Anhörungsbogen Bußgeldverstoß Vowurf rot gekreuzte Schrägbalken

Hallo Forum,

letzten Samstag habe ich eine Anhörung von der zentralen Bußgeldstelle erhalten.
Der Vorwurf, 3 Polizisten bezeugen dass ich angeblich auf der Autobahn 2 bei Kilometer 84 die gesperrte Fahrspur benutzt habe, rot gekreuzte Schrägbalken. Kein Foto, nichts weiter.

Ich sehe mich hier in keinster Weise Schuldig, da ich diese Polizisten zwar wahrnahm und durch ihren "digitalen Pfeil" auch 200m vor Ihnen auf die mittlere Spur wechselte, jedoch die roten Kreuze nicht sah und auch dachte ich hätte richtig gehandelt. Ca. 100m nach den Polizisten kam meine Abfahrt.

Heute auf dem Weg zur Arbeit sah ich, dass meine Abfahrt auf Kilometer 85 liegt und ich gar nicht an Kilometer 84 (lt. Vorwurf) vorbei komme(Kilometerangabe fallend). Ich kann meine Stempelzeit auf Arbeit die an besagter Abfahrt 85 liegt 7min später und meinen Arbeitgeber natürlich belegen.

Was meint ihr. Komme ich mit einem Widerspruch durch? Wenn der Tatort bei KM 84 liegen soll, wo ich gar nicht lang komme? Bin mir wirklich keiner Schuld bewusst einen gesperrten Steifen genutzt zu haben.
Polizisten die 1km weiter stehen, können doch nicht sehen was ich für Ordnungswidrigkeiten begehe?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 12:15:12 Uhr:



Ich werde den Widerspruch begründet abschicken. Eine Begründung ist immer gut und ich denke wenn 3 Polizisten als Zeugen nicht richtig gucken können...

Du scheinst beratungsresistent zu sein. Aber renn ruhig mit Anlauf und Vorwarnung gegen den Baum ... ungeschickter gehts nicht mehr. 😕

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Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:57:16 Uhr:



Shit. Ich dachte ich komme irgendwie drumherum. Aber ich weiss ja noch nicht was ich für ne Strafe bekommen soll, was wenn die sagen ich hätte die gefährdet? Dann wirds doch richtig teuer.

Ein Kollege hat übrigens das selbe Schreiben erhalten. Der fragt erstmal seinen Anwalt heute..

Gute Idee von deinem Kollegen. Hör nach, was der Anwalt ihm rät. Danach seid ihr beide schlauer, könnt euch auch gegenseitig als Zeugen benennen.

Gibt es bei dir auf der Arbeit denn noch andere Kollegen, die da lang kommen und bezeugen können, dass da keine roten Balken waren?

Ab wo war die Fahrbahn mutmaßlich gesperrt bzw. wo hast du den Polizeiwagen wahrgenommen?
km 86? Früher?

Bei km 85 bist du dann abgefahren. Die gesperrte Fahrspur hast du also befahren bei km 85,5?

Lässt sich doch einfach korrigieren, Tatsache.

Du kannst die Polizisten natürlich zusammen mit einem Anwalt bis vor Gericht zerren und hoffen, dass die sich dann verquatschen, aber was bringt denn das?

Im Bestfall, dass du kein Bußgeld bezahlst, natürlich, aber kannst du dich wirklich rausreden?

Dann korrigieren die ihre Aussage eben spätestens vor Gericht.

Du warst 7 Minuten später in der Arbeit, es ist der direkte Weg, es ist dein Auto. Gefahren bist aber nicht du? Wie wäre es mit dieser Version?

Ich würde in diesem Fall wahrscheinlich bezahlen. Ist zwar schon ein heftiger Vorwurf (öfter darf man sich das nicht erlauben), aber Unwissenheit hilft eben nicht vor Strafe. Wäre es Absicht gewesen, müsstest du das Doppelte bezahlen. 😉

Aber wir sind inzwischen schon bei Poliziegewalt... typisch MT...

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 19. August 2019 um 15:54:05 Uhr:


...
Ein Zeitungsbericht über den Fall, und hier das Video zu der Sache.
...

Bei Sekunde 13 wehrt er sich mit voller Kraft dagegen, ihm die Handschellen anzulegen, aber das sehe wohl nur ich.

Ja, man kann ihm hoch anrechnen, dass er nicht zurückgeschlagen oder getreten hat, Tatsache, aber hätte er sich die Handschellen anlegen lassen, wäre nichts weiter passiert.

Zwischen dem Freiringen (Sekunde 13 bis Sekunde 20) und den Schlägen (ab Sekunde 20) fehlt etwas, da wurde "geschickt" geschnitten. Man sieht genau im Schnitt dann auch noch wie der Cousin den Arm hochnimmt und ihm zur Hilfe eilen will, aber da hatte ihn doch noch niemand brutal geschlagen.

Vermutlich hat man im rausgeschnittenen Teil mit ihm diskutiert?!

Dass dann ein Beamter allein mit Faustschlägen ins Gesicht auf einen Verdächtigen (da hatte er sich schließlich schon einmal freigekämpft) losgeht, lernt man sicherlich nicht in der Polizeischule.

Fragwürdig und überzogen ist das sicherlich, auch das Pfefferspray, daher hat man wohl auch die Beweislage "gefälscht" und das Gerichtsurteil bezüglich Polizeigewalt ist korrekt, aber völlig unschuldig?

