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Anschlussgarantie

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 20. Februar 2018 um 15:38

Hallo , ich habe mich heute mal um die Garantieverlängerung gekümmert ( Anschlussgarantie) und da viel mir auf das das 3. Jahr ungleich das soviel kostet wie das 1. und 2. zusammen !!!

 

Auf Anfrage wurde mir gesagt das das 3 Jahr nicht ratsam wäre und ich es immer noch anhängen könnte! Was kostet eigentlich eine Verlängerung wenn das 5. Jahr um ist !? 1500€??

 

Es ist wohl eher teurer weil die Wahrscheinlichkeit höher ist das Reparaturen kommen die auf Garantie erledigt werden müssen !

 

Kam mir jemand was dazu sagen ?

 

Gruß Marlai

Beste Antwort im Thema

Die Originale Mercedes Anschlussgarantie (früher MB-100) kann bei JEDER Mercedes Werkstatt (in D bzw. in EU) "eingelöst" werden. Die "fremde" Mercedes Werkstatt hat genau den identischen Abfrage- und Abrechnungsweg, wie die garantiegebende Werkstatt. Weiterhin hat eine Niederlassung KEINE zusätzliche Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung. Hier gehe ich entweder von einem Versagen der Mitarbeiter der kleinen Werkstatt aus (bei Ersatzteilen wird's schonmal kompliziert- GT-Liebhaber kann das sicherlich bestätigen), oder die Niederlassung hatte zufällig dieses Ersatzteil auf Lager.

Aktuelle Preise Anschlussgarantie Deutschland (Stand heute), wenn Abschluss während der Werks-Garantiezeit erfolgt:

1 Jahr: 565,- EUR

2 Jahre: 1.169,- EUR

3 Jahre 1.999,- EUR

Das erste Jahr (3. Betriebsjahr) ist immer günstiger, als die Folgenden, da dort die Schadenswahrscheinlichkeit einfach niedriger ist.

Ein Jahr Verlängerung (3. bis 6. Betriebsjahr bis max. 200.000km) kostet aktuell 1.069,- EUR, fürs 7. bis 10. Betriebsjahr (max. 200.000km) jeweils 1.225,- EUR.

Einfach Rechnung: Es wird nur ein Jahr Anschlussgarantie abgeschlossen und dann zweimal verlängert auf 5 Jahre: 565 + 1.069 + 1.069 EUR: 2.703,- EUR. Also 704,- EUR teurer, als wenn das Paket direkt abgeschlossen wird.

Gruß

Befner

54 weitere Antworten
54 Antworten
am 21. Februar 2018 um 9:11

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 09:34:39 Uhr:

 

Nur weil Deine unprofessionelle Pseudo-MB-Vertragswerkstatt nicht sachkundig ist, und sich nicht an die Werksvorgaben im Garantiefall hält, würde ich die sinnvolle + europaweit gültige Anschlussgarantie nicht in Frage stellen...!

-:)

Oh, habe ich die Anschlussgarantie in Frage gestellt? Das wollte ich nicht. Mir ging es nur darum, dass man sich vorher überlegt, wer dann der primäre Ansprechpartner sein wird und ob man vielleicht lieber direkt bei einer Werkstatt/Niederlassung mit viel V-Erfahrung abschließt, die in komplizierteren Fällen mehr mehr Erfahrung oder Möglichkeiten hat.

Eine Anschlussgarantie für 2.000 EUR für die Jahre 3-5 ist aus meiner Sicht auf jeden Fall zu empfehlen.

Ich denke, dass hast Du verkehrt interpretiert!?

Es gibt bei der Anschlussgarantie keinen primären Ansprechpartner!

Egal, wo Du sie abgeschlossen hast, Du kannst die Leistungen im Servicefall europaweit bei jedem autorisierten MB-Vertragspartner, bzw. MB-Niederlassung umsetzen!

-:)

Gruss

Nico

am 21. Februar 2018 um 11:24

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 11:43:20 Uhr:

Ich denke, dass hast Du verkehrt interpretiert!?

Es gibt bei der Anschlussgarantie keinen primären Ansprechpartner!

