Anlieger mit Gewichtsbeschränkung
Hi,
Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.
158 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. November 2017 um 11:53:45 Uhr:
Naja. Wenn die damit weiterhin ein Problem haben, dann muss eben ein Straßenausgang blockiert und die Straße zur künstlichen Sackgasse gemacht werden.
Mir geht es jetzt weniger um das Lösen deren Probleme sondern um die Interpretation der Schilderkombination. Korrekt oder falsch?
Wenn da jemand was aus der StVo zaubern kann (oder ein Urteil zu was ähnlichem) wäre das hilfreich.
Danke.
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 10:39:34 Uhr:
Falls diese Frage auf meinen Post abzielt:
Die tatsächliche Frage ist: Was lernen die verantwortlichen Behördenmitarbeiter, die mit demselben Zusatzzeichen unterschiedliche Anordnungen treffen? Wie soll der Verkehrsteilnehmer unterscheiden, was im Einzelfall gemeint ist?
Diese "tatsächliche" Frage wurde aber nicht gestellt 😰
Der Verkehrsteilnehmer hat nichts zu "unterscheiden"! Es ist klar und deutlich: Einfahrt für ALLE Fahrzeuge verboten - ausgenommen Anlieger - und diese Fahrzeuge nur bis 7,5t ! Wenn also jemand dort wohnt, also Anlieger ist, darf dort einfahren - aber nur wenn er keinen LkW über 7,5t sein Eigen nennt. Also nicht mit LeoII 😁
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. November 2017 um 12:04:44 Uhr:
Ich würde es von oben nach unten lesen.
—gesperrt für alle
—außer Anlieger
—aber nur bis 7,5 Tonnen
Mehr muss da wirklich nicht dazu gesagt werden.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2017 um 10:46:57 Uhr:
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 13. November 2017 um 10:35:21 Uhr:
...au weia - was wird denn noch in der Fahrschule gelehrt 😕😕😕😮🙄
Sag uns doch mal was du dazu (auf was beziehst du dich eigentlich) gelernt hast.Gruß Metalhead
habe ich bereits 🙄 und "DieDicke1300" hat es treffenderweise auf eine simple Formel gebracht
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Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 13. November 2017 um 12:06:45 Uhr:
Der Verkehrsteilnehmer hat nichts zu "unterscheiden"!
Der Meinung bin ich auch!
Zitat:
Einfahrt für ALLE Fahrzeuge verboten - ausgenommen Anlieger - und diese Fahrzeuge nur bis 7,5t !
Dann schau dir bitte nochmal mein Beispiel mit der Geschwindigkeitsbegrenzung (mit Tonnagen- und Zeitbeschränkung).
Wenn dann müsste solch eine Schilderkombi ja immer gleich zu interpretieren sein und wenn ein Tempolimit in Kombination von "6-22Uhr" und "7,5t" aufgestellt wird, dann ist damit sicher
nichtgemeint, daß für alle das Tempolimit gilt, für >=7,5t aber nur zwischen 6 und 22 Uhr.
So wäre es aber, würde diese Schilderkombi in der gleichen Weise interpretiert werden wie hier bei der Anliegerstraße.
Gruß Metalhead
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 13. November 2017 um 12:10:46 Uhr:
habe ich bereits 🙄
Ja, aber erst nach meiner Frage (dein "Was lernt ihr eigentlich heute noch" war der erste Beitrag in dem Thread). 🙄
Gruß Metalhead
Der Tipp mit "Straße dicht machen" ist super. Hat ein Bekannter von mir mal gemacht. Seine Wohnstraße war auch nur für Anlieger frei und wurde oft und gerne als Abkürzung genutzt. Der erste, der durch wollte, war ein Polizist in Zivil, der erstattete dann Anzeige wegen Nötigung und der örtliche Richter verurteilte wegen Nötigung. Wurde in der Berufung dann gegen Auflage eingestellt, aber teuer genug war es trotzdem.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. November 2017 um 12:04:44 Uhr:
Ich würde es von oben nach unten lesen.
—gesperrt für alle
—außer Anlieger
—aber nur bis 7,5 Tonnen
Selbst diese Aufzählung ist noch uneindeutig: Bezieht sich Punkt 3 auf Punkt 2 oder auf Punkt 1?
Bei ersterer Lesart würde das Bedeuten: Frei nur für Anlieger bis 7,5 Tonnen. Bei zweiterer: Gesperrt nur für Nichtanlieger über 7,5 Tonnen.
Ich würde bei der Verkehrszeichenkombinationl auch eindeutig der ersteren Lesart folgen. Aber 100% eindeutig ist es halt leider nicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. November 2017 um 12:23:20 Uhr:
Der Tipp mit "Straße dicht machen" ist super. Hat ein Bekannter von mir mal gemacht. Seine Wohnstraße war auch nur für Anlieger frei und wurde oft und gerne als Abkürzung genutzt. Der erste, der durch wollte, war ein Polizist in Zivil, der erstattete dann Anzeige wegen Nötigung und der örtliche Richter verurteilte wegen Nötigung. Wurde in der Berufung dann gegen Auflage eingestellt, aber teuer genug war es trotzdem.
So habe ich das auch nicht gemeint. Natürlich sollen die Anwohner da nicht eigenmächtig einen Straßenausgang zuparken. Ich dachte eher daran, dass die Stadt durch ein Hinderniss eine künstliche Sackgasse erzeugt, etwa so wie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sackgasse#/media/File:PF_Sackgasse.jpg
das ist mir zu "Korinthenrecycled" - wenn ich da nicht reindarf -fertig - frag doch mal bei der ADAC-Rechtsschutzberatung nach
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 13. November 2017 um 12:06:45 Uhr:
Wenn also jemand dort wohnt, also Anlieger ist, darf dort einfahren ...
Nein, man muss nicht da wohnen, um da ein Anliegen zu haben (und aus dem Grund darf derjenige einfahren).😉
Das Thema hatten sie gestern im Automagazin und da haben sie das genau erklärt.
Solange Du dort nicht wohnst und niemanden besuchst, hast Du dort nichts zu suchen.
Schau Dir die Sendung an.
Und über 7,5 t darf dort ganichts einfahren.
Zitat:
Aus welchem Paragraphen leitest du das ab? Hab dazu nix eindeutiges gefunden.
Das ergibt sich aus der lfd-Nr. 27 in der Anlage 2 der StVO.
Zitat:
Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 13. November 2017 um 13:15:53 Uhr:
Das Thema hatten sie gestern im Automagazin und da haben sie das genau erklärt.
Da hab ich das gesehen und daher hier gestellt (weil ich die Erklärung für falsch halte).
Das Gericht hatte ja auch angemerkt daß der Rollerfahrer da fahren durfte.
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 13:24:34 Uhr:
Zitat:
Aus welchem Paragraphen leitest du das ab? Hab dazu nix eindeutiges gefunden.
Das ergibt sich aus der lfd-Nr. 27 in der Anlage 2 der StVO.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 13:24:34 Uhr:
Zitat:
Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
Ja schon, aber bezieht sich das "7,5 t" auf das "Anlieger frei" (Anlieger bis 7,5t frei) oder auf das Durchfahrtsverbot (Durchfahrt ab 7,5t nur für Anlieger)?
Gruß Metalhead