Anwalt oder nicht??

Mercedes E-Klasse W211

Moin,

wie der Eine oder andere ja schon gesehen hat, ist mein Auto eine Ruine.

Leider sind da Sachen, die ich einfach nicht sehen konnte, als ich mir das Auto angeschaut habe.

Das fängt schon damit an, dass der Wagen am Morgen nach dem Kauf hinten abgesackt war. Hab ich dem Verköufer auch direkt geschickt.

Ein zweiter richtig ärgerlicher Punkt ist, dass ich zwei Tage später schon Öl auf der Einfahrt hatte. Aber als der Wagen in der Werkstatt war, leicht schräg auf einer Auffahrt, hat das Ding einen ordentlichen Fleck hinterlassen. Nach Begutachtung wurde dann die VDD als Ursache ausgemacht, die leckte auch nicht erst seid gestern und hat den Motor in grossen Teilen völlig versifft. Der Verkäufer hatte mir aber bestätigt, der Motor und das Getriebe sei trocken. Das habe ich via Whats App oder Kleinanzeigen schriftlich.

In seiner Anzeige stand auch, der Wagen hätte eine Anhängerkupplung. Diese ist auch in der Datenkarte und es sind Unterlagen und Kleinteile von Westfalia im Auto zu finden. Das Problem ist nur - es ist keine AHK da:mad😁a ich die Datenkarte schon vor Kauf gezogen habe und die AHK draufstand, bin ich nicht mehr auf die Idee gekommen, das zu prüfen.

Zudem hat der Verkäufer in seine Anzeige stehen gehabt, dass der Wagen technisch in einem einwandfreien Zustand wäre, was ja schon nicht stimmt, weil der Wagen am nächsten Tag unten hing. Das wird wohl kaum auf der 260Km langen Heimfahrt passiert sein.

Ein weiterer Punkt ist, das die Anzeige eine Text enthielt wo der Verkäufer behauptete, das alle Wartungen gemacht worden seinen, was auch im Kaufvertrag angehakt wurde. Darauf habe ich mich dummerweise Weise verlassen und den Wagen ja auch deswegen gekauft. Wenn der Regelmäßig gewartet wurde, dann hätte ich auch kein Ölverlust. Ich frage mich, wie der damit durch die HU gekommen ist.

Des Weiteren Qualmt das Auto. Auch das konnte ich nicht sehen, weil der Verkäufer mich vom Bahnhof abgeholt hat. Da war das Auto warm. Wenn der Wagen warm ist qualmt der nicht mehr.

Nun habe ich einen CO2 Test gemacht, der positiv ist. Es kann das AgR System sein, aber auch die ZKD ist nicht auszuschließen.

Ich habe bisher schon 1000 Euro an Teile und Lohn investiert. Die VDD musste ich machen, weil die Leckage ziemlich heftig war. Ich kann mit so einem Auto kaum fahren, obwohl ich das Auto brauche. Schleppe also ne Pappe mit rum-peinlich, echt peinlich…….. Aber es stellt sich raus. da leckt noch mehr und es ist in Teilen nicht rauszufinden wo das Öl herkommt. Auch hier könnte es theoretisch aus dem Kettenkasten laufen, was Motor raus bedeutet.

Zum Wasserverlust. Ich habe in Kofferraum des Autos eine Kühlmittelflasche gesehen und den Verkäufer auf Wasserverlust angesprochen und natürlich gefragt, warum er denn die Pulle mit sich führt, seine Antwort klang plausibel, er erzählte mir, das das Anschlussstück an der Stirnwand geleckt hatte, dies wurde in einer Werkstatt ausgetauscht. Man sagte ihm, dass er den Kühlmittelstand nochmal prüfen muss und er deshalb die Pulle mitgeführt hat. Das Gleiche für Öl, auch darauf habe ich ihn angesprochen, er sagte das Auto würde kein Öl verlieren. Ich habe selbst auch immer einen Liter Öl im Kofferraum, dass war jetzt okay. Aber mit dem Wasser hat er mich belogen. Leider keine Zeugen

Ich bin niemand der Stress will, aber ich kann schon ziemlich Sauer werden, wenn man mich so verarscht.

Kühlwasserverlusst hatte der definitiv denn die Werkstatt hat ein Leck an der Dichtung zum Thermostaten (oberer Schlauch) festgestellt. Die wird wohl kaum auf dem Weg nach Hause kaputtgegangen sein. Hinzu kommt, dass der Wagen ohnehin einen niedrigen Kühlmittelstand hatte(da habe ich Beweise) und ich den vor Ort korregiert hatte. Am nächsten Morgen war der Kühlmittelstand wieder abgesackt, deswegen auch den Auftrag an die Werkstatt das System abzudrücken.

