Anlieger mit Gewichtsbeschränkung
Hi,
Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.
158 Antworten
Darum mein Verweis auf die vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten. Denn es ist ja bereits nicht geklärt, ob das Zusatzzeichen "bis 7,5t" oder "ab 7,5t" gilt. In der StVO ist dieses ZZ dreimal enthalten. In allen Fällen geht es um eine zulässige Gesamtmasse über bzw. ab ... Tonnen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 13:42:13 Uhr:
Darum mein Verweis auf die vielfältiugen Interpretationsmöglichkeiten.
Aber da muß es ja irgendein Schema geben. 😕
Zitat:
Denn es ist ja bereits nich geklärt, ob das Zusatzzeichen "bis 7,5t" oder "ab 7,5t" gilt.
Da macht eigentlich in Verbindung mit Verbostschildern zur "ab" Sinn, das ist noch nachvollziehbar.
Ich glaub ich muß mal VOX mal eine Mail schreiben. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
Da hab ich das gesehen und daher hier gestellt (weil ich die Erklärung für falsch halte).
Das Gericht hatte ja auch angemerkt daß der Rollerfahrer da fahren durfte.Gruß Metalhead
Auf Nachfrage bei der Polizei wurde schriftlich bestätigt, dass die Kollgin der Polizei erst die falsche Aussage getroffen hatte.
Nachdem die Polizei jemanden gefunden hatte, der von Gesetzen Ahnung hat, haben sie der Redaktion mitgeteilt, dass der Roolerfahrer nicht dort fahren durfte.
Das haben sie ja am Ende der Sendung gebraucht.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 13. November 2017 um 13:57:34 Uhr:
Nachdem die Polizei jemanden gefunden hatte, der von Gesetzen Ahnung hat, haben sie der Redaktion mitgeteilt, dass der Roolerfahrer nicht dort fahren durfte.
Das haben sie ja am Ende der Sendung gebraucht.
Richtig, der Polizist hat aber damit der Aussage des Richters (der in der Urteilsbegründung geschrieben hat, daß der Roller sehr wohl da hat fahren dürfen) widersprochen und das überschreitet die Kompetenzen eines Polizisten doch um einiges wie ich finde.
PS. Wenn selbst die Polizei erst mal nachfragen muß, was soll der ordinäre Bürger dann machen?
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
Aber da muß es ja irgendein Schema geben. 😕
Ja. Das Schema lautet: Das was wir als Behörde bei der Beschilderung bezwecken wollen, realisieren wir mit Zeichen XYZ.
Wenn man also z.B. einen Parkplatz auf Fahrzeuge bis 3,5t beschränken will, kommt dieses Zusatzzeichen auch zum Einsatz. Oder ist damit vielleicht doch "Parkplatz für Fahrzeuge ab 3,5t" gemeint? Und meint man die zulässige Gesamtmasse oder die tatsächliche Masse?
...auch hierfür habe ich bei Bedarf ein Foto.
Zitat:
@U.Korsch [url=https://www.motor-talk.de/.../...wichtsbeschraenkung-t6191207.html?...]
Ja. Das Schema lautet: Das was wir uns als Behörde bei der Beschilderung denken realisieren wir mit Zeichen XYZ.
Scheinbar.
Zitat:
Wenn man also z.B. einen Parkplatz auf Fahrzeuge bis 3,5t beschränken will, kommt dieses Zusatzzeichen auch zum Einsatz. Oder ist damit vielleicht doch "Parkplatz ab 3,5t" gemeint. Und meint man die zulässige Gesamtmasse oder die tatsächliche Masse?
Das Zusatzschild meint immer zulässige Gesamtmasse und bei Gebotschildern (Parkplatz, Mindestgeschwindigkeit, Richtgeschwindigkeit) "bis" und bei Verbotschildern (Geschwindigkeitsbegrenzung, Durchfahrtsverbote) "ab".
Wüsste zwar auch nicht daß das irgendwo steht, ist aber zumindest logisch und macht so Sinn.
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 13:42:13 Uhr:
Darum mein Verweis auf die vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten. Denn es ist ja bereits nich geklärt, ob das Zusatzzeichen "bis 7,5t" oder "ab 7,5t" gilt. In der StVO ist dieses ZZ dreimal enthalten. In allen Fällen geht es um eine zulässige Gesamtmasse über bzw. ab ... Tonnen.
In der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, in der die Bedeutung der Vorschriftszeichen geregelt ist, zu denen auch das "Verbot für Fahrzeuge aller Art"-Schild gehört, heißt es unter Nr. 27:
Zitat:
Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet.
Damit ist für das Vorschriftszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" klar geregelt, dass es "ab" und nicht "bis" 7,5t gilt. Unklar ist da nichts.
Das Zeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" verbietet erst einmal die Einfahrt für alle. Dann werden die Anlieger davon ausgenommen, mit der Einschränkung bezüglich des Gesamtgewichts. Alles über 7,5t darf auch als Anlieger nicht rein.
