anwohnerparkplakette / parkausweis verweigert
hallo,
ein nicht-eu-bürger mit einer auf 5 jahre befristeten aufenthaltserlaubnis eines anderen schengener staates darf sich für bis zu 89 fortlaufenden tagen in D aufhalten... und hat sich hier wohnraum angemietet. in der ganzen gegend gilt parkplakettenpflicht. mit mietvertrag im "bürgerbüro" vorstellig geworden.
die sagen aber, dass man sich anmelden muss um eine parkplakette zu bekommen.
warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.
und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:
im regelfall - aber ohne eu-staatsbürgerschaft oder einer d-aufenthaltserlaubnis ist es unmöglich einen wohnsitz in D anzumelden.
jeden tag, an dem man vor seiner für teuer geld angemieteten wohnung parkt, begeht man somit eine ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet wird.
wie vorgehen?
Beste Antwort im Thema
- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ein aufenthalt von bis zu 89 fortlaufenden tagen stellt keinen verstoss gegen aufenthalts- und meldegesetze dar.
Das stimmt so nicht, das Meldegesetz gilt auch für Inhaber von Kurzvisa, außer bei Familienbesuchen u.ä. mit einer Dauer von max. 2 Monaten oder wenn eine Wohnung von einer im Inland gemeldeten Person für max. 6 Monate bezogen wird.
Zitat:
mein bekannter KANN sich aufgrund der nicht vorhandenen DEUTSCHEN aufenthaltsgenehmigung nicht anmelden. selbst wenn er wollte.
Hat er denn schon mal versucht eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen? Denn für 180 Tage/Jahr eine Wohnung im Zentrum anzumieten ist ja alles andere als günstig…
es besteht weder langzeitvisa, noch kurzzeitvisa, noch eine befristung auf 180 tage jahr. es besteht nur ein aufenthaltstitel aus uk und der eines anderen schengener staates, der in einem zusammenwachsenden europa eben auch einen aufenthalt im nicht-aussteller-schengen-staat gestattet - für bis zu 4 x 89 tage im jahr.
person ist so - je nach dem - 1-2 wochen pro monat in D. ein hotel wäre vllt. sogar günstiger. aber 1.) nicht so komfortabel und 2.) warum soll ich das geld anderer leute zählen? 😕
Fein, prima...jetzt hast Du es auch kapiert.....Dein Abgang hättest Du Dir aber sparen können....damit meine ich deine überzogenen Bemerkungen über Deutschland! Wenn Dir was nicht passt....zurück wo Du herkommst....so einfach ist das....und dort ist bestimmt alles besser als hier....😎 Gilt natürlich auch für dein Spezi...oder sonst wem....😁
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Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
es besteht nur ein aufenthaltstitel aus uk und der eines anderen schengener staates
Ah, das hatte ich zwischen Frühstück und Mittagsessen vergessen… vermutlich gibt es wohl keine befriedigende Lösung, es sei denn Berlin vergibt mit Bewohnerausweisen auch Besucherausweise, die keiner (gravierenden) Einschränkung unterliegen und Dein Bekannter kennt jemanden, der… 😉
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
1 bis 2 Wochen monatlich im Land, aber nen Anwohnerpartkzettel wollen... Oh Mann.... 🙄
War auch mein erster Gedanke. Der Zweite war wie penibel sich die Person an das Zeitlimit hält das sich aus dem Titel ergibt.
Ist doch ein klares Fazit: Um Anwohner zu sein, must du auch angemeldet sein, dazu bedarf es einer Anmeldung. Dann bekommt man auch einen Anwohnerausweis. Sonst würde ich bei uns der Meister in Mietverträge ausstellen und auf meiner Adresse gäbe es 100 Untermieter, die alle nicht angemeldet sind, aber in der Gegend arbeiten und einen Anwohnerausweis haben wollen.
Gruß
Stefan
(das Meldegesetz hat manchmal einen Sinn)
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
mein bekannter KANN sich aufgrund der nicht vorhandenen DEUTSCHEN aufenthaltsgenehmigung nicht anmelden.
Warum beantragt er dann keine
deutscheAufenthaltsgenehmigung?
