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Anstatt BMW EuroPus Garnatie, Meneks Garantie

Themenstarteram 10. März 2008 um 17:24

Hallo zusammen,

 

ich war bei einem BMW Händler, wegen einem gebrauchten 318ti Compact BJ 04, 40.000km.

Der Händler möchte anstatt der "original" EuroPlus Garantie "nur" eine Garantie von der Fa. Meneks dazugeben.

Der Händler meinte die Versicherung hätte die gleichen Leistungen außer Verschleissteile.

Nun meine Frage, hat jemand die Erfahrung mit der Meneks gemacht. Und was zählt bei dieser Versicherung zu Verschleissteilen, der Motor usw ist im Grunde ja auch ein Verschleissteil....

Ich bin nun etwas versunsichert.

 

Dann ist das Fahrzeug von 11/04 und hat wie gesagt gut 40.000km auf dem Tacho, der Händler meinte jetzt wäre erst die erste Inspektion 1 fällig, da es bei BMW nicht Zeitabhängig ist sondern km bzw Fahrprofil abhängig...

Ist das so richtig das die Inspektionsintervalle beim E46 dermaßen lang sind? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das

innerhalb der 3,5 Jahren noch keine Inspektion gemacht werden musste...

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bin mir im Moment etwas unsicher ob ich unterschreiben soll...

 

Danke & Gruss

Markus

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2008 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Ganz einfach aus folgendem Grund: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, damit der Händler weniger Ärger hat und einen zufriedenen Kunden.

genau, finanzielle Sicherheit für den Händler! Dem Kunde wird das quasi als Bonbon verkauft ;-)

Ich bleibe dabei, dass eine gute Gebrauchtwagengarantie dem Käufer eine Menge Ärger sparen kann.Und zwar genau bei Mängeln, welche nicht als Sachmängel gelten und dann (teilweise) von einer Garantie (hier sind auch ein paar schwarze Schafe vertreten) getragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

...Je mehr Kilometer ein Wagen gelaufen hat, desto mehr Mängel müssen vom Käufer akzeptiert werden.

klares nein! Je mehr Kilometer der Wagen hat, desto eher wird ihn der Händler unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung an gewerbliche Kunden verkaufen oder in den Nahen Osten verschieben.

Ich finde das "Nein" nicht klar. Natürlich gibt es runtergeschrubbte Schüsseln, welche nicht mehr an privat verkauft werden. Aber sehr viele Angbote an Verbraucher haben über 100.000-150.000 km auf dem Buckel und in solchen Fällen erhöht sich eben die Wahrscheinlichkeit, dass ein gewisser Mangel als üblicher Verschleiss beurteilt wird.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

...Und nicht nur Bremsen und Reifen sind Verschleissteile.

Viele anderen Bauteile werden vor Gericht, aufgrund höherer Laufleistung, nicht als Sachmängel im Sinne des §434 BGB bewertet.

klares nein! Es gibt ein Urteil bezüglich eines defekten Katalysators bei km ca. 150.000. Demnach ist ein Katalysator kein Verschleißteil, sondern er funktioniert oder eben nicht. Der Händler war zum Austausch verpflichtet.

Dieses Nein ist schon gar nicht klar.

Denn genau gegenteiliges ist der Fall:

Bei einem Mercedes 124T Bj. 94, bei km 150.000 ist ein defekter Katalysator

kein Mangel, da das Versagen des Katalysators im vorliegenden Fall keinen

Sachmangel darstellt. Dies entspreche der üblichen Erwartung – so das

Gericht.

(AG-Offenbach vom 27.09.2004 - 38 C 276/04)

Auszug aus dem Urteil:

Bei einem Katalysator ist dies jedoch durchaus anders als bei den vorstehend erwähnten Fällen. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Katalysators beträgt durchaus 100.000 km + X, wobei X auch sehr hoch sein kann. Viele Katalysatoren überleben sogar die Autos, in die sie einst eingebaut wurden. Dies gilt aber nicht für alle. Manche geben schon nach 100.000 km ihren Geist auf. Darüber hinaus kommt es noch darauf an, unter welchen Nutzungs- und Einsatzbedingungen das Auto betrieben wird sowie auch noch auf die individuellen Besonderheiten des Autos und der jeweiligen Fahrer. Dies ist dem Gericht aus eigener Erfahrung und auch aus Gesprächen mit Sachverständigen bekannt, worauf im Rahmen der mündlichen Verhandlung hingewiesen wurde. Dies spricht zunächst dafür, das Versagen eines Katalysators nicht immer als Mangel anzusehen, sondern gegebenenfalls auch als Verschleiß.

