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Anhängerkupplung nachrüsten über Zubehör Anbieter oder BMW Original

BMW X1 F48
Themenstarteram 16. September 2023 um 8:23

Hallo Zusammen,

ich weiß, es gibt 387 Beiträge zu Anhängerkupplungen, aber meine spezifische Frage konnte ich auf den ersten Blick so nicht finden, daher versuche ich es kurz hier. Es geht um eine Modellfrage.

Ich spiele mit dem Gedanken bei meinem 2019er X1 eine Ahängerkupplung nachzurüsten

Mit gefällt am Besten so etwas:

https://www.kupplung.de/...satz-13polig-spezifisch-198643-14383-1.html

Im Original Zubehör gibt es wohl nur ein einziges (einfaches) Modell. Ich konnte im Teileangebot beim Vertragshändler überhaupt keine Information dazu finden.

Kann mir jemand etwas dazu sagen ? Danke.

Gruß

Thorsten

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16 Antworten

Was willst du jetzt gesagt bekommen?

Was ist eigentlich die Frage?

Grüße

Sicher wirst du nicht glauben, daß BMW (oder auch andere Hersteller) die AHKk selbst herstellen. Sie stammen z.b. von Westfalia, Oris o.ä. ...

Gibt aber auch ausländische Hersteller (z.B. polnische etc.) mit Prüfsiegel, oft deutlich preiswerter als die Premium-Fabrikate, und genauso stabil.

Optik manchmal etwas abweichend ...

Habe an meinen W221 eine solche Kupplung mit abnehmbarem Kopf angebaut, den Kopf nehm ich mittlerweile nicht mehr ab - ist im Zweifelsfall auch ein gewisser Schutz gegen rücksichtslose Einparker ;-)

Gibt's komplett mit E-Satz 13-polig schon für ca. 300 € + X (die gezeigte gibt's auch schon deutlich preiswerter, mußt ja nicht "bei einer Apotheke" kaufen ;) )!:p

Du bist verpflichtet den abnehmbaren Kopf bei Nichtgebrauch abzunehmen.

Zum einen um Verletzungen durch die AHK zu vermeiden und um größere Schäden bei einem Unfall/Parkrempler zu vermeiden.

Es ist auch absoluter Irrsinn sich bzw. sein Auto mit der AHK schützen zu können.

Fährt dir einer auf die AHK ist die Aufnahme und der Rahmen verzogen. Dies passiert ohne nicht.

Der Schutz durch die AHK ist ein Stammtischmyhtos....mehr nicht.

Grüße

Zitat:

@Saarländer schrieb am 16. September 2023 um 12:11:15 Uhr:

Du bist verpflichtet den abnehmbaren Kopf bei Nichtgebrauch abzunehmen.

Zum einen um Verletzungen durch die AHK zu vermeiden und um größere Schäden bei einem Unfall/Parkrempler zu vermeiden.

Es ist auch absoluter Irrsinn sich bzw. sein Auto mit der AHK schützen zu können.

Fährt dir einer auf die AHK ist die Aufnahme und der Rahmen verzogen. Dies passiert ohne nicht.

Der Schutz durch die AHK ist ein Stammtischmyhtos....mehr nicht.

Grüße

Glaubst du etwa, ich rede von 'richtigen Unfällen'? Falls du einen Text aggressionsfrei interpretieren kannst, sprach ich von "Parkremplern", sprich Kratzern etc. durch ignorante Einparker!

Im übrigen halte ich es für absoluten Nonsens, einen abnehmbaren AHK-Kugelkopf abnehmen zu MÜSSEN - du mußt lediglich eine Schutzkappe drüberziehen. Ansonsten wäre es Unfug, AHKk mit nicht abnehmbarem Kugelkopf zu bauen - oder verletzt sich da deiner Meinung nach keiner im Gegensatz zu abnehmbaren? Und was ist, wenn da einer beim Einparken anrempelt?

Im übrigen sitzt die AHK bekanntermaßen hinten, nicht vorne! Was also ist dein Argument mit "größere Schäden bei einem Unfall / Parkrempler", wenn ein anderer dir hinten drauffährt? WER bitte trägt die Schuld? Soll ich etwa einen "Parkrempler" mit "Unfallflucht" hinnehmen müssen, um den Rempelnden zu unterstützen?

