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Anzahlung geleistet möchte das Auto nicht mehr Dringend

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 7:27

Hallo, habe mir ein Auto angeschaut und wollte es auch gleich mitnehmen, nur der verkäufer konnte es mit den Kennzeichen nicht regeln.... Habe ihm gesagt das Ich kurzkennzeiche machen werde dann und das auto später abhole.

Doch am nächsten Tag, habe Ich Post gekriegt mit einer Rechnung (vom Gericht) nun kann Ich mir das Auto nicht mehr leisten!! Habe aber bereits 500€ Anzahlung gemacht. 1 Tag nach der Anzahlung habe Ich da sofort angerufen und gesagt Ich kann das Auto nicht nehmen, und er meinte das geht nicht und Ich muss das auto kaufen, oder Kriege die Anzahlung nicht zurück. Heute ist nun der 2te Tag.

Was soll Ich jetzt machen? Krieg ich mein Geld zurück?

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2010 um 16:06

mich erstaunt die doch recht orientalische Rechtsauffassung des Themenstarters. Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher Vertrag. Sei froh, wenn Du das Auto nicht nehmen musst

und keine weiteren Schadensersatzforderungen vom Verkäufer kommen. Du hast dich verpflichtet den Wagen zu bezahlen und abzunehmen. Es spielt da überhaupt keine Rolle, welche Umstände eingetreten sind, dass Du den Kaufpreis jetzt nicht zahlen kannst. Noch schlimmer könnte es kommen, wenn Du es auf einen Streit vor Gericht ankommen lässt. Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass Du den Kaufpreis gar nicht zahlen konntest, als Du die Anzahlung geleistet hast, dann ist das ein Betrug. Sei froh, wenn Du so billig dabei weg kommst. Der Händler kann im Falle einer Klage den Wagen auch durch den Gerichtsvollzieher versteigern lassen, wenn Du den Wagen nicht abehmen kannst. Da kann sogar der Händler mitbieten und möglicherweise geht der Wagen dann an irgend einen Profi für nur 2.000,-€ weg. Dann musst Du soagar den Rest zum Ursprünglichen Kaufpreis noch drauf zahlen und dem Händler die Anwalts und Gerichtskosten ersetzen. Sei froh, wenn der Händler mit der einbehaltenen Anzahlung zufrieden ist. Für Deine Rechtsauffassung wird kein Richter verständnis haben. Selbst wenn Du 2 Zeugen hast, die für Dich Lügen. Am Ende kommt noch ein Strafverfahren wegen Prozessbetrug und Falschaussage dabei heraus.

Eine Anzahlung wird nämlich nur dann geleistet, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da gibt es sogar eine prozessleitende BGH-Entscheidung.

Da kannst Du 20 Zeugen beibringen, das wird Dir nichts nutzen.

Die Anzahlung ist für immer weg. Ich hoffe, dass Du dir das für die Zukunft merkst, und nicht mehr voreilig handelst. Mit Gericht hast Du doch schon Erfahrung, sonst wäre ja keine Zahlungsaufforderung vom Gericht an Dich gekommen!

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am 9. Juni 2010 um 8:01

Ich denke nicht, dass du da wieder raus kommst. Du hast bestimmt den Kaufvertrag oder einen Vorvertrag abgeschlossen?

 

Also entweder das Auto kaufen und wieder selber verkaufen oder schweren Herzens auf die Anzahlung verzichten.

 

Aber um was für einen Betrag geht es denn? Und was für ein Fahrzeug? Komplett Barzahlung? Oder mit Kredit?

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 8:04

Fahrzeugpreis ist 3,600

Wollte sofort alles bar zahlen

Ein kaufvertrag haben wir nicht abgeschlossen, alles mündlich, ich hatte übrigens 2 zeugen dabei

Ja dann weiß ich aber nicht wie lang Ich bräuchte um das Auto wieder zu verkaufen :(

am 9. Juni 2010 um 8:08

Ich würde versuchen mit eventuell zu einigen. Ruf noch einmal den Händler an und sag, dass du den Wagen nicht kaufen willst, wie du es schon getan hast. Aber aufgrund des Aufwandes bereit bist auf nen Teil der Anzahlung zu verzichten. Bietest ihm einfach 50 oder 100€ an und hoffen, dass er vielleicht doch mit sich reden lässt.

 

Sind die Zwei Zeugen von deiner Seite?

 

Wenn das Fahrzeug über einen vom Verkäufer vermittelten Kredit  gekauft wurde, kann der Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgägig gemacht werden. Anzahlung muss erstattet werden.

 

Ansonsten Vertrag ist Vertrag. Ggfs. steht in den AGB zum Vertrag, welche Konsequenzen sich bei einem Rücktritt vom Vertrag ergeben.

 

Wenn der Verkäufer nach Vertragsabschluss sagen würde, ich kann das gekaufte Fahrzeug nicht liefern, würde der Käufer ja auch Schadenersatz geltend machen.

 

O.

 

Nachtrag: Ersten beide Absätze sind durch den Zeitablauf überholt.

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 9:09

Ja zeugen sind von meiner Seite, er war alleine.

Aber wie gesagt wir haben garkeinen Kaufvertrag gemacht, habe nur anzhalung gemacht, er hat mir dafür eine quittung gegeben. Und ich wollte Bar zahlen (hab jetzt nur kein anderes Forum gefunden wo der beitrag passen würde)

Rufe da gleich nochmal an. Ist übrigens ein Gewerblicher verkäufer, also so ein An & Verkauf Türke

am 9. Juni 2010 um 11:16

Wenn du gesagt hast "ich kaufe das Auto für XY", und der Verkäufer gesagt hat "OK" (oder andersrum), dann habt ihr einen Kaufvertrag gemacht. Verträge muss man (mit wenigen Ausnahmen) nicht schriftlich machen (sollte man aber). Die geleistete Anzahlung ist ein klares Indiz für die Einigung, aber natürlich kein Beweis.