 

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen.

 

Hier der Link zu dem gesammten Urteil:

Urteil Kat Verschleissteil

 

Grüße

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Von der Versicherung habe ich noch nix gehört - Verschleißteile sind jedoch selbstverständlich bei keiner Versicherung eingeschlossen. Sollten die aufgrund des normalen Verschleißes am Ende sein, musst du die Teile und die Arbeit für den Austausch natürlich auch mit EuroPlus bezahlen. Zu Verschleißteilen zählt, was halt regelmäßig getauscht werden muss - wie Bremsen und Reifen. Der Motor ist sicherlich kein Verschleißteil, wohl aber diverse Teile daran wie die Zündkerzen.

Das mit der Inspektion passt schon. Ölwechsel bei ca. 25.000km, erste Inspektion dann bei ca. 50.000km und dann bei 75.000km wieder ein Ölwechsel usw.

Hallo,

uber Meneks kann man sich auf deren Hompage informieren. Ist eine normale Gebrauchtwagengarantie. Hatte bei meinem 325eta damals eine ähnliche (gekauft bei Citroën). Der Händler wird bei Meneks weniger als bei EUROPlus zahlen. Im ersten halben Jahr sollte dies für dich keinen Unterschied machen - Händlergewährleistung müsste bei evtl. Schäden eigentlich unabhängig von der Garantieversicherung greifen.

LG Steffen

am 11. März 2008 um 8:46

auch die Euro+ wird nicht von BMW selbst getragen, sondern von einer beauftragten Versicherung. In meinem Fall ist hier Meneks sogar Garantiegeber für die offizielle Euro+. Andere BMW-Händler haben bez. der Euro+ beispielsweise andere Versicherungsgesellschaften.

Auf die offizielle Euro+ hast Du eh keinen Anspruch, es sei denn, der Gebrauchtwagen läuft im BMW-Premium-Selection-Programm. Da ist das als Produktstandard obligatorisch.

Eine Gebrauchtwagengarantie dient sowieso in erster Linie dazu, den Händler abzusichern, da Deine gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr davon unberührt bleibt. Einen Vorteil verschafft die Garantie jedoch im 7. bis 12. Monat, wenn die Beweislastumkehr eintritt.

am 11. März 2008 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

 

Eine Gebrauchtwagengarantie dient sowieso in erster Linie dazu, den Händler abzusichern, da Deine gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr davon unberührt bleibt. Einen Vorteil verschafft die Garantie jedoch im 7. bis 12. Monat, wenn die Beweislastumkehr eintritt.

Eine Gebrauchtwagengarantie dient in erster Linie dazu, den Käufer abzusichern, da die gesetzliche Gewährleistung nur bei Sachmängel greift, welche schon bei Übergabe vorhanden waren.

Erstellt der Händler ein Gutachten, in dem hervorgeht, dass diese und jene Teile in Ordnung sind, hast du oft (gibt schon manche Ausnahmen) , auch innerhalb der ersten 6 Monate, keine Chance dich auf die Gewährleistung zu beziehen.

 

Bei dem besagten Compact geht doch bei erst 40 tkm jetzt eh nichts kaputt, oder nur sehr unwahrscheinlich.

Für mich wäre die Tatsache, dass ich Meneks Garantie statt Euro Plus bekomme, sicherlich kein Grund den Wagen nicht zu kaufen, sofern er in einem schönen Zustand ist.

Grüße

am 11. März 2008 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Eine Gebrauchtwagengarantie dient in erster Linie dazu, den Käufer abzusichern, da die gesetzliche Gewährleistung nur bei Sachmängel greift, welche schon bei Übergabe vorhanden waren.

