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Anhörungsbogen Bußgeldverstoß Vowurf rot gekreuzte Schrägbalken

Themenstarteram 19. August 2019 um 9:22

Hallo Forum,

letzten Samstag habe ich eine Anhörung von der zentralen Bußgeldstelle erhalten.

Der Vorwurf, 3 Polizisten bezeugen dass ich angeblich auf der Autobahn 2 bei Kilometer 84 die gesperrte Fahrspur benutzt habe, rot gekreuzte Schrägbalken. Kein Foto, nichts weiter.

Ich sehe mich hier in keinster Weise Schuldig, da ich diese Polizisten zwar wahrnahm und durch ihren "digitalen Pfeil" auch 200m vor Ihnen auf die mittlere Spur wechselte, jedoch die roten Kreuze nicht sah und auch dachte ich hätte richtig gehandelt. Ca. 100m nach den Polizisten kam meine Abfahrt.

Heute auf dem Weg zur Arbeit sah ich, dass meine Abfahrt auf Kilometer 85 liegt und ich gar nicht an Kilometer 84 (lt. Vorwurf) vorbei komme(Kilometerangabe fallend). Ich kann meine Stempelzeit auf Arbeit die an besagter Abfahrt 85 liegt 7min später und meinen Arbeitgeber natürlich belegen.

Was meint ihr. Komme ich mit einem Widerspruch durch? Wenn der Tatort bei KM 84 liegen soll, wo ich gar nicht lang komme? Bin mir wirklich keiner Schuld bewusst einen gesperrten Steifen genutzt zu haben.

Polizisten die 1km weiter stehen, können doch nicht sehen was ich für Ordnungswidrigkeiten begehe?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 12:15:12 Uhr:

 

Ich werde den Widerspruch begründet abschicken. Eine Begründung ist immer gut und ich denke wenn 3 Polizisten als Zeugen nicht richtig gucken können...

Du scheinst beratungsresistent zu sein. Aber renn ruhig mit Anlauf und Vorwarnung gegen den Baum ... ungeschickter gehts nicht mehr. :confused:

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Wenn man sich bei sowas irrt kann man sich da auch nicht beim nr schild irren und aus Versehen ein falschen getippt haben ;)

Themenstarteram 19. August 2019 um 10:04

Zitat:

@BK30nP schrieb am 19. August 2019 um 12:03:01 Uhr:

Wenn man sich bei sowas irrt kann man sich da auch nicht beim nr schild irren und aus Versehen ein falschen getippt haben ;)

Wie meinst du das?

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 11:48:50 Uhr

Shit hab das schon ausgefüllt (nur noch nicht abgeschickt).

Hebe den Schrieb als Beweissicherung gut auf.

Ciao

Ratoncita

 

Themenstarteram 19. August 2019 um 10:15

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 19. August 2019 um 12:06:05 Uhr:

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 11:48:50 Uhr

Shit hab das schon ausgefüllt (nur noch nicht abgeschickt).

Hebe den Schrieb als Beweissicherung gut auf.

Ciao

Ratoncita

Ich werde den Widerspruch begründet abschicken. Eine Begründung ist immer gut und ich denke wenn 3 Polizisten als Zeugen nicht richtig gucken können...

Mein Tipp: Vorwurf bestreiten und als einzige Begründung angeben, dass man weder zum Tatzeitpunkt noch Minuten später oder vorher am Tatort vorbeifuhr. Vielmehr sei man um xx Uhr bereits am Arbeitsplatz gewesen.

 

War es mit der Ortsangabe ein Vertipper, gibt man damit der Bußgeldstelle Gelegenheit zur Korrektur der Ortsangabe, ohne alle Beweis-/Verteidigungsmittel gleich offen zu legen.

 

Sollte dennoch ein BB erlassen werden, würde ich danach zum Einlegen eines Einspruchs einem RA aufsuchen.

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 12:15:12 Uhr:

 

Ich werde den Widerspruch begründet abschicken. Eine Begründung ist immer gut und ich denke wenn 3 Polizisten als Zeugen nicht richtig gucken können...

Du scheinst beratungsresistent zu sein. Aber renn ruhig mit Anlauf und Vorwarnung gegen den Baum ... ungeschickter gehts nicht mehr. :confused:

Themenstarteram 19. August 2019 um 11:45

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 19. August 2019 um 13:35:37 Uhr:

Mein Tipp: Vorwurf bestreiten und als einzige Begründung angeben, dass man weder zum Tatzeitpunkt noch Minuten später oder vorher am Tatort vorbeifuhr. Vielmehr sei man um xx Uhr bereits am Arbeitsplatz gewesen.

