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Anzahl Nebel-/Zusatzscheinwerfer nach StVO bzw EU-Richtlinie unterschiedlich?

BMW K 75
Themenstarteram 31. August 2017 um 9:12

Hallo Zusammen,

gestern war ich beim TÜV. Auf die Frage, ob ich an meine K75 Nebelscheinwerfer

anbringen kann, bekam ich die Antwort, daß für die K75 (Baujahr 92) die StVO

gilt, d.h. nur 1 Nebelscheinwerfer darf angebracht werden. Ist das so? Kennt

sich jemand damit aus und kann mir die entsprechenden Gesetze und Regelungen

nennen? Vielen Dank.

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24 Antworten
Themenstarteram 31. August 2017 um 10:49

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 31. August 2017 um 12:43:55 Uhr:

http://www.dekra.de/.../motorrad-zulassung-dekra.pdf

Vielen Dank für den Link. Das Dokument hat mir der Herr vom TÜV auch gezeigt.

Kann das jemand noch etwas ausführlicher erläutern?

Themenstarteram 31. August 2017 um 11:58

Zitat:

@WorldEater666 schrieb am 31. August 2017 um 13:30:28 Uhr:

Google kennst Du aber?

Klar kenne ich google. Bin aber auch nur auf die trockenen Gesetzestexte gestoßen wie Du.

Ich hatte auf Erklärungen / Erläuterungen gehofft. Vielleicht auch auf Erfahrungen anderer

Foren-Teilnehmer. Freundliches ist stets willkommen.

Zitat:

 

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Die Gesetzestexte kenne ich. Vielen Dank.

Oben wolltest Du noch die entsprechenden Gesetze und Regelungen wissen? Jetzt sagst Du, Du kennst die schon und willst Erfahrungswerte... :rolleyes:

Ich hab an meiner GS Nebelscheinwerfer von Motobozzo dran und in ca. 100.000km keine schlechten Erfahrungen gemacht, von kaputten Leuchtmitteln mal abgesehen.

Auch TÜV und Polizei (bin mit der GS noch gar nicht kontrolliert worden, glaub ich) hatten nix zu beanstanden.

Ob ich mich jetzt nach EG oder StvZO richten müsste...? Keine Ahnung.

Themenstarteram 31. August 2017 um 14:00

Danke für Deine Antwort. Meine Frage war nicht gut formuliert. Ich will eigentlich wissen, ob ich mir zwei Nebelschein-

werfer (oder Zusatzscheinwerfer) anbauen darf, oder ob ich nur eine anbauen darf. Fall nur eine: Wohin sollte man die bauen???

Nunja... das "dürfen" hat Dir der TÜV-Prüfer ja schon gesagt und mein erster Link bestätigt.

Wenn Dein Motorrad nach StvZO zugelassen ist - wovon man bei Bj.92 wohl ausgehen kann - dann darfst Du tatsächlich nur einen Nebelscheinwerfer* anbauen.

Als Einbauort würde sich dann vielleicht die Unterseite der unteren Gabelbrücke anbieten.

Oder mit einer geeigneten Vorrichtung direkt an ein Tauchrohr der Gabel klemmen.

Ich kann es auf den Fotos nicht genau erkennen, aber gibt es da eine Versteifung am Kotflügel zwischen den Gabelrohren? Das wäre auch ein möglicher Montageort.

Jetzt bin irritiert. Was bedeutet denn das? Zitiert aus dem ersten Link von dir Worldeater.

Nebelscheinwerfer: > nach StVZO: 1, nach EG auch 2 zulässig >in der Breite: symmetrisch zur FahrzeugLängsachse > Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht

@ Themenstarter

Dann sag doch dem TÜV-Ingenieur, dass es sich um "Begrenzungsleuchten" handelt...!

Als ich letztens mit meiner Road King + den beiden Zusatzscheinwerfern beim TÜV war, habe ich das auch behauptet + es war Ruhe...!

-:)

Grüssle

Nico

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 31. Aug. 2017 um 18:9:44 Uhr:

Jetzt bin irritiert. Was bedeutet denn das? Zitiert aus dem ersten Link von dir Worldeater.

 

Nebelscheinwerfer: > nach StVZO: 1, nach EG auch 2 zulässig >in der Breite: symmetrisch zur FahrzeugLängsachse > Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht

Mit der symmetrischen Ausrichtung ist wohl gemeint, dass z. B. nicht beide NSW auf der gleichen Fahrzeugseite montiert sein sollten.

Oder einer links oben, der andere rechts unten.

 

Das mit der Schaltung interpretiere ich so, dass die NSW nicht alleine leuchten dürfen.

bei der K75 kann man wunderbar 2 Zusatzscheinwerfer an den beiden Sturzbügeln montieren, gibt sogar Sturzbügel, die schon eine Lasche für genau diesen Zweck angeschweißt haben. Oder mittig unter der Kanzel in diese Einbuchtung unter dem HSW.....wenn du ne RT hast.

Themenstarteram 31. August 2017 um 23:25

Zitat:

@der_kasper schrieb am 31. August 2017 um 22:07:00 Uhr:

bei der K75 kann man wunderbar 2 Zusatzscheinwerfer an den beiden Sturzbügeln montieren, gibt sogar Sturzbügel, die schon eine Lasche für genau diesen Zweck angeschweißt haben.

Genau das war der Plan. Der nette Mann von der Dekra meinte aber das ginge nicht, da ENTWEDER StVO ODER EU

Wunderbar Kollege Worldeater, so habe ich das ja auch verstanden, nur haben die Tüver dem Lemming gesagt er dürfte nur einen anbauen, er möchte aber 2.

Und nach deinem Text wäre das nach EU Vorschrift ja möglich.

Für mich klingt das jetzt so als hätte der Tüver keine Ahnung.

Oder ich bin immer noch verwirrt;)

Themenstarteram 1. September 2017 um 5:51

Aussage vom TÜVler: Das Krad kann nur nach StVO ODER EU Vorschrift (ausschließendes oder) abgenommen werden. Da es Zur Zeit der StVO gebaut wurde, geht nur nachStVO. Daraus folgt 1 Scheinwerfer. Irrt er?

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