Anhörung zu Ordnungwidrigkeit beantworten? was tun?
Hallihallo.
Heute nachmittag holte ich einen Brief von der Bußgeldstelle Rostock aus dem Kasten.
Ich zitiere:
Dem Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXX-XXXXX, dessen Halter Sie sind, wird vorgeworfen am 24.07.09 um 17:16 Uhr in Rostock, "Straße" folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde.
---
Tja, nun meine Frage, wie soll ic hdamit umgehen?
Auf dem Zettel steht, ich kann Angaben machen, wer zur Tatzeit der Fahrzeugführer war, muss dies aber nicht tuhen.
Wenn ich nicht zurück schreibe, werden evtl. Nachbarn und sowas befragt, steht da....
Soll ich einfach nicht antworten, und bei anschließender Post einfach sagen, ic hwar zu der Zeit ganz woanders, meine Freundin wäre Zeuge?
Ohne Scheiss, ich kann mich null daran erinnern, das ist nen Monat her...
Gruß Sven
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich wenn ich jeden Anzeigen würde der mir die Vorfahrt nimmt, könnte ich täglich ein paar Anzeigen einreichen...
66 Antworten
Öhm, auch wenns schon ein Weilchen her ist seit der Erstellung dieses Themas...
Das Verfahren wurde eingestellt...
Aber zum Glück wird mir nie langweilig! Denn vor einer Woche ist mal weider ein Brief von der Bußgeldstelle ins Haus geflattert...21km/h zuviel vorm Ortsausgang, und das "Beweisfoto" zeigt mir einen Kopf, der anscheinend mit einer 0,0000000000001 Megapixel Cam fotografiert wurde... Malsehen was daraus wird...
Achja und ich bezweifel auch die 100m Abstand zum Ortsausgangschild :x
AUch dieser Brief wird dank Rechtsschutz zum Anwalt flattern...70Euro und 1P in Flensburg werf ich den Geiern nicht in den Rachen
mfg
Was hat man eigentlich davon, sich bei der Rennleitung ständig in Szene zu setzen?
Kann man dadurch sein Selbstwertgefühl steigern?
😁
Zitat:
Original geschrieben von Juline2009
Kein Normaler mensch rennt bei einem Vorfahrtverstoß zur Polizei und macht eine Anzeige.
Die ganze Sache stellt sich mir dar, als hättest du es mit einem selbsternannten Hilfsscherrif zutun.Unter diesen Umständen reicht es manchmal sogar aus wenn du Hochtourig an einem solchen Vorbeifährst, oder zu spät am Stoppschild anhälst (abruptes Bremsen wird schon oft als versuchter Vorfahrsverstoß gewertet).
Kann mir aber auch vorstellen dass er den Vorfall auch einfach nur Erfunden hat, weil du das tollere Auto hast oder ihn sonst in irgendeiner Art und weise mal Provoziert hast, und er das kaum erkannte Auto in dieser Situation zu deinen Lasten einfach mal dir zugeordnet hat.
Sollte es sich um einen hinterhältigen Versuch handeln dir eine Straftat anzulasten obwohl du nicht einmal am Ort des Geschehens warst (Geburtstagsfeier) dann würde ich den jenigen fertig machen, in allen Instanzen und Gerichten die nur möglich sind...und zwar dass sogar die Kindeskinder noch seine Suppe ausbaden müssen.
Hey Juline
Sippenhaft ist inzwischen ausgeschlossen das gibt unser rechtssystem nicht ( zum Glück ) mehr her . Jol.
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Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Wenn Du einen Rechtsschutz hast, solltest Du einen Anwalt einschalten, damit dieser (Du bekommst das nicht) Akteneinsicht bekommt.Zitat:
Original geschrieben von svenor
Hallihallo.
Heute nachmittag holte ich einen Brief von der Bußgeldstelle Rostock aus dem Kasten.
Ich zitiere:Dem Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXX-XXXXX, dessen Halter Sie sind, wird vorgeworfen am 24.07.09 um 17:16 Uhr in Rostock, "Straße" folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde.
---
Tja, nun meine Frage, wie soll ic hdamit umgehen?
Auf dem Zettel steht, ich kann Angaben machen, wer zur Tatzeit der Fahrzeugführer war, muss dies aber nicht tuhen.
