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Anhörungsbogen Bußgeldverstoß Vowurf rot gekreuzte Schrägbalken

Themenstarteram 19. August 2019 um 9:22

Hallo Forum,

letzten Samstag habe ich eine Anhörung von der zentralen Bußgeldstelle erhalten.

Der Vorwurf, 3 Polizisten bezeugen dass ich angeblich auf der Autobahn 2 bei Kilometer 84 die gesperrte Fahrspur benutzt habe, rot gekreuzte Schrägbalken. Kein Foto, nichts weiter.

Ich sehe mich hier in keinster Weise Schuldig, da ich diese Polizisten zwar wahrnahm und durch ihren "digitalen Pfeil" auch 200m vor Ihnen auf die mittlere Spur wechselte, jedoch die roten Kreuze nicht sah und auch dachte ich hätte richtig gehandelt. Ca. 100m nach den Polizisten kam meine Abfahrt.

Heute auf dem Weg zur Arbeit sah ich, dass meine Abfahrt auf Kilometer 85 liegt und ich gar nicht an Kilometer 84 (lt. Vorwurf) vorbei komme(Kilometerangabe fallend). Ich kann meine Stempelzeit auf Arbeit die an besagter Abfahrt 85 liegt 7min später und meinen Arbeitgeber natürlich belegen.

Was meint ihr. Komme ich mit einem Widerspruch durch? Wenn der Tatort bei KM 84 liegen soll, wo ich gar nicht lang komme? Bin mir wirklich keiner Schuld bewusst einen gesperrten Steifen genutzt zu haben.

Polizisten die 1km weiter stehen, können doch nicht sehen was ich für Ordnungswidrigkeiten begehe?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 12:15:12 Uhr:

 

Ich werde den Widerspruch begründet abschicken. Eine Begründung ist immer gut und ich denke wenn 3 Polizisten als Zeugen nicht richtig gucken können...

Du scheinst beratungsresistent zu sein. Aber renn ruhig mit Anlauf und Vorwarnung gegen den Baum ... ungeschickter gehts nicht mehr. :confused:

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Themenstarteram 19. August 2019 um 13:33

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 19. August 2019 um 15:26:48 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 19. August 2019 um 14:36:41 Uhr:

Gar nichts schreiben ist hier die Devise, der einzig korrekte Vorschlag kam von Berlin Paul. [...] dann zum Anwalt. Das erste was der fragen wird ist, welche Aussagen du schon gemacht hast. Kommt dann als Antwort "keine" wirst du eine direkte Erleichterung in seinem Gesicht wahrnehmen.

Das ist korrekt so. Gar nix schreiben, absolut nix.

Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und erst dann macht eine Aussage Sinn.

Geh davon aus, dass sich Polizisten immer gegenseitig alles bezeugen, auch wenn sie nix mitbekommen haben. Das ist der Corps Geist, gegen den kommt man nicht an. Die reden sich auch um Kopf und Kragen, wenn sie nicht wissen, dass du beweisen kannst, dass ihre Aussagen falsch sind.

Begründest du deinen Widerspruch, werden die Polizisten mit deiner Begründung konfrontiert und dann ändern die ihre Aussage so ab, dass deine Widerspruchsbegründung ins Leere läuft. Besser wäre es für dich, wenn die sich gegenseitig etwas bezeugen, was gar nicht sein kann. Am besten vor Gericht. Und dann kommt deine Begründung, warum deren Aussage falsch sein muss.

Dein Anwalt wird einschätzen können, ob deine Belege (frühere Ausfahrt, Ankunftszeit etc.) ausreichen, um gegen die Polizisten anzustinken. Eine Chance hast du aber nur, wenn du das deinen Anwalt machen lässt, und zwar vollständig.

Du kannst (solltest) auch jetzt schon zum Anwalt gehen, der übernimmt auch die Sache mit dem Anhörungsbogen. Ist auch sinnvoll, denn egal was du da reinschreibst, deinem Widerspruch wird seitens der Behörde auf keinem Fall stattgegeben. Wäre also eh vergebene Liebesmüh.

Willst du gegen die Vorwürfe vorgehen, dann lass das komplett den Anwalt machen. Willst du nicht gegen die Vorwürfe vorgehen, dann bezahlst du halt und lebst mit den Folgen. Dann kannst du auch gar nix machen und auf den Bußgeldbescheid warten. Einen Rechtsstreit gibt es nur, wenn du gegen die Vorwürfe vorgehst. Ohne Widerspruch kommt der Bußgeldbescheid.

Ich hatte schonmal vor längerer Zeit einen Anhörungsbogen wo ich beglitzt wurde mit dem Handy in der Hand.

Habe daraufhin geschrieben dass es ein MP3Player war, danach war das fallengelassen und erledigt.

Geht das denn vor Gericht bei nem Einspruch? Wegen so ner Lapalie... es ist ja keiner zu Schaden gekommen. Polizei war da, aber es war kein Rotlicht zu sehen! Woher weiss ich denn das die mich nicht verwechseln?

