anwohnerparkplakette / parkausweis verweigert

hallo,

ein nicht-eu-bürger mit einer auf 5 jahre befristeten aufenthaltserlaubnis eines anderen schengener staates darf sich für bis zu 89 fortlaufenden tagen in D aufhalten... und hat sich hier wohnraum angemietet. in der ganzen gegend gilt parkplakettenpflicht. mit mietvertrag im "bürgerbüro" vorstellig geworden.

die sagen aber, dass man sich anmelden muss um eine parkplakette zu bekommen.

warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.

und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:

im regelfall - aber ohne eu-staatsbürgerschaft oder einer d-aufenthaltserlaubnis ist es unmöglich einen wohnsitz in D anzumelden.
jeden tag, an dem man vor seiner für teuer geld angemieteten wohnung parkt, begeht man somit eine ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet wird.

wie vorgehen?

Beste Antwort im Thema

- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen

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Wenn man sowieso nur 12 - 24 Tage im Jahr mal da ist, dann lohnt sich das Ziehen einen Parktickets oder das Riskieren eines 5€Knöllchens mehr, als sich einen Anwohnerausweis für die Parkzone zu besorgen.

Trotzdem ist es einfach Bürokratischer Schwachsinn, weil ob er sich meldet oder nicht, es verändert nicht sein "Wohnverhältniss" und somit eigentlich auch nicht sein Anspruch auf einen Parkplatz. Das ist einfach eine Zweckverfehlung der Anwohnerzone.

Diese soll ja nur "nicht-Anwohner" daran hindern dort zu parken, und wohnen tut er doch dort, selbst wenn es nur zwei Wochen im Monat sind.

Und das manche diese Bürokratische Perversion auch noch lauthals Unterstützen, also ich weiss ja nicht.

Wozu wurde die Anwohnerparkzone geschaffen ? damit jetzt nicht jeder X-Beliebige dort parken kann, zum Einkaufen, oder zum Essen im Restaurant zwei Ecken weiter Ist der Bekannte des TEs das ? Nein, er wohnt dort. Ob gemeldet oder nicht, er hat dort ein Anwesen. Ob die Sache mit den Mietverträgen ist auch völlig hinfällig, weil es ja definitv keine "Fälschung" ist, da er ja wirklich Miete bezahlt und 2 Wochen im Monat seine Zeit dort verbringt.

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven



Das Schengener Abkommen schafft Reisefreiheit, aber nicht die Freiheit, sich überall wohnsitzmäßig niederzulassen. Erst mit der Anmeldung in der Stadt kann man die Rechte eines Anwohners wahrnehmen, da erst mit der Anmeldung die Stadt auch den notwendigen Anteil an den Steuern erhält. In vielen Gebieten gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer, die der Stadt Geld bringt - wer sich nicht anmeldet, zahlt auch keine Steuer.

also ich habe einen deutschen aufenthaltstitel. für alle eu-staaten kann ich das nicht behaupten aber bspw. in polen, (belgien, luxembourg) kann ich mich damit beim woewoden (bzw. dem zuständigen amt) für einen monat anmelden und erlange damit theoretisch auch DAS SICH DARAUS ERGEBENDE RECHT 12 parkplaketten / jahr zu bekommen, ohne eine pl-aufenthaltserlaubnis jemals zu beantragen.

in deutschland funktioniert eine anmeldung mit dem aufenthaltstitel (ob pl, fr oder sonstwas ist unerheblich) eines anderen eu-landes nicht. man ist nicht illegal eingewandert, stellt extra einen mietvertrag auf, in dem alle personen, die dort tatsächlich wohnen auch aufgeführt sind... um alle gegebenheiten offen darzulegen und nichts zu verschleiern aber man hat trotzdem keine rechte - nur pflichten.

glücklicherweise ist das ordnungsamt verständnisvoller als manch ein sich hinter der anonymität des inets versteckender zeitgenosse: mit 2 schichten hab' ich bereits gesprochen und sie schreiben keine knöllchen. aber es muss noch eine schicht rumlaufen, der ich mal auflauern muss...