Keine Ahnung, was man als Polizist macht, wenn jemand mit 1,80 m und 110 kg vor einem steht und sich bereits gegen zwei Beamte freigekämpft hat.

Vermutlich gar nichts.

"Ach, OK, Sie wollen sich nicht festnehmen lassen? Fahren Sie bitte weiter, erspart uns und Ihnen Ärger!"

Naja, egal, wie kamen wir jetzt eigentlich zur Polizeigewalt?

Unter dem Strich führt das ganze herumgeier zu nichts. Du gehst vor den Kadi und am Ende bekommst du deine Punkte und mußt bezahlen. Oder glaubst du ggf. im Ernst das dir der Richter mehr glaubt als den Polizisten?

MfG kheinz

Laut meinem Navi ist "Rothensee" bei Kilometer 84,3 Ich denke um die Abfahrt geht es. Muss ja nicht richtig sein, was bei mir im Navi steht, aber das sind ja nur 300 Meter zu wenig.

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Zitat:

@crafter276 schrieb am 19. Aug. 2019 um 20:30:01 Uhr:


Oder glaubst du ggf. im Ernst das dir der Richter mehr glaubt als den Polizisten?

Kommt halt auf die Beweise und Aussagen an.

Wenn er aber sein ganzes Pulver schon vorher verschießt, eher nicht.

Es geht mir hier nicht darum die 90€ nicht zu zahlen. Auch Wenn's mich gewaltig ärgert. Meine Befürchtung ist, wenn die mir nicht nur n rotlichtverstoss andichten sondern auch Gefährdung wegen was weiss ich.... dann wirds richtig teuer und der Lappen ist weg. Den ich brauche um zur Arbeit zu kommen.

Der kilometerstein 85 steht genau an der Ausfahrt.

Wenn es dir nicht um die paar Euro geht, sondern darum auf Nummer sicher Schlimmeres zu verhindern, verstehe ich nicht was dich auch weiterhin vom Gang zum Anwalt abhält.

Je tiefer du die Grube schaufelst bevor du dort anrufst, desto weniger wahrscheinlich wird es, dass er dir noch helfen kann.

Ich rufe morgen meine RS anwalt an

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 21:51:48 Uhr:


Es geht mir hier nicht darum die 90€ nicht zu zahlen. Auch Wenn's mich gewaltig ärgert. Meine Befürchtung ist, wenn die mir nicht nur n rotlichtverstoss andichten sondern auch Gefährdung wegen was weiss ich.... dann wirds richtig teuer und der Lappen ist weg. Den ich brauche um zur Arbeit zu kommen.

Davor brauchst du dich nicht zu fürchten.
Wenn du zahlst und den Punkt akzeptierst, ist der Drops gelutscht.
Da wird keiner was dazudichten. Die Polizisten hören von der Sache nix mehr und werden auch nicht zur Sache befragt, wenn du die Vorwürfe durch Zahlung akzeptierst. Es ist eine OWi und keine Straftat.

Edit: Ich täte zahlen und Ruhe ist.
Und mir eine Dashcam anschaffen, um später überprüfen zu können, ob ich die Beschilderung (Signalisierung Rotlicht,....) wirklich nicht gesehen habe, oder die Damen und Herren vom Amt sich eins aus den Fingern gesogen haben. Kann ja sein, dass die Rennleitung meinte, da seien schon die Balken angezeigt, die aber tatsächlich erst später gekommen sind. Mit der Cam wäre das objektiv nachvollziehbar.

Hey Leute, werde einfach erstmal nicht reagieren. So wie von einigen hier geraten. Mal schauen was kommt.

Ich hoffe dass man das später auch noch anfechten kann.

Nicht reagieren hat keiner gesagt...mir scheint, du liest entweder nicht alles oder nicht richtig...

Anscheinend du nicht. Siehe am Anfang.

Da wurde u. a. das gesagt:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. August 2019 um 11:45:10 Uhr:


Da macht man gar keine Angaben und bestreitet einfach den Vorwurf.

Und das heißt nicht: nicht reagieren, sondern keine Angaben machen. Ist doch ganz leicht. 🙂

Zitat:

@T1000-II schrieb am 20. August 2019 um 17:54:56 Uhr:


Anscheinend du nicht. Siehe am Anfang.

Wenn du meinst, ist ja dein Geld und Wille, nicht meins. NDL hat’s ja erklärt, wie es sich verhält...

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 14:49:33 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 19. August 2019 um 14:25:16 Uhr:


Grundsätzlich so wenig schreiben wie nötig, dann ist man weniger angreifbar.
Einfach schreiben, dass das nachweisbare Eintreffen am Arbeitsplatz bei Nutzung der vorwerfbaren Stelle nicht möglich gewesen wäre.

Ich denke, dies ist der einzig richtige Kommentar. Mit Hinweis auf meine Stempelkarte werde ich das so mitteilen. Wenn ich keine BBegründung abliefere, läuft alles auf einen RS hinaus, den ich natürlich für 90€ und einen Punkt nicht provozieren möchte. Selbst mit RS-Versicherung zu nervig.

Ich würde zur Sicherheit im Anhörungsbogen noch argumentieren, dass du die 3 Polizisten selbst gesehen hast...

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