Zitat:
Original geschrieben von OhLord
1 bis 2 Wochen monatlich im Land, aber nen Anwohnerpartkzettel wollen... Oh Mann.... 🙄
um so besser - bleibt die hälfte des monats über mehr parkraum für andere anwohner. wie oft darf man denn während des monats das haus verlassen? und wie weit darf man sich vom haus entfernen? darf man nur bis zum nächsten supermarkt oder auch mal die 2 stationen mit'm bus in die "city"? der entsprechende deutsche aufenthaltstitel wäre bspw. eine niederlassungs
erlaubnis. nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Es war gut gemeint, Herr K. 😛
das ist schon klar.
wenn man denn wenigstens ein deutsches visum machen könnte - besuchervisa werden auf max. 3 monate ausgestellt. 3 monate darfste aber auch so. "jibt's nich", wie die freudliche (und sehr zuvorkommende) amtsdame sagte.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum beantragt er dann keine deutsche Aufenthaltsgenehmigung?
bliebe also nur die lebensmittelpunktverlagerung nach D und die ensprechende erste aufenthaltserlaubnis. nach 7 jahren vllt. dann auch mal eine unbefristete. dann würde aber der aufenthaltsstatus am jetzigen lebensmittelpunkt verfallen. wozu - nur um eine parkplakette zu erhalten? zumal der noch dieses jahr einen nicht deutschen aufenthaltstitel zusammen mit dem daraus resultierenden rechtsstatus, den der eu-bürger schon seit 1957 hat erlangt.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wenn Dir was nicht passt....zurück wo Du herkommst....so einfach ist das....
also um in die city zu kommen nehmen wir den bus - andere anwohner stehen weniger im durch uns unnotwendigerweise verursachten stau. parkraum "rauben" wir für maximal 14 tage / monat. aber wenn man sich dann auch noch seine karre irgendwo abholen muss, um von so reizenden (und gastfreundlichen) nachbarn
wegzukommen, dann ist das "zurück wo du herkommst" gar nicht so einfach, wie du behauptest.
__________
von 100 mietverträgen sei dem vermieter abgeraten, wenn pro nase weniger als 12 qm abfallen. aber man könnte auch die kontoauszüge anfordern um den mietzahlungsverkehr nachzuvollziehen. oder im rahmen der amtshilfe mal das ordnungsamt vorbeisehen lassen oder so.
(das ordnungsamt selbst ist übrigens ok - wenn man deutsch versteht oder das glück hat, jemanden der deutsch spricht dabeizuhaben.). 🙂
das witzige war ja auch, das ist ein paar, die mieten das zu zweit an udn stehen auch beide im mietvertrag. vorsichtshalber gleich drei "bestätigungen" vom halter mitgenommen:
-er fahrt überwiegend das auto
-sie fährt überwiegend das auto
-es fahren ausschliesslich er UND sie das auto
geht auch nicht. plakette gibt's gäbe es sowieso nur, wenn in der bestätigung "es fährt ausschliesslich er das auto" steht. "er" könnte auch mit "sie" ersetzt werden. aber der andere will auch mal fahren.
Nee nee, das war ein leicht angepasstes Zitat aus "der Process".
Ich finde die Situation ziemlich bescheuert. Anwohnerparkplätze wurde geschaffen damit die Parkplätze den Anwohnern vorbehalten werden. Ob du da nur 2 von 4 Wochen wohnst finde ich ziemlich egal, wichtig ist ja nur das du nicht irgendwer bist der dort z.B. nur zum Einkaufen parkt.
Und wie manche User hier auf andere Nichtigkeiten rumhacken, verstehe ich nicht. Aber du brauchst halt den Wisch so und so damit manche dein Anliegen akzeptieren.
Dein Bekannter gehört definitiv nicht zu denen, denen eine Anwohnerzone das parken verhindern soll. Aber für manche Menschen bist nur Anwohner wenn du die Kriterien XY erfüllst, sei's nur ne administrative Kleinigkeit.
Oder ist hier wirklich jemand der Meinung das es richtig ist das ein Anwohner, der genauso viel Miete bezahlt wie alle anderen, keinen Parkzettel bekommt, nur weil er nicht gemeldet ist ?
Das ist doch völlig schwachsinnig.
