Anspruch auf Ersatzwagen??
Weiß jemand, ob man Anspruch auf einen Ersatzwagen hat, wenn der Mondeo während der Garantie nen Mangel hat und in die Werstatt muss?
18 Antworten
Mein Fordhändler macht geschätzte min. 40-50 Autos am Tag, nach Eurer Interpretation müsste er dann auch min. 40-50 Fahrzeuge da haben damit der Kunde ein Ersatzfahrzeug bekommt.
Zitat:
Norbert-TDCi Norbert-TDCi
Kein Fiestabauer mehr ...
Mk4 (BA7)Mein Fordhändler macht geschätzte min. 40-50 Autos am Tag, nach Eurer Interpretation müsste er dann auch min. 40-50 Fahrzeuge da haben damit der Kunde ein Ersatzfahrzeug bekommt.
Nö, deshalb macht man ja einen Termin, und außerdem bekommt ja nicht jeder Hans einen Leihwagen!
Es geht hier ja immer noch um Fehler bei einem Neuwagen in der Garantie und da sollte sich der Händler schonmal bewegen!
Gruß
PS Das ist Service.....
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Mein Fordhändler macht geschätzte min. 40-50 Autos am Tag, nach Eurer Interpretation müsste er dann auch min. 40-50 Fahrzeuge da haben damit der Kunde ein Ersatzfahrzeug bekommt.
Aber keine 40-50 Garantiereparaturen.
Nee, bei mir gibts nur Shuttleservice zum Werk, Fahrkarte für Nahverkehr oder ein Fahrrad kostenlos.
Aber wie ich schon sagte, daran mache ich keinen guten Händler fest.