Solltet ihr euch zum Beispiel noch nicht über alle wesentlichen Einzelheiten einig gewesen sein ( ;) ), hättet ihr auch noch keinen Vertrag, und du damit eine Chance, dein Geld zurückzubekommen. Wäre nur im Streitfall wahrscheinlich schwer zu erklären, warum man eine Anzahlung leistet, wenn man sich nicht einig über den Kauf ist.

am 9. Juni 2010 um 16:06

mich erstaunt die doch recht orientalische Rechtsauffassung des Themenstarters. Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher Vertrag. Sei froh, wenn Du das Auto nicht nehmen musst

und keine weiteren Schadensersatzforderungen vom Verkäufer kommen. Du hast dich verpflichtet den Wagen zu bezahlen und abzunehmen. Es spielt da überhaupt keine Rolle, welche Umstände eingetreten sind, dass Du den Kaufpreis jetzt nicht zahlen kannst. Noch schlimmer könnte es kommen, wenn Du es auf einen Streit vor Gericht ankommen lässt. Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass Du den Kaufpreis gar nicht zahlen konntest, als Du die Anzahlung geleistet hast, dann ist das ein Betrug. Sei froh, wenn Du so billig dabei weg kommst. Der Händler kann im Falle einer Klage den Wagen auch durch den Gerichtsvollzieher versteigern lassen, wenn Du den Wagen nicht abehmen kannst. Da kann sogar der Händler mitbieten und möglicherweise geht der Wagen dann an irgend einen Profi für nur 2.000,-€ weg. Dann musst Du soagar den Rest zum Ursprünglichen Kaufpreis noch drauf zahlen und dem Händler die Anwalts und Gerichtskosten ersetzen. Sei froh, wenn der Händler mit der einbehaltenen Anzahlung zufrieden ist. Für Deine Rechtsauffassung wird kein Richter verständnis haben. Selbst wenn Du 2 Zeugen hast, die für Dich Lügen. Am Ende kommt noch ein Strafverfahren wegen Prozessbetrug und Falschaussage dabei heraus.

Eine Anzahlung wird nämlich nur dann geleistet, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da gibt es sogar eine prozessleitende BGH-Entscheidung.

Da kannst Du 20 Zeugen beibringen, das wird Dir nichts nutzen.

Die Anzahlung ist für immer weg. Ich hoffe, dass Du dir das für die Zukunft merkst, und nicht mehr voreilig handelst. Mit Gericht hast Du doch schon Erfahrung, sonst wäre ja keine Zahlungsaufforderung vom Gericht an Dich gekommen!

am 9. Juni 2010 um 16:18

Ist der Wagen wirklich  Mängelfrei??;) Hab da ne Idee:D

am 9. Juni 2010 um 17:43

Da der Käufer den Wagen nicht abgenommen hat, wird das sehr schwierig, zumal der Verkäufer den Wagen nur gegen Bezahlung herausgeben muss. In dieser Preisklasse werden die FZ oft als Bastler-FZ oder als FZ mit Abnutzung entsprechend der Gesamtlaufleistung verkauft. Damit wird er nicht durchkommen.

Anders wäre es, wenn er den Wageb bezahlt und abgenommen hätte.

Im Übrigen berechtigt nur der Mangel zum Rücktritt vom Kaufvertrag der vom Verkäufer verschwiegen wurde. Ein gewerblicher Verkäufer

von FZ in dieser Preisklasse hat garantiert genug Gerichtserfahrung

und einen RA der ständig mit solchen Sachen zu tun hat.

Eine derartige Nr abzuziehen um 500,€ Anzahlung zu zurück zu bekommen lohnt nicht. Das Risiko, dass der Käufer dabei hinten runter fällt und noch eine Betrugsanzeige am Bein hat liegt bei über 80%

Ich denke auch, daß die Anzahlung dem Verkäufer in voller Höhe als Schadenersatz zusteht.

Will ja nicht den Klugscheißer raushängen lassen, aber was hättest du gemacht, wenn der Brief 2 Tage später gekommen wäre.

Also kauf den Wagen, man gönnt sich ja sonst nix.

Danach gehst du zum Amtsgericht, und fragst nach dem Rechtspfleger.

Dem legst du die Rechnung hin und sagst, das du "Pleite" bist und gerne in Raten zahlen würdest.

am 9. Juni 2010 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich denke auch, daß die Anzahlung dem Verkäufer in voller Höhe als Schadenersatz zusteht.

Darüber vor Gericht streiten wäre dann noch teurer. 500 € Anzahlung ist aber bei einem Wagenwert von 3500 € viel zu hoch.

 

Was bleibt wäre eine Schadensbegrenzung:

 

a)  Wagen kaufen und wieder verkaufen

 

b) sich mit dem Verkäufer einigen

 

c) :D ( darf ich nicht schreiben)

 

Würde auch sagen, verzichte auf die 500,- Euronen und Du bist da raus, alles andere wird teuerer. :D  :mad:

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

500 € Anzahlung ist aber bei einem Wagenwert von 3500 € viel zu hoch.

Das sind gerade einmal knapp 14,5%. Ich halte die Summe für angemessen.

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