Anhörung im Bußgeldverfahren, parkendes Auto ohne vorderes Kennzeichen

Peugeot

Hallo Motor-Talk Leser,

Ich habe folgendes Problem:

Vor paar Tagen hatte mein Auto kein vorderes Kennzeichen dran, sondern nur vorne an der Frontscheibe, da meine Halterung kaputt war. Ich bin natürlich nicht damit gefahren. Jedoch hat es ein 2-3 Tage gedauert, bis ich das Kennzeichen dran machen konnte.

Nun habe ich einen Strafzettel bekommen, der mir vorwirft „ ein für den Straßenverkehr nicht zugelassenes Fahrzeug PKW,(...), im öffentlichen Verkehrsraum verbotswidrig abgestellt“ zuhaben. Was ja auch stimmt aber ich hatte eben es sofort gewechselt und das Kennzeichen war auch sichtbar an der Frontscheibe, vielleicht hat man dies nicht gesehen, weil die Frostschicht es bedeckt hat.

Ich habe die Möglichkeit gegen den Vorwurf Stellung zunehmen, in dem ich ankreuzen kann ob die das Verfahren zugebe oder nicht zugebe ( und begründe ).

Jetzt möchte ich hier um Hilfe bitten, da ich sehr schlecht in sowas bin ( formales Schreiben ).

Vielen Dank und schöne Feiertage

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 26. Dezember 2019 um 15:43:51 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Dezember 2019 um 17:22:33 Uhr:


Wieso soll der Vorwurf stimmen? Das Fahrzeug war doch wohl zugelassen? Nur das Kennzeichen war nicht ordnungsgemäß befestigt. Das kostet 60€ und das war es.

Grüße vom Ostelch

Wo hat denn Deiner Meinung nach das Kennzeichen gefehlt ?
Laut TS lag es doch hinter der Windschutzscheibe.
Und wenn man nicht in der Lage ist, mal ums Auto herumzulaufen und nachzuschauen, ob das hintere Kennzeichen vorhanden ist, tut es mir schrecklich Leid.

Es ist nicht meine Meinung, sondern die Mitteilung des TE: vorn. Wie und wo die Kennzeichen vorschriftsmäßig anzubringen sind steht in § 10 FZV. Von hinter die Frontscheibe legen steht da nichts und ob das hintere Kennzeichen richtig befestigt ist, ändert für das vordere auch nichts.

Grüße vom Ostelch

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Wir könne hier jetzt noch so viel vermuten, wie wir wollen. Fest steht, dass der TE das vordere Kennzeichen nicht ordnungsgemäß befestigt hatte. Es lag hinter der Windschutzscheibe und war dort -auch nach der Vermutung des TE, wegen einer Frostschicht nicht von außen erkennbar. Ein Polizist oder Mitarbeiter der Odnungsbehörde ist nun sicherlich nicht verpflichtet, aktiv nach einem nicht vorschriftsmäßig angebrachten Kennzeichen am Auto zu suchen und dazu eventuell auch noch die zugefrorenen Scheiben frei zu kratzen. Ganz gleich, wo es war, es war nicht dort, wo es hingehört. Wo das Schild hingehört, regelt die FZV.
Was dann allerdings daraus geworden ist, ist nicht nachvollziehbar. Warum dem TE unterstellt wird, er hätte ein nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenvekehr in Betrieb gesetzt, weiß nur die handelnde Person selbst, denn dieser Vorwurf ist, folgen wir der Darstellung des TE, falsch. Deshalb bleibt dem TE auch nichts weiter übrig, als gegen den "Strafzettel" Einspruch einzulegen. Uns bleibt nur mal wieder das "Abwarten und Tee trinken" bis der TE sich mit einem Ergebnis meldet.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Dezember 2019 um 14:04:29 Uhr:


Wir könne hier jetzt noch so viel vermuten, wie wir wollen. Fest steht, dass der TE das vordere Kennzeichen nicht ordnungsgemäß befestigt hatte. Es lag hinter der Windschutzscheibe und war dort -auch nach der Vermutung des TE, wegen einer Frostschicht nicht von außen erkennbar. Ein Polizist oder Mitarbeiter der Odnungsbehörde ist nun sicherlich nicht verpflichtet, aktiv nach einem nicht vorschriftsmäßig angebrachten Kennzeichen am Auto zu suchen und dazu eventuell auch noch die zugefrorenen Scheiben frei zu kratzen. Ganz gleich, wo es war, es war nicht dort, wo es hingehört. Wo das Schild hingehört, regelt die FZV.

Grüße vom Ostelch

Das mit den zugefrorenen Scheiben freikratzen lasse Ich gerade noch so gelten. 😉
Aber bitte entschuldige die Bemerkung.... was ist das für eine Logik, wenn der Polizist oder der Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes vor einem Fahrzeug steht, welches vorne kein Kennzeichen angebracht hat.
Er braucht ja für den Strafzettel Informationen, somit liegt es doch Nahe, daß man wenigstens mal einen Blick nach hinten wirft, ob da das Kennzeichen montiert ist.
Oder geht die Polizei oder das Ordnungsamt nun allgemein davon aus, wenn vorne kein Nummernschild angebracht ist, dann ist hinten auch keines dran (oder umgekehrt)

Man sollte davon ausgehen, dass das Ordnungsamt so schlau ist, auch nach hinten zu gucken. Wie sollte wohl der TE auch seinen Bescheid bekommen haben?