Erstellt der Händler ein Gutachten, in dem hervorgeht, dass diese und jene Teile in Ordnung sind, hast du oft (gibt schon manche Ausnahmen) , auch innerhalb der ersten 6 Monate, keine Chance dich auf die Gewährleistung zu beziehen....

*lach* der Händler zahlt doch nicht freiwillig in eine zusätzliche Versicherung, um dem Kunden etwas gutes zu tun! Viele Händler bestehen sogar darauf, daß eine kostenpflichtige Garantie Bedingung für einen Kaufvertrag ist.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung wird vom Gesetzgeber bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten 6 Monate immer pauschal angenommen, daß der Mangel schon bei Kauf (verdeckt) vorlag. Der Händler muß dann beweisen, daß dem nicht so war, was i.d.R. schwierig sein wird.

nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d.h., der Käufer muß nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf (verdeckt) vorlag. Und das wird i.d.R. ebenfalls schwierig sein.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem BMW-Händler würde ich grundsätzlich jedem empfehlen, darauf zu achten, daß das Fahrzeug mit einem BMW-Premium-Selection-Zertifikat gesegnet ist. Das bei weitem ist nicht bei jedem gleichalten und gleichteuren Auto der Fall. Aber damit hat man Anspruch auf weit mehr, als nur Garantie auf Elektronik/Mechanik, beispielsweise auf Mindestprofiltiefe der Reifen u.v.m.

am 11. März 2008 um 16:04

Ganz einfach aus folgendem Grund: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, damit der Händler weniger Ärger hat und einen zufriedenen Kunden.

Mängel innerhalb der ersten 6 Monate werden anhand der üblichen Beschaffenheit beurteilt.

Je mehr Kilometer ein Wagen gelaufen hat, desto mehr Mängel müssen vom Käufer akzeptiert werden.

Und nicht nur Bremsen und Reifen sind Verschleissteile.

Viele anderen Bauteile werden vor Gericht, aufgrund höherer Laufleistung, nicht als Sachmängel im Sinne des §434 BGB bewertet.

Und wie oben geschrieben, ein Gutachten (TÜV DEKRA etc.) beweißt schon ganz gut, dass dies und jenes in Ordnung war bei Übergabe.

Nichts desto trotz gibt es natürlich auch Mängel innerhalb von den 6 Monaten, welche der verkaufende Händler nachbessern muss.

P.S.: Ich habe keine Daumen nach unten verteilt....

Gegrüßt :)

 

 

hi,

kann dir nur raten laß die finger davon!!!!!!!

hab einen gebrauchten bei einem großen "freundlichem" gekauft, kurz vor ablauf der 1 jährigen GESETZLCH VORGESCHRIEBENEN gewährleistung, es handelt sich schließlich um einen verbrauchsgüterkauf, ging die wasserpumpe kaputt, ist in der "garantie" eingeschlossen,diese ließ ich in einer meisterwerkstatt reparieren und wollte nun das geld für die reparatur, von der meneks versicherung, natürlich gegen vorlage der rechnung, zurück. dort hieß es ich solle mich an den händler wenden bei dem ich das fahrzeug gekauft habe. der händler sagte natürlich wenden sie sich an meneks. also ein teufelskreis :-) die sache liegt nun bei meinem anwalt!!

und auch so, ich nenne sie mal "lustige" agb, wie: "das fahrzeug muß bei dem händler in die inspektion bei dem das fahrzeug gekauft wurde", sind schlicht und ergreifend rechtswidrig!! dazu gibt es urteile!

zusammengefasst: du brauchst überhaupt nichts zu unterschreiben!! (abgesehn vom kaufvertrag natürlich :-) ) der händler hat eine gesetzlich geregelte gewährleistungspflicht von 12monaten.

finger weg von irgendwelchen "zusatzversicherungen".

ich hoffe ich konnte dir helfen, sprich den händler einfach darauf mal an :-))

bis dann

am 11. März 2008 um 21:01

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Ganz einfach aus folgendem Grund: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, damit der Händler weniger Ärger hat und einen zufriedenen Kunden.

genau, finanzielle Sicherheit für den Händler! Dem Kunde wird das quasi als Bonbon verkauft ;-)

Zitat:

...Je mehr Kilometer ein Wagen gelaufen hat, desto mehr Mängel müssen vom Käufer akzeptiert werden.

klares nein! Je mehr Kilometer der Wagen hat, desto eher wird ihn der Händler unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung an gewerbliche Kunden verkaufen oder in den Nahen Osten verschieben.

