Anhörung zu Ordnungwidrigkeit beantworten? was tun?
Hallihallo.
Heute nachmittag holte ich einen Brief von der Bußgeldstelle Rostock aus dem Kasten.
Ich zitiere:
Dem Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXX-XXXXX, dessen Halter Sie sind, wird vorgeworfen am 24.07.09 um 17:16 Uhr in Rostock, "Straße" folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde.
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Tja, nun meine Frage, wie soll ic hdamit umgehen?
Auf dem Zettel steht, ich kann Angaben machen, wer zur Tatzeit der Fahrzeugführer war, muss dies aber nicht tuhen.
Wenn ich nicht zurück schreibe, werden evtl. Nachbarn und sowas befragt, steht da....
Soll ich einfach nicht antworten, und bei anschließender Post einfach sagen, ic hwar zu der Zeit ganz woanders, meine Freundin wäre Zeuge?
Ohne Scheiss, ich kann mich null daran erinnern, das ist nen Monat her...
Gruß Sven
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich wenn ich jeden Anzeigen würde der mir die Vorfahrt nimmt, könnte ich täglich ein paar Anzeigen einreichen...
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
R129 Fan:Und was steht in § 1VwZG?😕
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Also erst die Gültigkeit des Gesetzes / der Vorschrift lesen und dann zitieren!😁Zitat:
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
§ 1 Anwendungsbereich(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren der Bundesbehörden, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der Landesfinanzbehörden.
(2) Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.
SORRY, war also falsch von dir!Somit braucht unser lieber Elefant nicht weiter mit diesem Gesetz kommen!
Ist schon lustig wo und was manche Leute für schöne und vor allem spezielle Sachen finden und dann auf Alles anwenden wollen!
Stimmt, Nummer 1 hatte ich verjessen....🙁
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
gut, da du anscheinend mit google nicht umgehen kannst, eines von vielen:
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
quelle verwaltungsrechtZitat:
2.6 Wie erreicht eine behördliche Entscheidung den Adressaten?
...nochmal extra für dich:
im Zweifel muß die Behörde aber nachweisen, daß der Adressat den Bescheid auch tatsächlich bekommen hat.d.h. zumindest einschreiben. ein einfacher brief reicht nicht. und wenn du gelernt hast, zu googlen, wirst du mit urteilen erschlagen.😉
Also ICH KANN GOOGLEN, nur du scheinbar nicht lesen!
Was steht in deinem Zitat?
Hier ist die Rede von einer ENTSCHEIDUNG!
Und ein Anhörbogen ist nunmal keine Entscheidung einer Behörde!
Setzen 5 und weiter suchen!
(PS: mach es dir einfacher: es gibt keine Vorschrift, die deine Meinung stützt!)
ich gebs auf 😁
eine anhörung ist einem bescheid untergeordnet, aber daß ändert nichts an der nachweispflicht einer erfolgten zustellung.
wenn der empfänger nix bekommen hat, ist die behörde nachweispflichtig. ob nun anhörung, bescheid oder urteil (letztere werden aber grade aus dem grund ausschließlich mit PZU verschickt)
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
d.h. zumindest einschreiben. ein einfacher brief reicht nicht. und wenn du gelernt hast, zu googlen, wirst du mit urteilen erschlagen.😉
Also, mal gaaanz langsam.
1. Schriftliche Verwarnung. Zustellung durch normale Post, kein Nachweis nötig.
2. Bußgeld Zustellung durch Zustellungsnachweis, gilt bereits bei Niederlegung als zugestellt. Ohne diesen Nachweis, auch bei Einschreiben, gilt der Bescheid als nicht zugestellt .
Was folgt: Bei Bußgeldbescheiden hast du recht, bei Verwarnungen nicht. Hier gab es deswegen bereits mächtig Ärger, weil bei einem preiswerten Privatzusteller die Verwarnungen reihenweise in dunklen Kanälen verschwanden. Der Blöde war der Empfänger, der 23,50 draufzahlen durfte...🙄 Für mich ist diese Praxis mittlerweile auch zweifelhaft aber leider zur Zeit noch Standart.
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Extra für unseren sukkubus zitiere ich mal von der Seite www.strafzettel.de :
Zitat:
Nach der Rechtsprechung hat die Übersendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen selbst dann die Unterbrechung der Verjährung zur Folge, wenn der Anhörungsbogen dem Betroffenen nicht zugeht. Somit hilft die Behauptung „Ich habe den Anhörungsbogen aber gar nicht bekommen...“ für die Frage nach einer Verjährungsunterbrechung nicht weiter.
(hab ich übrigens gegoogelt😁)
Jetzt bring mir mal bitte ein URTEIL in dem steht: Behörde muss Zustellung des ANHÖRBOGEN nachweisen!
(kannst ja mal Google probieren, hat mir auch geholfen😎)
Es besteht keine Frist und auch keine Pflcht zur Rücksendung des Anhörungsbogens. Lediglich die Personalien müssen mitgeteilt werden, was aber sich erübrigt, wenn diese auf dem Bogen stehen.
Wenn Bogen nicht zurückgeschickt wird, geht Behörde davon aus, dass keine Aussage gemacht wird.
Warum soll Verwaltungsbehörde noch nachweispflichtig für die Zustellung des Anhörbogens sein? Ermittlungsverfahren ist durch Versendung des Bogens eingeleitet und damit wird die Verjährung gehemmt.
O.
man man, da liest man 2 monate später mal wieder den thread...haben sich ja ne menge leute dran ausgetobt :P
Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt..es gab einfach ein Hin- und Her mit Briefverkehr, wo die Bußgeldstelle am Ende zu spät mit irgendwas geantwortet hat...naja..mein Glück :P
auch wenn viele wieder gleich am Fahrstil zweifeln bei 21 zuviel...Ich glaub mir gibt jeder Recht, wenn ich sage, dass es nunmal auch echt fiese blitzer an total schwachsinnigen Stellen. Das war mein 2ter Blitzer in knapp 3 Jahren.
Tjo, 70 Euro gespart...der Punkt wär mir total scheissegal gewesen
mfg