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Lob an meine ADAC-Rechtschutzversicherung und meinen Anwalt

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 12:08

Hallo zusammen,

ich möchte mal heute über meine Erfahrung mit meiner ADAC-Rechtsschutzversicherung und meinen Anwalt berichten,dafür ist es notwendig,die Vorgeschichte zu erzählen.

Ich habe mir im März 2009,einen E-500 T 4 matic Bj.02/2004,bei einem freien Autohändler ohne Garantie und Gewährleistung gekauft,da das Auto aus erster Hand war und lückenlos von Mercedes-Benz gewartet wurde,dachte ich das sei kein Risiko.

Mechanisch muss ich sagen habe ich ein Topgepfleges Auto erwischt,das hat mir meine Werkstatt bestättigt,nur die Elektronic was sonst,hatte von Anfang an so seine Probleme gemacht.

Bei meiner E-Klasse stellten sich in den ersten paar Wochen ein paar Mängel ein.die Funkfernbedienung funktioniert nicht mehr,die beiden Alarmanlagen sind beide Steuergeräte wahrscheinlich defekt,ging im scharfen Zustand einfach los,sodaß ich Sie deaktivieren gelassen habe,nachdem ich mit der Autoversicherung telefoniert habe und man mir bestättigt hat,das die Alarmanlagen,nicht Versicherungsrelevant wären.

Der dritte elektronische Defekt der sich anstelle,das in meinem Kombiinstrument,die Drehzahlbeleuchtung ausgefallen ist.

Als ich den Wagen kaufte bin ich davon ausgegangen,das diese Defekte von mir bezahlt werden müssen,sodaß ich dies nach und nach reparieren lassen wollte und ich in der Zwischenzeit mit diesen Defekten leben konnte,da es im Alltagsbetrieb keine Einschräkungen,was den sicheren Betrieb des Autos betrifft vorliegt.

So sind die Monate vergangen,bis ich im September 2009,mit Motor-Talk zur IAA gegangen bin.Dort habe ich nachher den Menschen auf der IAA getroffen,der mir den entscheidenen Tipp gegeben hat,das der Händler eigentlich inden ersten 6 Monaten für solche Schäden haften muss.Dem lieben Mireu möchte ich an dieser Stelle hier nochmals danken für den Tipp.

Als ich nach der IAA nach Hause,habe ich meine Rechtssichutzversicherung angerufen und mich nach Schilderung der Defekte beraten lassen.Meine Versicherung hat mir versichert das der Händler für diese Schäden aufkommen muss.

Mit dem Wissen bin ich auf meinen Autohändler zugegangen und haben Ihn mit seiner Haftungsübernahme konfrontiert und Ihm einen kompromissvorschlag gemacht.Er war am Telefon recht unfreundlich und wollte mir erklären das die 6 Monaten schon rum seien und was ich überhaupt wolle und dann angeboten von der defekten Funkfernbedienung 50% der Reparaturkosten zu Übernehmen.

Ich habe Ihm erklärt das ich damit nicht einverstanden sei und Ihm mitgeteilt das ich meinen Rechtsanwalt,mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen werde.Gesagt getan,ich habe über meinen Anwalt ein Einigungsangebot unterbreiten lassen,das vorgesehen hat,die Kostenübernahme der defekten Funkfernbedienung und der Reparatur meines Kombiinstrumentes und mein Anwalt hat Ihm ein Frist zur Angebotsübernahme gegeben.

Was soll ich sagen die erste Frist ist verstrichen ohne das sich mein Verkäufer bei meinem Anwalt gemeldet hat.Dannach hat mein Anwalt die Frist nochmal verlängert,diesmal mit dem Hinweiss,das falls der Verkäufer die Frist verstreichen lässt,einen Gutachter zur Beweisssicherung eingeschaltet wird,welcher von der Rechtschutzversicherung bezahlt würde,diese Deckungszusage habe ich vin meiner Rechtsschutzversicherung erhalten und siehe da vor Ablauf der Frist meldete sich der Anwalt meines Verkäufers.

Die Verhandlungen inden letzten Wochen waren sehr zäh um es mal milde auszudrücken,die Gegenseite hat versucht ich denke mal Zeit zu gewinnen,indem Sie mit Einzelheiten der Defekte mich nervte,obwohl ich Ihn mündlich und schriftlich über den Anwalt von den Defekten schon gorb unterrichten ließ.

