Anwalt oder nicht??
Moin,
wie der Eine oder andere ja schon gesehen hat, ist mein Auto eine Ruine.
Leider sind da Sachen, die ich einfach nicht sehen konnte, als ich mir das Auto angeschaut habe.
Das fängt schon damit an, dass der Wagen am Morgen nach dem Kauf hinten abgesackt war. Hab ich dem Verköufer auch direkt geschickt.
Ein zweiter richtig ärgerlicher Punkt ist, dass ich zwei Tage später schon Öl auf der Einfahrt hatte. Aber als der Wagen in der Werkstatt war, leicht schräg auf einer Auffahrt, hat das Ding einen ordentlichen Fleck hinterlassen. Nach Begutachtung wurde dann die VDD als Ursache ausgemacht, die leckte auch nicht erst seid gestern und hat den Motor in grossen Teilen völlig versifft. Der Verkäufer hatte mir aber bestätigt, der Motor und das Getriebe sei trocken. Das habe ich via Whats App oder Kleinanzeigen schriftlich.
In seiner Anzeige stand auch, der Wagen hätte eine Anhängerkupplung. Diese ist auch in der Datenkarte und es sind Unterlagen und Kleinteile von Westfalia im Auto zu finden. Das Problem ist nur - es ist keine AHK da:mad😁a ich die Datenkarte schon vor Kauf gezogen habe und die AHK draufstand, bin ich nicht mehr auf die Idee gekommen, das zu prüfen.
Zudem hat der Verkäufer in seine Anzeige stehen gehabt, dass der Wagen technisch in einem einwandfreien Zustand wäre, was ja schon nicht stimmt, weil der Wagen am nächsten Tag unten hing. Das wird wohl kaum auf der 260Km langen Heimfahrt passiert sein.
Ein weiterer Punkt ist, das die Anzeige eine Text enthielt wo der Verkäufer behauptete, das alle Wartungen gemacht worden seinen, was auch im Kaufvertrag angehakt wurde. Darauf habe ich mich dummerweise Weise verlassen und den Wagen ja auch deswegen gekauft. Wenn der Regelmäßig gewartet wurde, dann hätte ich auch kein Ölverlust. Ich frage mich, wie der damit durch die HU gekommen ist.
Des Weiteren Qualmt das Auto. Auch das konnte ich nicht sehen, weil der Verkäufer mich vom Bahnhof abgeholt hat. Da war das Auto warm. Wenn der Wagen warm ist qualmt der nicht mehr.
Nun habe ich einen CO2 Test gemacht, der positiv ist. Es kann das AgR System sein, aber auch die ZKD ist nicht auszuschließen.
Ich habe bisher schon 1000 Euro an Teile und Lohn investiert. Die VDD musste ich machen, weil die Leckage ziemlich heftig war. Ich kann mit so einem Auto kaum fahren, obwohl ich das Auto brauche. Schleppe also ne Pappe mit rum-peinlich, echt peinlich…….. Aber es stellt sich raus. da leckt noch mehr und es ist in Teilen nicht rauszufinden wo das Öl herkommt. Auch hier könnte es theoretisch aus dem Kettenkasten laufen, was Motor raus bedeutet.
Zum Wasserverlust. Ich habe in Kofferraum des Autos eine Kühlmittelflasche gesehen und den Verkäufer auf Wasserverlust angesprochen und natürlich gefragt, warum er denn die Pulle mit sich führt, seine Antwort klang plausibel, er erzählte mir, das das Anschlussstück an der Stirnwand geleckt hatte, dies wurde in einer Werkstatt ausgetauscht. Man sagte ihm, dass er den Kühlmittelstand nochmal prüfen muss und er deshalb die Pulle mitgeführt hat. Das Gleiche für Öl, auch darauf habe ich ihn angesprochen, er sagte das Auto würde kein Öl verlieren. Ich habe selbst auch immer einen Liter Öl im Kofferraum, dass war jetzt okay. Aber mit dem Wasser hat er mich belogen. Leider keine Zeugen
Ich bin niemand der Stress will, aber ich kann schon ziemlich Sauer werden, wenn man mich so verarscht.