Selbst mit dem Verdacht auf die 100 Mietverträge ist das einfach ein Fehler im System.
Es ist kompliziert für den Threadersteller, doch es ist richtig so. Wer nur für kurze Zeit in Deutschland ist, ist kein Anwohner, sondern Tourist. Ob sich der Tourist ein Hotel nimmt, bei einem Bekannten unterkommt oder eine Kurzzeitwohnung nimmt, ist zweitrangig.
Das Schengener Abkommen schafft Reisefreiheit, aber nicht die Freiheit, sich überall wohnsitzmäßig niederzulassen. Erst mit der Anmeldung in der Stadt kann man die Rechte eines Anwohners wahrnehmen, da erst mit der Anmeldung die Stadt auch den notwendigen Anteil an den Steuern erhält. In vielen Gebieten gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer, die der Stadt Geld bringt - wer sich nicht anmeldet, zahlt auch keine Steuer.
Der gesetzlich garantierte Vorteil des einen ist immer der gesetzlich garantierte Nachteil des anderen. In vielen Städten ist Parkraum knapp. Knapp bedeutet: Wenn der eine dort parkt, kann ein anderer dort nicht parken. Anwohnerparkrecht ist die Bevorteilung derjenigen, die sich an dem besagten Ort langfristig niederlassen, sich bei den Behörden anmelden und damit auch die entsprechenden Steuern und Gebühren entrichten, gegenüber denjenigen, die nur mal so vorbeischauen und für ein paar Tage bleiben, ohne sich für den Ort als festen Wohnsitz zu entscheiden. Stelle Dir mal vor, Du wärest wirklich jahrelang Anwohner an diesem Ort, und ein Nachbar würde massig Mietverträge an Besucher verteilen, die Dir dann den Parkplatz nehmen. Wäre das gut?
Was eine Lösung sein könnte: Dein Bekannter meldet sich in dem Ort mit einem Zweitwohnsitz an und untervermietet Dir die Wohnung. Er kann dann den Anwohnerparkschein erhalten, muss aber auch die entsprechenden Abgaben entrichten (wenn vorhanden). There is no free lunch - so ist das halt.
"Auswanderungswelle" - schon klar, wegen der Parkplätze, nicht wahr? Wo wandern die Leute denn hin? Nach Rom, Paris, London, Madrid? Weil es da so viele Parkplätze gibt? Argh...
Ich war übrigens während des Studiums laufend in anderen Städten als Auslandsstudent oder Praktikant (3 Monate hier, dann wieder dort, u.a. Frankreich etc.) und habe mich mit den dort gültigen Parkvorschriften beschäftigen müssen, es war in der Tat schrecklich kompliziert und ein ständiges Leben am Rande der Illegalität. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, wie Du dich fühlst. Trotzdem sind die Behörden nicht immer dazu da, es einem einzelnen recht zu machen.
wen ich lt ausweise dort nicht wohne brauch ich auch keine parkplakette. was ist daran falsch? nur weil ich n mietvertrag hab? ist ein mietvertrag ein staatliches dokument?
ob das ein ausländer, illegaler einwanderer oder deutscher staatsbürger ist spielt keine rolle, man wohnt da wo man wohnt. und bestätigt wird das im ausweiss. seht im ausweis tukmenistan dann hab ich in deutschland eben keinen wohnsitz. feddich.
einfach, logisch und konsequent. was gibts da nicht zu verstehen?
Mit Ausweisen hat die Sache doch nichts zu tun… zum einen enthält nicht einmal der dt. Personalausweis Nebenwohnsitze, zum anderen sind Adressangaben in Reisepässen nicht die Regel.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Mit Ausweisen hat die Sache doch nichts zu tun… zum einen enthält nicht einmal der dt. Personalausweis Nebenwohnsitze, zum anderen sind Adressangaben in Reisepässen nicht die Regel.
und jetzt?
wen du eben nachweisen musst das du da wohnst dann brauchts eben ein offizielles papier, und ein mietvertrag is das eben nicht.
wen man den überhaupt den 2. wohnsitz gemeldet hat (was ich bezweifel) dann gibts vom amt so ein braunes formular...das könnte einem weiterhelfen. 😉