Anlieger mit Gewichtsbeschränkung
Hi,
Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.
158 Antworten
Im konkreten Fall dürfte das so sein. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in der Praxis mit diesem Zusatzzeichen (je nach Anwendung) auch die tatsächliche Masse benannt wird. Das soll der arme Verkehrsteilnehmer verstehen bzw. unterscheiden...
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 09:51:58 Uhr:
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in der Praxis mit diesem Zusatzzeichen (je nach Anwendung) auch die tatsächliche Masse benannt wird.
Nö, wird sie nicht, das Verkehrszeichen für tastächliche Masse sieht
soaus.
Gruß Metalhead
Die Bedeutung von Zeichen 262 kenne ich, keine Angst.
Wenn eine Straße mit diesem Zeichen (Z 262) beschildert wird und eine Umleitung erfolgt, dann wird über den Umleitungsschildern genau dieses Zusatzzeichen gezeigt. Hätte ich zur Not auch als Foto.
Und dann ist mit dem Zusatzzeichen -in diesem Fall- die tatsächliche Masse gemeint.
Im konkreten Beispiel würde ich übrigens davon ausgehen, dass das Verkehrsverbot durch Zeichen 250 nur für Fahrzeuge ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse gilt. Dies ergibt sich aus der lfd-Nr. 27 in der Anlage 2 der StVO.
Zitat:
Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
Der Möpi-Pilot durfte also legal durchfahren.
...au weia - was wird denn noch in der Fahrschule gelehrt 😕😕😕😮🙄
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Falls diese Frage auf meinen Post abzielt:
Die tatsächliche Frage ist: Was lernen die verantwortlichen Behördenmitarbeiter, die mit demselben Zusatzzeichen unterschiedliche Anordnungen treffen? Wie soll der Verkehrsteilnehmer unterscheiden, was im Einzelfall gemeint ist?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 10:24:30 Uhr:
Wenn eine Straße mit diesem Zeichen (Z 262) beschildert wird und eine Umleitung erfolgt, dann wird über den Umleitungsschildern genau dieses Zusatzzeichen gezeigt. Hätte ich zur Not auch als Foto.
Und dann ist mit dem Zusatzzeichen -in diesem Fall- die tatsächliche Masse gemeint.
Hab ich noch nie gesehen. Möglich daß das so gemacht wird, aber das Zustatzeichen gibt eigentlich die zulässige Gesamtmasse an.
Zitat:
Im konkreten Beispiel würde ich übrigens davon ausgehen, dass das Verkehrsverbot durch Zeichen 250 nur für Fahrzeuge ab 7,5t zulässiger Gesamtmasse gilt. Dies ergibt sich aus der lfd-Nr. 27 in der Anlage 2 der StVO.
Eben, genauso würde ich das auch sehen. Laut dem Fernseh-Juristen ist das aber nicht so (das bzweifle ich aber stark).
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 10:24:30 Uhr:
Zitat:
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
So kenne ich das auch, aber oben schreibst du was von tastächlicher Masse und Zusatztzeichen (das kann doch dann nur eine Krückenlösung sein).
Gruß Metalhead
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 13. November 2017 um 10:35:21 Uhr:
...au weia - was wird denn noch in der Fahrschule gelehrt 😕😕😕😮🙄
Sag uns doch mal was du dazu (auf was beziehst du dich eigentlich) gelernt hast.
Gruß Metalhead
...ich schau mal, ob ich das Foto noch finde.
Mir geht es auch nur darum zu verdeutlichen, dass die Sache nicht so glasklar ist, wie sie im TV-Beitrag dargestellt wurde - allein schon deshalb, weil die Behörden mal die tatsächliche Masse und mal zulässige Gesamtmasse meinen.
Dann kommt noch die Thematik "bis zu dieser Masse" und "ab dieser Masse" hinzu. Und die Frage, wann sich Zusatzzeichen auf andere Zusatzzeichen beziehen und wann sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen, lässt sich auch nicht einheitlich beantworten.
In der Regel werden sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen - so auch im hier vorliegenden Fall:
Verbot für Fahrzeuge aller Art, jedoch erst ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t, Anlieger ausgenommen. Soll sicherlich nicht so sein, ist aber lt. StVO genau so der Fall.
Dass die Leute sich nicht an Regeln halten, ist ja nun keine Besonderheit aber diese Hilfspolizisten gehen gar nicht. Sollen die eben die Polizei einschalten.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. November 2017 um 10:55:08 Uhr:
Mir geht es auch nur darum zu verdeutlichen, dass die Sache nicht so glasklar ist, wie sie im TV-Beitrag dargestellt wurde -
Eben, meiner Meinung nach wurde das falsch interpretiert. Ich wäre da auch durchgefahren.