Kühlwasserverlusst hatte der definitiv denn die Werkstatt hat ein Leck an der Dichtung zum Thermostaten (oberer Schlauch) festgestellt. Die wird wohl kaum auf dem Weg nach Hause kaputtgegangen sein. Hinzu kommt, dass der Wagen ohnehin einen niedrigen Kühlmittelstand hatte(da habe ich Beweise) und ich den vor Ort korregiert hatte. Am nächsten Morgen war der Kühlmittelstand wieder abgesackt, deswegen auch den Auftrag an die Werkstatt das System abzudrücken.
Es stand etwas Öl in den oben bei den Injektoren. Er meinte, da wäre beim Auffüllen was daneben gegangen. Was ich nicht sehen konnte, dass der Wagen auf der Stirnseite völlig versifft war. Unten war auch nichts zu sehen. womöglich haben die noch eine Unterbodenwäsche gemacht.
Der Verkäufer hat mich also in mehrfacher Hinsicht getäuscht. Wasser und Ölverlust, Wartungen, Ahk und das Absacken des Fahrzeugs.
Ich weiss ja auch noch garnicht, was sonst noch an Mängeln ist, die möglicherweise verschwiegen wurden. Das Auto hat 300tsd Km gelaufen, das dann natürlich hier und da was kaputt geht weiss ich natürlich, aber wenn mir ein Verkäufer bestätigt, dass der Service Lückenlos durchgeführt wurde, dann erwarte ich zumindest einen Motor der Sauber ist.
Das sind nun doch sehr viele Punkte bei denen er kaum sagen kann, dass er das nicht gewusst haben will. Die Werkstatt sagt, dass der Wagen schon länger gesabbert hat, weil auch das ganze Getriebe voller Öl ist.
Das Auto habe ich Sonntags gekauft und dann stand der bis Mittwochs ohne bewegt zu werden. Auf dem darauf folgenden Montag war das Auto eine Woche in der Werkstatt. Viel fahren konnte ich ja nicht, wegen dem Injektorproblem. Insgesamt bin ich seid dem 12.01.25 bis heute 1440 KM gefahren, davon gehen nochmal 260 Km Heimreise ab. Da ich wegen eines Unfalls meiner Frau etwa 300 Km gefahren bin, wären die auch nicht draufgekommen.
Ich habe natürlich den Köufer via WhatsApp darüber informiert, das der Wagen erhebliche Mängel aufweist. Dee meint natürlich das der Wagen ja schon 30 Tage in meiner Obhut wäre, redet sich raus und will damit auch nicht mehr belästigt werden. Keine Silbe davon das es ihm Leid tut, nichts. Also gehe ich davon aus, dass er klar von den Schäden gewusst hat und mich belogen hat.
Wie seht ihr das? Nach neuer Rechtssprechung müsste ich dich gute Karten habe um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, oder?
Ich würde das Auto schon behalten wollen, aber er soll zumindest für ein Teil der Kosten aufkommen. Ansonsten muss er den zurücknehmen. Zzgl. der Kosten die bisher entstanden sind.
Das ist meine Meinung dazu. Das schöne ist, meine Wartezeit wegen der Rechtsschutzversicherung läuft ende Mörz aus, dann kann ich loslegen.
Lg
Achso, die Frage wäre ja nun, wie beweise ich, dass er die Mängel verschwiegen hat? Das der Wagen hinten nach 12 Stunden auf dem Hintern liegt, wird er mit Sicherheit gewusst haben, das der Wagen Ölverlus hat, muss er gesehen haben was auch für das Kühlmittel gilt.
Er hat ja nun in seiner Anzeige geschrieben das das Auto in einem technisch einwandfreien Zustand sei, was man wohl nicht schreiben kann, wenn man so einen massiven Ölverlust hat. Denn die Ursache dafür ist ein technisches Defekt. Er könnte zwar sagen, dass er das nicht gewusst hat, aber meine Werkstatt wird bestätigen, dass dieser Ölverlust keinesfalls bei mir entstanden sein kann.
Einen Auszug des Serviceheft habe ich gerade bei MB angefordert. Er hat ja lückenlos geführte Wartung im Kaufvertrag und Anzeige geschrieben. Ich glaube bei dem Punkt müsste ich ihn bei den Ei… kriegen. Natürlich auch bei der AHK.
