anwohnerparkplakette / parkausweis verweigert

hallo,

ein nicht-eu-bürger mit einer auf 5 jahre befristeten aufenthaltserlaubnis eines anderen schengener staates darf sich für bis zu 89 fortlaufenden tagen in D aufhalten... und hat sich hier wohnraum angemietet. in der ganzen gegend gilt parkplakettenpflicht. mit mietvertrag im "bürgerbüro" vorstellig geworden.

die sagen aber, dass man sich anmelden muss um eine parkplakette zu bekommen.

warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.

und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:

im regelfall - aber ohne eu-staatsbürgerschaft oder einer d-aufenthaltserlaubnis ist es unmöglich einen wohnsitz in D anzumelden.
jeden tag, an dem man vor seiner für teuer geld angemieteten wohnung parkt, begeht man somit eine ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet wird.

wie vorgehen?

Beste Antwort im Thema

- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


bliebe also nur die lebensmittelpunktverlagerung nach D

Folglich gibt es zur Zeit keinen Lebensmittelpunkt in D.

sagen wir so - es gibt keinen behördlich vermerkten lebensmittelpunkt. aber man kann als lebensmittelpunkt grundsätzlich den ort an dem die kinder wohnen definieren.

(es gibt deutsche gerichtliche entscheidungen, denen man das enznehmen kann).

Zitat:

Also Tourist. Daher auch kein Parkausweis fuer Anwohner.

wenn du dir irgendwo ne wohnung oder ein haus mietest oder kaufst und dort einen teil deines lebens drin wohnst - bist du dann auch tourist?

@onkel -howdy:

lass mich raten - du bist schon öfter mal umgezogen. aber das letzte mal muss es schon ein paar jahre her / nicht nach berlin gewesen sein. seit -wenn ich mich richtig entsinne- so in etwa jahreswechsel 2008/2009 ist es in den berliner innenbezirken nicht mehr möglich, sich ohne einen (möglicherweise gefälschten) mietvertrag vorgelegt zu haben anzumelden. wenn man nicht mietet, braucht man eine bestätigung desjenigen, bei dem man wohnt...
und manchmal auch dem sein grundbuch. :=)

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Bekaeme ich als Tourist einen Parkausweis in London?

non-schengen - irrelevant.

aber in mindestens 3 schengener staaten würdest du ohne nationaler aufenthaltsgenehmigung einen "kurzzeitwohnsitz" angemeldet bekommen, sofern du legal eingereist bist.

udn daraus resultierend auch einen "anwohner-parkausweis". 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Trotzdem ist es einfach Bürokratischer Schwachsinn, weil ob er sich meldet oder nicht, es verändert nicht sein "Wohnverhältniss" und somit eigentlich auch nicht sein Anspruch auf einen Parkplatz. Das ist einfach eine Zweckverfehlung der Anwohnerzone.

Diese soll ja nur "nicht-Anwohner" daran hindern dort zu parken, und wohnen tut er doch dort, selbst wenn es nur zwei Wochen im Monat sind.

Und das manche diese Bürokratische Perversion auch noch lauthals Unterstützen, also ich weiss ja nicht.

das wirklich perverse ist, dass alle in "mittäterschaft" gezogen werden.

auch wenn die beiden jetzt aufenthaltstitel, wohnsitzanmeldung hätten - es fängt ja schon beim fahrzeughalter an - der muss eine bescheinigung darüber ausstellen, dass den wagen ausschliesslich nur eine person nutzt. alle beteiligten müssen lügen, sonst gibt's nur "jibt's nich" - selbst wenn du deutsch und ordnungsgemäss angemeldet bist.

ohne die tatsachen zu verdrehen ist für die wirkliche zielgruppe der für sie "reservierten" parkzone kein parkraum zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Ausserdem können gegen Bezahlung Besucher von Anwohnern der parkraumbewirtschafteten Bereiche sowie Gäste von ansässigen Hotels für die Dauer des Besuchs eine Besucherausnahmegenehmigung beim Bürgeramt beantragen.

und warum waren wir jetzt drei!!! mal beim bürgeramt, ohne dass uns das dort jemand gesagt hat?

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Was ist denn deine Staatsbürgerschaft und in welcher Stadt möchtest du einen Anwohnerparkausweis?

Staatsbürgerschaft eigentlich irrelevant. Ich lebe auch als Schweizer in DE, aber seid 5 Jahren bin ich in meiner Stadt gemeldet (Hauptwohnsitz) und deswegen kriege ich Problemlos einen Anwohnerausweis. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis habe ich auch. (gut, bin in DE geboren)

Nur Banken, Post und Bibliothek tun sich daran schwer zu akzeptieren das auf unseren Ausweisen und Pässen keine Adresse steht.

