Anlaufstelle Kfz-Innung bei Problemen mit dem Händler/Werkstatt usw...

BMW 5er E60

Hi Leute,

aus gegebenen Anlass möchte ich hier mal rein informativ das Thema aufgreifen, weil man mittlerweile in fast jedem dritten Problem-Thread die Empfehlung liest, zum Anwalt zu rennen, gerichtlich gegen Verkäufer XYZ vorzugehen, Klage einreichen usw usw usw...

Der Gang zur Schiedstelle der Kfz-Innung scheint für viele User hier noch ein Buch mit 7 Siegeln oder gänzlich unbekannt zu sein, hat aber entscheidende Vorteile gegenüber dem voreiligem Schwingen der Rechtskeule. Dahingehend möchte ich hier mal ein paar Informationen loswerden. Wennn's interessiert okay, wenn nicht - auch okay... 😁

Was ist die Schiedstelle der Kfz-Innung eigentlich?

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren o h n e gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Welche Anträge muss ich stellen, welche Fristen beachten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren. Rechtzeitig bedeutet hier unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.

Die Anrufungsschrift im Detail

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

- Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften
- Bezeichnung des Fahrzeuges
- Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
- Benennung eventueller Beweismittel
- Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges

Allgemeine Informationen:

Prinzipiell kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Gang zur Schiedstelle nur Vorteile - und keine Nachteile birgt.

1. Verfahren absolut kostenlos - Das gesamte Schiedsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Das heißt, es fallen weder Kosten für das Verfahren selbst, noch für Rechtsanwälte, Gerichte und dergleichen an. Allenfalls die Fahrtkosten im Zuge einer persönlichen Anhörung im Termin.

2. Verfahren ist verbindlich - Die Entscheidung der Schiedstellen sind für die unter ihr angeschlossenen Betriebe, und das sind im Großteil fast alle Händler und Werkstätten, bis zu einer Summe von 10.000 Euro (unter Vorbehalt) verbindlich - aber nur für den Antragsgegner (Händler/Werkstatt), nicht für den Antragsteller. Dieser kann, wenn er denn will, die Sache doch noch gerichtlich weiterverfolgen. Die Variation, dass auch der Händler/Werkstatt die Innung in Anspruch nehmen kann, ist höchst selten und dürfte hier zu vernachlässigen sein.

3. Die Leute dort haben Ahnung - Klingt vielleicht vorschnell, aber im Gremium einer solchen Schiedskommision sitzen in der Regel ein Gutachter, ein Jurist und ein Vertreter der Innung selbst. Alles in Allem gehen die eine solche Sachen natürlich weit objektiver an, als der eigene Rechtsanwalt oder jener der Gegenseite. Die Entscheidungen sind soweit ausgewogen und ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass man im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens am Ende auch nicht mehr gutmachen würde.

Ganz klar, es wird auf einen Vergleich, eine im beiderseitigem Einvernehmen gütlich zu treffende Entscheidung hinauslaufen, aber genau dies wird man am Ende in 90% aller Streitfälle auch vor Gericht erleben. Nur dass man in dem Fall auf den eigenen Rechtsvertretungs- und anteiligen Gerichtskosten sitzenbleiben würde.

4. Die Verjährung wird gehemmt - Für die Dauer des Schiedsverfahrens bleibt jedweder Verjährungsfortlauf außer Kraft gesetzt. Es muss sich also niemand Gedanken darum machen, da irgendwelche rechtlichen Fristen zu verpassen.

Gut, dann hier mal die dazugehörenden Links... 🙂

Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes... Klick mir mal

Schiedsantrag für Serviceverträge... Klick Du mir hier

Schiedsantrag für Gebrauchtwagen... Und mir Du klick da

Die Neuwagenkäufer bleiben hier scheinbar etwas außen vor, aber da gibt es sicher auch Möglichkeiten, die Innung hinzuzuziehen...

