Anhänger ziehen mit PKW
Hallo Leute,
hoffe das mein erster Beitrag im richtigen Forum Platz gefunden habe, aber nen Anhänger is ja schon ein Nutzfahrzeug, oder?
Nun gut, es geht darum: Bald kommt Wacken und wir wollen mit Anhänger hoch fahren. Mein Auto kann locker einen 1,5Tonner ziehen und darf das auch. Bin sogar schon mal einen Gefahren, Vater saß neben dran.
//edit
Jetzt nochmal richtig:
Also, das Auto hat ein Leergewicht von 1460kg, der Angänger wäre ein 1500kg... Also bin ich 40 Kg über dem leergewicht.
(Hoffe, nach dem Reinedit ergibts noch Sinn)
Das löst natürlich nun bei mir Bedenken aus. Ich weiss, dass es auf die Laune der Polizisten ankommt und so.
Wichtiger ist mir eher, was würde auf mich zukommen, wenn ich erwischt werden würde.
Zählt es als >Fahren ohne Führerschein< oder gibt es bei dem Gewichtsunterschied nur ne Verwarnung. Oder gibts Bußgeldverfahren mit Punkten? Weil hab mal gehört, Punkte sind eher ganz schlecht für Probezeitler ^^
Hoffe, ihr wisse da mehr bescheid als ich.
Gruß
Chaot
Beste Antwort im Thema
grundsätzlich kannst du das thema 1.5 t anhängelast mal gleich vergessen solange du nur B und nicht BE hast!
dein führerschein erlaubt dir hänger mit einem max. gewicht von 750kg zu bewegen und das wars dann aber auch schon. es ist ja schön das dein auto mehr ziehen kann - nur darfst du als fahrer das nicht. solltest du jemanden finden der BE hat dann kannst du es mit dem gemeinten hänger auch vegessen da du die 3.5 t nicht überschreiten darfst (eigentlich 3.49 t).
zum thema anhängelast usw. gibts noch zich ausnahmen aber diese betreffen dich nicht da sie dann nur was mit der anhängelast und zugmaschiene zutun haben usw. .
noch fragen?
gruß
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scandrive
moin....bitte verbessert mich, wenn ich hier in dem thread etwas nicht richtig verstanden habe, bzw überlesen...
vorhanden: fs ce, zugfahrzeug mit 1450 leergewicht/ zuglast eingetragen 1400, drehschemelanhänger gebremst 750 leergewicht/1500 zuladung...
Ähh...der TE fragte nach Anh. 1500Kg(Wahrscheinlich Tandem) gesamt mit Zugfahrzeug 1460Kg leer bei Besitz von FS "B" Auch drehschemel war nicht gefragt hat sich nur durch das Bild mit den Smartis auf dem Drehschemel Anh. so ergeben 😉
Grüße
Steini
Der Threadersteller hat aber nur B.
Mit CE darfst du fast beliebige Kombinationen fahren, die sich nur durch die Einschränkungen deiner Fahrzeuge ergeben.
@steini111:
klar, der te fragte nach / schrieb 1500kg...
1500kg was? leergewicht? tatsächliches gewicht, oder zulässiges gesamtgewicht?
denn das mach meines erachtens den unterschied...
und ob tandem, oder drehschemel (hast recht, der geht nur mit be), ist auch egal, bis auf dass ich darauf achten muss, dass ich meine stützlast am zugfahrzeug nicht überschreite...
und wenn ich miras gerade mal recht überlege, darf der besitzer eines neuen b-führerscheins überhaupt einen anhänger ziehen, der schwerer als 750kg ist, wenn überhaupt?
bei den älteren b ist es klar, wenn man den anhänger mit in seinem alten fs drin hatte, hat er bestandsrecht und darf es nach umschreibung auf die karte auch weiterhin...
@zielscheibe:
ich weiss, bei be darf ich das gleiche, allerdings bin ich dann an die 3,5t gzgg gebunden...
hallo @scandrive,
Zitat:
Original geschrieben von scandrive
... und wenn ich miras gerade mal recht überlege, darf der besitzer eines neuen b-führerscheins überhaupt einen anhänger ziehen, der schwerer als 750kg ist, wenn überhaupt?
bei den älteren b ist es klar, wenn man den anhänger mit in seinem alten fs drin hatte, hat er bestandsrecht und darf es nach umschreibung auf die karte auch weiterhin...@zielscheibe:
ich weiss, bei be darf ich das gleiche, allerdings bin ich dann an die 3,5t gzgg gebunden...
Klasse B:
Anhänger bis 750kg zGG möglich, allerdings max. 3,5t zGG für die gesamte Fahrzeugkombination!
Klasse BE:
Zugfahrzeug bis max. 3,5t zGG in Verbindung eines Anhängers. dessen zGG (unter bestimmten Voraussetzungen!!) bis zu dem 1,5-fache des zGG des Zugfahrzeugs betragen darf.
D.h.: max. zGG 8,75t
(3,5 + 3,5x1,5 = 3,5 + 5,25 = 8,75).