Das Amt in der er Parken und Wohnen will macht das auch anscheinend nur über die Meldung. Super ! 😁 Da solche Regelungen nicht Bundesweit gleich sind, kann es sein das deine Stadt es anders Handhabt.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Ausserdem können gegen Bezahlung Besucher von Anwohnern der parkraumbewirtschafteten Bereiche sowie Gäste von ansässigen Hotels für die Dauer des Besuchs eine Besucherausnahmegenehmigung beim Bürgeramt beantragen.
und warum waren wir jetzt drei!!! mal beim bürgeramt, ohne dass uns das dort jemand gesagt hat?

Die Parkraumbewirtschaftung unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung.  Die Bedingungen für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises sind daher nicht einheitlich.

Bürgeramt hat vermutlich nichts gesagt, weil es diese Regelung in der betreffenden Stadt nicht gibt.

O.

Das ganze zeigt aber auch die Zukunftsunfähigkeit Deutschlands.

Am besten und einfachsten ergeht es Dir, wenn Du in Klein-Hintertupfingen geboren wirst, aufwächst, zur Schule gehst, studierst, bei der örtlichen Sparkasse arbeitest und auch als Rentner lebst bzw. eines Tages stirbst. So hast Du am wenigsten Ärger mit Behörden, Ämtern (z.B. Standesamt), Deinen Autos, der Telekom, Banken, Handwerkern, Maklern, Vermietern/Mietern, Dienstleistern aller Art und letztendlich auch der Polizei und den Politessen. Wer von diesem Muster abweicht (z.B. weil er berufsbedingt umzieht), wird an jeder Straßenecke schickaniert und abgezockt.

Es wäre schön, wenn sich Deutschland von diesem althergebrachten Muster verabschieden würde.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Trotzdem ist es einfach Bürokratischer Schwachsinn, weil ob er sich meldet oder nicht, es verändert nicht sein "Wohnverhältniss" und somit eigentlich auch nicht sein Anspruch auf einen Parkplatz. Das ist einfach eine Zweckverfehlung der Anwohnerzone.

Diese soll ja nur "nicht-Anwohner" daran hindern dort zu parken, und wohnen tut er doch dort, selbst wenn es nur zwei Wochen im Monat sind.

Und das manche diese Bürokratische Perversion auch noch lauthals Unterstützen, also ich weiss ja nicht.

Wozu wurde die Anwohnerparkzone geschaffen ? damit jetzt nicht jeder X-Beliebige dort parken kann, zum Einkaufen, oder zum Essen im Restaurant zwei Ecken weiter Ist der Bekannte des TEs das ? Nein, er wohnt dort. Ob gemeldet oder nicht, er hat dort ein Anwesen. Ob die Sache mit den Mietverträgen ist auch völlig hinfällig, weil es ja definitv keine "Fälschung" ist, da er ja wirklich Miete bezahlt und 2 Wochen im Monat seine Zeit dort verbringt.

Grundsätzlich möchte die Gemeinde, dass einen Anwohnerparkausweis nur ein Berechtigter bekommt. Das ist nunmal ein gemeldeter Anwohner.

Mit 30 Sekunden nachdenken sollte man auch erkennen, dass ein Mietvertrag kein sinnvoller Nachweis einer solchen Berechtigung ist, da jeder einen solchen "Vertrag" erstellen kann. Schließlich kann die Kommune nicht nachvollziehen, wer in welcher Wohung wirklich lebt.

Das Anerkennen eines Mietvertrages würde den Sinn einer solchen Parkzone zerstören.

Das ist zwar blöd für den Bekannten, aber nur so kann das System fair bleiben. Aber vielleicht kann er sein Auto ja jemand anders zum Parken "überlassen"...

Zitat:

Original geschrieben von timovic


Grundsätzlich möchte die Gemeinde, dass einen Anwohnerparkausweis nur ein Berechtigter bekommt. Das ist nunmal ein gemeldeter Anwohner.
Mit 30 Sekunden nachdenken sollte man auch erkennen, dass ein Mietvertrag kein sinnvoller Nachweis einer solchen Berechtigung ist, da jeder einen solchen "Vertrag" erstellen kann. Schließlich kann die Kommune nicht nachvollziehen, wer in welcher Wohung wirklich lebt.
Das Anerkennen eines Mietvertrages würde den Sinn einer solchen Parkzone zerstören.

Stopp !

Lesen

und dann erst posten.

Zitat:

In den meisten Städten verlangen die Behörden vor Erteilung eines Parkausweises eine Bescheinigung des Vermieters, dass auf dem Grundstück des Vermieters keine Stellplätze zur Verfügung stehen.
Damit wird vom Vermieter auch gleichzeitig ein bestehendes Mietverhältnis bescheinigt. Mietvertrag also überflüssig.

Ausserdem können gegen Bezahlung Besucher von Anwohnern der parkraumbewirtschafteten Bereiche sowie Gäste von ansässigen Hotels für die Dauer des Besuchs eine Besucherausnahmegenehmigung beim Bürgeramt beantragen.

O.

