anwohnerparkplakette / parkausweis verweigert

hallo,

ein nicht-eu-bürger mit einer auf 5 jahre befristeten aufenthaltserlaubnis eines anderen schengener staates darf sich für bis zu 89 fortlaufenden tagen in D aufhalten... und hat sich hier wohnraum angemietet. in der ganzen gegend gilt parkplakettenpflicht. mit mietvertrag im "bürgerbüro" vorstellig geworden.

die sagen aber, dass man sich anmelden muss um eine parkplakette zu bekommen.

warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.

und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:

im regelfall - aber ohne eu-staatsbürgerschaft oder einer d-aufenthaltserlaubnis ist es unmöglich einen wohnsitz in D anzumelden.
jeden tag, an dem man vor seiner für teuer geld angemieteten wohnung parkt, begeht man somit eine ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet wird.

wie vorgehen?

Beste Antwort im Thema

- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen

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- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen

Da man sich mit einem Visum nicht niederlassen kann, bleibt nur nach einem geeigneten Standort für das Fahrzeug zu suchen.

ihr wollt sagen, das ist so rechtens?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen

wo beantragen?

was ist die übergeordnete behörde vom bürgeramt?

Bürgeramt? Gibt's sowas? 😕

Öhm... Wenn du per Visum da bist sollte das tatsächlich schwierig werden.

Bleibt dir als Lösung:
Für 35 Flocken plus X nen Tiefgaragenstellplatz anmieten! So wie die Leute, die aufgrund Mangel auch so einfach keinen Anwohnerparkausweis bekommen, obwohl sie durch eine deutsche Geburt geadelt wurden! 😁

"Die Welt ist einfach kein Ponyhof!" 😉

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bürgeramt, bürgerbüro, meldestelle - hat wohl regional verschiedene bezeichnungen.

theoretisch könnte ICH untermieten, mich anmelden und die plakette auf mich ausstellen lassen. aber ich mein das ist doch hohl - ein mietvertrag ist nicht ausreichend um die plakette zu bekommen... aber sich damit anmelden und dann aufgrund der anmeldung die plakette bekommen kann man.

ist es nicht so, dass jeder ANWOHNER ein recht auf kostenfreies parken hat, unabhängig davon ob er sich dort anmelden will oder nicht? könnte ja auch der zweit- oder drittwohnsitz sein, von dem der ehepartner aus gründen, die sich jeder selbst ausmalen kann, nichts wissen soll. 😉

auch deutsche staatsbürger können den einen oder anderen grund haben, warum sie momentan keinen WS in D angemeldet haben wollen...

also, was is'n jetzt die übergeordnete behörde?
bürgermeister Wowi etwa?

Im Zweifelsfall das Landratsamt, oder bei ner Stadt: Gleich an den OB schreiben! 😉

Aber ich bezweifle ernsthaft und massiv, dass du ein "Recht" als Anwohner hast, da irgendwo parken zu dürfen!?!
Warum auch?
Ausser: Ist die Stadt dein Vermieter?

Das Bürgeramt ist nur eine Stelle, um einen zentralen Ansprechpartner für so ziemlich alle Belange zu heben, wer die genaue Behörde ist und wo die sitzt, einfach nachfragen.

Üblicherweise können Anträge auf Ausnahme auch direkt beim Bürgeramt gestellt werden und werden dann von dort an die "tatsächlich" zuständige Stelle weitergeleitet.

Wie ist das überhaupt mit der Zulassung des Fahrzeugs, muss ja dann auch im Ausland zugelassen sein. Parkplaketten gibt es nur für den Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters, da scheitert es vermutlich nicht nur an fehlenden Anmeldung des Fahrers.

"Rechtens" ist das, warum auch nicht?

Selbst "richtige Deutsche" haben auch keinen Anspruch, wenn sie dort "nur" arbeiten.

ernüchternd.

und da wundern sich noch einige, warum die auswanderungsrate aus D so hoch ist.

doof ohne ende - da sucht man sich ne bude im zentrum, dort wo nicht nur die miete sondern auch alles andere praktisch doppelt so teuer ist, dem staat fallen somit mehr steuern ab. aber der staat will es nicht haben.

aua.

!?!

Dann zieh doch um?
Dass "Zentrum" nicht "Schnäppchen" heißt war dir ja wohl vorher schon klar!?

Warum sollte die Stadt dir nen Parkplatz spendieren, als dein "Recht"? Du ziehst da hin, dann kümmer dich um nen Parkplatz!? Wenn die Stadt, nett wie sie ist, Anwohnerparkplätze anbietet, hat sie doch auch das Recht, die Regeln dafür zu bestimmen!?

Seien sie, und da hast du Recht, auch s**doof! 😉😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Wie ist das überhaupt mit der Zulassung des Fahrzeugs, muss ja dann auch im Ausland zugelassen sein.

fahrzeug hat deutsche zulassung, fahrzeughalter hat eine bestätigung darüber ausgestellt, dass das fahrzeug ausschliesslich von dieser person genutzt wird. wollte das bürgeramt beim letzten termin so haben.

Zitat:

Parkplaketten gibt es nur für den Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters, da scheitert es vermutlich nicht nur an fehlenden Anmeldung des Fahrers.

mit anderen worten, wenn mein erstwohnsitz plakettenfrei ist, muss ich meinen zweitwohnsitz als erstwohnsitz anmelden und meinen zweitwohnsitz als erstwohnsitz.

es geht nicht um arbeit oder eine geschäftsadresse. es ist tatsächlich wohnraum.

Jetzt bin ich gerade ueberfordert. Ist es in Deutschland echt nicht møglich sich auf dem Einwohnermeldeamt unter einer Adresse zu melden wenn man nur ein Visum hat??? Komisch! Als ich nach Norwegen gegangen bin hatte ich hier nur 6 Monate, konnte aber problemlos eine Wohnung mieten, mich Anmelden, Steuerkarte und Bankkonto bekommen, Auto Zulassen. Das war alles kein Problem und hat nichtmal was gekostet. Jetzt hab ich unbegrenzt aufenthalt. Versteh einer die Deutschen Behørden

Kontaktiere deine zuständige Landesvertretung und schildere den Fall.

Die sollten dir helfen können.

HTC

Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt gar nicht. Nach dem Meldegesetz ist Dein Bekannter eh verpflichtet, sich binnen zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er schwerlich Rechte für sich beanspruchen, die an die Meldung des Wohnsitzes gebunden sind.

In Berlin kann man übrigens auch für den Nebenwohnsitz einen Bewohnerparkausweis bekommen. Setzt aber trotzdem voraus, dass man innerhalb des Geltungsbereichs gemeldet ist.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt gar nicht. Nach dem Meldegesetz ist Dein Bekannter eh verpflichtet, sich binnen zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er schwerlich Rechte für sich beanspruchen, die an die Meldung des Wohnsitzes gebunden sind.

ein aufenthalt von bis zu 89 fortlaufenden tagen stellt keinen verstoss gegen aufenthalts- und meldegesetze dar. mein bekannter KANN sich aufgrund der nicht vorhandenen DEUTSCHEN aufenthaltsgenehmigung nicht anmelden. selbst wenn er wollte.

danke für eure antworten. 🙂

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