Das Problem ist doch, dass für die Erteilung eines Anwohnerparkscheins das Melderegister ausschlaggebend ist - kein Eintrag, kein Anwohner. Ein Mietvertrag allein kann nicht ausreichen, denn prinzipiell bestünde die Möglichkeit, dass der Mieter die Wohnräume seinerseits weiter vermietet, ohne darin zu wohnen…

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


aber es muss noch eine schicht rumlaufen, der ich mal auflauern muss...

Viel Erfolg!

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Trotzdem ist es einfach Bürokratischer Schwachsinn, weil ob er sich meldet oder nicht, es verändert nicht sein "Wohnverhältniss" und somit eigentlich auch nicht sein Anspruch auf einen Parkplatz. Das ist einfach eine Zweckverfehlung der Anwohnerzone.

Diese soll ja nur "nicht-Anwohner" daran hindern dort zu parken, und wohnen tut er doch dort, selbst wenn es nur zwei Wochen im Monat sind.

Und das manche diese Bürokratische Perversion auch noch lauthals Unterstützen, also ich weiss ja nicht.

Wozu wurde die Anwohnerparkzone geschaffen ? damit jetzt nicht jeder X-Beliebige dort parken kann, zum Einkaufen, oder zum Essen im Restaurant zwei Ecken weiter Ist der Bekannte des TEs das ? Nein, er wohnt dort. Ob gemeldet oder nicht, er hat dort ein Anwesen. Ob die Sache mit den Mietverträgen ist auch völlig hinfällig, weil es ja definitv keine "Fälschung" ist, da er ja wirklich Miete bezahlt und 2 Wochen im Monat seine Zeit dort verbringt.

Und woher soll das Ordnungsamt wissen, ob die Wohnung nicht untervermietet wurde? Kein Eintrag im Melderegister als Zweitwohnsitz oder ähnliches (gibt es in anderen EU Staaten bestimmt auch), solange ist man halt auch kein Anwohner. Aus die Maus. Des Weiteren dürfen auch andere dort Parken, sie müssen dazu lediglich Parkscheine ziehen, bzw. können nur in bestimmten Zeiten unentgeltlich parken.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


glücklicherweise ist das ordnungsamt verständnisvoller als manch ein sich hinter der anonymität des inets versteckender zeitgenosse: mit 2 schichten hab' ich bereits gesprochen und sie schreiben keine knöllchen. aber es muss noch eine schicht rumlaufen, der ich mal auflauern muss...

Hey, also das Überrascht mich jetzt echt (positiv). Soviel Verständnis hätte ich weder Polizei noch OA zugetraut, wobei ich eigentlich schon oft positive Erlebnisse hatte. (Thema Toleranz Paintball, Naturschutzgebiete usw.)

Aber mit Nachlass dafür das ich gestern auf der A5 in einer Baustelle mit 10 Km/h zuviel geblitzt worden bin, erwarte ich nicht. 🙂 Gott sei Dank ist Deutschland sehr billig was das angeht 😉

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Und woher soll das Ordnungsamt wissen, ob die Wohnung nicht untervermietet wurde? Kein Eintrag im Melderegister als Zweitwohnsitz oder ähnliches (gibt es in anderen EU Staaten bestimmt auch), solange ist man halt auch kein Anwohner. Aus die Maus. Des Weiteren dürfen auch andere dort Parken, sie müssen dazu lediglich Parkscheine ziehen, bzw. können nur in bestimmten Zeiten unentgeltlich parken.

Oh man, da gibt es Mittel und Wege das zu beweisen. Aber an eine Meldung sollte das nicht gebunden sein.

Einfach mal flexibel Denken und weeniger Behörde und Papier mehr in Richtung gesunden Menschenverstand. Regeln sind zu wichtig, keine Frage, aber wenn sie sollten auch nicht über ihren Zweck hinaus reichen. Und wozu wurde die Anwohnerzone eingesetzt ? Ja, hab ich mehrfach geschrieben. Aus die Maus 🙂

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


bliebe also nur die lebensmittelpunktverlagerung nach D

Folglich gibt es zur Zeit keinen Lebensmittelpunkt in D. Also Tourist. Daher auch kein Parkausweis fuer Anwohner.

