Anzahlung geleistet möchte das Auto nicht mehr Dringend

Hallo, habe mir ein Auto angeschaut und wollte es auch gleich mitnehmen, nur der verkäufer konnte es mit den Kennzeichen nicht regeln.... Habe ihm gesagt das Ich kurzkennzeiche machen werde dann und das auto später abhole.

Doch am nächsten Tag, habe Ich Post gekriegt mit einer Rechnung (vom Gericht) nun kann Ich mir das Auto nicht mehr leisten!! Habe aber bereits 500€ Anzahlung gemacht. 1 Tag nach der Anzahlung habe Ich da sofort angerufen und gesagt Ich kann das Auto nicht nehmen, und er meinte das geht nicht und Ich muss das auto kaufen, oder Kriege die Anzahlung nicht zurück. Heute ist nun der 2te Tag.

Was soll Ich jetzt machen? Krieg ich mein Geld zurück?

Beste Antwort im Thema

mich erstaunt die doch recht orientalische Rechtsauffassung des Themenstarters. Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher Vertrag. Sei froh, wenn Du das Auto nicht nehmen musst
und keine weiteren Schadensersatzforderungen vom Verkäufer kommen. Du hast dich verpflichtet den Wagen zu bezahlen und abzunehmen. Es spielt da überhaupt keine Rolle, welche Umstände eingetreten sind, dass Du den Kaufpreis jetzt nicht zahlen kannst. Noch schlimmer könnte es kommen, wenn Du es auf einen Streit vor Gericht ankommen lässt. Sollte das Gericht der Ansicht sein, dass Du den Kaufpreis gar nicht zahlen konntest, als Du die Anzahlung geleistet hast, dann ist das ein Betrug. Sei froh, wenn Du so billig dabei weg kommst. Der Händler kann im Falle einer Klage den Wagen auch durch den Gerichtsvollzieher versteigern lassen, wenn Du den Wagen nicht abehmen kannst. Da kann sogar der Händler mitbieten und möglicherweise geht der Wagen dann an irgend einen Profi für nur 2.000,-€ weg. Dann musst Du soagar den Rest zum Ursprünglichen Kaufpreis noch drauf zahlen und dem Händler die Anwalts und Gerichtskosten ersetzen. Sei froh, wenn der Händler mit der einbehaltenen Anzahlung zufrieden ist. Für Deine Rechtsauffassung wird kein Richter verständnis haben. Selbst wenn Du 2 Zeugen hast, die für Dich Lügen. Am Ende kommt noch ein Strafverfahren wegen Prozessbetrug und Falschaussage dabei heraus.
Eine Anzahlung wird nämlich nur dann geleistet, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da gibt es sogar eine prozessleitende BGH-Entscheidung.
Da kannst Du 20 Zeugen beibringen, das wird Dir nichts nutzen.
Die Anzahlung ist für immer weg. Ich hoffe, dass Du dir das für die Zukunft merkst, und nicht mehr voreilig handelst. Mit Gericht hast Du doch schon Erfahrung, sonst wäre ja keine Zahlungsaufforderung vom Gericht an Dich gekommen!

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


500 € Anzahlung ist aber bei einem Wagenwert von 3500 € viel zu hoch.
Das sind gerade einmal knapp 14,5%. Ich halte die Summe für angemessen.

Ich meinte das die Anzahlung ansich zu hoch war ob die Summe als Schadensersatz angemessen ist kann ich nicht beurteilen.

Ja, da hast du recht. Ich halte Anzahlung auch grundsätzlich für ein No-Go beim Autokauf und wenn sie sich nicht vermeiden lassen, dann maximal 10 %.

In diesem Preissegment fällt mir kein Grund für eine Anzahlung ein.Der Markt ist voll.

Also ein mündlicher Kaufvertrag bei einem gewerblichen Händler klingt allerdings auch nicht so seriös.

Ich würde nochmal hingehen und ihm sagen, dass Du das Auto nicht nimmst, da ja auch noch kein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen worden ist. Die 500 EUR "Reservierprämie" kann er auch nicht behalten. Für seinen Aufwand kannst Du ihm ja 50 EUR anbieten.

So würde ich das probieren.

Falls er nicht drauf eingeht, müßtest Du natürlich nochmal die Rechtslage prüfen, bevor Du vor Gericht ziehst.

Aus welchem Anspruch möchte er denn die 500 EUR und das Auto behalten? Oder besteht er auf Abnahme Zug um Zug gegen Zahlung des Restbetrags?

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Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer


Also ein mündlicher Kaufvertrag bei einem gewerblichen Händler klingt allerdings auch nicht so seriös.

Ich würde nochmal hingehen und ihm sagen, dass Du das Auto nicht nimmst, da ja auch noch kein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen worden ist. Die 500 EUR "Reservierprämie" kann er auch nicht behalten. Für seinen Aufwand kannst Du ihm ja 50 EUR anbieten.

So würde ich das probieren.

Falls er nicht drauf eingeht, müßtest Du natürlich nochmal die Rechtslage prüfen, bevor Du vor Gericht ziehst.

Aus welchem Anspruch möchte er denn die 500 EUR und das Auto behalten? Oder besteht er auf Abnahme Zug um Zug gegen Zahlung des Restbetrags?

