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Frage LKW-Fahrt mit Klasse 3

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 20:58

Ich muss privat einen grösseren, leichten Gegenstand abholen. Dazu wollte ich von einem Bekannten den Sattelschlepper nehmen.

Das Leergewicht (gewogen) beträgt 10.55t, die Ladung wiegt 780kg.

Ich habe den "alten" 3er Führerschein auf EU umgeschrieben, darf also bis 12t (reales) Gesamtgewicht fahren.

Die Zugmaschine (VOLVO) ist mit einem digitalen Fahrtenschreiber mit Karte ausgestattet.

Jetzt ergeben sich einige Fragen:

-Da ich kein Berufskraftfahrer bin habe ich logischerweise keine Fahrerkarte, darf ich trotzdem fahren?

-Gelten für mich als Privatmann die gleichen Ruhezeiten?

-Was erzähle ich der BAG falls ich kontrolliert wurde.

-Gilt das Sonntagsfahrverbot (gilt ja nur für den gewerblichen Güterverkehr)

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35 Antworten

Privat gelten keine Ruhezeiten, wohl aber die Fahrzeugbeschränkungen (sonntags etc.). Fahrerkarte brauchst du keine soweit ich weiß. Aber bist du dir sicher, dass du das Gespann tatsächlich fahren darfst. Für die benötigte Klasse zählt ja das zGG und nicht Leergewicht oder tatsächliches Gewicht...und ich verschiebe den Thread mal zu den Nutzfahrzeugen ;)

Ich dachte über 7,49t gibt es keine Privatfahrten mehr im Sinne der Vorschriften? :confused:

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 21:20

Naja, bisher hatte ich nur einmal probleme mit der BAG als ich einen leeren Truck abgeholt hatte den ein Bekannter gekauft hatte, die haben aber nur rumgemault wegen Tachoscheibe und Urlaubsbescheid, ich sollte dann ein Bussgeld in 4stelliger Höhe bekommen und musste später eidesstattlich versichern dass ich privat unterwegs war.

Ich habe den CE mit *49 (>12000kg), sollte aber passen.

am 7. Mai 2013 um 21:30

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, ABER

ab 7,49t gibts keine Privatfahrten

alter "3er" Führerschein gilt NUR für Fahrzeuge bis Gesamtgewicht von 7,49t und entsprechende kleinen Anhänger, so das der gesamte Zug als Gesamtmasse 12t betragen darf.

Fahrerkarte innerdeutsch ist ab 2,7t Pflicht, bei Fahrten ins Ausland ab 3,5t.

(im gewerblichen Verkehr)

Da es aber über 7,49t keine Privatfahrt gibt ist es daher egal ob gewerblich oder privat - ab 7,49t ist Karte Pflicht.

Da es über 7,49t keine Privatfahrt gibt, erübrigt sich die Frage nach Ruhezeiten, weil keine Privatfahrt = keine Befreiung von den Lenk- und Ruhezeiten.

Sonntagsfahrverbot - das gleiche wie bei den Ruhezeiten

Und nun wirds lustig - "Was erzähle ich der BAG falls ich kontrolliert wurde"

Ja, was willste da erzählen, also ICH würde empfehlen garnix sagen, weil wenn Du DA dann noch mit denen anfangen willst zu diskutieren, tja, also da ist dann die spanische Inquisition nen kleines geschmeidiges Kaffeekränzchen dagegen, das DANN abgeht *g*

am 7. Mai 2013 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich habe den CE mit *49 (>12000kg), sollte aber passen.

CE mit 49 ???

Du meinst C1E mit der 79 ???

Zitat:

Original geschrieben von Quietschferkel

ab 7,49t gibts keine Privatfahrten

Fahrerkarte innerdeutsch ist ab 2,7t Pflicht, bei Fahrten ins Ausland ab 3,5t.

Du willst mir also sagen, wenn ich mir bei ner Autovermietung nen 7,5Tonner hole und damit beim MediaMarkt meine neue Waschmaschine plus Wäschetrockner und anschließend noch bei Ikea zwei Regalwände hole, dass ich dafür ne Fahrerkarte brauche?? Kann ich mir nicht so ganz vorstellen...

am 7. Mai 2013 um 21:58

Wenn Du Dir bei ner Vermietung nen (üblicher Sprachgebrauch) 7,5ter holst, brauchst Du keine Fahrerkarte, weil Mietfahrzeug. Da gibts ne besondere Regelung, müsste ich mal Tante Google fragen wieso das so ist. Aber ne Fahrerkarte brauchste da nicht.

Abgesehen davon ist es ja da ne Privatfahrt und bei der brauchste auch keine Karte :-)

 

am 8. Mai 2013 um 3:24

Wies bei LKWs heute ausschaut, weis ich nicht, aber mit dem alten 3er durfte man früher LKWs bis 7,5 ton + Einachsanhänger ( Doppelachse 1m ) mit dem 1,4 fachen des Zugfahrzeuges fahren, so daß der Hänger 10,5 ton haben durfte. Das bedeutete, daß man mit dem alten 3er 18 ton durch die Gegend schaukeln durfte. Deshalb wurde auch von vielen Speditionen diese Kombination gekauft, weil sie so jeden raufsetzen durften, der den 3er hatte.

@TE die Karre brauchst du gar nicht erst an zu werfen - Darfst du mit 3er oder auch mit umgeschriebener Karte nicht fahren

am 8. Mai 2013 um 4:50

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

Hallo Marinde001,

die Diskusion über Fahrerkarte usw ist hier zweitrangig.

Egal ob du den alten 3er Führerschein umgeschrieben hast oder mit Rosa Lappen fährst,

Dein Zugfahrzeug darf nie mehr als 7,5to zgG haben. Die Eintragungen im Kartenführerschein beziehen sich auf eine Kombination aus Zugfahrzeug max 7,5 to sowie einen Anhänger mit entweder mehr als einer Achse/Tandemachse -dann nur 12 to zuggewicht oder einer Kombination die aus dem alten 3 er hervorgeht mit mehr als 12to (maximal 18to)zuggewicht dann als Zug mit maximal 3 Achsen( 2 lkw und Tandemhänger) mit dem alten 3er ist selbst hinter einem Pkw/Transporter bei 3 Achsen im Zug Schluss.

Kann man in den Beschreibungen der Fuhrerscheinklasen im Netz nachlesen.

So denn,

Skyport

Moin,

bei 10 to. Leergewicht, gehe mal davon aus das die SZM 18to. zGG hat, somit brauchst du C um diese zu fahren, beim Führerschein zählt das zGG nicht das tatsächliche Gewicht.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

Sonntagsfahrverbot gilt für eine SZM nicht da es eben "nur" eine Zugmaschine ist und sie alleine eigentlich keine Ladung transportieren kann, wie das gehand habt wird solltest du damit etwas tranportieren weiß ich nicht.

Themenstarteram 8. Mai 2013 um 6:07

Zitat:

Original geschrieben von Quietschferkel

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich habe den CE mit *49 (>12000kg), sollte aber passen.

CE mit 49 ???

Du meinst C1E mit der 79 ???

Sorry mein Fehler:

CE mit 79, C1E gibt es hier (CH) nicht als FS-Klasse.

Was mich wundert:

Das letzte mal hat niemand was gesagt wegen dem FS sondern nur wegen Tachoscheibe. Der LKW wird offiziell mit Mietvertrag vermietet, alleine aus rechtlichen Gründen da ja auch 3 Länder durchfahren werden.

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