Zum Schluss haben Sie von mir Kostenvoranschläge der Mercedes-Niederlassung verlangt,die ich aber nicht erbringen wollte,da die Kostenvoranscgläge sofern man Sie in der Niederlassung verlangt,Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Reparatursaufwandes erforderlich machen,da die Erstellung eines solchen aufwendigen Kostenvoranschlages,ja auch Bearbeitungszeit verursacht,was ja auch verstehen kann,die aber Verrechnet werden,sobald die Niederlassung,den Reparaturauftrag erhält.

Da ich aber auf Anwaltschaftlichen Rat kein Geld vorschiessen soll,wurde die Gegenseite davon in Kenntnis gesetzt,das ein Gutachter beauftragt wird,mit der Beweisssicherung der Ursachen der Defekte und deren Kostenkalkulation,die zur Beseitigung der Defekte benötigt werden würde.Was soll ich sagen,die Rechtsschutzversicherung hat dem Gutachten zugestimmt,der Termin war bereits ausgemacht und siehe da die Gegenseite hat eingelenkt,den Kompromissvorschlag den ich Ihnen per Anwalt habe unterbreitet habe,vor ein paar Wochen,auf einmal angenommen und man hat mir per Anwalt zugesagt,das ich mein Kombiinstrument instandgesetzt erhalte und das die Funkfernbedienung bei einem Freundlichen repariert werden wird inden nächsten paar Tagen,es geht doch mit Geduld und einer guten Rechtsschutzversicherung,die mich voll und ganz in dieser Angelegenheit unterstüzt hat und nicht zu vergessen,des guten Tipps,des Mitgliedes Mireu hier Motor-Talk,der mir den richtigen Tipp gegeben hat,denn ich bin ehrlich um die rechtliche Seite der Haftung habe ich mich bis zur IAA nie wirklich informiert,ich Dummerle,muss ich zu meiner Schande eingestehen,obwolhl ich mich sonst,eigentlich gut zu wehren weiss....

Das ein ganz grosses Pro warum ich hier Mitglied bei motor-talk bin,diese Mitgleidschaft hat mir eine Menge Geld erspart,da man sich hier bei Probleme miteinander austauschen kann,irgendwo ist jemand dabei der vielleicht genau dieses Problem schon einmal hatte und das ist auch das Gute dabei um das hier eigentlich geht,Erfahrungsaustausch,der sich wie jetzt in meinen Fall auch finanzell gelohnt hat und dafür sage hier an dieser Stelle und auf Grund meiner gemachten Erfahrung hier auch einmal Danke hierfür......

Gruss in die Runde....

Uwe

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 12:08

Hallo zusammen,

ich möchte mal heute über meine Erfahrung mit meiner ADAC-Rechtsschutzversicherung und meinen Anwalt berichten,dafür ist es notwendig,die Vorgeschichte zu erzählen.

Ich habe mir im März 2009,einen E-500 T 4 matic Bj.02/2004,bei einem freien Autohändler ohne Garantie und Gewährleistung gekauft,da das Auto aus erster Hand war und lückenlos von Mercedes-Benz gewartet wurde,dachte ich das sei kein Risiko.

Mechanisch muss ich sagen habe ich ein Topgepfleges Auto erwischt,das hat mir meine Werkstatt bestättigt,nur die Elektronic was sonst,hatte von Anfang an so seine Probleme gemacht.

Bei meiner E-Klasse stellten sich in den ersten paar Wochen ein paar Mängel ein.die Funkfernbedienung funktioniert nicht mehr,die beiden Alarmanlagen sind beide Steuergeräte wahrscheinlich defekt,ging im scharfen Zustand einfach los,sodaß ich Sie deaktivieren gelassen habe,nachdem ich mit der Autoversicherung telefoniert habe und man mir bestättigt hat,das die Alarmanlagen,nicht Versicherungsrelevant wären.

Der dritte elektronische Defekt der sich anstelle,das in meinem Kombiinstrument,die Drehzahlbeleuchtung ausgefallen ist.

Als ich den Wagen kaufte bin ich davon ausgegangen,das diese Defekte von mir bezahlt werden müssen,sodaß ich dies nach und nach reparieren lassen wollte und ich in der Zwischenzeit mit diesen Defekten leben konnte,da es im Alltagsbetrieb keine Einschräkungen,was den sicheren Betrieb des Autos betrifft vorliegt.