Oder seh ich da was falsch?
MfG,
motorina.
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doch, hast recht bei be...
allerdings bin ich trotzdem der meinung, die gewichte beziehen sich auf das tatsächliche gewicht des anhängers und nicht um das zulässige gesamtgewicht...
demnach sollte ich trotzdem auch mit b einen anhänger ziehen können, der ein zulässiges gesamtgewicht von 1500kg
hat, sofern ich mit meinem leergewicht + zuladung nicht über die 750kg komme...
Hallo
zGG wird auch als zulGG abgekürzt und sagt dann deutlicher "zulässiges Gesamtgewicht" aus.
Soweit ich weiß, war es im alten Gesetzestext etwas anders und etwas undeutlicher beschrieben, heute jedoch würde ich vorsichtig sein, mich auf die Aussage tatsächliches Gesamtgewicht heraus reden zu wollen, es könnte teure Punkte bringen.
Letztendes zu beachten wäre, um es noch komplizierter zu machen: es gibt die Anhängelast, da zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers noch, es gibt das fahrzeugspezifische Gespanngewicht, auch da zählen tatsächliche Werte und es gibt eben die in der Führerscheinverordnung definierten zGG's je nach Führerscheinklasse.
Eigentlich sollten die Gesetzentwickler mal da wieder einen einheitlichen Schnitt herein bringen und nicht ständig neues und verwirrendes verordnen!
Nordjoe
Ähhh, jetzt wirds aber verwirrend hier 😰 😉
Also mit Klasse B darf generell 750Kg zGG gezogen werden oder das zGG des Anhängers ist unter dem Leergewicht des ziehenden PKW, für beides gilt die obergrenze von 3,5t (Hier wird auch keine Stützlast abgezogen!)
Mit klasse BE gibts dann nur noch die Einschränkung von 3,5t zGG des kompletten Zuges
Die Technischen Beschränkungen der einzelnen Fzge gelten natürlich auch 😉 Nicht dass dann jemand mit BE einen 2,5t Drehschemel an den Smart hängt 😛
Die 1,5fach Regelung greift eigentlich erst ab C1E...
Alles klar jetzt 😁
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von scandrive
demnach sollte ich trotzdem auch mit b einen anhänger ziehen können, der ein zulässiges gesamtgewicht von 1500kg
hat, sofern ich mit meinem leergewicht + zuladung nicht über die 750kg komme...
Nein eben nicht,solche Spielchen kannste nur machen wenn du CE hast bei BE gehts nicht um das tatsächliche sondern um das theoretisch zulässige Gesamtgewicht,man dürfte einen Hänger mit 2t zzlg nicht mal unbeladen hinter einen Wagen hängen der wegen mir Leer 1500kg wiegt und eine Anhängelast von 1,6t hat,wenn man im Besitz der Klasse B ist,bei BE wärs natürlich egal!
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Mit klasse BE gibts dann nur noch die Einschränkung von 3,5t zGG des kompletten ZugesGrüße
Steini
Hallo
kann da keine Einschränkung der zulässigen Gesammtmasse finden.
Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Keine Befristung der Besitzdauer
Ach hacke...meinte natürlich die des ziehenden Fzg, 😉 Die durchgehende Bremsanlage dürfte bei Sprinter und Co eher selten sein
Grüße
Steini
Hallo @steini111,
ja, es ist verwirrend...
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ähhh, jetzt wirds aber verwirrend hier 😰 😉Also mit Klasse B darf generell 750Kg zGG gezogen werden oder das zGG des Anhängers ist unter dem Leergewicht des ziehenden PKW, für beides gilt die obergrenze von 3,5t (Hier wird auch keine Stützlast abgezogen!)
Mit klasse BE gibts dann nur noch die Einschränkung von 3,5t zGG des kompletten Zuges
Alles klar jetzt 😁
Grüße
Steini
So ganz klar noch nicht:
Klasse B sehe ich genauso wie du:
zul.GesMasse des Anhängers zählt sowie die zulGesMasse der gesamten Kombination von 3,5t;
auch wenn @scandrive das so nicht wahrhaben will und immer mit dem tatsächlichen (bzw. Leergewicht) des Anhängers argumentiert.
Bei Klasse BE bin ich mir aber nicht so sicher, @steini, wie du, dass die gesamte Kombination nur 3,5t zulGesMasse betragen darf. Wo ist da dann der Unterschied zu Klasse B?
In der Beschreibung für Klasse BE steht:
"Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B" (also zulGesMasse bis 3,5t) "und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter klasse B fallen ..."
Da steht nichts von 3,5t zulGesMasse für die Kombination drin (wie bei Klasse B).
Deshalb hab´ ich die Berechnung in meinem letzten Beitrag zur Diskussion gestellt - analog zur Berechnung für den alten Klasse III (7,5t plus 1,5-fache Anhänger ergibt max. zulGG 18,75t für den alten Dreier).
Habe letzte Nacht noch versucht, eindeutige Ausführungsbestimmungen zu finden - leider negativ.