Wenn ich eine Plausible Erklärung bringe? (Stempeluhrauszug?)

Du solltest niemals:

1. heiraten,

2. ein Haus bauen,

3. Personalverantwortung tragen oder

4. irgendeine Form von Strategie entwerfen,

weil für solche Aufgaben Ruhe, Weitsicht und Sachkenntnisse von Nöten sind, die Dir selbst fehlen.

Was ist so schwer daran zu begreifen, dass man als Beschuldigter einfach mal den Mund halten muss, um seine Situation optimal gestalten zu können?

Also ich würde auch nichts schreiben und dem Anwalt alles geben der hat die Übung mit sowas

Ähnlich wie mit unseren Bauantrag haben auch die Baufirma alles schreiben lassen wegen befreiungen und die hatten Tipps damit jetzt alles passt des sind halt Profis wo des jeden Tag machen

Themenstarteram 19. August 2019 um 13:53

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. August 2019 um 15:50:38 Uhr:

Du solltest niemals:

1. heiraten,

2. ein Haus bauen,

3. Personalverantwortung tragen oder

4. irgendeine Form von Strategie entwerfen,

weil für solche Aufgaben Ruhe, Weitsicht und Sachkenntnisse von Nöten sind, die Dir selbst fehlen.

Was ist so schwer daran zu begreifen, dass man als Beschuldigter einfach mal den Mund halten muss, um seine Situation optimal gestalten zu können?

okay verstehe. Die Mehrzahl der User hier teilt ja auch diese Meinung... Habe nur keine Lust auf einen Rechtstreit, oder einen Anwalt der mich das doppelte kosten wird (Selbstbeteiligung). Und dachte so die Sache evtl selbst aus der Welt schaffen zu können oder eben verdonnert zu werden.

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:33:16 Uhr:

 

Ich hatte schonmal vor längerer Zeit einen Anhörungsbogen wo ich beglitzt wurde mit dem Handy in der Hand.

Habe daraufhin geschrieben dass es ein MP3Player war, danach war das fallengelassen und erledigt.

Glück gehabt.

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:33:16 Uhr:

 

Geht das denn vor Gericht bei nem Einspruch? Wegen so ner Lapalie... es ist ja keiner zu Schaden gekommen. Polizei war da, aber es war kein Rotlicht zu sehen! Woher weiss ich denn das die mich nicht verwechseln?

Wenn ich eine Plausible Erklärung bringe? (Stempeluhrauszug?)

Das geht vor Gericht, wenn du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst.

Du weißt nicht, ob die dich verwechseln. Aber die Gefahr ist groß, dass die Polizisten sich gegenseitig den Rücken freihalten und bezeugen, dass du derjenige warst, der den Verstoß begangen hat.

In Herford gab es mal einen Fall, der bekannt geworden ist. Da haben sich Polizisten gegenseitig bei von ihnen ausgehender Gewalt Notwehr attestiert und sogar das Gewaltopfer wegen Widerstands angezeigt.

Ein Zeitungsbericht über den Fall, und hier das Video zu der Sache.

Aus dem Zeitungsbericht:

Zitat:

Das Gericht sprach E. am 4. Mai dieses Jahres vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt frei. Seither wird gegen die Beamten wegen Körperverletzung, Strafvereitelung im Amt, der unterlassenen Hilfeleistung, der Freiheitsberaubung und Verfolgung Unschuldiger ermittelt.

Der Beamte wurde dann letztlich zu 11 Monaten auf Bewährung verknackt.

Aus meiner Familie kenne ich einen Fall, bei dem jemand Opfer von Polizeigewalt geworden ist und die Polizisten sich gegenseitig Dinge bezeugt haben, die gar nicht sein konnten.

Daher glaube ich, dass die Polizisten ihre Aussage gemeinsam so ändern werden, dass deine Begründung ins Leere laufen wird. Daher: Wenn du dich gegen die Vorwürfe wehren willst, lass das komplett den Anwalt machen, wenn nicht, dann zahlste halt und lebst mit dem Punkt.

 

 

 

Kann man sich halt nicht aussuchen. Beim Freispruch wird die Landeskasse die Kosten tragen. Ein Profi kennt den Weg dorthin.

Also groß drüber aufregen würde ich mich nur wenn ich zu 100 Prozent etwas nicht gemacht habe dan dabei die kosteten für den Anwalt jemand anders tragen muss oder wen Fahrverbot droht

Themenstarteram 19. August 2019 um 13:57

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 19. August 2019 um 15:54:05 Uhr:

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:33:16 Uhr:

 

Ich hatte schonmal vor längerer Zeit einen Anhörungsbogen wo ich beglitzt wurde mit dem Handy in der Hand.

Habe daraufhin geschrieben dass es ein MP3Player war, danach war das fallengelassen und erledigt.

Glück gehabt.

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 19. August 2019 um 15:54:05 Uhr:

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:33:16 Uhr:

 

Geht das denn vor Gericht bei nem Einspruch? Wegen so ner Lapalie... es ist ja keiner zu Schaden gekommen. Polizei war da, aber es war kein Rotlicht zu sehen! Woher weiss ich denn das die mich nicht verwechseln?

