Anhörung zu Ordnungwidrigkeit beantworten? was tun?

Hallihallo.
Heute nachmittag holte ich einen Brief von der Bußgeldstelle Rostock aus dem Kasten.
Ich zitiere:

Dem Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXX-XXXXX, dessen Halter Sie sind, wird vorgeworfen am 24.07.09 um 17:16 Uhr in Rostock, "Straße" folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde.

---

Tja, nun meine Frage, wie soll ic hdamit umgehen?
Auf dem Zettel steht, ich kann Angaben machen, wer zur Tatzeit der Fahrzeugführer war, muss dies aber nicht tuhen.
Wenn ich nicht zurück schreibe, werden evtl. Nachbarn und sowas befragt, steht da....

Soll ich einfach nicht antworten, und bei anschließender Post einfach sagen, ic hwar zu der Zeit ganz woanders, meine Freundin wäre Zeuge?

Ohne Scheiss, ich kann mich null daran erinnern, das ist nen Monat her...

Gruß Sven

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich wenn ich jeden Anzeigen würde der mir die Vorfahrt nimmt, könnte ich täglich ein paar Anzeigen einreichen...

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Bis es kracht... dann zieht allerdings nicht der Anwalt den Kopf aus der Schlinge sondern der Airbag fängt ihn auf...

Zitat:

Denn vor einer Woche ist mal weider ein Brief von der Bußgeldstelle ins Haus geflattert...21km/h zuviel vorm Ortsausgang [...]

Zitat:

Denn vor einer Woche ist mal wieder ein Sack Reis in China umgefallen... 9.837 Reiskörner direkt auf den Boden [...]

Na was fällt euch auf?

Mich würde jetzt interessieren:

War der Sack womöglich überfüllt?
War der Sack richtig abgestellt oder war der Boden schief?
War es ein genormter Reissack oder wurde gar einer für Weizen verwendet?
Na was da wohl der Richter sagt...

So muss mich mal hier rein drängeln 😁.

Wenn also der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter nix bezahlen?

Richtig, der Halter haftet in D nur bei Parkverstößen und Fahrzeugmängeln.

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948


So muss mich mal hier rein drängeln 😁.

Wenn also der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter nix bezahlen?

im fließenden verkehr: richtig

im ruhenden verkehr: falsch

ruhender verkehr= bei parkknöllchen ist der halter immer dran 😁

ist der A-bogen via einschreiben gekommen? (bzw. ist er überhaupt angekommen😎 )

jede woche kann zählen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


...
ist der A-bogen via einschreiben gekommen? (bzw. ist er überhaupt angekommen😎 )

jede woche kann zählen 😉

Wieso?

Die Anhörbögen kommen in D in den meisten Fällen mit der Tagespost. Wenn du nicht antwortest wird es ein Bußgeldverfahren und es kommen Gebühren hinzu.

Die Behörde kann jedenfalls zweifelsfrei nachweisen wann der Brief raus ist!

Wie willst du aber zweifelsfrei beweisen, dass du ihn nicht bekommen hast?😉😕

die nachweispflicht liegt in jedem fall bei der behörde bzw. dem briefeschreiber.
eben weil nichtbekommen nicht nachweisbar ist.😛

dafür gibt es eben die postalischen möglichkeiten angefangen vom einschreiben über einschreiben mit rückschein bis zur postzustellungsurkunde (sicherste variante) 😉

kannst ja mal googlen

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


die nachweispflicht liegt in jedem fall bei der behörde ...

kannst ja mal googlen

Dann google doch mal bitte die entsprechende Vorschrift oder das entsprechende Gesetz für deine Annahme!

Die Behörde muss zur Einhaltung der Verjährungsfrist nachweisen, wann der Brief an die raus ist mehr nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


!

Die Behörde muss zur Einhaltung der Verjährungsfrist nachweisen, wann der Brief an die raus ist mehr nicht!

Stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948


So muss mich mal hier rein drängeln 😁.

Wenn also der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter nix bezahlen?

Und wenn das öfter passiert oder wenn es etwas schwerwiegendes ist, dann darfst du ein Fahrtenbuch führen...

Wer auch immer die Macht dazu hat... lass es Hirn regnen... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von LSirion



Zitat:

Original geschrieben von Dan2948


So muss mich mal hier rein drängeln 😁.

Wenn also der Fahrer nicht ermittelt werden kann, muss der Halter nix bezahlen?

Und wenn das öfter passiert oder wenn es etwas schwerwiegendes ist, dann darfst du ein Fahrtenbuch führen...

Wer auch immer die Macht dazu hat... lass es Hirn regnen... 🙄

Ist mir schon klar mit dem Fahrtenbuch, hab bisher bloß gedacht, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird ist der Halter dran.

fahrtenbücher sind fahrzeugabhängig
für alle, die daraus nicht ableiten können, was das für konsequenzen hat - herr laß hirn regnen😛

Zitat:


Original geschrieben von Hugaar

!

Die Behörde muss zur Einhaltung der Verjährungsfrist nachweisen, wann der Brief an die raus ist mehr nicht!

Stimmt.

damit kommt sie aber auch nicht schneller bei der 'ermittlungsarbeit' voran. irgendwie belastend für den 'täter' ist es auch nicht.

in der regel wird ein schreiben damit erneut verschickt, manchmal per einschreiben.

und es ist für die meisten besser, einen anhörungsbogen erstmal nicht zu bekommen, als in der ersten panik blödsinn zu schreiben.