Angenommen, kurz hinter dieser Schilderkombination käme eine Brücke, die nur bis 7,5t tragfähig ist. Wie wollte man anders regeln, dass zwar Anlieger die Straße befahren können, aber nicht mit Fahrzeugen über die Brücke fahren, die zu schwer für sie sind? Man muss die von den Zeichen aufgestellten Regeln also nacheinander anwenden.
Das ist vergleichbar mit der Einfahrtregelung mit dem Zeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" (Lkw im roten Kreis) kombiniert mit den Zusatzschildern gem. Anlage 2 Nr. 30.1
- "Durchgangsverkehr" und
- "12t"
Dort ist die eigentlich zunächst die Einfahrt für Kfz ab 3,5t im Durchgangsverkehr verboten und mit dem Zusatzschild "12t" wird in diesem Fall die Grenze von 3,5t auf 12 t angehoben.
Anliegerverkehr mit mehr als 12t zul. Gesamtmasse darf also genauso einfahren, wie auch Durchgangsverkehr unter 12t.
Grüße vom Ostelch
Eben. Ab 12t zulässiger Gesamtmasse. Im konkreten Fall sollen aber vermutlich nur Anlieger bis max. 7,5t befreit sein. Wie klar das ist, sieht man ja an diesem Thread.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:30:22 Uhr:
Angenommen, kurz hinter dieser Schilderkombination käme eine Brücke, die nur bis 7,5t tragfähig ist. Wie wollte man anders regeln, dass zwar Anlieger die Straße befahren können, aber nicht mit Fahrzeugen über die Brücke fahren, die zu schwer für sie sind? Man muss die von den Zeichen aufgestellten Regeln also nacheinander anwenden.
Gute Frage, nächste Frage:
Wie würde eine Schilderkombination aussehen, die LKWs >7,5t die Durchfahrt untersagt, für Anlieger aber frei wäre (auch für >7,5t, z.B. für Lieferverkehr)?
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 14:50:49 Uhr:
Eben. Ab 12t zulässiger Gesamtmasse. Im konkreten Fall sollen aber vermutlich nur Anlieger bis max. 7,5t befreit sein. Wie klar das ist, sieht man ja an diesem Thread.
Ja, nur gilt eben das Vorschriftszeichen 253 eigentlich schon ab 3,5t, das ergibt sich allein aus dem Lkw-Symbol. Wenn ich das nicht weiß, bin ich vom "12t"-Zusatzschild auch verwirrt. Dieser Thread zeigt eher, dass wir alle auch nach bestandener Führerscheinprüfung nicht ganz genau wissen, was die Verkehrszeichen bedeuten.
Im übrigen gäbe es auf MT wohl auch zur Feststellung "1+1=2" noch abweichende Meinungen. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:59:23 Uhr:
Im übrigen gäbe es auf MT wohl auch zur Feststellung "1+1=2" noch abweichende Meinungen. 😉
1+1=10.😎
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:59:23 Uhr:
...Im übrigen gäbe es auf MT wohl auch zur Feststellung "1+1=2" noch abweichende Meinungen. 😉
...
In der Tat. Und ich habe mich am Sonntag, als der Beitrag lief, noch gefragt, wann dieses Problemchen denn hier in MT V&S diskutiert werden würde. 😁
Ich weiß aber wirklich nicht, was an dieser Beschilderung denn nun schwierig oder mißverständlich sein soll. Da gibt es ganz andere Herausforderungen.
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. November 2017 um 15:01:54 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:59:23 Uhr:
Im übrigen gäbe es auf MT wohl auch zur Feststellung "1+1=2" noch abweichende Meinungen. 😉1+1=10.😎
There are two kind of people. Those who understand binary, and those who don't. 😁
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. November 2017 um 15:01:54 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:59:23 Uhr:
Im übrigen gäbe es auf MT wohl auch zur Feststellung "1+1=2" noch abweichende Meinungen. 😉1+1=10.😎
Quatsch. 1+1=11 😎
PS. Nicht zu viel Off-Topic, ist schon unübersichtlich genug. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
Dieser Thread zeigt eher, dass wir alle auch nach bestandener Führerscheinprüfung nicht ganz genau wissen, was die Verkehrszeichen bedeuten.
Nicht zwingend. Es ist vor allem die unterschiedliche Anwendung der Zusatzzeichen durch die Behörden.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 13. November 2017 um 14:30:22 Uhr:
Angenommen, kurz hinter dieser Schilderkombination käme eine Brücke, die nur bis 7,5t tragfähig ist. Wie wollte man anders regeln, dass zwar Anlieger die Straße befahren können, aber nicht mit Fahrzeugen über die Brücke fahren, die zu schwer für sie sind?
Das könnte man erreichen, indem man das Zusatzschild "7,5t" durch ein Verbotsschild für Fahrzeuge über 7,5t ersetzt. Oder indem man an der Straßeneinfahrt nur Einfahrtverbot/Anlieger frei ausschildert, und direkt vor der Brücke dann das 7,5t-Limit.
Ist allerdings sowieso eine andere Situation als hier beabsichtigt - es sollen in dieser Straße ja wohl Lkws mit ZULÄSSIGEM Gewicht von 7,5t draußen bleiben, während das Gewichtsbeschränkungs-Zeichen auf das tatsächliche Gewicht abstellt.