Anspruch auf Ersatzwagen??
Weiß jemand, ob man Anspruch auf einen Ersatzwagen hat, wenn der Mondeo während der Garantie nen Mangel hat und in die Werstatt muss?
18 Antworten
Wenn er als fahruntüchtig eingeschleppt wird ja, für eine bestimmte Anzahl an Tagen.
Wenn man selber in die Werkstatt fährt nein.
Kann man in den Garantiebedingungen die einem beim Kauf ausgehändigt werden nachlesen.
Edit:
Im Serviceheft unter Ford Assistance Inland nachzulesen
http://fordfcsd.wunderman.be/.../...ceheft%28CG2137BELde%2910-2010.pdf
Anspruch 2 Tage beim PKW wenn das Fahrzeug nach einer Panne eingeschleppt werden muss.
Danke.
Ne, er fährt noch super. Habe bloß so kleine "Macken" bzw. Geräusche festgestellt, die m.E. nicht normal sind, so dass ich ihn mal vorstellen will / muss.
Eigentlich blöd die Regelung. Der Wagen hat nen Schaden der unter die Garantie fällt und ich bin die Zeit der Reparatur nicht mobil... vom logischen Verständnis müsste man nen Ersatzwagen bekommen!
Was würde eigentlich in folgendem Fall passieren.
Ich habe das Gefühl das ein Defekt vorliegt. Der Wagen ist 10 Monate alt und hat noch Garantie. Ich fahre zum FFH und der kommt nach 2 Tagen und sagt, dass alles ok ist.
Die Kosten für Diagnose etc. muss ich nicht zahlen, oder??
Da komme ich nach meinem logischen Verständniss darauf das der Händler schon ein Recht auf Vergütung
hat wenn Du einen Fehler meldest und es stellt sich raus das alles in Ordnung ist.
Ich finde aber das man sowas klären können muss, Kosten teilen oder ähnliches.
Nur, warum kommt er erst nach zwei Tagen damit an ??
Bist Du ohne Termin hin gefahren und hast den Wagen einfach da gelassen ?
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Da komme ich nach meinem logischen Verständniss darauf das der Händler schon ein Recht auf Vergütung
hat wenn Du einen Fehler meldest und es stellt sich raus das alles in Ordnung ist.
Aber ich bin ja verpflichgtet gemäß Garantiebedingungen Schäden sofort zu melden. Da ich kein KFZ Meister bin, muss ich bei Geräuschen etc. die mir komisch vorkommen ja den vermeintlichen Fehler melden. Wenn die das dann prüfen und raus kommt, dass kein fehler vorliegt, kann man es mir ja nicht anlasten, oder?
Ja da hast Du Recht, das klingt auch logisch.
Am besten fragst Du das im Vorfeld einfach bei Deiner Werkstatt nach 😉
Ich glaube, dass dies auch etwas auf den Händler ankommt!
Ich hatte meinen auch schon wegen "Kleinigkeiten" dreimal in der Werkstatt und habe bislang immer einen Ersatzwagen angeboten bekommen, wobei ich dieses aber nur einmal in Anspruch genommen habe!
Als bei meinem die Sitzkonsole auf Garantie gewechselt wurde, habe ich vom FFH auch einen Ersatzwagen (Ford Fiesta) kostenlos für einen Tag gestellt bekommen. Aber ob ich einen Anspruch darauf hatte oder ob das schlicht Kundenservice war, kann ich leider nicht sagen....
Mir wurde gesagt, daß Ford keinen Ersatzwagen bezahlt (für eine anerkannte Garantiereparatur). Daher wurde mir nur ein Mietwagen (ca. 25 EUR) angeboten.
Wie ich in meiner ersten Antwort bereits sagte hat man keinen Anspruch wenn man aus eigener Kraft in die Werkstatt fährt.
Alles andere ist guter (bester) Kundenservice.
Daran mache ich aber keine gute Werkstatt fest..........
Zitat:
Original geschrieben von firefighter2320
Eigentlich blöd die Regelung. Der Wagen hat nen Schaden der unter die Garantie fällt und ich bin die Zeit der Reparatur nicht mobil... vom logischen Verständnis müsste man nen Ersatzwagen bekommen!
Sowas ist die Standardregelung innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bei JEDEM x-beliebigen Produkt. Wenn Du Deinen neuen Flatscreen wegen irgendeines Fehlers zum Mediamarkt zurückschleppst, bekommst Du ja auch keinen Ersatzfernseher...
Grundsätzlich stimme ich den Vorredner zu, dass eine Reparatur keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen mit sich bringt (auch nicht in der Garantie). Allerdings muss ein guter Händler in meinen Augen ein Fahrzeug zur Verfügung stellen. dabei ist mir egal was für ein Fahrzeug (vier Reifen, Motor und Dach ist schon OK).
Hatte bislang auch nie ein Thema damit. Habe das vor dem Kauf mit den Händlern abgestimmt (VW, BMW, Ford, Peugeot).
Also, wenn ich irendwelche komischen Geräusche im Auto wahrnehme, fahre ich zum Fordhändler und der Meister macht mit mir eine Probefahrt!!!
Wenn der dann sagt, das ist nicht OK, wird ein Termin abgemacht!!!
Darauf fragt er mich, ob ich für die Zeit ein Fahrzeug brauche! Wenn ja , gibt es meistens einen Termin, wenn ein Vorführfahrzeug frei ist und gut ist! Keine Kosten oder so! So sollte das sein und ist auch meistens machbar!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Andi-y
Also, wenn ich irendwelche komischen Geräusche im Auto wahrnehme, fahre ich zum Fordhändler und der Meister macht mit mir eine Probefahrt!!!
Wenn der dann sagt, das ist nicht OK, wird ein Termin abgemacht!!!
Darauf fragt er mich, ob ich für die Zeit ein Fahrzeug brauche! Wenn ja , gibt es meistens einen Termin, wenn ein Vorführfahrzeug frei ist und gut ist! Keine Kosten oder so! So sollte das sein und ist auch meistens machbar!
Gruß
Genauso kenne ich das auch!