So sind die Monate vergangen,bis ich im September 2009,mit Motor-Talk zur IAA gegangen bin.Dort habe ich nachher den Menschen auf der IAA getroffen,der mir den entscheidenen Tipp gegeben hat,das der Händler eigentlich inden ersten 6 Monaten für solche Schäden haften muss.Dem lieben Mireu möchte ich an dieser Stelle hier nochmals danken für den Tipp.

Als ich nach der IAA nach Hause,habe ich meine Rechtssichutzversicherung angerufen und mich nach Schilderung der Defekte beraten lassen.Meine Versicherung hat mir versichert das der Händler für diese Schäden aufkommen muss.

Mit dem Wissen bin ich auf meinen Autohändler zugegangen und haben Ihn mit seiner Haftungsübernahme konfrontiert und Ihm einen kompromissvorschlag gemacht.Er war am Telefon recht unfreundlich und wollte mir erklären das die 6 Monaten schon rum seien und was ich überhaupt wolle und dann angeboten von der defekten Funkfernbedienung 50% der Reparaturkosten zu Übernehmen.

Ich habe Ihm erklärt das ich damit nicht einverstanden sei und Ihm mitgeteilt das ich meinen Rechtsanwalt,mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen werde.Gesagt getan,ich habe über meinen Anwalt ein Einigungsangebot unterbreiten lassen,das vorgesehen hat,die Kostenübernahme der defekten Funkfernbedienung und der Reparatur meines Kombiinstrumentes und mein Anwalt hat Ihm ein Frist zur Angebotsübernahme gegeben.

Was soll ich sagen die erste Frist ist verstrichen ohne das sich mein Verkäufer bei meinem Anwalt gemeldet hat.Dannach hat mein Anwalt die Frist nochmal verlängert,diesmal mit dem Hinweiss,das falls der Verkäufer die Frist verstreichen lässt,einen Gutachter zur Beweisssicherung eingeschaltet wird,welcher von der Rechtschutzversicherung bezahlt würde,diese Deckungszusage habe ich vin meiner Rechtsschutzversicherung erhalten und siehe da vor Ablauf der Frist meldete sich der Anwalt meines Verkäufers.

Die Verhandlungen inden letzten Wochen waren sehr zäh um es mal milde auszudrücken,die Gegenseite hat versucht ich denke mal Zeit zu gewinnen,indem Sie mit Einzelheiten der Defekte mich nervte,obwohl ich Ihn mündlich und schriftlich über den Anwalt von den Defekten schon gorb unterrichten ließ.

Zum Schluss haben Sie von mir Kostenvoranschläge der Mercedes-Niederlassung verlangt,die ich aber nicht erbringen wollte,da die Kostenvoranscgläge sofern man Sie in der Niederlassung verlangt,Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Reparatursaufwandes erforderlich machen,da die Erstellung eines solchen aufwendigen Kostenvoranschlages,ja auch Bearbeitungszeit verursacht,was ja auch verstehen kann,die aber Verrechnet werden,sobald die Niederlassung,den Reparaturauftrag erhält.

Da ich aber auf Anwaltschaftlichen Rat kein Geld vorschiessen soll,wurde die Gegenseite davon in Kenntnis gesetzt,das ein Gutachter beauftragt wird,mit der Beweisssicherung der Ursachen der Defekte und deren Kostenkalkulation,die zur Beseitigung der Defekte benötigt werden würde.Was soll ich sagen,die Rechtsschutzversicherung hat dem Gutachten zugestimmt,der Termin war bereits ausgemacht und siehe da die Gegenseite hat eingelenkt,den Kompromissvorschlag den ich Ihnen per Anwalt habe unterbreitet habe,vor ein paar Wochen,auf einmal angenommen und man hat mir per Anwalt zugesagt,das ich mein Kombiinstrument instandgesetzt erhalte und das die Funkfernbedienung bei einem Freundlichen repariert werden wird inden nächsten paar Tagen,es geht doch mit Geduld und einer guten Rechtsschutzversicherung,die mich voll und ganz in dieser Angelegenheit unterstüzt hat und nicht zu vergessen,des guten Tipps,des Mitgliedes Mireu hier Motor-Talk,der mir den richtigen Tipp gegeben hat,denn ich bin ehrlich um die rechtliche Seite der Haftung habe ich mich bis zur IAA nie wirklich informiert,ich Dummerle,muss ich zu meiner Schande eingestehen,obwolhl ich mich sonst,eigentlich gut zu wehren weiss....