Beste Antwort im Thema

Hi Leute,

aus gegebenen Anlass möchte ich hier mal rein informativ das Thema aufgreifen, weil man mittlerweile in fast jedem dritten Problem-Thread die Empfehlung liest, zum Anwalt zu rennen, gerichtlich gegen Verkäufer XYZ vorzugehen, Klage einreichen usw usw usw...

Der Gang zur Schiedstelle der Kfz-Innung scheint für viele User hier noch ein Buch mit 7 Siegeln oder gänzlich unbekannt zu sein, hat aber entscheidende Vorteile gegenüber dem voreiligem Schwingen der Rechtskeule. Dahingehend möchte ich hier mal ein paar Informationen loswerden. Wennn's interessiert okay, wenn nicht - auch okay... 😁

Was ist die Schiedstelle der Kfz-Innung eigentlich?

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren o h n e gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit. Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Welche Anträge muss ich stellen, welche Fristen beachten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das „Anrufungsschrift“. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren. Rechtzeitig bedeutet hier unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.

Die Anrufungsschrift im Detail

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

- Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften
- Bezeichnung des Fahrzeuges
- Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
- Benennung eventueller Beweismittel
- Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges

Allgemeine Informationen:

Prinzipiell kann man eigentlich davon ausgehen, dass der Gang zur Schiedstelle nur Vorteile - und keine Nachteile birgt.

1. Verfahren absolut kostenlos - Das gesamte Schiedsverfahren ist für den Antragsteller kostenlos. Das heißt, es fallen weder Kosten für das Verfahren selbst, noch für Rechtsanwälte, Gerichte und dergleichen an. Allenfalls die Fahrtkosten im Zuge einer persönlichen Anhörung im Termin.

2. Verfahren ist verbindlich - Die Entscheidung der Schiedstellen sind für die unter ihr angeschlossenen Betriebe, und das sind im Großteil fast alle Händler und Werkstätten, bis zu einer Summe von 10.000 Euro (unter Vorbehalt) verbindlich - aber nur für den Antragsgegner (Händler/Werkstatt), nicht für den Antragsteller. Dieser kann, wenn er denn will, die Sache doch noch gerichtlich weiterverfolgen. Die Variation, dass auch der Händler/Werkstatt die Innung in Anspruch nehmen kann, ist höchst selten und dürfte hier zu vernachlässigen sein.

3. Die Leute dort haben Ahnung - Klingt vielleicht vorschnell, aber im Gremium einer solchen Schiedskommision sitzen in der Regel ein Gutachter, ein Jurist und ein Vertreter der Innung selbst. Alles in Allem gehen die eine solche Sachen natürlich weit objektiver an, als der eigene Rechtsanwalt oder jener der Gegenseite. Die Entscheidungen sind soweit ausgewogen und ich würde sogar soweit gehen zu behaupten, dass man im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens am Ende auch nicht mehr gutmachen würde.

Ganz klar, es wird auf einen Vergleich, eine im beiderseitigem Einvernehmen gütlich zu treffende Entscheidung hinauslaufen, aber genau dies wird man am Ende in 90% aller Streitfälle auch vor Gericht erleben. Nur dass man in dem Fall auf den eigenen Rechtsvertretungs- und anteiligen Gerichtskosten sitzenbleiben würde.

4. Die Verjährung wird gehemmt - Für die Dauer des Schiedsverfahrens bleibt jedweder Verjährungsfortlauf außer Kraft gesetzt. Es muss sich also niemand Gedanken darum machen, da irgendwelche rechtlichen Fristen zu verpassen.

Gut, dann hier mal die dazugehörenden Links... 🙂

Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes... Klick mir mal

Schiedsantrag für Serviceverträge... Klick Du mir hier

Schiedsantrag für Gebrauchtwagen... Und mir Du klick da

Die Neuwagenkäufer bleiben hier scheinbar etwas außen vor, aber da gibt es sicher auch Möglichkeiten, die Innung hinzuzuziehen...