Zitat:

...Und nicht nur Bremsen und Reifen sind Verschleissteile.

Viele anderen Bauteile werden vor Gericht, aufgrund höherer Laufleistung, nicht als Sachmängel im Sinne des §434 BGB bewertet.

klares nein! Es gibt ein Urteil bezüglich eines defekten Katalysators bei km ca. 150.000. Demnach ist ein Katalysator kein Verschleißteil, sondern er funktioniert oder eben nicht. Der Händler war zum Austausch verpflichtet.

am 11. März 2008 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von basti855

....kurz vor ablauf der 1 jährigen GESETZLCH VORGESCHRIEBENEN gewährleistung, es handelt sich schließlich um einen verbrauchsgüterkauf, ging die wasserpumpe kaputt, ist in der "garantie" eingeschlossen,diese ließ ich in einer meisterwerkstatt reparieren und wollte nun das geld für die reparatur....

Das Verschulden liegt klar auf Deiner Seite. Wenn Du einfach mal wo hingehst, reparieren lässt, und anschließend den Schaden bei Meneks reklamierst, wirst Du natürlich zu Recht abgewiesen. Die Bedingungen sind klar: Reparieren beim garantiegebenden Händler, der wird sich mit Meneks in Verbindung setzen --> der Schaden wird ersetzt. Läuft das als Euro+ kannst Du auch jederzeit zu einem anderen BMW-Vertragshändler /-Niederlassung gehen. Die müssen aber bei Meneks nachfragen und eine Erlaubnis einholen. Läuft es ganz schlecht, kann der verkaufende Händler verlangen, den Schaden bei ihm beheben zu lassen. Zahlen muß Meneks dann aber trotzdem. Jedoch bleibst Du auf eventuellen hohen Anfahrtskosten sitzen.

am 12. März 2008 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Ganz einfach aus folgendem Grund: Das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme, damit der Händler weniger Ärger hat und einen zufriedenen Kunden.

genau, finanzielle Sicherheit für den Händler! Dem Kunde wird das quasi als Bonbon verkauft ;-)

Ich bleibe dabei, dass eine gute Gebrauchtwagengarantie dem Käufer eine Menge Ärger sparen kann.Und zwar genau bei Mängeln, welche nicht als Sachmängel gelten und dann (teilweise) von einer Garantie (hier sind auch ein paar schwarze Schafe vertreten) getragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

...Je mehr Kilometer ein Wagen gelaufen hat, desto mehr Mängel müssen vom Käufer akzeptiert werden.

klares nein! Je mehr Kilometer der Wagen hat, desto eher wird ihn der Händler unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung an gewerbliche Kunden verkaufen oder in den Nahen Osten verschieben.

Ich finde das "Nein" nicht klar. Natürlich gibt es runtergeschrubbte Schüsseln, welche nicht mehr an privat verkauft werden. Aber sehr viele Angbote an Verbraucher haben über 100.000-150.000 km auf dem Buckel und in solchen Fällen erhöht sich eben die Wahrscheinlichkeit, dass ein gewisser Mangel als üblicher Verschleiss beurteilt wird.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

...Und nicht nur Bremsen und Reifen sind Verschleissteile.

Viele anderen Bauteile werden vor Gericht, aufgrund höherer Laufleistung, nicht als Sachmängel im Sinne des §434 BGB bewertet.

klares nein! Es gibt ein Urteil bezüglich eines defekten Katalysators bei km ca. 150.000. Demnach ist ein Katalysator kein Verschleißteil, sondern er funktioniert oder eben nicht. Der Händler war zum Austausch verpflichtet.

Dieses Nein ist schon gar nicht klar.

Denn genau gegenteiliges ist der Fall:

Bei einem Mercedes 124T Bj. 94, bei km 150.000 ist ein defekter Katalysator

kein Mangel, da das Versagen des Katalysators im vorliegenden Fall keinen

Sachmangel darstellt. Dies entspreche der üblichen Erwartung – so das

Gericht.

