Anmeldung / Versicherung ???
Mein bestellter GTC ist nach langer Wartezeit endlich da.
Der FOH will den GTC aber nur auf den Namen des Bestellers zulassen.
Hat schon mal jemand was davon gehört, daß das Fahrzeug nur auf den Namen des Bestellers zugelassen werden darf?
Angeblich wegen irgendwelcher Prozente oder einer Sonderpreisvereinbarung!?!
Sollte das Auto auf einen anderen Namen zugelassen werden, würde das Auto ca 500,-- € teurer werden als im Kaufvertrag.
Normalerweise kaufe ich doch das Auto und auf wen ich es anmelde ist ganz allein meine Sache. Der FOH oder Opel kann mir doch nicht vorschreiben auf wen ich mein Auto anzumelden habe.
Ich hatte schon bei der Bestellung gesagt, daß das Auto aber nicht auf meinen Namen angemeldet wird, sondern auf meine Mutter (wegen Versicherungsbeitrag).
Jetzt meint der FOH zu mir, daß er das Auto entweder nur auf meinen Namen (Besteller) oder gar nicht anmelden kann.
Wie gibts denn sowas??
17 Antworten
Wie ich jetzt vom FOH Erfahren habe, bekommt das Autohaus dann bei einer Prüfung den Frühbucherrabatt gestrichen.
Sollte aber nicht mein Problem sein, hätte der Verkäufer davon bei Vertragsabschluß bereits etwas erwähnt, dann wäre der Kaufvertrag gleich auf meine Mutter ausgestellt worden.
Es klingt wirklich so, als würde es eine bestimmte GW-Eintauschprämie geben, einen spezifischen Rabatt oder was anderes.
Es gibt eine ganze Menge Gründe für derartige Preisdiskriminierungen.
Ich kann mich Andi nur anschließen:
Suche das sachliche Gespräch mit Deinem FOH und halte uns auf dem Laufenden.
Bei den Preisverhandlungen für unseren neuen Astra (leider noch nicht da, zur Zeit Status 32) ging es auch darum, dass ich selbständig bin und dadurch einen besseren Rabatt kriegen sollte. Ich sagte dem FOH aber von Anfang an, dass das Fahrzeug ohne wenn und aber auf meine Frau zugelassen werden soll.
Darauf hin zog er sein erstes Angebot zurück und erklärte mir, Opel würde regelmäßig alle Verträge mit Sonderkonditionen überprüfen. Wäre der Wagen dann nicht auf "die richtige Person" zugelassen, müsste der Händler den Sonderbonus zurück erstatten. Deshalb wollen die auch eine Kopie des KFZ-Briefes für ihre Unterlagen.
Ich bat ihn, sich diesbezüglich nochmal schlau zu machen und einige Tage später sagte er mir, das Procedere sei von Opel etwas gelockert worden. Es würde schon ausreichen, wenn der Sonderrabattberechtigte und der Käufer des Fahrzeugs nachweislich (Kopie des Ausweises!) im selben Haushalt wohnen 😉
Zurück zum vorliegenden Fall:
Dein Händler scheint zwar Recht zu haben (Frühbucherrabatt) aber ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag wird er wohl den Kürzeren ziehen.
Gruß ... Andi