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Dezember 2019 um 16:40:02 Uhr:


Man sollte davon ausgehen, dass das Ordnungsamt so schlau ist, auch nach hinten zu gucken. Wie sollte wohl der TE auch seinen Bescheid bekommen haben?

Genau darum geht es.
Es wird halt gleich wieder pauschalisiert, daß Polizei oder Ordnungsamt nicht verpflichtet sind auch mal einen Blick nach hinten zu werfen.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Dezember 2019 um 16:44:44 Uhr:


Genau darum geht es.
Es wird halt gleich wieder pauschalisiert, daß Polizei oder Ordnungsamt nicht verpflichtet sind auch mal einen Blick nach hinten zu werfen.

Das hat weder "man" noch sonst jemand pauschalisiert. Wie freewindqlb gerade schrieb, könnte der TE ohne den "Blick nach hinten" wohl kaum Post bekommen haben. Ändert aber an dem Fall nichts: fehlendes Kennzeichenschild und falscher Tatvorwurf.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Dezember 2019 um 16:53:00 Uhr:



Das hat weder "man" noch sonst jemand pauschalisiert.

Das kam doch von Dir... oder irre Ich mich da ?

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Dezember 2019 um 14:04:29 Uhr:


Ein Polizist oder Mitarbeiter der Odnungsbehörde ist nun sicherlich nicht verpflichtet, aktiv nach einem nicht vorschriftsmäßig angebrachten Kennzeichen am Auto zu suchen

Wenn das vordere Kennzeichen nicht dran ist,dann muss der Kontrolleur nicht nach diesem suchen, ob es hinter der Scheibe,auf dem Sitz oder sonstwo abgeschmissen wurde. Da der Bescheid anscheinend zugestellt wurde, wird der pfiffige Beamte oder Sachbearbeiter,das noch montierte hintere wohl gesehen haben.

Und wo das Kennzeichen nun zu sein hat, dürfte auch für Dich nun abschließend geklärt sein. Steht ziemlich detailliert in Paragraph 10 FZV.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Dezember 2019 um 16:40:02 Uhr:


Wie sollte wohl der TE auch seinen Bescheid bekommen haben?

Möglicherweise war ja die Feinstaubplakette frei, dass man das Kennzeichen erkennen konnte.

Darauf einen Bescheid zu stützen, wäre riskant. An meiner Scheibe klebt noch die vom vorherigen Halter und der kam aus nem ganz anderen Bundesland.
Und nein, das Kennzeichen hab ich nicht übernommen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Dezember 2019 um 19:36:39 Uhr:


Wenn das vordere Kennzeichen nicht dran ist,dann muss der Kontrolleur nicht nach diesem suchen, ob es hinter der Scheibe,auf dem Sitz oder sonstwo abgeschmissen wurde. Da der Bescheid anscheinend zugestellt wurde, wird der pfiffige Beamte oder Sachbearbeiter,das noch montierte hintere wohl gesehen haben.

Und wo das Kennzeichen nun zu sein hat, dürfte auch für Dich nun abschließend geklärt sein. Steht ziemlich detailliert in Paragraph 10 FZV.

Da hast du Recht.
Ich befürchte jedoch, er wird es suchen. Ein verlorenes oder geklautes Nummernschild ist günstiger (im Busgeldkatalog) als ein mit Vorsatz hinter die Windschutzscheibe gelegtes. Dort gehört es nämlich aus mehreren Gründen nicht hin.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 10:15:41 Uhr:



Ich befürchte jedoch, er wird es suchen. Ein verlorenes oder geklautes Nummernschild ist günstiger (im Busgeldkatalog) als ein mit Vorsatz hinter die Windschutzscheibe gelegtes. Dort gehört es nämlich aus mehreren Gründen nicht hin.

Persönlich würde ich, bei defekter Kennzeichenhalterung, das KZ hinter der Windschutzscheibe platzieren, ganz bestimmt im ruhenden Verkehr. Ich glaube, dass man dies auch einer Behörde plausibel darstellen kann.

Wäre schön, wenn sich der TE mal zum gegenwärtigen Stand äussern würde.

Oh nein, dann kann man hier nicht mehr so schön mutmaßen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Dezember 2019 um 10:26:46 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. Dezember 2019 um 10:15:41 Uhr:



Ich befürchte jedoch, er wird es suchen. Ein verlorenes oder geklautes Nummernschild ist günstiger (im Busgeldkatalog) als ein mit Vorsatz hinter die Windschutzscheibe gelegtes. Dort gehört es nämlich aus mehreren Gründen nicht hin.

Persönlich würde ich, bei defekter Kennzeichenhalterung, das KZ hinter der Windschutzscheibe platzieren, ganz bestimmt im ruhenden Verkehr. Ich glaube, dass man dies auch einer Behörde plausibel darstellen kann.

Ich definitiv nicht.
Entweder mit Kabelbinder vorne befestigen oder mit ins Haus nehmen.

Gruß

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Dezember 2019 um 11:51:37 Uhr:


Wäre schön, wenn sich der TE mal zum gegenwärtigen Stand äussern würde.

Ich glaube, da kommt nichts mehr.

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