Zitat:

@Avon35 schrieb am 16. September 2023 um 14:33:31 Uhr:

 

Falls du einen Text aggressionsfrei interpretieren kannst,

Darüber denke mal kurz nach und dann reden wir weiter. :-D

Zitat:

@Avon35 schrieb am 16. September 2023 um 14:33:31 Uhr:

 

einen abnehmbaren AHK-Kugelkopf abnehmen zu MÜSSEN

Tatsächlich muss ich hier zurück rudern.

Es ist keine Vorschrift....mein Fehler.

Grüße

Das wurde glaube ich, vor ein paar tausend Seiten im V&S Forum schon mal diskutiert.

 

Meine persönliche Meinung ist, man sollte die AHK einfahren oder abnehmen, wenn möglich, um die davon ausgehende Gefährdung zu minimieren. Eine feste AHK ist so zugelassen und da geht es eben nicht.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 16. September 2023 um 14:42:24 Uhr:

Das wurde glaube ich, vor ein paar tausend Seiten im V&S Forum schon mal diskutiert.

Ich hatte diese "Vorschrift" vor vielen Jahren schonmal aufgeschnappt und auch so verinnerlicht.

Tatsächlich brachte mir eben die Erkenntnis, dass es nicht zu einer Vorschrift wurde bzw. nicht ist.

Und ja, ich nehme die AHK bei Nichtnutzung auch ab.

Grüße

Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. Sie dürfen daher mit abnehmbarer Anhängerkupplung fahren, auch wenn diese nicht benutzt wird. Es droht kein Bußgeld. Einzige Ausnahme: Wenn das Kennzeichen durch die Anhängerkupplung verdeckt wird.

https://www.adac.de/.../#muss-man-anhaengerkupplung-abnehmen

da ich die AHK sehr oft also jede Woche zum Transport von Bikes nutze baue ich die AHK nur ab wenn ich sie länger nicht nutze, zum Glück hat mein nächstes Auto eine elektrische AHK

Themenstarteram 16. September 2023 um 17:16

Meine Frage hat sich erübrigt, ich konnte meine Frage selbst recherchieren über die Informationen der Zubehör Anbieter Seiten).

Danke nochmals an Alle für die schnelle Hilfe !

Schönes WE !

Habe bei RAMEDER von der BMW Heckträgervorbereitung (Hersteller BRINK) auf eine vollwertige AHK (2'000kg) von ARAGON umrüsten lassen (X1 2.0i xDrive F48 von 2018). Alles bestens.

BMW Heckträger
BMW Heckträger BRINK
BMW Kugelkopf
+2

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 16. September 2023 um 14:42:24 Uhr:

Das wurde glaube ich, vor ein paar tausend Seiten im V&S Forum schon mal diskutiert.

Meine persönliche Meinung ist, man sollte die AHK einfahren oder abnehmen, wenn möglich, um die davon ausgehende Gefährdung zu minimieren. Eine feste AHK ist so zugelassen und da geht es eben nicht.

[b]Eine abnehmbare auch![/b]

WEN gefährdest du denn? Fährst du die Leute immer rückwärts über den Haufen?

10 cm hinter dem Auto hat niemand was verloren - zudem ist eine Schutzkappe (hoffentlich!) drauf, wenn unbenutzt, damit sich im Zweifelsfall niemand Hose oder Rock verschmutzt ...

Ist dir ja auch unbenommen, den Kugelkopf abzunehmen, wenn er dich stört ;)

Gemäss diesem Artikel muss eine abnehmbahre AHK NICHT entfernt werden:

ADAC - Artikel abnehmbare AHK

Deswegen schrub ich ja auch "meine persönliche Meinung ... sollte man ..." und nicht "man muss" oder "ist vorgeschrieben"

Zitat:

@Alec12 schrieb am 18. September 2023 um 19:11:36 Uhr:

Gemäss diesem Artikel muss eine abnehmbahre AHK NICHT entfernt werden:

ADAC - Artikel abnehmbare AHK

Klar, natürlich nicht! Aber Gott sei Dank ist diese schwachsinnige Falschbehauptung damit endgültig widerlegt.

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