässigt wurde.

Heute darf man nicht mal mehr was sagen und man kann mit einer Anzeige rechnen.
Früher sind die Autofahrer ausgestiegen und es gab ne ordentliche Backpfeife, wenn man Blödsinn auf der Straße gemacht hat.

Jaja, früher war alles Besser. 🙄

Da musst nicht mit den Augen rollen. Frueher wurde einem noch respekt beigebracht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 21:59:53 Uhr:


In beiden Fällen ist die Berufsbezeichnung eine Berufsbezeichnung.

In dem einen Fall ist es aber eine strafbare Beleidigung, im anderen nicht.

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