anwohnerparkplakette / parkausweis verweigert
hallo,
ein nicht-eu-bürger mit einer auf 5 jahre befristeten aufenthaltserlaubnis eines anderen schengener staates darf sich für bis zu 89 fortlaufenden tagen in D aufhalten... und hat sich hier wohnraum angemietet. in der ganzen gegend gilt parkplakettenpflicht. mit mietvertrag im "bürgerbüro" vorstellig geworden.
die sagen aber, dass man sich anmelden muss um eine parkplakette zu bekommen.
warum? weil man mietverträge x-beliebig aufsetzen kann.
und auf welcher grundlage kann man sich anmelden? auf der eines mietvertrags. :wall:
im regelfall - aber ohne eu-staatsbürgerschaft oder einer d-aufenthaltserlaubnis ist es unmöglich einen wohnsitz in D anzumelden.
jeden tag, an dem man vor seiner für teuer geld angemieteten wohnung parkt, begeht man somit eine ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich geahndet wird.
wie vorgehen?
Beste Antwort im Thema
- sich anmelden
- Ausnahmegenehmigung beantragen und eventuell bekommen
- woanders parken
- umziehen
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
nochmal:Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Die Anwohnerparkausweise haben ja einen Grund, es gibt deutlich mehr Anwohner als Parkplätze. Also muss man irgendwo die Zahl der Parkausweise begrenzt halten damit nicht jeder nach belieben mit einem Fake-Mietvertrag die Regelung umgehen kann.es kann aber - ausser den beiden - JEDER diese regelung mkit einem gefälschten mietvertrag umgehen, indem er sich auf grund dessen, dass er ihn vorlegt anmeldet.
der weg zur plakettenerlangung ist widersinnig bzw. der parkzonenmissbrauchsschutz - ungenügend.
Fahrzeugscheinänderung nicht vergessen. 😉
Mir ist aber noch ne Idee (so als Entgegenkommen) eingefallen. Dein Bekannter kann ja mal versuchen, über Mietvertrag und Telefonrechnung über einen FESTNETZanschluss zu argumentieren.
So läuft das ja auch meist bei Gewerbebetrieben, die einen Parkausweis haben möchten.
hey turbocivic ich habe genau das richtige für dich gefunden:
Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Informationen zur Gästevignette
Auswärtige Besucher/innen von Bewohner(n)/innen in einer Bewohnerparkzone können bei längerem Aufenthalt eine Ausnahmegenehmigung für auswärtige Besucher - sog. Gästevignette - maximal für 4 Wochen erhalten. Der Antrag (pdf) ist vom Gastgeber zu stellen. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
* eine Ablichtung beider Seiten des Personalausweises vom Gastgeber
* eine Ablichtung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 / des Fahrzeugscheins vom Gast
Die Gebühr beträgt derzeitig:
Zeitraum Gebühr
bis 3 Tage 10,20 Euro
bis 1 Woche 13,00 Euro
bis 2 Wochen 15,00 Euro
bis 3 Wochen 20,00 Euro
bis 4 Wochen 25,00 Euro
Zu beantragen mit dem dritten Dokument auf dieser Seite . Einfach Kopie vom Fahrzeugschein und dem Perso eures Nachbars. Fertig.
ok, ist zwar ein schöner batzen geld, den man dafür hinlegen muss aber es ist möglich eine situation zu schaffen, in der man nicht dazu gezwungen ist, vorschriften / gesetze / regeln zu übertreten.
von wegen geld macht nicht glücklich... und geiz ist geil.
die idee mit der festnetztelefonrechnung gefällt.
könnte man sogar vllt. mal auf dem bürgeramt vortragen, wenn man an eine andere sachbearbeiterin als frau jibt'snich gerät.
danke für's raussuchen. 🙂