Es stand etwas Öl in den oben bei den Injektoren. Er meinte, da wäre beim Auffüllen was daneben gegangen. Was ich nicht sehen konnte, dass der Wagen auf der Stirnseite völlig versifft war. Unten war auch nichts zu sehen. womöglich haben die noch eine Unterbodenwäsche gemacht.

Der Verkäufer hat mich also in mehrfacher Hinsicht getäuscht. Wasser und Ölverlust, Wartungen, Ahk und das Absacken des Fahrzeugs.

Ich weiss ja auch noch garnicht, was sonst noch an Mängeln ist, die möglicherweise verschwiegen wurden. Das Auto hat 300tsd Km gelaufen, das dann natürlich hier und da was kaputt geht weiss ich natürlich, aber wenn mir ein Verkäufer bestätigt, dass der Service Lückenlos durchgeführt wurde, dann erwarte ich zumindest einen Motor der Sauber ist.

Das sind nun doch sehr viele Punkte bei denen er kaum sagen kann, dass er das nicht gewusst haben will. Die Werkstatt sagt, dass der Wagen schon länger gesabbert hat, weil auch das ganze Getriebe voller Öl ist.

Das Auto habe ich Sonntags gekauft und dann stand der bis Mittwochs ohne bewegt zu werden. Auf dem darauf folgenden Montag war das Auto eine Woche in der Werkstatt. Viel fahren konnte ich ja nicht, wegen dem Injektorproblem. Insgesamt bin ich seid dem 12.01.25 bis heute 1440 KM gefahren, davon gehen nochmal 260 Km Heimreise ab. Da ich wegen eines Unfalls meiner Frau etwa 300 Km gefahren bin, wären die auch nicht draufgekommen.

Ich habe natürlich den Köufer via WhatsApp darüber informiert, das der Wagen erhebliche Mängel aufweist. Dee meint natürlich das der Wagen ja schon 30 Tage in meiner Obhut wäre, redet sich raus und will damit auch nicht mehr belästigt werden. Keine Silbe davon das es ihm Leid tut, nichts. Also gehe ich davon aus, dass er klar von den Schäden gewusst hat und mich belogen hat.

Wie seht ihr das? Nach neuer Rechtssprechung müsste ich dich gute Karten habe um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, oder?

Ich würde das Auto schon behalten wollen, aber er soll zumindest für ein Teil der Kosten aufkommen. Ansonsten muss er den zurücknehmen. Zzgl. der Kosten die bisher entstanden sind.

Das ist meine Meinung dazu. Das schöne ist, meine Wartezeit wegen der Rechtsschutzversicherung läuft ende Mörz aus, dann kann ich loslegen.

Lg

Achso, die Frage wäre ja nun, wie beweise ich, dass er die Mängel verschwiegen hat? Das der Wagen hinten nach 12 Stunden auf dem Hintern liegt, wird er mit Sicherheit gewusst haben, das der Wagen Ölverlus hat, muss er gesehen haben was auch für das Kühlmittel gilt.

Er hat ja nun in seiner Anzeige geschrieben das das Auto in einem technisch einwandfreien Zustand sei, was man wohl nicht schreiben kann, wenn man so einen massiven Ölverlust hat. Denn die Ursache dafür ist ein technisches Defekt. Er könnte zwar sagen, dass er das nicht gewusst hat, aber meine Werkstatt wird bestätigen, dass dieser Ölverlust keinesfalls bei mir entstanden sein kann.

Einen Auszug des Serviceheft habe ich gerade bei MB angefordert. Er hat ja lückenlos geführte Wartung im Kaufvertrag und Anzeige geschrieben. Ich glaube bei dem Punkt müsste ich ihn bei den Ei… kriegen. Natürlich auch bei der AHK.

