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Parken auf Gehwegen - Verkehrsschild 315 - Gewichtsbeschränkung?

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 19:45

Hi,

da die Suche nix gebracht hat: Wer weiß, dass das Parken auf Gehweg mit dem Touareg nicht gestattet ist?

Bin heute von der Stadt verwarnt worden, da der TReg mit mind. 2880kg die 2.8t überschreitet und daher nicht ganz oder teilweise auf dem Gehweg parken darf. War mir bislang nicht bekannt, wie sieht es da bei aus?

Gruß

Goose

Beste Antwort im Thema

Naja wenn du diese Möglichkeit hast, solltest du sowieso keinen PA nehmen und den anderen auf der Straße einen Parkplatz wegnehmen. Egal wie schwer dein Wagen ist.

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Das Parken auf Gehwegen ist für PKW grundsätzlich nicht gestattet, wenn dort keine Parkflächen ausgewiesen sind.

Themenstarteram 3. Oktober 2019 um 19:51

Zitat:

@Drahkke schrieb am 3. Oktober 2019 um 21:49:44 Uhr:

Das Parken auf Gehwegen ist für PKW grundsätzlich nicht gestattet, wenn dort keine Parkflächen ausgewiesen sind.

Das stimmt, aber wenn das Verkehrsschild 315 es dennoch gestattet bleibt der TReg aussen vor...

Wusste ich auch nicht. Dem Ordnungsamt/Polizei bei Dir in der Gegend muss es ja extrem langweilig sein

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 3. Oktober 2019 um 23:32:19 Uhr:

... Dem Ordnungsamt/Polizei bei Dir in der Gegend muss es ja extrem langweilig sein

Stimmt.

Und sorgen damit auch für Langeweile bei den Kollegen der Bauabteilung, die die zerfahrenen Gehwege reparieren wollen.

;)

am 4. Oktober 2019 um 5:58

Edit: Googlesuche: Maximalgewicht Gehweg

Such dir was aus... alternativ Zeichen 315 in der StVO.

Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil...

Bei Zeichen 315 ergibt sich das Verbot aus der Anlage 3 lfd.Nr. 10 StVO, bei bloßen Parkflächenmarkierungen aus der Anlage 2 lfd.Nr. 74 StVO.

Die "Quelle" dürfte aber auch auf dem Knöllchen stehen.

In der Gesamtbetrachtung ist der Vorwurf etwas kleinlich, da das Verbot auf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge abstellt und nicht auf die tatsächliche Masse. Mit einem Fahrzeug, das z.B. eine zGm von 3,5t hat, aber "leer" 2,3t wiegt, wären die Vorraussetzungen für eine Owi erfüllt. Mit einem Fahrzeug mit einer zGm von 2,8t, das tatsächlich 2,8t wiegt, dürfte man dort legal parken. :D

Themenstarteram 4. Oktober 2019 um 12:16

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 4. Oktober 2019 um 12:22:30 Uhr:

Bei Zeichen 315 ergibt sich das Verbot aus der Anlage 3 lfd.Nr. 10 StVO, bei bloßen Parkflächenmarkierungen aus der Anlage 2 lfd.Nr. 74 StVO.

Die "Quelle" dürfte aber auch auf dem Knöllchen stehen.

In der Gesamtbetrachtung ist der Vorwurf etwas kleinlich, da das Verbot auf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge abstellt und nicht auf die tatsächliche Masse. Mit einem Fahrzeug, das z.B. eine zGm von 3,5t hat, aber "leer" 2,3t wiegt, wären die Vorraussetzungen für eine Owi erfüllt. Mit einem Fahrzeug mit einer zGm von 2,8t, das tatsächlich 2,8t wiegt, dürfte man dort legal parken. :D

Ist schon klar.

Hatte das nur im Touareg II Forum gepostet (von wo aus es dann leider verschoben wurde) weil ich möglicherweise nicht der einzige bin der diese Regelung so gar nicht auf dem Schirm hatte.

Meinen Führerschein hab ich vor 30 Jahren gemacht, da war so ein Panzer wie der Touareg 1/2/3, Audi Q7 oder auch Tesla Model X unvorstellbar. Sonst hätte ich das damals erlernte zu 315 auch verinnerlicht.

Hab jetzt für meine Strasse auch einen Parkausweis bekommen und musste feststellen das ich damit gar nix anfangen kann, da alle Parkplätze in dem Wohngebiet jeweils halb Strasse, halb Bürgersteig ausgelegt sind. Auf dem Parkausweis steht dann auch extra deutlich markiert und laminiert (anders als beim PA meiner Frau) das ich mit dem Touareg auch nicht teilweise auf dem Bürgersteig parken darf (auch da nicht wo es erlaubt wäre, Schild 315, ;) ). Jetzt kriegen die den Parkausweis zurück und ich fahre mit allen vier Rädern über den Bürgersteig in meinen Hof, und parke dort - kostenlos.

Goose

Naja wenn du diese Möglichkeit hast, solltest du sowieso keinen PA nehmen und den anderen auf der Straße einen Parkplatz wegnehmen. Egal wie schwer dein Wagen ist.

am 5. Oktober 2019 um 10:00

Wir wollen doch hier nicht über Moral diskutieren, wenn´s rein ums Prinzip geht? Ich hätte doch einfach mal bei einer Prüforganisation gefragt, ob man das Fahrzeug "ablasten" kann.

Sollte eigentlich problemlos möglich sein, man darf dann eben nur nicht mehr so viel laden oder anhängen.