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich und schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum),

Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer


Aus welchem Anspruch möchte er denn die 500 EUR und das Auto behalten?

Schadensersatz gemäß §§ 249-254 BGB

Wobei man Schadenersatz - wie der Name schon sagt - nur auf Grund eines (tatsächlich eingetretenen) Schadens beanspruchen kann. Also vergebliche Aufwendungen und / oder ein geringerer erzielter Verkaufserlös. Bei einem Profi in diesem Marktsegment würde ich allerdings davon ausgehen, dass er schon einen für ihn "passenden" Käufer an der Hand hat, so dass der "passende" Schaden auch eintritt.

Normalerweise wird so etwas in den AGBs der Händler aufgeführt...

DA könnte allerdings ein Problem entstehen... müsste er dann nicht schon beim (mündlichen) Vertragschluss ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass für den Vertrag die AGB gelten sollen, und dies auch belegen können? Das wird dann wohl eher unglaubwürdig. 😉

Der TE ist Volljährig und eigendlich sollte er auch wissen, dass da noch was vom Gericht aussteht. Ich würde sagen Pech gehabt.

Der Verkäufer hat einen rechtsanspruch auf Abnahme des FZ und Zahlung des vollen Kaufpreises. Alternativ kann er auch den entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen. Bei einem Wagen in dieser Preisklasse werden das so zwischen 700 ,-€ und 1.000,-€ sein. Von daher ist es klüger auf die 500,-€ Anzahlung zu verzichten

Der Themenstarter sollte bedenken, das ein PKW in dieser Preisklasse nicht pfändbar ist. Auch wenn jemand Pleite ist, gehört mitlerweile ein Gebrauchtwagen zu den unpfändbaren Gegenständen des täglichen Bedarfs für den Schuldner. Lediglich was den Wert des Gebrauchtwagens angeht gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen
manche Richter gehen sogar davon aus, dass der Wagen nicht mehr als 5.000,-€ Wert sein darf. Kritisch ist nur, wenn der Wagen erst
bezahlt wird, nachdem das Schreiben des Gerichts beim Schuldner eingetroffen ist. Das wäre dann Gläubigerbegünstigung.
Am einfachsten wäre es, wenn der Themenstarter sich schriftlich an das Gericht wendet, und diesem schreibt, dass er den Betrag nicht auf einmal zahlen kann, aber bereit ist 250,-€ monatlich zu zahlen.
Es ist jedoch ganz wichtig, dass es das sofort macht, spätestens 1 Woche nachdem er vom Gericht angeschrieben wurde..

Es ist unstreitig, dass vorliegend ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und dass dieser Kaufvertrag aus finanziellen Gründen nicht einseitig rückgängig gemacht werden kann.
Bei Kauf von Neuwagen ist die Nichtabnahme des bereitgestellten Fahrzeuges durch den Käufer in den AGB des Händlers in etwa so geregelt:
"Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist."

Ein pauschaler Wert wird angesetzt, um langwierige Diskussionen über die Schadenshöhe zu vermeiden. Ebenso ist es inder Reisebranche. Wenn eine gebuchte Reise abgesagt wird, ist ein gewisser Prozentsatz des Reisespreises zu ersetzen.
Da kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, gibt es auch keine AGB, sodass die gesetzlichen Vorschriften greifen. TE ist bei Nichttabnahme zweifelsfrei zum Schadensersatz verpflichtet und sollte daher mit dem Verkäufer nur noch über die Höhe der Schadensersatzzahlungen verhandeln. 

O.  

Zitat:

Original geschrieben von ML-Peter


Bei einem Wagen in dieser Preisklasse werden das so zwischen 700 ,-€ und 1.000,-€ sein. Von daher ist es klüger auf die 500,-€ Anzahlung zu verzichten...

Eben.

Und hoffen, daß der Händler keine Nachforderung stellt....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von ML-Peter


Bei einem Wagen in dieser Preisklasse werden das so zwischen 700 ,-€ und 1.000,-€ sein. Von daher ist es klüger auf die 500,-€ Anzahlung zu verzichten...
Eben.

Und hoffen, daß der Händler keine Nachforderung stellt....

Hallo an Alle!

habe das gleiche Problem, habe die Anzahlung gemacht, war aber nicht sicher, dass mir meine Bank den Kredit gibt, habe das auch dem Verkäufer erklärt, und wollte nicht diese Risiko eingehen.

Verkäufer war aber so "nett", dass er uns versprochen hat im Falle wenn die Bank kein Kredit gibt, die Anzahlung einfach zurück zu überweisen, hat gesagt dass er korrekter Mensch ist usw.

so haben wir eine Anzahlung gemacht, und die Bank hat kein Kredit gegeben, (da wir schon einige Kredite haben) obwohl es möglich war, 200 monatlich. Verkäufer will jetzt aber die Anzahlung nicht zurück geben, obwohl versprochen!

so meine Frage ist: ob ich den klagen kann? da es sich um Privatverkauf handelte, wir haben keinen Vertrag, alles mündlich und Anzahlung mit Unterschrift vom Verkäufer, dass er Geld erhalten hat. Ich habe aber gehört, dass bei privaten Verkäufen bei Rücktritt die Anzahlung zurück gegeben werden soll. kann mir jemand mit Infos helfen, würde sehr dankbar sein.

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