Wenn ich eine Plausible Erklärung bringe? (Stempeluhrauszug?)

Das geht vor Gericht, wenn du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst.

Du weißt nicht, ob die dich verwechseln. Aber die Gefahr ist groß, dass die Polizisten sich gegenseitig den Rücken freihalten und bezeugen, dass du derjenige warst, der den Verstoß begangen hat.

In Herford gab es mal einen Fall, der bekannt geworden ist. Da haben sich Polizisten gegenseitig bei von ihnen ausgehender Gewalt Notwehr attestiert und sogar das Gewaltopfer wegen Widerstands angezeigt.

Ein Zeitungsbericht über den Fall, und hier das Video zu der Sache.

Aus dem Zeitungsbericht:

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 19. August 2019 um 15:54:05 Uhr:

Zitat:

Das Gericht sprach E. am 4. Mai dieses Jahres vom Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt frei. Seither wird gegen die Beamten wegen Körperverletzung, Strafvereitelung im Amt, der unterlassenen Hilfeleistung, der Freiheitsberaubung und Verfolgung Unschuldiger ermittelt.

Der Beamte wurde dann letztlich zu 11 Monaten auf Bewährung verknackt.

Aus meiner Familie kenne ich einen Fall, bei dem jemand Opfer von Polizeigewalt geworden ist und die Polizisten sich gegenseitig Dinge bezeugt haben, die gar nicht sein konnten.

Daher glaube ich, dass die Polizisten ihre Aussage gemeinsam so ändern werden, dass deine Begründung ins Leere laufen wird. Daher: Wenn du dich gegen die Vorwürfe wehren willst, lass das komplett den Anwalt machen, wenn nicht, dann zahlste halt und lebst mit dem Punkt.

Shit. Ich dachte ich komme irgendwie drumherum. Aber ich weiss ja noch nicht was ich für ne Strafe bekommen soll, was wenn die sagen ich hätte die gefährdet? Dann wirds doch richtig teuer.

Ein Kollege hat übrigens das selbe Schreiben erhalten. Der fragt erstmal seinen Anwalt heute..

Also wenn 2 Fahrer das nicht gesehen haben dan ist schon was faul drann

Themenstarteram 19. August 2019 um 13:58

Zitat:

@BK30nP schrieb am 19. August 2019 um 15:56:37 Uhr:

Also groß drüber aufregen würde ich mich nur wenn ich zu 100 Prozent etwas nicht gemacht habe dan dabei die kosteten für den Anwalt jemand anders tragen muss oder wen Fahrverbot droht

Das ist es ja, ich bin mir keiner Schuld bewusst. Hab nur den weissen Pfeil in Erinnerung der mir sagt, bis hier einfädeln...

Themenstarteram 19. August 2019 um 13:59

Zitat:

@BK30nP schrieb am 19. August 2019 um 15:58:05 Uhr:

Also wenn 2 Fahrer das nicht gesehen haben dan ist schon was faul drann

Er weiss es auch nicht mehr genau. Mensch es war Montag morgen um 6.42Uhr. In diesem Land wird man bestraft wenn man zur Arbeit fährt. Und die die man mit finanziert die zeigen einen an! Bin doch kein Verbrecher!

Also das beste was ich empfehlen kann ist eine dashcam für die Zukunft aber wenn ihr zu 2 schon mal seit die nur den Pfeil gesehen habt schaut mal ob ich nicht zum selben Anwalt geht

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:59:27 Uhr:

Zitat:

@BK30nP schrieb am 19. August 2019 um 15:58:05 Uhr:

Also wenn 2 Fahrer das nicht gesehen haben dan ist schon was faul drann

Er weiss es auch nicht mehr genau. Mensch es war Montag morgen um 6.42Uhr. In diesem Land wird man bestraft wenn man zur Arbeit fährt. Und die die man mit finanziert die zeigen einen an! Bin doch kein Verbrecher!

Wenn 2 Leute des sagen dann glaub ich eich das eure Aussage stimmt und ihr euch nicht geirrt habt

Und von wem sollen se ma sonst des Geld nehmen es geht ja nur ums Liebe Geld

Zitat:

@T1000-II schrieb am 19. August 2019 um 15:59:27 Uhr:

In diesem Land wird man bestraft wenn man zur Arbeit fährt. Und die die man mit finanziert die zeigen einen an! Bin doch kein Verbrecher!

so ein Unfug. Natürlich machen Polizisten auch mal Fehler. Der Gedanke, dass sie das absichtlich tun, ist vollkommen abstrus. Autofahrer machen übrigens auch Fehler.

Es geht hier um eine kleine Ordnungswidrigkeit und bestimmt um kein Verbrechen.

.. ich würde mir in dem Fall dann auch den Anwalt "teilen"....

... aber am Ende machst du, was du/ihr für richtig hältst/haltet :p ;) :)

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