Das Gesicht des Ordnungsbeamten hätte ich dann aber gerne gesehen, wenn man ihm den Fahrzeugschein mit 2.799 kg unter die Nase reibt. Womöglich erst nach dem 2. oder 3. oder 10. Strafzettel, natürlich nur sofern diese terminlich alle nach der Ablastung liegen.

Ich finde den Thread übrigens schlecht geschrieben, weil der TE schließlich gar keine Frage gestellt hat, außer wie es da bei [uns] aussieht, also ob uns dies bekannt ist.

Klarer formuliert:

Zitat:

Parken auf dem Gehweg - Zeichen 315 - nicht erlaubt mit dem Touareg!

Hallo Touareg-Fahrer,

das Parken auf dem Gehweg ist mit Fahrzeugen auf dem Gehweg in Verbindung mit Zeichen 315 nicht gestattet, da dies nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2.800 kg erlaubt ist, der Touareg aber in allen Varianten darüber liegt.

Wusstet ihr das?

Ich finde diese Beschränkungen nach dem zGG zwar auch ziemlich daneben, aber wie sollte das tatsächliche Gewicht kontrolliert werden? Hab mit dem Womo auch schon auf einem Parkplatz gestanden, wo ich nach dem zGG nicht, aber nach dem tatsächlichen Gewicht hätte parken dürfen. Ich warte heute noch auf die 10,- € - Spendenquittung.

Ich wusste das, weil wir auch paar Fahrzeuge über 2,8to zGG haben (fette US-Kombis).

Umso mehr musste ich schmunzeln, als letzt der Wasserwerfer der Polizei mit X Tonnen aufm Gehweg parkte..

:o Naja, bei Wahrnehmung von Sonderrechten für Einsatzfahrzeuge verringert sich der Bodendruck doch signifikant! :D

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 3. Oktober 2019 um 23:32:19 Uhr:

Wusste ich auch nicht. Dem Ordnungsamt/Polizei bei Dir in der Gegend muss es ja extrem langweilig sein

Ich denke eher, dass es denen um die ganzen Rücksichtslosen Panzerfahrer (den TE kenne ich nicht, daher gilt die Aussage für ihn erstmal nicht) geht und man sich über die Zeit im Bereich Fahrzeugdaten weitergebildet hat. Wenn ich sehe, wie die ganzen Ignoranten Idioten großer Fahrzeuge (bei kleinen fällt es halt nicht auf, da gibt es diese Gruppe Mensch aber trotzdem) hier in der Stadt parken.....dann möchte man gerne Omas Kochlöffel oder Teppichklopfer rausholen...

Themenstarteram 8. Oktober 2019 um 8:41

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 3. Oktober 2019 um 23:32:19 Uhr:

Wusste ich auch nicht. Dem Ordnungsamt/Polizei bei Dir in der Gegend muss es ja extrem langweilig sein

Hier wird halt im Augenblick umgestellt auf Parkzone mit kostenpflichtigem Ausweis.

Da ist das Ordnungsamt etwas aufmerksamer als normal. Parkplätze gibt es mehr als genug. Nur einmal im Jahr wird es wegen Kirmes voll bei uns.

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 8. Oktober 2019 um 06:48:32 Uhr:

 

Ich denke eher, dass es denen um die ganzen Rücksichtslosen Panzerfahrer (den TE kenne ich nicht, daher gilt die Aussage für ihn erstmal nicht) geht und man sich über die Zeit im Bereich Fahrzeugdaten weitergebildet hat. Wenn ich sehe, wie die ganzen Ignoranten Idioten großer Fahrzeuge (bei kleinen fällt es halt nicht auf, da gibt es diese Gruppe Mensch aber trotzdem) hier in der Stadt parken.....dann möchte man gerne Omas Kochlöffel oder Teppichklopfer rausholen...

Nö, war in diesem Fall tatsächlich nicht so. Parkplatz parallel zu Strasse - halb auf Strasse, halb auf Bürgersteig. Vor dem Fahrzeug kein Parkplatz, hinter dem Fahrzeug eine Laterne. Ich parke immer innerhalb der eingezeichneten "Box". Alle vier Räder innerhalb der Markierung.

Aber die "Ignoranten Idioten" sind mir nicht unbekannt. Meiner Erfahrung nach parken die Parkkünstler mit einem Kleinwagen aber deutlich schlechter. Das nur ein Rad von vieren innerhalb der Markierung steht ist die Regel. Die Kombi- oder SUV-Fahrer sind m.E.n. deutlich bemühter den Platz vernünftig zu nutzen. Sie scheinen sich der Größe des Fahrzeugs besser bewußt zu sein.

Davon abgesehen gibt es aber durchaus genügend Idioten, die zwei Parkplätze für sich in Anspruch nehmen. Dies ist aber ein bewusstes Falschparken und nicht Unfähigkeit die 3m x 1,7m Büchse in ein 5,5m x 2,2m Box zu stellen. "Ignorante Idioten" passt da schon ganz gut!

Ich zweifele nicht an der Rechtmäßigkeit der Parkregelung gem. Schild 315.

Mir war nur die Einschränkung vollkommen unbekannt. Da ich davon ausgehe, das ich nicht der einzige bin, und nebenbei seitdem bewusster immer wieder Cayennes, Grand Cherokee, Q7 etc. auf genau diesen Parkplätzen stehen sehe, wollte ich nur darauf hinweisen und fragen wer das bereits wußte.

Goose

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