164 Antworten
Ich habe das schon richtig gelesen und verstanden. Der Punkt wurde hier schon angesprochen, wenn ich auch noch die Kosten auslegen muss, dann dann habe ich nicht nur einen haufen Schrott auf dem Hof stehen sondern kann dem Arsch einen Kredit gegeben, den ich vermutlich nicht zurückbekomme.
Wer so ein Auto verkauft, der wird auch nicht bezahlen. Dann geht vielleicht noch das munterere weiterklagen…..
Wenn der Prozessgegner wie in diesem Fall seine Frau ist, dann schneide ich mir ins eigene Fleisch….
Wobei mir gerade etwas einfällt, wo ich Frau schreibe.
Der Brief lief auf dem Namen seiner Frau der Kaufvertrag aber auf seinem Namen. ??
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
steht sogar in den Papieren 😉
Okay, danke. Das habe ich in der Tat garnicht auf dem Schirm gehabt. Ist ja eigentlich auch logisch. Der Ksufvertrag ist entscheidend
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. März 2025 um 09:17:38 Uhr:
Ich lehne mich aus dem Fenster und sage mal - das war kein Fachmann. Denn der hätte gewusst: Ein Anwalt darf grundsätzlich in einem Internetforum nicht kostenlos rechtlich beraten, wenn es sich um eine konkrete, individuelle rechtliche Beratung handelt. Nach der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BRAO) und den Standesregeln sind Anwälte verpflichtet, für ihre Dienstleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Die Erteilung einer konkreten rechtlichen Beratung, die auf die speziellen Umstände eines Einzelfalls abgestimmt ist, ist nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses zulässig. Und das weiß ich als nicht-Jurist.
Ich würde das jetzt nicht so eng sehen, er hat hier "Allgemein" die Rechtlichen Grundlagen erklärt.
Was, wie, wo in so einem Fall läuft.
Nach den Regeln hier im Forum, außerhalb dessen was "zulässig" ist, aber war das eine Rechtliche Beratung?
Er hat die rechtlichen Möglichkeiten erklärt, die man vermutlich mit viel Zeit auch im I-Net recherchieren könnte und das so, das auch nicht Juristen das verstehen.
Ich fand das gut, ging aber nach den regeln hier zu weit.
MfG Günter
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Zitat:
@Skywalker212 schrieb am 20. März 2025 um 20:10:04 Uhr:
Abwarten. Wichtig ist nur, dass der sowas nicht wieder macht.Wenn ein Richter dieses ganzen Mängel ignoriert, dann ist unser Rechtssystem völlig im Eimer. Dann kaufe ich hier nur noch vom Händler oder gleich im Ausland. Von Privat kaufe ich hier nie wieder. man kann keinem mehr trauen…..
Wo steht, das unser Rechs System Fair ist oder sein muss?
Was glaubst du warum "Reiche", Konzerne Top Super Anwälte beschäftigen, die unendliche Kohle kosten?
Weil unsere Rechtssystem ohne ansehen der Person urteilt?
Nein, weil diese Top Anwälten nach Löchelchen suchen, einem falsch gesetztem Koma im Gesetz und dann die Strafe reduzieren.
So funktioniert das und auf deinen Fall bezogen, wir erinnern uns der Verkäufer ist nicht der Besitzer des Fahrzeuges ..(das war doch so, meine ich??) wird ein guter Anwalt erklären, das der Verkäufer in Treu und Glauben auf die Aussage des Besitzers, an dem Auto wäre alles Top in Ordnung, gehandelt hat. Selber betrogen wurde.
Und der Halter wird erklären, das er dem Verkäufer gesagt hätte er solle das Fahrzeug als "Bastler Fahrzeug" verkaufen, weil soviel defekt wäre. Er Besitzer könne da nicht für .. .
Ich meine das ist jetzt fiktiv aber wenn du an die richtigen gerätst, könnte das genau so laufen.