Das ein ganz grosses Pro warum ich hier Mitglied bei motor-talk bin,diese Mitgleidschaft hat mir eine Menge Geld erspart,da man sich hier bei Probleme miteinander austauschen kann,irgendwo ist jemand dabei der vielleicht genau dieses Problem schon einmal hatte und das ist auch das Gute dabei um das hier eigentlich geht,Erfahrungsaustausch,der sich wie jetzt in meinen Fall auch finanzell gelohnt hat und dafür sage hier an dieser Stelle und auf Grund meiner gemachten Erfahrung hier auch einmal Danke hierfür......

Gruss in die Runde....

Uwe

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glückwunsch zu deinem erfolg. warst sicher erleichtert, als alles vorbei war ;)

ich denke aber, daß ich meinen schwerpunt auf die alarmanlage gelegt hätte. ok, schlüssel kostet schon ein bisschen, aber die lämpchen beim kombiinsturment zu tauschen, ist (zumindest beim W210er, wird hier nicht viel anders sein) ein klaks.

stergeräte beim freundlichen zu reparieren oder zu tauschen geht gleich in drei- oder vierstellige beträge...

aber wie heist es so schön: ein teilerfolg ist auch ein erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von uwe1967

 

Ich habe mir im März 2009,einen E-500 T 4 matic Bj.02/2004,bei einem freien Autohändler ohne Garantie und Gewährleistung gekauft,da das Auto aus erster Hand war und lückenlos von Mercedes-Benz gewartet wurde,dachte ich das sei kein Risiko.

Ohohoh... das ist der eigentlich größte Fehler den man machen kann. Bei einem Fähnchenhändler einkaufen... Sorry, aber das war wirklich ein bisschen sehr naiv. Hättest du dort ein paar Jahre früher gekauft, dann hätte es die gesetzliche Gewährleistung noch nicht gegeben und du wärst der Gelackmeierte.

Wenn du alles innerhalb der ersten sechs Monate an Schäden erkennst, muss der Händler alles bezahlen. Will er nicht, dann zwinge ich ihn mit allen Mitteln. Das hätte ich also auch gemacht. Erst ist gesetzlich in der Pflicht, fertig aus. Warum soll ich dann den Murks bezahlen?

Ich hoffe du wirst nicht noch weitere Überraschungen erleben!

Sehr gut Uwe.

 

Ja, hab mein Wissen zugegebenermassen auch um ein vielfaches erweitern können, dank den sehr schlauen und netten MT 211'er Spezis hier.

 

Wie oft schon konnte ich meine Garantie und Kulanz Ansprüche an meinen :) mit fundierten Argumenten geltend machen, sodass denen manchmal der Kinnladen fiel woher ich diese Info's herhabe :D

 

Thanks @All

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von eazybrain

glückwunsch zu deinem erfolg. warst sicher erleichtert, als alles vorbei war ;)

ich denke aber, daß ich meinen schwerpunt auf die alarmanlage gelegt hätte. ok, schlüssel kostet schon ein bisschen, aber die lämpchen beim kombiinsturment zu tauschen, ist (zumindest beim W210er, wird hier nicht viel anders sein) ein klaks.

stergeräte beim freundlichen zu reparieren oder zu tauschen geht gleich in drei- oder vierstellige beträge...

aber wie heist es so schön: ein teilerfolg ist auch ein erfolg.

Hallo,

also die Alarmanlage halte ich für nicht so wichtig zumindest für mich,die Schüssel meines Autos sind ja in Ordnung,das Auto lässt sich nicht mehr per Funk entriegeln,was entweder andem Funkempfänger liegen soll oder ein Steuergerät ist im Eimer???das muß der Freundliche erst noch nach dem Fehler suchen,was mit einer ausgedehnteren Diagnosen stattfinden soll,allein das soll 15 AW´S kosten.Das Kombiinstrument,muss ein Lichtband(Plasmaband)welches das Licht auf die gesamte Tachoscheibe projeziert.Bei früheren Modell war es einfacher kenne ich auch noch von meinem W-202,bei der neueren Tacho´S ist das eben komplizierter,durch LED´S und dergleichen und natürlich um ein vielfaches teuerer wie so alles heutzutage...klar bin ich froh das ich deswegen nicht noch ein Gericht benötige,das eigentlich auch beabsichtigt,Dampf zumachen,um eine Entscheidung herbei zuführen....

Gruss Uwe

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