übrigens-am rande bemerkt- mehr als angaben zu den personalien braucht man im anhörungsbogen nicht zu machen.

oft reicht es schon, sich nicht zur sachlage zu äußern (und damit zu verplappern), etwa bei dürftigen fotos o.ä.. dann wird das ganze mangels beweisen eingestellt 😛

irgendwie werde ich den eindruck nicht los, daß manche (hilfs)sheriffs hier gerne ein bedrohungsscenario konstruieren wollen, das es nicht gibt.

@ sukkubus:

du lenkst irgendwie von "unserem" Thema ab!
Ich dachte du schickst mal nen schönen Link in dem ich und andere sehen können das du Recht hast mit deiner Behauptung: "Die Behöde muss nachweisen das ich ihr Schreiben erhalten habe!"

Im Allgemeinen stimme ich aber deiner letzten Aussage zu:
- nichts zur Sache sagen sondern nur die Personalien angeben!

Bödsinn ist dann wieder die Stelle mit:
- nichts sagen dann wird die Sache eingestellt!
(wo hast du nur wieder die "Weisheit" her?)

PS:
die schlechten Fotos auf den Anhörbögen stammen vom draufkopieren bzw. einfügen mit niedriger Auflösung! Im Allgemeinen sind die Blitzfotos dank der modernen Technik sehr gut gelungen (zumindest hier in Thüringen- besonders gut die aus den Tunneln).

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Ich dachte du schickst mal nen schönen Link in dem ich und andere sehen können das du Recht hast mit deiner Behauptung: "Die Behöde muss nachweisen das ich ihr Schreiben erhalten habe!"

Das bezieht sich auf den § 4 VwZG, der greift aber nur bei Einschreiben. Sonst gelten, außer PZU, die § 2 und 8 VwZG ( Bund !! ) .

R129 Fan:

Und was steht in § 1VwZG?😕

Zitat:

Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Vor­schrif­ten die­ses Ge­set­zes gel­ten für das Zu­stel­lungs­ver­fah­ren der Bun­des­be­hör­den, der bun­des­un­mit­tel­ba­ren Kör­per­schaf­ten, An­stal­ten und Stif­tun­gen des öf­fent­li­chen Rechts und der Lan­des­fi­nanz­be­hör­den.
(2) Zu­ge­stellt wird, so­weit dies durch Rechts­vor­schrift oder be­hörd­li­che An­ord­nung be­stimmt ist.

Also erst die Gültigkeit des Gesetzes / der Vorschrift lesen und dann zitieren!😁

SORRY, war also falsch von dir!

Somit braucht unser lieber Elefant nicht weiter mit diesem Gesetz kommen!

Ist schon lustig wo und was manche Leute für schöne und vor allem spezielle Sachen finden und dann auf Alles anwenden wollen!

gut, da du anscheinend mit google nicht umgehen kannst, eines von vielen:

Zitat:

2.6 Wie erreicht eine behördliche Entscheidung den Adressaten?

Damit beispielsweise ein Verwaltungsakt wirksam wird, muß er dem Adressaten zugegangen sein. Dies geschieht i. d. R. durch Zustellung. Eine förmliche Zustellung per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich gesetzlich geregelt ist; allerdings kann die Behörde auch zustellen, um den Zugang eines Schriftstücks sicher nachweisen zu können. Ansonsten wird ein Bescheid i.d.R. per normalem Brief verschickt. Er gilt in diesem Fall mit dem dritten Tag nach Aufgabe zu Post als zugestellt; im Zweifel muß die Behörde aber nachweisen, daß der Adressat den Bescheid auch tatsächlich bekommen hat. Wird die Annahme verweigert oder ein bei der Post niedergelegter Brief nicht abgeholt, so gilt er dennoch als zugestellt und damit verbundene Fristen beginnen zu laufen.

quelle verwaltungsrecht

nochmal extra für dich:
im Zweifel muß die Behörde aber nachweisen, daß der Adressat den Bescheid auch tatsächlich bekommen hat.

d.h. zumindest einschreiben. ein einfacher brief reicht nicht. und wenn du gelernt hast, zu googlen, wirst du mit urteilen erschlagen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


@ sukkubus:

du lenkst irgendwie von "unserem" Thema ab!
Ich dachte du schickst mal nen schönen Link in dem ich und andere sehen können das du Recht hast mit deiner Behauptung: "Die Behöde muss nachweisen das ich ihr Schreiben erhalten habe!"

Im Allgemeinen stimme ich aber deiner letzten Aussage zu:
- nichts zur Sache sagen sondern nur die Personalien angeben!

Bödsinn ist dann wieder die Stelle mit:
- nichts sagen dann wird die Sache eingestellt!
(wo hast du nur wieder die "Weisheit" her?)

PS:
die schlechten Fotos auf den Anhörbögen stammen vom draufkopieren bzw. einfügen mit niedriger Auflösung! Im Allgemeinen sind die Blitzfotos dank der modernen Technik sehr gut gelungen (zumindest hier in Thüringen- besonders gut die aus den Tunneln).

und du verallgemeinerst bzw. reißt aus dem zusammenhang. fälle wo verfahren letztendlich 'mangels beweis' eingestellt wurden, kann ich eine ganze schrankwand liefern 😉

das mit dem foto ist im einzelfall zu prüfen. oft versuchts die behörde einfach mal in der hoffnung, daß sich der beschuldigte verplappert.

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