War es mit der Ortsangabe ein Vertipper, gibt man damit der Bußgeldstelle Gelegenheit zur Korrektur der Ortsangabe, ohne alle Beweis-/Verteidigungsmittel gleich offen zu legen.

Sollte dennoch ein BB erlassen werden, würde ich danach zum Einlegen eines Einspruchs einem RA aufsuchen.

Ja so mach ichs. Das ist gut. Das mit der Korrektur hat mir auch Bauchschmerzen bereitet.

Aber so können die sich überlegen da weiter zu machen. Lügen darf man ja nicht und ist ja auch keine Lüge.

Wie werden die mir das dann weiter beweisen wollen, frag ich mich?

Du darfst lügen so viel Du willst, als Betroffener bist Du nicht zur Wahrheit verpflichtet. Die drei Polizisten als offizielle Zeugen sind es sehr wohl. Entsprechend wird ihr Wort auch gewichtet gegenüber Deiner Aussage, deren Aussagen reichen als Beweis völlig aus. Wenn Du nicht offensichtliche Widersprüche in der Aussage finden kannst (und ein Irrtum über die km-Angabe reicht da nicht), dann wird es sehr schwierig, da rauszukommen. Warum hätten die Dich überhaupt aufschreiben sollen, wenn gar nichts war?

Zielführend ist hier nur, nach Akteneinsicht einen begründeten Einspruch von einem Anwalt verfassen zu lassen.

Themenstarteram 19. August 2019 um 12:11

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. August 2019 um 14:05:03 Uhr:

Du darfst lügen so viel Du willst, als Betroffener bist Du nicht zur Wahrheit verpflichtet. Die drei Polizisten als offizielle Zeugen sind es sehr wohl. Entsprechend wird ihr Wort auch gewichtet gegenüber Deiner Aussage, deren Aussagen reichen als Beweis völlig aus. Wenn Du nicht offensichtliche Widersprüche in der Aussage finden kannst (und ein Irrtum über die km-Angabe reicht da nicht), dann wird es sehr schwierig, da rauszukommen. Warum hätten die Dich überhaupt aufschreiben sollen, wenn gar nichts war?

Zielführend ist hier nur, nach Akteneinsicht einen begründeten Einspruch von einem Anwalt verfassen zu lassen.

Das ist natürlich richtig. ABER. Ich behaupte ich habe kein rotes Kreuz gesehen und da macht doch ein KM ein riesiger Unterschied oder? Ob AN oder AUS...

Ausserdem kann ich es doch durch Zeitnachweis belegen dass ich 7Min später an meinem Arbeitsplatz war. Was ich ja nicht hätte sein können wenn ich da langgefahren wäre.

 

Ist es dann besser gleich zu schreiben dass ich km85 abgefahren bin?

Grundsätzlich so wenig schreiben wie nötig, dann ist man weniger angreifbar.

Einfach schreiben, dass das nachweisbare Eintreffen am Arbeitsplatz bei Nutzung der vorwerfbaren Stelle nicht möglich gewesen wäre.

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 14:11:12 Uhr:

 

(...)

Ist es dann besser gleich zu schreiben dass ich km85 abgefahren bin?

Du verstehst es nicht... dann wird halt einfach der Bescheid korrigiert und du schaust dumm aus der Wäsche....

Zitat:

(...) Lügen darf man ja nicht (...)

Putzig :) (Ja, darf man wirklich nicht. Aber wie willst du beweisen, dass die nicht gelogen, sondern sich nur vertippt haben?)

Gar nichts schreiben ist hier die Devise, der einzig korrekte Vorschlag kam von Berlin Paul. Ich habe so etwas sogar mit dem §315b hinter mir wo auch die Polizei selbst die Zeugen stellte. Und es wurde eingestellt. Daher auf diesem Bogen erstmal keine Angaben machen und dann zum Anwalt. Das erste was der fragen wird ist, welche Aussagen du schon gemacht hast. Kommt dann als Antwort "keine" wirst du eine direkte Erleichterung in seinem Gesicht wahrnehmen.

Themenstarteram 19. August 2019 um 12:49

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. August 2019 um 14:25:16 Uhr:

Grundsätzlich so wenig schreiben wie nötig, dann ist man weniger angreifbar.

Einfach schreiben, dass das nachweisbare Eintreffen am Arbeitsplatz bei Nutzung der vorwerfbaren Stelle nicht möglich gewesen wäre.