(AG-Offenbach vom 27.09.2004 - 38 C 276/04)

Auszug aus dem Urteil:

Bei einem Katalysator ist dies jedoch durchaus anders als bei den vorstehend erwähnten Fällen. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Katalysators beträgt durchaus 100.000 km + X, wobei X auch sehr hoch sein kann. Viele Katalysatoren überleben sogar die Autos, in die sie einst eingebaut wurden. Dies gilt aber nicht für alle. Manche geben schon nach 100.000 km ihren Geist auf. Darüber hinaus kommt es noch darauf an, unter welchen Nutzungs- und Einsatzbedingungen das Auto betrieben wird sowie auch noch auf die individuellen Besonderheiten des Autos und der jeweiligen Fahrer. Dies ist dem Gericht aus eigener Erfahrung und auch aus Gesprächen mit Sachverständigen bekannt, worauf im Rahmen der mündlichen Verhandlung hingewiesen wurde. Dies spricht zunächst dafür, das Versagen eines Katalysators nicht immer als Mangel anzusehen, sondern gegebenenfalls auch als Verschleiß.

 

1.) Die Klage wird abgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen.

 

Hier der Link zu dem gesammten Urteil:

Urteil Kat Verschleissteil

 

Grüße

am 12. März 2008 um 10:12

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Ich bleibe dabei, dass eine gute Gebrauchtwagengarantie dem Käufer eine Menge Ärger sparen kann.Und zwar genau bei Mängeln, welche nicht als Sachmängel gelten

wenn Du mal bei Euro+ in die Garantiebestimmungen schaust, dann kannst Du sehr leicht feststellen, daß eben genau diejenigen Mängel, welche nicht als Sachmängel gelten, d.h., echte Verschleißteile, von den Garantieleistungen explizit ausgeschlossen sind. Als Verschleißteile gelten demnach der Endschalldämpfer, nicht aber der Katalysator. Bei einem defekten Endschalldämpfer wirst Du von der Euro+ keinen Cent bekommen, während hier die Händlergewährleistung z.B. bei untypischen Schäden durchaus in der Pflicht wäre.

Zitat:

....Denn genau gegenteiliges ist der Fall:

Bei einem Mercedes 124T Bj. 94, bei km 150.000 ist ein defekter Katalysator

kein Mangel, da das Versagen des Katalysators im vorliegenden Fall keinen

Sachmangel darstellt. Dies entspreche der üblichen Erwartung – so das

Gericht.

(AG-Offenbach vom 27.09.2004 - 38 C 276/04)

Das würde in der Tat bedeuten, daß im Prinzip das gesamte Auto ein Verschleißteil ist.

Das Amtsgericht Zeven sah daher folgerichtig anders:

http://...cht-zeven.niedersachsen.de/.../...0_N8591813_L20_D0_I5978820

Dabei frage ich mich, warum der Kläger bei solch einer alten Schüssel einen fabrikneuen Katalysator hat einbauen lassen, und nicht ein preisgünstiges gebrauchtes Teil vom Fahrzeugverwerter.

Zudem: einen BMW Bj. 1994 wirst Du bei keinem einzigen BMW-Händler mehr zum Verkauf an Privat finden. Solch ein alter Schinken steht höchstens hinter dem Hof bei den Händlerangeboten.

am 12. März 2008 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

Original geschrieben von Dieter99

Ich bleibe dabei, dass eine gute Gebrauchtwagengarantie dem Käufer eine Menge Ärger sparen kann.Und zwar genau bei Mängeln, welche nicht als Sachmängel gelten

wenn Du mal bei Euro+ in die Garantiebestimmungen schaust, dann kannst Du sehr leicht feststellen, daß eben genau diejenigen Mängel, welche nicht als Sachmängel gelten, d.h., echte Verschleißteile, von den Garantieleistungen explizit ausgeschlossen sind. Als Verschleißteile gelten demnach der Endschalldämpfer, nicht aber der Katalysator. Bei einem defekten Endschalldämpfer wirst Du von der Euro+ keinen Cent bekommen, während hier die Händlergewährleistung z.B. bei untypischen Schäden durchaus in der Pflicht wäre.