MfG Günter
Zitat:
@Skywalker212 schrieb am 20. März 2025 um 20:10:04 Uhr:
Abwarten. Wichtig ist nur, dass der sowas nicht wieder macht.Wenn ein Richter dieses ganzen Mängel ignoriert, dann ist unser Rechtssystem völlig im Eimer. Dann kaufe ich hier nur noch vom Händler oder gleich im Ausland. Von Privat kaufe ich hier nie wieder. man kann keinem mehr trauen…..
Unser Rechtssystem ist völlig im Eimer.
Hier ein kleiner Erfahrungsbericht aus meiner letzten Gerichtsverhandlung.
5er BMW gekauft mit 212.000km aufn Tacho.
Dann das erste mal bei BMW gesehen, tatsächlicher Tachostand 513.000km.
Tachostand um 300.000km zurück gedreht.
Alles vor Gericht vorgetragen, Gutachter bezahlt, BMW Bezahlt und dann ging es vor Gericht.
Ganz Junge Richterin gehabt, Sie erklärte mir dann, Sie hätte noch nie davon gehört das man Tachos zurück drehen kann. Verhandlung nach 10 Minuten beendet. So viel zum Rechtssystem.
Haben dann Berufung eingelegt und haben auch vor dem Oberlandesgericht gewonnen.
Allerdings kam es nie zu einer Strafe für den Verkäufer, da dieser zwischenzeitlich wegen Mordes einsaß.
Somit auf allen Kosten sitzen geblieben, Rechtsschutzversicherung hat mir gekündigt.
Das war ein super Geschäft für mich.
@4matic Guenni
Die Halterin des Fahrzeugs war seine Frau. Aber Du hast recht , sowas kann dann passieren……
@ThomasV6TDI
Und genau das ist es was ich meine, Man kann mit soviel Recht überschüttet werden, aber guckt am Ende in die Röhre.
Mir geht es mittlerweile garnicht mehr darum irgendwelche Kohle zu bekommen, was ich will ist das der Verkäufer bestraft wird und das wegen Betrugs.
Es müssen nur noch mehr Leute ihre Ar… bewegen und solche Fälle zur Anzeige bringen. Möglicherweise wird es wieder eine Zeit geben, in der man wieder Autos kaufen kann und das Verhältnis ehrlich zu unehrlich sich wieder dreht.
Scheiß auf Anwalt, wenn Betrug dann direkt Anzeigen und am besten gleich bei Kauf sagen, dass man umgehend Anzeige erstattet, sollte man Betrug wittern.
Mein Verkäufer windet sich raus, er meint er hätte keine Ahnung von Autos und ihm wäre von alledem nichts bekannt gewesen. Wer soll das Galuben? Dann beruft er sich darauf dass ich einen Techniker per Whats App dabei gehabt hätte. Oh ja , per Whats App….. Dem ich ein paar Fragen zum Diesel gestellt habe, die er mir aber nicht beantworten konnte, weil ja nicht vor Ort. Das hatte ich schon garnicht mehr auf dem Schirm. Ist aber völlig belanglos, wenn er den als Beweis vorlegt, dann werde ich gleiches tun, natürlich zu meinem Vorteil.
Zitat:
@Skywalker212 schrieb am 22. März 2025 um 09:09:22 Uhr:
Mir geht es mittlerweile garnicht mehr darum irgendwelche Kohle zu bekommen, was ich will ist das der Verkäufer bestraft wird und das wegen Betrugs.
Bist Du sein Erzieher? Wenn es um Dein Ego geht, weil Du der Gearschte bist der einem Betrüger auf den Leim gegangen ist, dann kläre das von Mann zu Mann. Und damit meine ich nicht, Gewalt anzuwenden oder Rachegelüste auszuüben, sondern eine persönliche Konfrontation ohne WhatsApp.
Klar, ich fahre mal eben knapp 300 KM (einfache Fahrt) um das zu klären. Logisch!
Wäre es in meiner Nähe, kannst einen darauf lassen, das ich dem Verkäufer einen Besuch abgestattet hätte.
Zitat:
@Skywalker212 schrieb am 22. März 2025 um 09:09:22 Uhr:
@4matic GuenniMir geht es mittlerweile garnicht mehr darum irgendwelche Kohle zu bekommen, was ich will ist das der Verkäufer bestraft wird und das wegen Betrugs.