Dann darf ich aus meinen "Hinweisen für den Garantiefall..." zitieren:

"Sollte der Garantiefall eintreten, sind wir für Sie da - Ihr Mercedes-Benz Partner regelt alles für Sie: Wenden Sie sich an Ihren garantiegebenden Mercedes-Benz Partner, um den Schaden zu melden. Sollte eine Reparatur dort nicht möglich sein, z. B. im Ausland, wenden Sie sich bitte an einen anderen für die Fahrzeugmarke Mercedes-Benz autorisierten Service-Partner der Daimler AG."

und in den Garantie-Vereinbarungen

"Der Garantienehmer erhält vom Garantiegeber eine Garantie, deren Inhalt sich aus der Garantievereinbarung [...] ergibt. Das Mercedes-Benz Garantie-Paket ist durch die Mercedes-Benz Versicherung AG [...] versichert.

[...]

Garantiegeber

Autohaus xy

[...]"

Den primären Ansprechpartner gibt es somit auf jeden Fall. Im weiteren wird von "Fremdreparatur" gesprochen, wenn man zu einem anderen MB-Service Partner geht:

"§6 Reparatur nicht im garantiegebenden Betrieb (Fremdreparatur)

Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner durchführen zu lassen."

 

Aber korrekt, es steht nirgendwo, dass man Nachteile hat, wenn man NICHT zum garantiegebenden Betrieb geht. Trotzdem vermitteln diese Formulierung das Gefühl, dass man lieber in einer fährigen Niederlassung abschließt und dann beim autorisierten Autohaus xy die "Fremdreparatur" durchführen lässt als umgekehrt.

Muss jeder selbst wissen - ich melde mich, wenn es bei mir mal Probleme gibt :)

Chris

Was hast Du denn da abgeschlossen...?!?

-:)

Meine orig.. MB- und SMART-Anschlussgarantie (letztere in 800Km Entfernung abgeschlossen!) ist definitiv nicht an einen regionalen Händler gebunden!

-:)

Gruss

Nico

am 21. Februar 2018 um 13:08

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 13:58:08 Uhr:

Was hast Du denn da abgeschlossen...?!?

... mach mich nicht schwach ;-)

Eine ganz normale MB-100 Garantieverlängerung für die Jahre 3-5 für 1.999 EUR.

Hier z. B. die Garantiebestimmungen, aus denen ich zitiert habe:

https://www.mercedes-benz.de/.../...ent.Garantiebedingungen-MB-100.pdf

 

Würde mich sehr wundern, wenn das bei Dir anders formuliert ist (insb. §6).

Chris

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 13:58:08 Uhr:

Was hast Du denn da abgeschlossen...?!?

-:)

Meine orig.. MB- und SMART-Anschlussgarantie (letztere in 800Km Entfernung abgeschlossen!) ist definitiv nicht an einen regionalen Händler gebunden!

-:)

Gruss

Nico

Hallo Nico,

also Stand 2/2018 ist so, wie es @CPSLR beschrieben hat. Der Garantiegeber ist derjenige welcher die Garantievereinbarung herausgegeben und unterschrieben hat.

Natürlich kannst Du bei jeder X-beliebigen Niederlassung (oder MB Service-Partner) die Reparaturleistung durchführen lassen, MB nennt die Reparatur in dem nicht garantiegebenden Betrieb dann "Fremdreparatur".

Diese Trennung betrifft wohl eher die Regulierung mit der Mercedes-Benz Versicherungs AG. Während der Garantiegebende Betrieb die Abwicklung geräuschlos direkt mit der Versicherung abwickelt, zahlt man im anderen Fall die Reparatur entweder selbst und rechnet mit der Versicherungs-AG ab, oder "Nach Absprache mit dem Sachbearbeiter des Versicherers kann die Bezahlung dieser Reparatur auch direkt an den autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner erfolgen". (Steht im Garantiepass unter "Wichtige Hinweise für den Garantiefall...")

Gruss

Claus

Mercedes Benz weist doch explizit daraufhin, dass die Anschlussgarantie übertragbar ist...!

Habe meinen vorletzten Marco Polo mit MB-Anschlussgarantie nach Frankreich verkauft...!

Dann müsste der neue Besitzer ja im Garantiefall nur 1600Km fahren, um den direkten Ansprechpartner zu erreichen...?

