Anzeige wegen Beleidigung
Guten Tag zusammen ,
Erstmal hoffe ich das ich hier richtig bin ansonsten verschieben .
Zu meiner Frage : Bin gestern um 23 Uhr in mein Ort rein gefahren dort waren Mädchen Alter ca 15/16 und habe Plastik Folien auf die Straße gekippt so das hat so geschimmert das es aussah wie Glas für mich bin mit allen vier Reifen natürlich drüber gefahren habe mich tierisch aufgeregt habe angehalten und habe aus dem Auto gerufen Hure habe geparkt und dann kam ihre Mutter Wut entbrannt auf mich zu gelaufen was mir einfällt sie zu Beleidigen ich würde eine Anzeige bekommen habe mich entschuldigt und habe auch gesagt das es aussah wie Glas und wohl gemerkt wiso schütten die Nachts um 23 Uhr Folien das Eimmer weise auf die Straße ist ja auch Umweltverschmutzung sie hat sich (Mutter) Kennzeichen aufgeschrieben und ich würde eine Anzeige bekommen haben angeblich diesen Vorfall auch gefilmt das weis ich nicht meine Angst ist jetzt einfach das ich wegen so einem Kinder Mist eine Anzeige am Hals habe . Denke man muss in einer gewissen Weise ja auch meine Situation sehen was wäre wenn mir meine Reifen vlt nicht in der Nächsten Kurve Weg geflogen wäre oder auf der Autobahn . Klar hätte ich mir dieses Wort sparen können aber was meint ihr welche Strafe falls was Da kommt kann mich erwarten wäre über jede Antwort dankbar
Lg pfuzzy
Beste Antwort im Thema
Zeige Du doch diese Figuren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs an. Stelle Dir vor, es muss jemand auf diesen Folien bremsen. Ich würde den Vorgang an Deiner Stelle der örtlichen Polizei melden.
Geht nicht nur um Umweltschutz bei so etwas.
Die ticken doch nicht richtig. Vor so bildungsungeübten Personen mit herausfordernden Eigenschaften sollte man keine Angst haben.
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138 Antworten
Ist doch nicht euer ernst das ganze gebrabbel oder ?
Der komplette Thread ist ein Witz.
Peinlich dass der TE sowas öffentlich fragt - obwohl man jede Strafe oder Belangen innerhalb von Sekunden ergooglen kann. Dann diskutieren hier wirklich Leute ob hure ein Schimpfwort ist?
Sagt es Mal euer Mutter ins Gesicht das Wort und man weiß ganz genau was das Wort ist.
Aber klar - Motor-Talk nachts .. fast schon peinlich was hier manche Leute schreiben.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 9. September 2018 um 19:17:43 Uhr:
Das ist vermutlich ein junger Verkehrsteilnehmer mit LRS der sich im Umgang mit Beeinträchtigungen im Verkehr noch auseinandersetzt.
Ehr Tourette. 😁
Ansonsten einfach abwarten was passiert (ich sage es passiert gar nix, falls doch ebenfalls Anzeige erstatten).
Gruß Metalhead
Zum straflosen Oberförster gits einen Einstieg zur Recherche z.B. hier klick. Das Amtsgericht Tiergarten hat das 2008 nunmal so entschieden. Es war allerdings ebenfalls ein Einstellungsbeschluss nach § 170 II StPO.
Und nun schauen wir mal ... nach den Weihnachtsbäumchen ... ist ja bald wieder soweit. 🙂
Hallo ,
Nein ich habe kein Tourett und Danke für eure Antworten ihr könnt jetzt wieder alle runter kommen Danke ??
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 08:46:24 Uhr:
Zum straflosen Oberförster gits einen Einstieg zur Recherche z.B. hier ...
Was hat denn der Begriff "Oberförster" damit zu tun? Nichts, oder?
Dass die Ansprache mit einer unzutreffenden Berufsbezeichnung keine Beleidigung darstellt, welbst wenn sich der Angesprochene beleidigt fühlt. Und um genau diese Rechtsfrage dreht es sich hier nun einmal.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 10. September 2018 um 17:10:37 Uhr:
Was hat denn der Begriff "Oberförster" damit zu tun? Nichts, oder?
Ohje ohje... das hat noch deutlich Potenzial nach oben.
Frag mich grad allen ernstes wo hier eine Beleidigung vorliegen sollte, wenn der TE nur aus dem Fenster brüllt "Hure" !
Wurde hier Jemand direkt dabei angesprochen oder fühlte man sich angesprochen dabei ?!
Unabhängig davon, ob die Mutter mit einer Anzeige wegen Beleidigung gedroht hat, hätte Ich an Ort und Stelle die Polizei informiert und wegen illegaler Müllentsorgung und gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr Anzeige erstattet.