Zitat:
Und die Frage, wann sich Zusatzzeichen auf andere Zusatzzeichen beziehen und wann sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen, lässt sich auch nicht einheitlich beantworten.
Das sollte es aber eigentlich sein.
Zitat:
In der Regel werden sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen - so auch im hier vorliegenden Fall:
Verbot für Fahrzeuge aller Art, jedoch erst ab einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t, Anlieger ausgenommen.
Genauso hätte ich das auch interpretiert.
Zitat:
Soll sicherlich nicht so sein,
Warum nicht? LKW dürfen nur als Anlieger durch (wenn die da gar nicht rein dürften bräuchte jede Spedition die einen Schrank anliefert ja eine Sondergenehmigung), der Rest immer.
Zitat:
... ist aber lt. StVO genau so der Fall.
Aus welchem Paragraphen leitest du das ab? Hab dazu nix eindeutiges gefunden.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. November 2017 um 11:02:14 Uhr:
Warum nicht? LKW dürfen nur als Anlieger durch (wenn die da gar nicht rein dürften bräuchte jede Spedition die einen Schrank anliefert ja eine Sondergenehmigung), der Rest immer.
Grundsätzlich denkbar, in diesem Fall aber nicht. Ich hab mal eben die Sendung gesehen, wo das vorkam. Das ist eine extrem enge Straße durch ein Wohngebiet. Da dürfte man mit einem großen Lkw kaum bis gar nicht durchkommen.
Und wie gesagt: Wäre das gemeint, so wäre eine andere Beschilderung sinnvoller, etwa Lkw-Verbot (253) mit den Zusatzschildern "7,5t" und "Durchgangsverkehr" (oder "Anlieger frei"😉- und zwar in dieser Reihenfolge von oben nach unten.
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. November 2017 um 11:39:20 Uhr:
Grundsätzlich denkbar, in diesem Fall aber nicht. Ich hab mal eben die Sendung gesehen, wo das vorkam. Das ist eine extrem enge Straße durch ein Wohngebiet. Da dürfte man mit einem großen Lkw kaum bis gar nicht durchkommen.
Ja, schön, aber das muß ich doch als Ortsfremder auch erkennen können ohne da mal vorab durchzulaufen.
So Eng sah das übrigens gar nicht aus, das wurde von den militanten Anwohnern nur vorsätzlich zugeparkt (Feuerwehr müsste da mit Drehleiter ja notfalls auch mal hinkommen).
Gruß Metalhead
Naja. Wenn die damit weiterhin ein Problem haben, dann muss eben ein Straßenausgang blockiert und die Straße zur künstlichen Sackgasse gemacht werden. Wäre für die Anwohner natürlich auch ein wenig umständlich, aber wenigstens würde dann wirklich niemand mehr in die Straße einfahren, der da nix verloren hat.
Aber OK. Dass Zusatzschild-Kombinationen nicht immer 100% eindeutig sind, kommt vor, auch wenn es bei komplizierten und uneindeutigen Kombinationen meistens um Parkregelungen geht (wer darf wann mit oder ohne Parkschein parken uä). Wie gesagt: Um die Straße für alle ab 7,5t und alle Nichtanlieger zu sperren, hätte ich da eher ein einzelnes Zusatzschild "Anlieger bis 7,5t frei" o.ä. aufgestellt. Da gäbe es dann keine Diskussion (außer eben um die Frage, ob 7,5t tatsächliches oder zulässiges Gesamtgewicht gemeint ist; aber diese Diskussion dürfte dann eher selten sein.)
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. November 2017 um 11:53:45 Uhr:
...
aber wenigstens würde dann wirklich niemand mehr in die Straße einfahren, der da nix verloren hat.
....
So einfach gesagt, ist es in der Wirklichkeit nun doch nicht. Es gibt genug LKW-Helden, die sich gerade um diese Beschilderung einen Teufel scheren und erst recht einfahren. Um dann festzustellen, upps, hier geht´s doch garnicht weiter! Dann wird herumgerudert, sofern sich noch was aus eigener Kraft bewegen sollte.
Ich würde es von oben nach unten lesen.
—gesperrt für alle
—außer Anlieger
—aber nur bis 7,5 Tonnen
Also darf der TE als Nichtanlieger nicht einfahren, es sei denn er möchte einen Anlieger besuchen, etwas abholen oder bringen.