-:)

Gruss

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 15:59:35 Uhr:

Mercedes Benz weist doch explizit daraufhin, dass die Anschlussgarantie übertragbar ist...!

Habe meinen vorletzten Marco Polo mit MB-Anschlussgarantie nach Frankreich verkauft...!

Dann müsste der neue Besitzer ja im Garantiefall nur 1600Km fahren um den direkten Ansprechpartner zu erreichen...?

-:)

Gruss

Nico

Quatsch - wie gesagt, es ist wohl nur eine abrechnungstechnische Sache. Normalerweis sollte der Kunde auch bei der "Fremdreparatur" nichts mitbekommen, aber wenn man einen eigenartigen Service-Partner erwischt, kann es manchmal knirschen...

Zitat:

@CPSLR schrieb am 21. Februar 2018 um 14:08:08 Uhr:

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 13:58:08 Uhr:

Was hast Du denn da abgeschlossen...?!?

Hier z. B. die Garantiebestimmungen, aus denen ich zitiert habe:

https://www.mercedes-benz.de/.../...ent.Garantiebedingungen-MB-100.pdf

Chris

Hallo Chris,

deine *.pdf geht nicht zu öffen ... im 6. Beitrag hatte ich sie ab-fotografiert - dort lesen.

Zitat:

@Pahul schrieb am 21. Februar 2018 um 17:58:16 Uhr:

Zitat:

@CPSLR schrieb am 21. Februar 2018 um 14:08:08 Uhr:

 

Hier z. B. die Garantiebestimmungen, aus denen ich zitiert habe:

https://www.mercedes-benz.de/.../...ent.Garantiebedingungen-MB-100.pdf

Chris

Hallo Chris,

deine *.pdf geht nicht zu öffen ... im 6. Beitrag hatte ich sie ab-fotografiert - dort lesen.

Ist ja super verstickt ... .

Wenn man genau liest ist der Vertragspartner (Garantiegeber) des Kunden (Garantienehmer) der zur Leistung Verpflichtete, welcher diese Leistung über die MB-Versicherung absichert.

"Der Garantienehmer erhält vom Garantiegeber eine Garantie, deren Inhalt sich aus der Garantievereinbarung [...] ergibt. Das Mercedes-Benz Garantie-Paket ist durch die Mercedes-Benz Versicherung AG [...] versichert."

Somit ist im Zweifelsfall NICHT die MB-Versichung gegenüber dem Kunden verantwortlich, oder hat zu leisten, sondern der Garantiegeber, somit das betreffende Autohaus, oder wer auch immer der Garantiegeber dann ist ...

PS: anbei ein funktionierender Link bei MB:

https://www.mercedes-benz.de/.../...ent.Garantiebedingungen-MB-100.pdf

Noch mal gaaaanz langsam:

Wir reden hier nicht von einer windigen Garantieverlängerung eines unseriösen Wimpelverkäufers!

Die orig. Mercedes Benz Anschlussgarantie ist europaweit gültig und die Leistungen können bei JEDER Werkstatt mit Stern auf dem Dach eingefordert werden.

Bsp. wer sie in Kiel abgeschlossen hat, und dann mit Motorschaden im Wert von €16.800,- in Passau liegenbleibt, wird DEFINITIV keinen Vermögensnachteil erleiden!

-:)

Grüssle

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 21. Februar 2018 um 21:27:02 Uhr:

...

Bsp. wer sie in Kiel abgeschlossen hat, und dann mit Motorschaden im Wert von €16.800,- in Passau liegenbleibt, wird DEFINITIV keinen Vermögensnachteil erleiden!

Das hat auch glaube ich niemand geschrieben ...

So, wie der Text der Garantievereinbarung jedoch lautet ist der Vertragspartner eines jeden der Garantiegeber und nicht die MB-Versicherung. Jedoch ist der Garantienehmer (also der Kunde) laut Garantievereinbarung dazu angehalten Schäden direkt an die MB-Versicherung zu melden usw. Vertragspartner in einem Zweifelsfall jedoch ist der Garantiegeber, also wie @CPSLR es sagt auch die MB-Werkstatt um die Ecke, sollte diese der Garantiegeber sein.