Bekaeme ich als Tourist einen Parkausweis in London?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Bekaeme ich als Tourist einen Parkausweis in London?

In Londen zahlst du schon (City-)Maut, um überhaupt mit einem Privatfahrzeug in die Stadt fahren zu dürfen. Da kann man sich dann ja schon vorstellen, was ein Parkausweis kosten wird. Angesichts eines gut ausgebauten ÖPNV wäre das Ganze mehr als unökonomisch...

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Oh man, da gibt es Mittel und Wege das zu beweisen. Aber an eine Meldung sollte das nicht gebunden sein.

Sollte er auf diesem Weg in den Genuß eines Anwohnerparkscheins kommen, müßte er im gleichen Zug auch für die Zweitwohnungssteuer veranlagt werden… entweder ganz oder gar nicht, nur halb wäre reine Willkür.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Bekaeme ich als Tourist einen Parkausweis in London?
In Londen zahlst du schon (City-)Maut, um überhaupt mit einem Privatfahrzeug in die Stadt fahren zu dürfen. Da kann man sich dann ja schon vorstellen, was ein Parkausweis kosten wird. Angesichts eines gut ausgebauten ÖPNV wäre das Ganze mehr als unökonomisch...

In Berlin gibt es auch einen gut ausgebauten ÖPNV und sehr viele Parkzonen. Wäre somit auch unökonomisch, ist aber trotzdem voll wie hulle. Die Frage war nicht, ob es ökonomisch ist, sondern ob es möglich wäre.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.

und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:

lass mich raten....du bist noch NIE umgezogen?!

wen du umziehst und dich ummelden willst MUSST du den "wisch" deinen vermieter unterschreiben lassen. ok kann man auch fälschen....aber seis drum. ich musste NIE einen mietvertrag zeigen. ausserdem handelt es sich dann hierbei um eine fälschung einer unterschrift auf einem amtlichen zettelchen. das is eben was anderes als einen mietvertrag aus dem netz laden, ausfüllen und 2 unterschriften drunter zu setzen...😉

Man bedenke, daß in einem Mietvertrag für eine Wohnung, mehrere Personen, Gruppen oder Vereine eingetragen sein können. Das könnten u.U. hunderte von Personen sein, die in dieser Wohnung zwar dann nicht wohnen, diese aber angemietet haben.
Soll ein Mietvertrag also ausreichem, einen Anwohnerparkausweis zu erlangen? Besser nicht, da kann man die ganzen Zonen auch gleich wieder abschaffen.
Wer sich beim Einwohnermeldeamt nicht meldet, der wohnt da auch nicht ... ergo kein Anwohnerparken!

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Oh man, da gibt es Mittel und Wege das zu beweisen. Aber an eine Meldung sollte das nicht gebunden sein.
Sollte er auf diesem Weg in den Genuß eines Anwohnerparkscheins kommen, müßte er im gleichen Zug auch für die Zweitwohnungssteuer veranlagt werden… entweder ganz oder gar nicht, nur halb wäre reine Willkür.

Es zählen nur die Wohnung im Inland.

In den meisten Städten verlangen die Behörden vor Erteilung eines Parkausweises eine Bescheinigung des Vermieters, dass auf dem Grundstück des Vermieters keine Stellplätze zur Verfügung stehen.
Damit wird vom Vermieter auch gleichzeitig ein bestehendes Mietverhältnis bescheinigt. Mietvertrag also überflüssig.

Ausserdem können gegen Bezahlung Besucher von Anwohnern der parkraumbewirtschafteten Bereiche sowie Gäste von ansässigen Hotels für die Dauer des Besuchs eine Besucherausnahmegenehmigung beim Bürgeramt beantragen.

O.

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