Anschlussgarantie

Mercedes V-Klasse 447

Hallo , ich habe mich heute mal um die Garantieverlängerung gekümmert ( Anschlussgarantie) und da viel mir auf das das 3. Jahr ungleich das soviel kostet wie das 1. und 2. zusammen !!!

Auf Anfrage wurde mir gesagt das das 3 Jahr nicht ratsam wäre und ich es immer noch anhängen könnte! Was kostet eigentlich eine Verlängerung wenn das 5. Jahr um ist !? 1500€??

Es ist wohl eher teurer weil die Wahrscheinlichkeit höher ist das Reparaturen kommen die auf Garantie erledigt werden müssen !

Kam mir jemand was dazu sagen ?

Gruß Marlai

Beste Antwort im Thema

Die Originale Mercedes Anschlussgarantie (früher MB-100) kann bei JEDER Mercedes Werkstatt (in D bzw. in EU) "eingelöst" werden. Die "fremde" Mercedes Werkstatt hat genau den identischen Abfrage- und Abrechnungsweg, wie die garantiegebende Werkstatt. Weiterhin hat eine Niederlassung KEINE zusätzliche Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung. Hier gehe ich entweder von einem Versagen der Mitarbeiter der kleinen Werkstatt aus (bei Ersatzteilen wird's schonmal kompliziert- GT-Liebhaber kann das sicherlich bestätigen), oder die Niederlassung hatte zufällig dieses Ersatzteil auf Lager.

Aktuelle Preise Anschlussgarantie Deutschland (Stand heute), wenn Abschluss während der Werks-Garantiezeit erfolgt:
1 Jahr: 565,- EUR
2 Jahre: 1.169,- EUR
3 Jahre 1.999,- EUR

Das erste Jahr (3. Betriebsjahr) ist immer günstiger, als die Folgenden, da dort die Schadenswahrscheinlichkeit einfach niedriger ist.

Ein Jahr Verlängerung (3. bis 6. Betriebsjahr bis max. 200.000km) kostet aktuell 1.069,- EUR, fürs 7. bis 10. Betriebsjahr (max. 200.000km) jeweils 1.225,- EUR.

Einfach Rechnung: Es wird nur ein Jahr Anschlussgarantie abgeschlossen und dann zweimal verlängert auf 5 Jahre: 565 + 1.069 + 1.069 EUR: 2.703,- EUR. Also 704,- EUR teurer, als wenn das Paket direkt abgeschlossen wird.

Gruß
Befner

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Gibt es in den Garantiebedingungen auch eine Positivliste? Ich sehe nur ausgeschlossene Komponenten!!

Ja alles das was aus Erfahrung nicht kaputt geht unterliegt der Garantie :-)))))

Zitat:

@Marlai schrieb am 5. März 2018 um 22:46:47 Uhr:


Ja alles das was aus Erfahrung nicht kaputt geht unterliegt der Garantie :-)))))

-🙂

Das könnte ein teurer Irrtum werden...!

-🙂

Wie das auch bei Versicherungen so ist.
Zuerst mal wollen die Geld verdienen.
In den seltensten Fällen macht der Versicherte da was gut.

Bei mir wurde im dritten Jahr am 3.0 CDI Marco Polo der Turbo im Gesamtwert von €2.700 anstandslos zu 100% übernommen...!
-🙂
Man muss diese Garantieverlängerung sicherlich nicht abschließen, aber man muss sie auch nicht unnötig schlecht reden...!
Fakt ist, dass alle relevanten + hochpreisige Komponenten abgedeckt sind.
Wer einen Motorschaden im Wert von €12.000 - €15.000 nach Beendigung der Werksgarantie finanziell locker verkraften kann, muss sie sicherlich nicht abschließen.
Ein 639er Eigner hatte vor ein paar Wochen wegen einer defekten Klimaanlage einen Kostenvoranschlag in Höhe von €9.000,- erhalten!(MB wollte fast alle Bauteile austauschen!)
Und ein ölendes vorderes Verteilergetriebe am 4Matic kostet €10.000,- , da dann die kpl. vordere Einheit ausgetauscht werden muss...!
Das, und noch vieles mehr wäre durch die Garantieverlängerung abgedeckt!

-🙂

War ja auch spaßig von mir gemeint. Ich werde die 3 jährige Verlängerung abschließen. Sicher ist sicher

Eine Freundin mit einem 639er Marco Polo aus 2014 bekommt nun auf Basis der abgeschlossenen MB-100 Garantieverlängerung eine kpl. neue Warmwasserstandheizung.
Zuvor gab‘s zwei erfolglose Reparaturversuche.
Damit hat sich für sie diese Garantieverlängerung definitiv gerechnet.

-🙂

Gruss
Nico

So eine komplette Wasserheizung A6398302700 kostet immerhin gut 680€ netto nur das Teil.

Mein V 220 wird im Mai 2018 zwei Jahre alt. Vergangene Woche war ich bei meiner Werkstatt und wollte mich wegen der Verlängerung der Werksgarantie erkundigen. Mir wurde erklärt, da ich den V erst heuer im Januar gekauft habe und daher 2 Jahre die junge Sterne Garantie habe, dass sich eine Verlängerung der Werksgarantie nicht lohnt, da durch die junge Dterne Garantie auch alles abgedeckt sein soll. Ich kann’s zwar nicht glauben, ist das so? Was denkt ihr darüber?

Junge Sterne Garantie = Anschlußgarantie. Soweit ich weiß, ist der Umfang identisch, Beides MB-100.

Gruß
Befner

@Befner: Für meinen V (Erstzulassung 06/2015, gekauft 09/2016) habe ich letztes Jahr auch mal nach der Garantieverlängerung gefragt. Auch da hieß es, dass die Junge-Sterne-Garantie einer Garantieverlängerung entspricht. Die Frage ist nun: Kann ich nach Ablauf der Jungen-Sterne-Garanie noch eine Garantieverlängerung dranhängen ?

Gruß Micha

Die Junge Sterne Garantie lässt sich auch verlängern, kein Problem. Man kann sich auch nach Ablauf der Werksgarantie "einkaufen". Das bedeutet, ich kann die abschließen nach einem Wartungsdienst oder nach TÜV/AU. Einfach mal in der Werkstatt anfragen.

Gruß
Befner

Wieso denn dann die Einschränkung "nach Wartung oder TÜV"...?
Die normale Garantieverlängerung kann man doch auch innerhalb einer aktiven Verlängerungszeit ständig + bedingungslos verlängern...!?

-🙂

Gruss
Nico

Es ging ja darum, wenn das Fahrzeuge keine aktive Zusatzgarantie/Verlängerung der Werksgarantie hat.

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 23. März 2018 um 16:03:11 Uhr:


Es ging ja darum, wenn das Fahrzeuge keine aktive Zusatzgarantie/Verlängerung der Werksgarantie hat.

-🙂

Ach so...!

Bedeutet also, dass man eine reguläre MB-100 Anschlussgarantie, welche nahtlos nach der Werksgarantie aktiv wurde, immer bedingungslos verlängern kann, während eine Junge Sterne Garantie nur unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden kann...!

-🙂

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