Antipark-Steine auf dem Grünstreifen
Bei uns in der Straße (ländliche Gegend) gibt es keinen befestigten Seitenstreifen, somit auch keinen Gehweg, Fahrradweg oder Parkstreifen. Die Leute parken, wenn nicht in ihrer Einfahrt, auf dem besagten Grünstreifen. Einige haben den Streifen vor ihrem Grundstück mit Schotter befestigt, damit dort die Auto geparkt werden können. Soweit so gut. Nun legen immer mehr Leute dicke Findlinge auf den Streifen, damit dort nicht mehr geparkt wird. Diese Idee hat wohl auch unser Nachbar, der schon angepisst morgens aufsteht um so überlegen, was ihn heute nervt.
Leider es es so, dass unser Platz nun auch mal zugeparkt wird, was ja nicht weiter schlimm ist. Dann parke ich eben beim Nachbarn. In letzter Zeit ist das schon vorkommen (3 mal im halber Jahr🙂) und jedesmal muss ich mir das dumme Gesabbel anhören, dass ihn das nervt und die Sicht aus seinem Schlafzimmer behindert ist.
Prinzipiell bin ich ja der Meinung, dass dies öffentlicher Raum ist und ich parken kann, wo ich will. Dazu denke ich, dass das Ablegen der Findlinge eh illegal ist und diese dort nichts zu suchen haben.
Hat jemand eine Ahnung, wie die Rechtslage aussieht. Wie sieht es bei Unfall aus. Gerade im Winter, wenn mal Schnee liegt, sieht man die Dinger nicht. Und da die Straße relativ eng ist, kann man schon mal auf den besagten Seitenstreifen ausweichen.
Beste Antwort im Thema
Hi,
aber nicht wundern wenn das private "schottern" von öffentlichem Raum ebenfalls in Frage gestellt wird 😉
Gruß Tobias
69 Antworten
Ob man dort parken darf oder nicht finde ich gar nicht so entscheidend.
Die Straße scheint jetzt nicht die breiteste zu sein, es parkt ja auch niemand am Fahrbahnrand.
Da bleibt einem bei einem entgegenkommenden LKW oder Traktor oft gar nichts anderes übrig als den Grünstreifen mit zu benutzen. Wenn man dabei eines der im Gras versteckten Hindernisse trifft, hat derjenige der sie dort hingelegt hat und die Gemeinde die von ihnen weiß ganz sicher ein Problem.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 5. September 2017 um 21:44:43 Uhr:
Wenn man dabei eines der im Gras versteckten Hindernisse trifft, hat derjenige der sie dort hingelegt hat und die Gemeinde die von ihnen weiß ganz sicher ein Problem.
In diesem Fall hat der Hindernisleger aber die Möglichkeit, sich die Kosten für die Beseitigung der Schäden mit der Gemeinde zu teilen.
Nicht geflunkert ! Man muss aber v o r Einrichtung die Genehmigung einholen, und nachher darf man die Kübel selbst bezahlen. Dann hat man für die Stadt die Begehbarkeit des Fußwegs gesichert. Funktioniert halt. Ich möchte nicht wissen, wie da an den zwei Tagen geparkt würde, wenn am Ende der Anliegerstraße Markt ist. Anders ist, bei Nacht und Nebel Hindernisse aufzubauen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. September 2017 um 21:21:02 Uhr:
Ich sehe auf dem Bild lange Auffahrten zu großzügig dimensionierten Einfamilienhäusern mit Garagen – wieso soll man dort auf dem Grünstreifen parken müssen?
Wir haben zwei Autos, in der Regel parken beide auf dem befestigten Grünstreifen. Die Einfahrt ist einfach zu schmal, da wir permanent mir den Fahrrädern dort durch müssen. Aber trotzdem gibt es ja wohl keine Pflicht, das Auto in der Einfahrt zu parken. Laut Bauamt ist es öffentlicher Raum, wo es kein Parkverbot gibt.
Das Problem ist, dass einige Nachbarn es als eigenen Grund ansehen und sich die Fläche einverleibt haben. Dieser Meinung ist ja auch mein Nachbar.
Gerade jetzt während der Erntezeit fahren hier landwirtschaftliche Fahrzeuge durch, die die ganze Fahrbahnbreite nutzen. Dann kommt es schon mal vor, dass der Trecker bei Ausweichmanövern schon mal über diese Flächen fährt,
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Natürlich gibt es keine Pflicht, in der Einfahrt zu parken. Es gibt aber eine Pflicht, nicht auf dem Grünstreifen zu parken!
Naja spätestens wenn da Kies liegt ist es kein Grünstreifen mehr sondern ein Randstreifen auf dem geparkt werden darf.