 

PS: Der Link zu den Garantiebedingungen scheint bei "https://" nicht zu funktionieren, dehalb anbei ohne den Vorsatz:

www.mercedes-benz.de/.../....attachment.Garantiebedingungen-MB-100.pdf

Ich habe für die Garantieverlängerung eine Plastikkarte von Mercedes Benz im Scheckkartenformat erhalten, und wenn ich irgendwo in Deutschland, bzw. im europäischen Ausland eine garantiewürdige Panne habe, dann lege ich die Karte vor, und alles geht seinen Weg!

-:)

Die 24h Notfall-Hotline in Maastricht fragt auch explizit, ob eine GV vorhanden ist + kümmert sich um den administrativen Teil!

-:)

Grüssle

Nico

Die Originale Mercedes Anschlussgarantie (früher MB-100) kann bei JEDER Mercedes Werkstatt (in D bzw. in EU) "eingelöst" werden. Die "fremde" Mercedes Werkstatt hat genau den identischen Abfrage- und Abrechnungsweg, wie die garantiegebende Werkstatt. Weiterhin hat eine Niederlassung KEINE zusätzliche Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung. Hier gehe ich entweder von einem Versagen der Mitarbeiter der kleinen Werkstatt aus (bei Ersatzteilen wird's schonmal kompliziert- GT-Liebhaber kann das sicherlich bestätigen), oder die Niederlassung hatte zufällig dieses Ersatzteil auf Lager.

Aktuelle Preise Anschlussgarantie Deutschland (Stand heute), wenn Abschluss während der Werks-Garantiezeit erfolgt:

1 Jahr: 565,- EUR

2 Jahre: 1.169,- EUR

3 Jahre 1.999,- EUR

Das erste Jahr (3. Betriebsjahr) ist immer günstiger, als die Folgenden, da dort die Schadenswahrscheinlichkeit einfach niedriger ist.

Ein Jahr Verlängerung (3. bis 6. Betriebsjahr bis max. 200.000km) kostet aktuell 1.069,- EUR, fürs 7. bis 10. Betriebsjahr (max. 200.000km) jeweils 1.225,- EUR.

Einfach Rechnung: Es wird nur ein Jahr Anschlussgarantie abgeschlossen und dann zweimal verlängert auf 5 Jahre: 565 + 1.069 + 1.069 EUR: 2.703,- EUR. Also 704,- EUR teurer, als wenn das Paket direkt abgeschlossen wird.

Gruß

Befner

Zitat:

@Befner schrieb am 22. Februar 2018 um 14:25:41 Uhr:

Die Originale Mercedes Anschlussgarantie (früher MB-100) kann bei JEDER Mercedes Werkstatt (in D bzw. in EU) "eingelöst" werden. Die "fremde" Mercedes Werkstatt hat genau den identischen Abfrage- und Abrechnungsweg, wie die garantiegebende Werkstatt. Weiterhin hat eine Niederlassung KEINE zusätzliche Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung. Hier gehe ich entweder von einem Versagen der Mitarbeiter der kleinen Werkstatt aus (bei Ersatzteilen wird's schonmal kompliziert- GT-Liebhaber kann das sicherlich bestätigen), oder die Niederlassung hatte zufällig dieses Ersatzteil auf Lager.

Völlig richtig. Ersatzteilbeschaffung ist mein täglich Brot, im speziellen die Sonderbeschaffung von nicht verfügbaren MB-Teilen und Handelsware(z.B. Chemie), Teilen für Fremdfabrikate, Werkzeug, Verbrauchsmaterial(z.B. Klopapier), Werkstattausrüstung etc.

 

Wir als Betrieb waren Niederlassung und sind jetzt nur noch Vertragspartner, eigentlich als Gruppe aber Deutschlands/Europas größte MB Autohausgruppe. Das bringt uns aber auch nicht weiter als andere. Das was man so von den alten Kollegen hört, ist’s in der alten Welt auch nicht besser geworden.

 

Die Regularien sind für alle gleich. Und die Verfügbarkeit selbst von Verschleißteilen wird immer schlechter. Wir versuchen täglich alles menschenmögliche, scheitern aber regelmäßig an den Logistikcentern bzw. Der Bürokratie dahinter.

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