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Anzeige für Seitenairbag ausschalten

Themenstarteram 19. Februar 2013 um 12:40

Hallo Leute, ich hab da mal ne sehr spezielle Frage: Bei meinem 8 Jahre alten und schon 260.000 Kilometer gefahrenen Passat wurde durch einen harmlosen Seitenaufprall der Beifahrerairbag ausgelöst. Da sich bei dem Alter des Fahrzeugs der Ersatz nicht mehr lohnt, habe ich nur die Naht zunähen lassen. Jedoch nervt jetzt die Anzeige, die mich ständig auf den fehlenden Airbag hinweist.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Anzeige zu deaktivieren? Natürlich würde ich anschließend den Sachverhalt beim Tüv eintragen lassen.

Danke für eventuelle Lösungsvorschläge!

LG

Hans aus Berlin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von acf24

wenn man ein Teil ausbaut und dies dem TÜV mitteilt, geht das normalerweise.

er hätte gar nicht auslösen müssen, denn auf der Seite hat niemand gesessen.

1) Wie gesagt, nur bei Fahrzeugen wo er optional war. Ansonsten werden keine sicherheitsrelevanten Systeme ausgetragen weil das Fahrzeug nur mit geprüft und genehmigt wurde.

Bezüglich Verantwortung: Was ist wenn bei dem nächsten Crash rechts doch einer sitzt und du aus Geiz keinen Airbag dort mehr hast? Und der schwere Verletzungen erleidet die er mit Airbag nicht so heftig gehabt hätte? Genau darum hat man die Möglichkeit der Austragung von solchen Systemen massiv eingeschränkt.

2) Anlehnend an einen aktuellen Thread aus dem Sicherheits-Forum: Verklag VW :D :D

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Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

sicher. bei mir wurden bisher nach einem unfall auch immer sämtliche sitze aufgeschnitten und auf mögliche airbags untersucht.:rolleyes:

vielleicht fährt er ja jetzt sogar öfter mit schwiegermutter herum.....geplanter mord?

meine güte, das ist alles seine sache.;)

Da nach einem Unfall ja die Airbags aufgehen ist ja alles in Ordnung.

Wenn die Schwiegermutter nach dem Unfall querschnittsgelähmt oder tot ist und der Airbag ging nicht auf .... da wird sicher jemand nachsehen.

Überleg mal. Du kauft ein derart verfrickeltes Auto und weiß nicht dass da "umgebaut" wurde. Und dann passiert was ... ist doch ne' Scheiß-Situation, oder?

Und wer die Energie aufbringt und sowas einbaut, der sagt bei einem Verkauf ziemlich sicher gar nichts zum Käufer.

Wenn er "nur" sich selbst um die Ecke bringt ist mir das auch weitgehend egal.

H.

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

sicher. bei mir wurden bisher nach einem unfall auch immer sämtliche sitze aufgeschnitten und auf mögliche airbags untersucht.:rolleyes:

Ähm, ja natürlich. Wenn es schwerer Verletzte oder Tote gab und der Airbag nicht auslöste selbstverständlich. Da geht es dann ja auch um Haftungsfragen ob man Hersteller, Werkstatt oder ähnliche wegen der Nichtauslösung belangen kann. ;)

Aber gehen wir mal vom schlimmsten Fall weg, alleine wenn er das Auto verkauft hat er ein Problem. Er verkauft dann nämlich eins ohne BE mit allen Folgen. Im normalen Betrieb wird es nie auffallen, hätte aber wenn dann ebenso entsprechende Folgen.

am 23. Februar 2013 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

sicher. bei mir wurden bisher nach einem unfall auch immer sämtliche sitze aufgeschnitten und auf mögliche airbags untersucht.:rolleyes:

Ähm, ja natürlich. Wenn es schwerer Verletzte oder Tote gab und der Airbag nicht auslöste selbstverständlich. Da geht es dann ja auch um Haftungsfragen ob man Hersteller, Werkstatt oder ähnliche wegen der Nichtauslösung belangen kann. ;)

Aber gehen wir mal vom schlimmsten Fall weg, alleine wenn er das Auto verkauft hat er ein Problem. Er verkauft dann nämlich eins ohne BE mit allen Folgen. Im normalen Betrieb wird es nie auffallen, hätte aber wenn dann ebenso entsprechende Folgen.

Du meine Güte, die Sicherheitsfanatiker geben keine Ruhe mehr!

1. hat der TE ausdrücklich im ersten Post geschrieben, er möchte den Airbag beim Tüv "austragen" lassen. Das heisst

1.a) dass er damit vollkommen legal unterwegs ist

1.b) dass ein etwaiger Käufer das in den Papieren sieht, bzw. man einfach mal annehmen sollte, dass der TE es einem Käufer mitteilt (den Unfall muss er ja auch angeben ...)

2. warum ist die Welt in Ordnung wenn ich mir beim Kauf den optionalen Seitenairbag nicht leiste, geht aber unter, wenn ich ihn mir zunächst leiste, dann aber z.B. weil das Auto nunmal schon alt ist, und vielleicht nur noch 2 Jahre Laufzeit zu erwarten sind, eine Reparatur (die ja meist mehr kostet als der ursprüngliche Aufpreis) einsparen möchte?

Das ist doch komplett unlogisch!

Zitat:

Original geschrieben von ExStarlet

1. hat der TE ausdrücklich im ersten Post geschrieben, er möchte den Airbag beim Tüv "austragen" lassen. Das heisst

Es steht aber auch schon da dass das bei Fahrzeugen mit serienmäßigem Seitenairbag nicht zulässig ist. ;)

Und für die Austragung bräuchte es einen Nachweis des Herstellers plus Werkstatt dass die Deaktivierung fachgerecht durchgeführt wurde. Irgendwo bei ebay einen Überbrückungsstecker kaufen ist da auch nicht. Mal ganz abgesehen davon hatte ich oben mal einen Link zu einem Teilehändler gepostet wie günstig die Airbagmodule zu bekommen sind. Und da lohnt sich die fachgerechte Deaktivierung der Seitenairbags plus Eintragung? Wenn man dann noch rechnet dass das Fahrzeug auch an Wert verliert wenn man es so verkaufen möchte?

 

So, ich denke ich schließe an dieser Stelle. Der TE kann sich gerne bei mir melden, wenn er noch weiter diskutieren möchte. Vorerst ist hier Schluss, bevor es richtig rund geht.

MfG

Johnes

MT-Moderation

*** CLOSED ***

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