Mag sein. Ich vertrete trotzdem weiterhin meine obige Aussage.

Wir sind etwas OT gekommen, mittlerweilen bezogen sich die Aussagen wohl nicht mehr nur auf EURO PLUS

Zitat:

Original geschrieben von Joringel39

Zitat:

....Denn genau gegenteiliges ist der Fall:

Bei einem Mercedes 124T Bj. 94, bei km 150.000 ist ein defekter Katalysator

kein Mangel, da das Versagen des Katalysators im vorliegenden Fall keinen

Sachmangel darstellt. Dies entspreche der üblichen Erwartung – so das

Gericht.

(AG-Offenbach vom 27.09.2004 - 38 C 276/04)

Das würde in der Tat bedeuten, daß im Prinzip das gesamte Auto ein Verschleißteil ist.

Das Amtsgericht Zeven sah daher folgerichtig anders:

http://...cht-zeven.niedersachsen.de/.../...0_N8591813_L20_D0_I5978820

Dabei frage ich mich, warum der Kläger bei solch einer alten Schüssel einen fabrikneuen Katalysator hat einbauen lassen, und nicht ein preisgünstiges gebrauchtes Teil vom Fahrzeugverwerter.

Zudem: einen BMW Bj. 1994 wirst Du bei keinem einzigen BMW-Händler mehr zum Verkauf an Privat finden. Solch ein alter Schinken steht höchstens hinter dem Hof bei den Händlerangeboten.

Natürlich ist das gesamte Auto ein Verschleissteil.

Mag auch sein, dass ich bei einem BMW Händler kein 94 Bj. mehr finde, tut aber nichts zur Sache.

Ich habe nur die Behauptungen bezüglich "alles Mängel - Händler hat nachzubessern" widerlegt.

Da das von mir verlinkte Urteil ca. 21 Monate später gefällt wurde, denke ich, hat es mehr zu sagen wie das ältere. :)

 

Mal wieder etwas OT:

Sicherlich ist die Euro Plus Garantie klasse, aber dennoch würde mich ein anderer Garnatieanbieter nicht von einem Kauf abhalten.

Wirklich wichtig ist doch der Zustand des Wagens.

Zitat:

Zudem: einen BMW Bj. 1994 wirst Du bei keinem einzigen BMW-Händler mehr zum Verkauf an Privat finden. Solch ein alter Schinken steht höchstens hinter dem Hof bei den Händlerangeboten.

... ist zwar auch OT, hab aber gerade bei BMW Ehrl einen 95er 528i mit 107.000km für 6TEUR und einen 535i Bj.98 mit 153.000km für 6995EUR entdeckt - beide mit EUROPlus!

Ansonsten schließe ich mich der Meinung an, dass eine zusätzliche Garantie immer beruhigender ist als "nur" die gesetzlich Gewährleistung. Dies gilt besonders, wenn der Verkäufer nicht bloß um die Ecke ist. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Dinge und der Zeitfaktor spielt schließlich auch noch eine Rolle.

LG Steffen

 

am 1. Mai 2009 um 9:51

Hallo zusammen,

ich wollte mal zur Meneks was aus meiner Erfahung berichten. Ich habe einen Audi beim BMW Händler gekauft, ja ich weiß... Dieser besitzt die Meneks Garantie. Leider habe ich das Problem, dass es eine BMW Garantie ist und ein Audi - Händer diese "BMW Garantie" bzw. Fremdgarantie nicht annimmt bzw. akzeptiert. Das bedeutet für mich, dass ich in Vorkasse gehen müsste. Mir dann das Geld von Meneks hole. Nur wer hat schon mal so locker 4000€ auf dem Konto?

Mag sein, dass es mit einem BMW Modell keine Probleme gibt. Jedoch rate ich jedem davon ab, ein anderes Fahrzeug zu kaufen als einen BMW mit dieser Garantie. Es gibt nur Schwierigkeiten bei der Reparatur. Suche nach einem Audi Händler der diese Garantie akzeptiert. Vielleicht weiß einer von Euch im Raum Dortmund, wo es einen gibt der die Meneks Garantie akzeptiert? Bereue es so, dass ich keinen BMW geholt habe :-(

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