164 Antworten

Erstmal auch großer Dank an mmm13m. Ich halte das für außergewöhnlich und sehr ehrenwert, dass ein Anwalt hier in dieser Breite sein Wissen preisgibt und uns alle quasi gratis berät. Versicherungen tragen praktisch immer die Erstberatung standardmäßig mit ca. 200€.
Ich habe da schon mit einem Anwalt bzgl. einer „Beratung“ andere Erfahrungen gemacht. Diesem Anwalt habe ich eine Anfrage mit einer kurzen Fallschilderung einer Nachbarstreitigkeit mit der Bitte geschickt, er möge mir mitteilen, ob er von seiner Fachqualifikation her diese Angelegenheit übernehmen würde. Dieser hat mich dann angerufen und mir mitgeteilt, dass es sich um vier Angelegenheiten handeln würde. Ich teilte ihm mit, dass ich mich zur Terminvereinbarung melde, wenn ich ihn beauftragen möchte. Kurz darauf erhielt ich unaufgefordert ein Schreiben, indem er quasi meinen Sachverhalt, aufgeteilt in vier Angelegenheiten zusammenfasste und Klagemöglichkeit aufzeigte. Meine schriftlichen Versuche dann einen Gesprächstermin zu erhalten, schlugen fehl und dann stellte sich beim folgenden Schriftwechsel nach und nach heraus, dass dieser nette Anwalt der Meinung war, er hätte mich bereits beim ersten Telefonat in vier Angelegenheiten beraten und schickte mir schliesslich vier separate Rechnungen (zusammen mehr als 800 €!). Ich bzw. auch meine Rechtsschutzversicherung weigerte sich, alle vier Rechnungen zu bezahlen und ich zahlte nur eine Rechnung. Prompt erhielt ich eine Vollstreckungsklage. Im Termin habe ich dann ein Anerkenntnisurteil kassiert. Zum Glück hatte ich dann damit ein Argument mit Urteil, so dass meine Rechtsschutz doch noch die Rechnungen gezahlt hat. Ich war ohne Anwalt im Termin und das Gericht hat auch keine Gerichtskostenrechnung geschickt (wohl vergessen) sodass ich keine weiteren Kosten hatte. Trotzdem war der Vorgang sehr ärgerlich. OT Ende.
Noch ein Hinweis zum Thema von mir als Nichtjurist. Der Vergleich ist des Richters liebste Urteil. Er muss keinen Widerspruch befürchten und ist das Ding los. Nur dann werden meines Wissens die Kosten geteilt, bzw. jeder zahlt Seins. Und wenn die Rechtsschutz nicht zahlt (manche Versicherungen lehnen das beim Vergleich sogar im Vertrag teilweise ab), bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen. Ich glaube, dass hat unser „Motortalk-Anwalt“ hier nicht erwähnt. Trotzdem großer Dank an ihn.

Dass man das Auto in der Zeit weiterfahren darf ist doch eine gute Nachricht. Ich denke wenn Du diesen Thread jetzt so durch ChatGPT prügelst kriegst Du das ohne Anwalt hin. 😉

Erstmal vielen lieben Dank an dich@mmm13m
Ich habe bereits einen digitalen Ordner mit Videos und Bilder . Alles fertig. Ja, ich habe dem Verköufer via WA bereits geschrieben, das er den Schaden reparieren soll oder das Auto zurücknehmen. Aber klar. der weigert sich. Den Brief machen ich morgen fertig und schicke den ab.
sich bin noch etwas Sprachlos, das ich hier solche Hilfe bekomme. Wirklich. Dankeschön ??

Hallo zusammen,

ich musste hier mal ein paar - wenn auch informative - Beiträge rausnehmen. Nach den NUB ist individuelle Rechtsberatung hier im Forum nicht möglich, insbesondere weil keine Prüfung möglich ist, ob wirklich ein Fachmann am Werk ist.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

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Ich lehne mich aus dem Fenster und sage mal - das war kein Fachmann. Denn der hätte gewusst: Ein Anwalt darf grundsätzlich in einem Internetforum nicht kostenlos rechtlich beraten, wenn es sich um eine konkrete, individuelle rechtliche Beratung handelt. Nach der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BRAO) und den Standesregeln sind Anwälte verpflichtet, für ihre Dienstleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Die Erteilung einer konkreten rechtlichen Beratung, die auf die speziellen Umstände eines Einzelfalls abgestimmt ist, ist nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses zulässig. Und das weiß ich als nicht-Jurist.

Ich würde mich auch mal aus dem Fenster lehnen: entlang dieser Logik, dass jeder, der sich über die Standesregeln seines Fachs hinweg setzt, kein Fachmann sein kann, könntest Du auch keinem Rotlicht-Sünder den Führerschein mehr zurück geben, sondern müsstest ihn sogar noch wegen Fahren ohne Führerschein anzeigen.

Denn jeder, der mal in einer Fahrschule war und einen Führerschein gemacht hat, weiß doch, dass man bei rot noch schnell rüber fahren nicht machen soll. Sprich: wer es trotzdem macht, kann nach Deiner Logik keinen Führerschein haben.