Wenn ich nicht zurück schreibe, werden evtl. Nachbarn und sowas befragt, steht da....Soll ich einfach nicht antworten, und bei anschließender Post einfach sagen, ic hwar zu der Zeit ganz woanders, meine Freundin wäre Zeuge?
Ohne Scheiss, ich kann mich null daran erinnern, das ist nen Monat her...
Gruß Sven
Als erstes wird dann wohl die `Tat´ bestritten.
Interessant ist natürlich, ob der `Behinderte´ eine Personenbeschreibung geben kann.
Kann er diese nicht, ist die Sache sowieso am Ende.
Leider nicht , kann der Fahrer nicht ermittelt werden
zahlt der Halter. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von svenor
Öhm, auch wenns schon ein Weilchen her ist seit der Erstellung dieses Themas...
Das Verfahren wurde eingestellt...Aber zum Glück wird mir nie langweilig! Denn vor einer Woche ist mal weider ein Brief von der Bußgeldstelle ins Haus geflattert...21km/h zuviel vorm Ortsausgang, und das "Beweisfoto" zeigt mir einen Kopf, der anscheinend mit einer 0,0000000000001 Megapixel Cam fotografiert wurde... Malsehen was daraus wird...
Achja und ich bezweifel auch die 100m Abstand zum Ortsausgangschild :xAUch dieser Brief wird dank Rechtsschutz zum Anwalt flattern...70Euro und 1P in Flensburg werf ich den Geiern nicht in den Rachen
mfg
Hallole
Würde meinen Fahrstil überprüfen, denn die Städte brauchen
Kohle und wollen nur unser aller bestes , das Geld. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Leider nicht , kann der Fahrer nicht ermittelt werden
zahlt der Halter. Jol.
Wo hast du denn den Schwachsinnn ausgegraben?😕
In Deutschland, da leben wir, gibt es lediglich die Fahrerhaftung!
Außer du verwechselst das mit einem Schadensfall, dann greift natürlich die HP des Halters, auch wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann aber das schadenverursachende Fzg. fest steht!
Zitat:
Original geschrieben von svenor
Achja und ich bezweifel auch die 100m Abstand zum Ortsausgangschild :x
Und wieso sollte die genaue Entfernung zum Ortsschild eine Rolle spielen? Ortseingangs gilt 50 ab dem Ortsschild und Ortsausgangs werden diese auch erst wieder am Schild aufgehoben. Eine Kontrolle relativ nah am Schild lässt sich recht einfach begründen.
50 gilt ab Schild. Im übrigen dürfte das Bild im System drei Etagen besser sein als das versandte 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Entfernung zum Ortsschild spielt definitiv keine Rolle.
.... darüber würde ich mich aber nochmals genauer informieren, mein Herr !!!
Zitat:
Original geschrieben von svenor
Aber zum Glück wird mir nie langweilig! Denn vor einer Woche ist mal weider ein Brief von der Bußgeldstelle ins Haus geflattert...21km/h zuviel vorm Ortsausgang, und das "Beweisfoto" zeigt mir einen Kopf, der anscheinend mit einer 0,0000000000001 Megapixel Cam fotografiert wurde... Malsehen was daraus wird...
Achja und ich bezweifel auch die 100m Abstand zum Ortsausgangschild :xAUch dieser Brief wird dank Rechtsschutz zum Anwalt flattern...70Euro und 1P in Flensburg werf ich den Geiern nicht in den Rachen
mfg
Tja, wenn ich mich auf dem Foto nicht erkennen würde, dann würde ich es auch anfechten.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
.... darüber würde ich mich aber nochmals genauer informieren, mein Herr !!!
Er ist sehr gut informiert, die Verwaltungsvorschrift die den Mindestabstand festlegte ist aufgehoben worden 😛 . Anfechten kann man vieles, der Anwalt will ja auch leben 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Er ist sehr gut informiert, die Verwaltungsvorschrift die den Mindestabstand festlegte ist aufgehoben worden 😛 . Anfechten kann man vieles, der Anwalt will ja auch leben 😁 .
Nur in NRW.
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Nur in NRW.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Er ist sehr gut informiert, die Verwaltungsvorschrift die den Mindestabstand festlegte ist aufgehoben worden 😛 . Anfechten kann man vieles, der Anwalt will ja auch leben 😁 .
Richtig. Wobei ich nicht weiß, wo der TE her kommt und wo er erwischt wurde.