Wies du siehst, tomovic, ist es durchaus in anderen Gemeinden üblich andere Bedingungen für eine Parkerlaubniss zu stellen, auch ohne Meldung des Wohnsitzes

Wenn du gerecht findest, na dann 🙂

Ich muss Beethoven dazu einfach nur recht geben. Wenn du selbst mal aus dem 0815 Muster ausbrechen musst, dann wirst du jede flexible und unbürokratische Administration schätzen lernen. Aber der Ottonormalbürger, der einfach nur in seinem Städtchen wohnt und nie Beruflich ins Ausland muss, der bekommt davon natürlich nichts mit.

Zitat:

Original geschrieben von timovic



Das Anerkennen eines Mietvertrages würde den Sinn einer solchen Parkzone zerstören.
Das ist zwar blöd für den Bekannten, aber nur so kann das System fair bleiben. Aber vielleicht kann er sein Auto ja jemand anders zum Parken "überlassen"...

und genau darauf haben wir keinen bock.

was wäre denn, wenn's mich nicht gäbe und sie niemanden hätten, dem man das auto überlassen kann?

wir machen das anders. wir warten bis die ihren anmeldeberechtigenden eu-aufenthaltstitel bekommen und er ihr endlich ihr eigenes auto kauft, dann vermieten die mir und zwei-drei meiner kumpels ein paar qm unter.

und dann werden sämtliche unsere autos monatelang in der "anwohnerparkzone" geparkt, wenn wir mal ein paar monate ausser landes sind. und dann gucken wir mal, wie fair dieses system die nachbarn dann finden. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Das ganze zeigt aber auch die Zukunftsunfähigkeit Deutschlands.

vor allem wird die parkzone ja auch in keinster weise vor missbrauch geschützt. eigentlich kann sich ja jeder einen mietvertrag fälschen, sich (gerne auch rückwirkend) anmelden, plakette beantragen-mitnehmen,,, und sich dann - damit es nicht auffällt auf einem anderem bürgeramt - dann wieder abmelden. oder ummelden. auf eine adresse der unmittelbar benachbarten parkzone. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

vor allem wird die parkzone ja auch in keinster weise vor missbrauch geschützt. eigentlich kann sich ja jeder einen mietvertrag fälschen, sich (gerne auch rückwirkend) anmelden, plakette beantragen-mitnehmen,,, und sich dann - damit es nicht auffällt auf einem anderem bürgeramt - dann wieder abmelden. oder ummelden. auf eine adresse der unmittelbar benachbarten parkzone. 🙄

Oft gelten die Ausweise nur für 1 Jahr und müssen offiziell zurückgegeben werden, wenn man sich ummeldet. Spätestens wenn sich ein Nachmieter dort einquartieren sollte, fällt das auf (oder doch nicht...??).

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von timovic



Das Anerkennen eines Mietvertrages würde den Sinn einer solchen Parkzone zerstören.
Das ist zwar blöd für den Bekannten, aber nur so kann das System fair bleiben. Aber vielleicht kann er sein Auto ja jemand anders zum Parken "überlassen"...
und genau darauf haben wir keinen bock.
was wäre denn, wenn's mich nicht gäbe und sie niemanden hätten, dem man das auto überlassen kann?

wir machen das anders. wir warten bis die ihren anmeldeberechtigenden eu-aufenthaltstitel bekommen und er ihr endlich ihr eigenes auto kauft, dann vermieten die mir und zwei-drei meiner kumpels ein paar qm unter.

und dann werden sämtliche unsere autos monatelang in der "anwohnerparkzone" geparkt, wenn wir mal ein paar monate ausser landes sind. und dann gucken wir mal, wie fair dieses system die nachbarn dann finden. 😉

Na das ist ja eine reife Einstellung. Ich kann mir gut vorstellen, wenn du im Bürgerbüro auch so pissig wie Graf Obermotz auftrittst, dann haben die gar keine Lust dir einen Anwohnerparkausweis auszustellen. Die sitzen da eh am längeren Hebel. Teile doch einfach mal mit, in welcher Stadt und welchem Stadtteil du den Anwohnerparkhausweis brauchst, dann könnte man dir mit konkreten Tipps helfen, weil es eben jeh nach Komune unterschiede gibt.

Die Anwohnerparkausweise haben ja einen Grund, es gibt deutlich mehr Anwohner als Parkplätze. Also muss man irgendwo die Zahl der Parkausweise begrenzt halten damit nicht jeder nach belieben mit einem Fake-Mietvertrag die Regelung umgehen kann. Und je angespannter die Parkplatzsituation desto restriktiver werden die Regelungen für die Zuteilung sein. Vorrangig geht es ja um die offiziell gemeldeten Anwohner.

Parkplätze sind nunmal Eigentum der Stadt, der gehören die Flächen. Und damit ist es auch Sache der Stadt wo Gebühren erhoben werden und ob und wie Parkausweise zugeteilt werden. Pauschalaussagen sind unmöglich, zu unterschiedlich sind hier die Regelungen der Städte.

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