Zitat:
@xpfuzzy schrieb am 9. September 2018 um 18:11:29 Uhr:
Nein habe noch keine Anzeige erstattet aber werde mir das echt Überlegen...
Hast du diesbezüglich mittlerweile eine Entscheidung getroffen?
Ihr macht euch wegen einer möglichen Anzeige wegen Beleidigung sorgen? Ernsthaft? Wisst ihr, wie viele Anzeigen ich schon erhalten habe? Und alle wurden bislang eingestellt.
Die Beleidigung ist ein privatklagefähiges Delikt und wird in 99 % der Fälle mit entsprechenden Verweis auf den Privatklageweg eingestellt. Das selbe gilt übrigens auch für Bedrohungen, Nötigungen und sogar Körperverletzungen (ohne ernsthafte Folgen). All diese Delikte werden von der STA in 99 % der Fälle eingestellt, insbesondere, wenn der mutmaßliche Täter nicht vorbestraft ist.
Und selbst wenn es zur Hauptverhandlung kommt: Der Richter stellt es gegen eine Geldauflage ein. Und sogar bei einer Verurteilung (kommt wohl in 0,1 % der Fälle vor) kommt man regelmäßig mit einer Geldstrafe von unter 60 Tagessätzen davon.
Das einzig gute an Deutschland ist neben der Autobahn die milde Justiz. Die ist nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern auch bei Kleinkriminellen.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. September 2018 um 20:42:22 Uhr:
Ihr macht euch wegen einer möglichen Anzeige wegen Beleidigung sorgen? Ernsthaft?
Nein. Nur der TE.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. September 2018 um 20:42:22 Uhr:
Ihr macht euch wegen einer möglichen Anzeige wegen Beleidigung sorgen? Ernsthaft? Wisst ihr, wie viele Anzeigen ich schon erhalten habe? Und alle wurden bislang eingestellt.Die Beleidigung ist ein privatklagefähiges Delikt und wird in 99 % der Fälle mit entsprechenden Verweis auf den Privatklageweg eingestellt. Das selbe gilt übrigens auch für Bedrohungen, Nötigungen und sogar Körperverletzungen (ohne ernsthafte Folgen). All diese Delikte werden von der STA in 99 % der Fälle eingestellt, insbesondere, wenn der mutmaßliche Täter nicht vorbestraft ist.
Und selbst wenn es zur Hauptverhandlung kommt: Der Richter stellt es gegen eine Geldauflage ein. Und sogar bei einer Verurteilung (kommt wohl in 0,1 % der Fälle vor) kommt man regelmäßig mit einer Geldstrafe von unter 60 Tagessätzen davon.
Das einzig gute an Deutschland ist neben der Autobahn die milde Justiz. Die ist nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern auch bei Kleinkriminellen.
Wenn du so viele Anzeigen bekommst, gibt dir das nicht zu denken? Mal drueber nachgedacht dich zu aendern? Man lebt nur einmal, muss man da A-loch sein? Ich glaub nicht 😉
Irgendeiner muss sich doch um die Umsetzung der Gesetze kümmern.
Ich habe übrigens eine neue Baustelle in Hamburg gefunden: Fast alle temporären Halteverbote (wegen Umzug, Baustelle etc.) sind falsch, weil ganz oft das Zusatzschild „auf dem Seitenstreifen“ fehlt. Somit gilt das Halteverbot nur für die Fahrbahn und nicht für den Parkplatz auf dem Seitenstreifen.
Ich werde mich demnächst mal an diversen Stellen hinstellen und dann ggf. berichten. Vielleicht lässt ja die Polizei wieder illegal abschleppen...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2018 um 19:57:16 Uhr:
Dass die Ansprache mit einer unzutreffenden Berufsbezeichnung keine Beleidigung darstellt, welbst wenn sich der Angesprochene beleidigt fühlt.
Hure ist nur dann eine Berufsbezeichnung, wenn man damit eine Prostituierte bezeichnet. Aber ich merke, dass du es nicht verstehen willst.
Nimm dir auch mal die Zeit und mess mit dem Zollstock den Abstand der Fahrbahmarkierung auf der Autobahn. Am besten Nachts😉
Leute ernsthaft?
Egal ob nun Beleidigung oder nicht!
Wer 15 jährige Mädchen Hure nennt, hat eine richtig saftige Strafe verdient.
Die Mädels haben evtl. Bockmist verzapft! Es sind aber immernoch Kinder die ihre Taten nicht wirklich abschätzen können.
Diese dann aber als Hure zu bezeichnen ist unterste Kanone.
Als Fahrzeugführer sollte man, trotz aller Emotionen, sehen das es Kinder sind.