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und der hammer bei mir war,daß ich kurz vorher beim tüv war,dieser weder ölverlust am motor ,noch am getriebe noch einen röhrenden auspuff bemängelt hatte,man mir diese mängel bei autoabholung erst mitgeteilt hat,hätte man schon bei der fehlersuche finden müssen,und am schluß hies es noch,wenn das auto jetzt ruckeln würde,läge es nicht an seiner arbeit,zudem denken kfz werkstätten und schiedstelle sie können frauen über den tisch ziehen,solche fangsätze dr werksträtten müßte man rechtlich verbieten,ich schreibe diesen ideoten jetzt nochmal an ansonsten geh ich zu RTL und klage vor gericht,aber glaub mir die haben überall ein rechtliches schlupfloch,und können die verbraucher ungestraft abzocken

schau mal im netz nach da findest du häufig solche gerichtsurteile,vor kurzem las ich keinen schriftlichen auftrag ,kein geld bezahlen,aber mündliche abmachungen sind auch verbindlich,das war bei mir auch der fall ich bin überzeugt daß keine fehlersuche gemacht wurde,das problem ist,du hast immer die beweislast,der arsch hat mir einfach ein teil eingebaut,von dem er schwörte das ist der fehler,was er am schluß dementierte,bei mir geht es um einen betag von 488 euro ,wobei er erst 600 netto wollte ,bis ich ihm dann erzählte daß ich mich bei der schiedstelle erkundigt habe,dann plötzliche rechnungsenkung,was immer noch zu hoch ist für ein auto das jetzt noch mehr fehler hat,in 5 wochen kann man ja einiges manipulieren

habe diese werkstatt dreimal schon bewertet und jedesmal wird die bewertung gelöscht,schweinerei sowas

Zitat:

@etsi1988 schrieb am 14. Dezember 2012 um 12:25:14 Uhr:


Super !!

Das ist mir in der tat neu .. Ich hätte lieber so ca. 2-3 monate vorher davon gelesen ^^ aber für die zukunft kann das sicher nicht schaden !

Ich hatte nämlich (bzw. habe) das problem, dass der Gebrauchtwagenhändler mir auf meine 19" Alufelgen des dort gekauften Autos billige China-Reifen draufgemacht hat, obwohl (leider nur mündlich[unter Zeugen]) abgesprochen war, dass genau das nicht passieren sollte. Letztlich habe ich es kurz schriftlich reklamiert aber weil keine konkrete Antwort kam darauf beruhen lassen. Eigentlich sehr ärgerlich - aber jetzt ist es auch schon zu spät !

kannst du immer noch bei der schiedstelle anmelden,ich würde es nicht mehr machen

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der artikel beschreibt nicht die ganze realität . richtig ist, dass grundsätzlich die zu einer innung gehörenden kfz-betriebe am schiedsverfahren teilnehmen. für diese ist auch ( sollte jedenfalls....) der
schiedsspruch- so er für den verbraucher positiv ist - verbindend.
ziemliche augenwischerei !!
falls nämlich die innung, der der betr. kfz-betrieb angehört, nicht z.b. dem landesverband, der dem zdk ( zentralverband des kfz-gewerbes) angehört, ist auch das ergebnis des schiedsverfahrens ( schiedsspruch) n i c h t bindend !
das kann für verbraucher sehr negative konsequenzen haben :
angenommen, schiedsverfahren läuft, dauert 8 wochen, in schiedsverhandlung werden beweismittel vorgelegt und schiedsspruch geht positiv für verbraucher aus. der glaubt nun, er bekommt das geld und entsorgt die beweismittel ( schiedsspruch ist ja bindend.....). das geld kommt nicht und er mahnt und erfährt, dass ausgerechnet die innung, der der betr. kfz-betrieb angehört, nicht dem landesverband des zdk angehört. betrieb sagt : schiedsspruch, kannst dir in die haare schmieren.
es bleibt nur noch zivilklage ( hätte man auch gleich tun können....) - und was ist dann mit der beweisführung ?
lg....

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