Anzahl Nebel-/Zusatzscheinwerfer nach StVO bzw EU-Richtlinie unterschiedlich?
Hallo Zusammen,
gestern war ich beim TÜV. Auf die Frage, ob ich an meine K75 Nebelscheinwerfer
anbringen kann, bekam ich die Antwort, daß für die K75 (Baujahr 92) die StVO
gilt, d.h. nur 1 Nebelscheinwerfer darf angebracht werden. Ist das so? Kennt
sich jemand damit aus und kann mir die entsprechenden Gesetze und Regelungen
nennen? Vielen Dank.
24 Antworten
Wenn z.B ein Oldtimer gemäß der damaligen StVO keine Sicherheitsgurte benötigte, könnte man freiwillig Gurte nach aktueller EU-Richtlinie nachrüsten...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 1. September 2017 um 09:56:47 Uhr:
Wenn z.B ein Oldtimer gemäß der damaligen StVO keine Sicherheitsgurte benötigte, könnte man freiwillig Gurte nach aktueller EU-Richtlinie nachrüsten...!-🙂
Das hört sich interessant an. Gibt es ein Urteil oder eine Richtlinie oder ein Gesetz, auf das ich
mich berufen kann, sobald ich von meinen Freunden und Helfern angehalten werde?
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Zitat:
@Lemning schrieb am 1. September 2017 um 11:43:12 Uhr:
...... sobald ich von meinen Freunden und Helfern angehalten werde?
So lange da keine Flak-Scheinwerfer verbaut wird da kaum einer meckern. Die Trachtengruppe fuhr ja selber K75RT, mit zwei Scheinwerfern auf den Sturzbügeln. 😉
Meine 75er war eine ehemalige Behörde, sogar hier aus der Nachbarstadt, es gab nie irgendein Problem mit der Beleuchtung.
Ich dachte an "Varta Volkssturm" von meinem Opa ;-)
So gross sollen die ja auch nicht werden, sonst muss ich immer einen PKW-Parkplatz belegen. LED
sollte es werden.
Kauf dir ein paar schöne, die in D zugelassen sind, bau die ordentlich dran und verkabel das richtig, und du wirst sehen, alles wird gut.
Und im allgemeinen bekommst du dort viele Infos zur K: www.flyingbrick.de
Eine „Vermischung“ internationaler und nationaler Vorschriften innerhalb des gleichen Regelungssachverhalts, ist unzulässig.
So steht es auch im Kirschbaum Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik. Und das ist wiederum in Zusammenarbeit mit KÜS, GTÜ, DEKRA, FSP , BMVI usw. entstanden.
Der Prüfer hat damit grundsätzlich recht.
Wobei das nicht immer so genau genommen wird.
MfG
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 1. September 2017 um 21:05:50 Uhr:
Wobei das nicht immer so genau genommen wird.
Genau. Nach meinen Erfahrungen ist es den meisten Prüfern wurscht, nach welchen Regeln eine Kiste zugelassen wurde - wenn die aktuellen Bestimmungen erfüllt sind, meckern die nicht. Und wenns mal eingetragen ist, interessiert es eh keinen mehr. Auch die Polizei nicht.
Also, schraub die Dinger ran und such Dir einen anderen Prüfer. Das hast Du jetzt aber nicht offiziell von mir!!!
Wie lange brauchst du zum Anschrauben? Vor der HU runter und danach wieder ran. Legal? Illegal? Scheiß egal!
Wirst deutlich besser gesehen, das allein zählt.