Klar, auch wenn er geteert oder gepflastert ist … ist er aber nicht. Und so lange darf man da halt nicht parken und daher können die Steine dort auch niemanden stören. Ist doch eigentlich nicht so schwer.
Der Zustand des Streifen wechselt hier alle 10 Meter, mal ist er gekiest, mal nicht.
Es ist aber offensichtlich das es nicht ständig zwischen Randstreifen und Grünstreifen wechselt. Von daher kann man hier durchaus auch einen Randstreifen annehmen, der teilweise schlecht gepflegt ist.
Aber egal ob Randstreifen oder Grünstreifen, natürlich stören die Steine trotzdem. Zum ausweichen darf der Grünstreifen nämlich benutzt werden. Und da man beim ausweichen auch deutlich höhere Geschwindigkeiten hat als beim parken ist das auch die eigentliche Gefahr.
Woher weißt du überhaupt das auf dem Grünstreifen nicht geparkt werden darf. Soweit ich weiß wird so etwas über die Gemeindesatzung geregelt. Du hast zwar recht das es fast überall verboten ist, hier scheint die Gemeinde aber ja kein Problem damit zu haben.
Aber wie gesagt für den Fall ist das eh vollkommen irrelevant.
Nein, auch zum Ausweichen darf der Grünstreifen nicht benutzt werden.
Woher ich das weiß? Ich hab in §12 (4) StVO geschaut, dort steht es geschrieben.
Mein Gott, da ist doch Stellfläche genug vorhanden. Benutzt einfach jeder seine eigene Einfahrt und "seinen" Grünstreifen und gut ist.
Der Typ mit den Steinen hat wahrscheinlich immer schön seine Einfahrt benutzt und andere Schlaumeier parktem ihm dann vor der Nase, anstatt ihre eigenen reichlich vorhandenen Stellflächen zu nutzen.
Hätte mich auch geärgert.
Riesige Grundstückflächen vorm Haus und dann so ein Aufriss.
Ach ja, ich hab dir mal StVo 12(4) raus gesucht, wo genau meinst du den?
(4) 1Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. 2Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. 3Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. 4Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. 5Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. September 2017 um 11:05:42 Uhr:
Natürlich gibt es keine Pflicht, in der Einfahrt zu parken. Es gibt aber eine Pflicht, nicht auf dem Grünstreifen zu parken!
Unsinn, dass zuständige Bauamt hat genau Gegenteiliges behauptet. Es sind auch keine richtigen Grünflächen, sondern mit Unkraut zugewachsene Schotterbereiche.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 6. September 2017 um 12:25:57 Uhr:
Ach ja, ich hab dir mal StVo 12(4) raus gesucht, wo genau meinst du den?(4) 1Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. 2Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. 3Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. 4Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. 5Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Ich hab’s gefettet, dann sollte es dir klarer werden. Der Grünstreifen ist weder ein Seitenstreifen noch ein Parkstreifen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. September 2017 um 17:18:09 Uhr:
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 5. September 2017 um 17:09:48 Uhr:
Wenn der Grünstreifen nicht Privatgrund ist … dann ist das rechtlich gesehen Hindernisbereitung …Schau noch mal einen post über deinem und wirst feststellen, dass das rechtlich gesehen keine Hindernisbereitung ist, sondern vielmehr vom Gericht als zulässig erachtet wurde.
Dieses Urteil möchte ich sehen , wahrscheinlich ist es eingebildetes - Stammtisch - Kleindorf - Gewohnheitsrecht. Also auf den Tisch damit . Sonst ist es ein Lacher .Im Netz kann sogar der Kaiser von China angeführt werden .
Und manche glauben es , selbst wenn es Fakenews und alternative Fakten sind.
Mischkolino hat wohl eher recht , selbst Privatgrund der von jedem befahren werden kann, unterliegt
einer Sicherungspflicht , da kann nicht jeder seine Abgrenzungen für sich bestimmen .
Freundchen , wenn das stimmen würde , dann könnte sich jeder auf der Straße seinen Parkplatz
reservieren und verteidigen .
Immer erst überlegen bevor so ein Stuß auf die Foris losgelassen wird .
Giovanni.
Freundchen? Ich wüsste nicht, dass wir befreundet wären.
Du übersiehst bei deinem Geschimpfe ein klitzekleines, aber immens wichtiges Detail: Ich spreche von Grünstreifen neben der Fahrbahn, das ist dort, wo eh kein Fahrzeug fahren oder parken darf. Du sprichst von "Straße", das ist dort, wo Fahrzeuge fahren oder parken dürfen. Immer erst überlegen, dann merkst du den Unterschied. So viel zum Thema Stuss.