Es müssen nur noch mehr Leute ihre Ar… bewegen und solche Fälle zur Anzeige bringen. Möglicherweise wird es wieder eine Zeit geben, in der man wieder Autos kaufen kann und das Verhältnis ehrlich zu unehrlich sich wieder dreht.
Scheiß auf Anwalt, wenn Betrug dann direkt Anzeigen und am besten gleich bei Kauf sagen, dass man umgehend Anzeige erstattet, sollte man Betrug wittern.
Sorry, du lebst irgendwie in einem Paralleluniversum, habe ich langsam das Gefühl.
Du hast in der Sache völlig recht aber hast du auch schon einmal davon gehört, das selbst "richtige" Straftäter freikommen, weil Staatsanwaltschaften und Gericht VÖLLIG überlastet sind?
Kaputt gespart in den letzten Jahrzehnten, teilweise auch dem geschuldet, das heute wegen jedem Müll geklagt wird .. den der Anwalt verdient immer daran und VORALLEM NUR wenn er TÄTIG werden kann ..!
Und bezüglich der "Drohung" wegen dem Verdacht auf Betrug, das könnte einerseits schnell als Unterstellung betrachtet werden und zweitens würde ich einen potenziellen Käufer sofort vom Grundstück werfen, wenn der so anfängt.
Mit solchen Typen macht man keine Geschäfte, das gibt NUR ärger!
MfG Günter
Dann lebe ich halt in eine Paralleluniversum, in meiner Zeit gab es solche miesen Dinger nicht. Und wie ich schon betont habe, das unsere Rechtsprechung nicht unbedingt das Gelbe vom Ei ist, weiß ich auch.
Ich habe keine Drohung ausgesprochen, zu keiner Zeit. Eine Unterstellung wäre es in meinem Fall sicher nicht.
Wie üblich wird mal wieder das Opfer zum Töter gemacht. Typisch…….
Meine Frage zu Beginn war doch einfach, oder etwa nicht.
Es gibt ein paar grundsätzliche Probleme für dich:
1. Du hast schon angefangen reparieren zu lassen.
2. Du brauchst einen Anwalt und einen Gutachter, also erstmal massig Geldeinsatz, ohne irgendeine Garantie, das Geld wiederzusehen.
3. Du brauchst Zeit und der ein anderes Auto, weil das Auto worum es geht zu Beweissicherungszwecken nicht mehr angefasst werden sollte (siehe auch Punkt 1).
Ob dir das alles wert ist, musst du selbst entscheiden. Die Erfolgschancen sehr ich vor allem wegen Punkt 1 als sehr gering.
Gruß
Achim
Zitat:
@ThomasV6TDI schrieb am 21. März 2025 um 20:23:25 Uhr:
Alles vor Gericht vorgetragen, Gutachter bezahlt, ......
Ganz Junge Richterin gehabt, Sie erklärte mir dann, Sie hätte noch nie davon gehört das man Tachos zurück drehen kann.
Die Richterin war also nicht nur extrem unerfahren, beratungsresistent und wollte sich mit dem Thema nicht auseinadersetzen sondern hat sich auch noch über das Gutachten hinweg gesetzt.
Aber ich kenne auch einige Fälle.
Selbst im Erfolgsfall sind einige Urteile immer noch lächerlich.
Hi @general1977
also zu 1 kann ich sagen, dass es kein Problem darstellt, das Fahrzeug zu reparieren. Der Verköufer muss auch dann dafür aufkommen. Soviel Info habe ich schon.
Zu 2) Nee, das werde ich voraussichtlich nicht machen. Viel zu teuer und darauf Wetten das ich das wiederbekomme würde ich definitiv nicht.
Zu3) Ob das so ist weiß ich nicht.
Ich warte erstmal ab was passiert, oder ob überhaupt was passiert.
Gruß
Skywalker
Also hat du vor der Reparatur ein Gutachten machen lassen, aus dem hervorgeht, dass der jeweilige Mangel offensichtlich war, auch ein Laie ihn hätte erkennen können und er dir arglistig verschwiegen wurde.
Dann ist es ja gut.
Gruß
Achim