Ich denke, dies ist der einzig richtige Kommentar. Mit Hinweis auf meine Stempelkarte werde ich das so mitteilen. Wenn ich keine BBegründung abliefere, läuft alles auf einen RS hinaus, den ich natürlich für 90€ und einen Punkt nicht provozieren möchte. Selbst mit RS-Versicherung zu nervig.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 19. August 2019 um 14:36:41 Uhr:

Gar nichts schreiben ist hier die Devise, der einzig korrekte Vorschlag kam von Berlin Paul. [...] dann zum Anwalt. Das erste was der fragen wird ist, welche Aussagen du schon gemacht hast. Kommt dann als Antwort "keine" wirst du eine direkte Erleichterung in seinem Gesicht wahrnehmen.

Das ist korrekt so. Gar nix schreiben, absolut nix.

Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und erst dann macht eine Aussage Sinn.

Geh davon aus, dass sich Polizisten immer gegenseitig alles bezeugen, auch wenn sie nix mitbekommen haben. Das ist der Corps Geist, gegen den kommt man nicht an. Die reden sich auch um Kopf und Kragen, wenn sie nicht wissen, dass du beweisen kannst, dass ihre Aussagen falsch sind.

Begründest du deinen Widerspruch, werden die Polizisten mit deiner Begründung konfrontiert und dann ändern die ihre Aussage so ab, dass deine Widerspruchsbegründung ins Leere läuft. Besser wäre es für dich, wenn die sich gegenseitig etwas bezeugen, was gar nicht sein kann. Am besten vor Gericht. Und dann kommt deine Begründung, warum deren Aussage falsch sein muss.

Dein Anwalt wird einschätzen können, ob deine Belege (frühere Ausfahrt, Ankunftszeit etc.) ausreichen, um gegen die Polizisten anzustinken. Eine Chance hast du aber nur, wenn du das deinen Anwalt machen lässt, und zwar vollständig.

Du kannst (solltest) auch jetzt schon zum Anwalt gehen, der übernimmt auch die Sache mit dem Anhörungsbogen. Ist auch sinnvoll, denn egal was du da reinschreibst, deinem Widerspruch wird seitens der Behörde auf keinem Fall stattgegeben. Wäre also eh vergebene Liebesmüh.

Willst du gegen die Vorwürfe vorgehen, dann lass das komplett den Anwalt machen. Willst du nicht gegen die Vorwürfe vorgehen, dann bezahlst du halt und lebst mit den Folgen. Dann kannst du auch gar nix machen und auf den Bußgeldbescheid warten. Einen Rechtsstreit gibt es nur, wenn du gegen die Vorwürfe vorgehst. Ohne Widerspruch kommt der Bußgeldbescheid.

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 14:49:33 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. August 2019 um 14:25:16 Uhr:

Grundsätzlich so wenig schreiben wie nötig, dann ist man weniger angreifbar.

Einfach schreiben, dass das nachweisbare Eintreffen am Arbeitsplatz bei Nutzung der vorwerfbaren Stelle nicht möglich gewesen wäre.

Ich denke, dies ist der einzig richtige Kommentar. Mit Hinweis auf meine Stempelkarte werde ich das so mitteilen. Wenn ich keine BBegründung abliefere, läuft alles auf einen RS hinaus, den ich natürlich für 90€ und einen Punkt nicht provozieren möchte. Selbst mit RS-Versicherung zu nervig.

Nein ist er nicht, aber du scheinst dich da schon entschieden zu haben. Ich drück dir die Daumen dass trotzdem alles gut für dich ausgeht.

Achso, und da die Diskussion ein wenig in diese Richtung driftet noch ein Kommentar von mir dazu: meiner Erfahrung nach machen Polizisten in erster Linie ihren Job und biegen sich da nichts zurecht oder bezeugen auch nicht einfach ihre eigenen Versionen egal ob wahr oder nicht. Ganz im Gegenteil, sie geben einfach ehrlich das wieder, was sie meinen wahrgenommen zu haben, wie die meisten anderen Menschen auch. Die Polizisten sind auch in diesem Fall nicht die Bösen.

Ich kann nur dazu raten diesen Fall so emotionslos und sachlich wie möglich anzugehen. Hier hat keiner der Polizisten ein persönliches Problem mit dem TE oder sonst irgendwas. Man kommt sehr gut aus so einer Sache raus, wenn man einfach clever ist und sich bedeckt hält. Macht man eine persönliche Fede daraus, ist ruck zuck Feierabend.

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