Vielleicht belassen wir es einfach mal dabei, wie die Moderation richtig sagt, dass man die Qualifikation aufgrund der Anonymität hier im Forum einfach nicht prüfen kann. 🙂

Klar geht das auch ohne Anwalt in diesem Fall. In einem Zivilverfahren besteht keine Anwaltspflicht. Aber du musst auf jeden Fall die Gerichtskosten vorab zahlen. Und du musst im Laufe des Verfahrens sämtliche Beweise form- und fristgerecht beibringen und im Verfahrensrecht gut aufgestellt sein. Hier gilt im Gegensatz zum Strafverfahren kein Amtsermittlungsgebot.

Also möglich ja, dass du dann auf jeden Fall verlierst ist zu 99,9% wahrscheinlich. Da hilft dir kein Richter und der Anwalt der Gegenseite zerpflückt deine "Beweise".

Abwarten. Wichtig ist nur, dass der sowas nicht wieder macht.

Wenn ein Richter dieses ganzen Mängel ignoriert, dann ist unser Rechtssystem völlig im Eimer. Dann kaufe ich hier nur noch vom Händler oder gleich im Ausland. Von Privat kaufe ich hier nie wieder. man kann keinem mehr trauen…..

Zitat:

@Skywalker212 schrieb am 20. März 2025 um 20:10:04 Uhr:


Dann kaufe ich hier nur noch vom Händler oder gleich im Ausland.

Und das ist dann besser? Händler stellen sich genauso quer bei der Laufleistung. Und im Ausland Nachbesserung verlangen, wie bezahlst Du den Transport?

Naja, dann halt ein Auto mit weniger Lauflwiszung und Garantie. So hab ich das gemeint.

Wenn man hört, wie oft und mit welcher Frechheit hier beschissen wird, dann kaufe ich ein Auto lieber in Holland, als das ich hier einem Privaten mein Geld in den Rachen schmeiß, wohlweislich, dass der wahrscheinlich eh nur bescheisst.

Hierzulande ist es ja nur noch ein Kabaliersdelikt, wenn man die Tür in die des Nachbarn knallt und dann einfach abhaut.

Sehen darf ich sowas besser nicht, das wird bitter.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. März 2025 um 09:17:38 Uhr:



Ich lehne mich aus dem Fenster und sage mal - das war kein Fachmann. Denn der hätte gewusst: Ein Anwalt darf grundsätzlich in einem Internetforum nicht kostenlos rechtlich beraten, wenn es sich um eine konkrete, individuelle rechtliche Beratung handelt. Nach der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BRAO) und den Standesregeln sind Anwälte verpflichtet, für ihre Dienstleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Die Erteilung einer konkreten rechtlichen Beratung, die auf die speziellen Umstände eines Einzelfalls abgestimmt ist, ist nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses zulässig. Und das weiß ich als nicht-Jurist.

Da kann ich @Apfelkuchen nur zustimmen.
Ist schon interessant, dass sich ein Nichtjurist herausnimmt, einem Juristen die Fachkunde abzusprechen. Wirklich sehr weit aus dem Fenster gelehnt und ganz dünnes Eis betreten. Möglicherweise hat sich mmm13m bewusst nicht an die Regeln gehalten, weil er einfach unter Gleichgesinnten helfen wollte und ihm klar war, dass er nicht mehr zu befürchten hat, als das sein Beitrag gelöscht wird. Ich habe auch einen Kumpel, der Anwalt ist, und sich nicht zu fein ist, mir Rat zukommen zu lassen. Und irgendwie sind wir hier doch alle „Kumpel“.
Es gibt halt immer wieder Leute, die ein Haar in der Suppe finden und die Gelegenheit nutzen, andere zu diskreditieren oder zu diffamieren und sich dabei selbst aufzuspielen.

Wenn Skywalker212 schnell war, hat er sich den Text kopiert, seinen Nutzen daraus gezogen. Dann freue ich mich für ihn und finde es immer noch klasse, das mmm13m sein Wissen preisgegeben hat.

Zitat:

@Skywalker212 schrieb am 20. März 2025 um 20:10:04 Uhr:

Zitat:

Abwarten. Wichtig ist nur, dass der sowas nicht wieder macht. Wenn ein Richter dieses ganzen Mängel ignoriert, dann ist unser Rechtssystem völlig im Eimer. Dann kaufe ich hier nur noch vom Händler oder gleich im Ausland. Von Privat kaufe ich hier nie wieder. man kann keinem mehr trauen…..

Lies nochmal genau was ich geschrieben habe und versuche es auch zu verstehen. Strafrecht: Amtsermittlungsgrundsatz, Zivilrecht: Beibringungsgrundsatz. Und bei zweitem muss man eine Menge beachten und wissen. Da scheitert man regelmäßig ohne Anwalt. Und wenn du dir sicher bist, dass du gewinnst, musst du die Kosten ja nur auslegen und bekommst sie vom Prozessgegner ja erstattet...

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