Für mich ist die Frage der zulGesMasse der Kombination bei BE noch nicht ganz geklärt, sorry.
Vor allem wenn ich dran denke, dass aus dem Bekanntenkreis viele Klasse BE machten, um Vaters Gespann (über 3,5t zulGesMasse) auch fahren zu dürfen.
Bin gespannt, wie es sich mit dem Gespann von über 3,5t wirklich verhält,
motorina.
NB:
Sorry, alles klar jetzt, war jemand schneller als ich.
Bei der Klasse B gibt es aber noch einen Sonderfall um im Gespann über 3,5t zu kommen und zwar wenn das Fahrzeug ein zlGG von 3,5t hat und man diese voll ausnutzt,so darf man IMMER NOCH den 750kg Anhänger anhängen!
Zitat:
Fahrerlaubnisverordnung §6 (1)
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Jetzt muß man genau lesen. Dort wird erlaubt:
-Kraftfahrzeuge mit max. 3,5t; auch mit Anhänger mit max. 750kg =>4,25t zZGG
-Kombinationen (Anhänger und Zugfahrzeug) mit max. 3,5t
hierbei interessieren nur die zulässigen Gesamtmassen.
Zur Klasse BE kommt die Verordnung dann etwas weiter unten
Zitat:
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Also darf man mit der Führerscheinklasse BE alle Anhänger hinter Kraftfahrzeugen der Klasse B (=>max. 3,5t) fahren. Eine Beschränkung der Anhänge- oder Aufliegelast wird hier nicht festgelegt. Die wird durch
STVZO §42bestimmt.
Von daher würde ich sagen: Mit der Führerscheinklasse BE darf man durchaus einen Smart mit dreiachsigem 5t (zGG) Drehschemmelanhänger bewegen. Mit dem BE dürfen auch die sog. Minisattel gefahren werden. Die bestehen normalerweise aus einem Iveco Daily oder Mercedes Sprinter die auf 3,5t abgelastet sind und einem dazu passenden Sattelauflieger. Daraus ergeben sich dann durch die Herstellerfreigaben Gesamtgewichte bis 7,5 bzw. 8,7t die mit der Klasse BE gefahren werden dürfen. Theoretisch wären sogar 3,5t+5,25t=8,75t möglich.
Wenn du jemand findest der dir 5.000kg Anhängelast für den Smart einträgt dann ja 😉
Anders nicht. Ich vermute das der Smart selbst bei normalem Anfahren schon Männchen machen würde...LOL
Grüße
Steini
Hallo,
die letzten Beiträge von @buckdanny69 und von @S-XT waren äusserst hilfreich.
Danke, @Kunstbanause, deine Erläuterungen waren noch aufschlussreicher:
Zitat:
Original geschrieben von Kunstbanause
Jetzt muß man genau lesen. Dort wird erlaubt:Zitat:
Fahrerlaubnisverordnung §6 (1)
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
-Kraftfahrzeuge mit max. 3,5t; auch mit Anhänger mit max. 750kg =>4,25t zZGG
-Kombinationen (Anhänger und Zugfahrzeug) mit max. 3,5t
hierbei interessieren nur die zulässigen Gesamtmassen.Zur Klasse BE kommt die Verordnung dann etwas weiter unten
Zitat:
Original geschrieben von Kunstbanause
Also darf man mit der Führerscheinklasse BE alle Anhänger hinter Kraftfahrzeugen der Klasse B (=>max. 3,5t) fahren. Eine Beschränkung der Anhänge- oder Aufliegelast wird hier nicht festgelegt. Die wird durch STVZO §42 bestimmt.Zitat:
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werdenVon daher würde ich sagen: Mit der Führerscheinklasse BE darf man durchaus einen Smart mit dreiachsigem 5t (zGG) Drehschemmelanhänger bewegen. Mit dem BE dürfen auch die sog. Minisattel gefahren werden. Die bestehen normalerweise aus einem Iveco Daily oder Mercedes Sprinter die auf 3,5t abgelastet sind und einem dazu passenden Sattelauflieger. Daraus ergeben sich dann durch die Herstellerfreigaben Gesamtgewichte bis 7,5 bzw. 8,7t die mit der Klasse BE gefahren werden dürfen. Theoretisch wären sogar 3,5t+5,25t=8,75t möglich.
Dein letzter Absatz über Smart hat bei mir etwas Kopfzerbrechen verursacht - und ich habe die Bestimmungen nochmal in aller Ruhe durchgelesen:
Zitat:
"StVZO §42(1): ...Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 ... darf das
tatsächliche Gesamtgewichtdes Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) in keinem Fall mehr als 3.5ookg betragen. ..."
D.h.: Der viel zitierte Drehschemelanhänger (zulGesMasse 5t) darf mit der FE-Klasse BE bis zu einem tatsächlichem Gesamtgewicht von 3.500kg hinter dem smarten Smart hergezogen werden - unglaublich, aber wahr!
Man lernt nie aus...
Grüsse,
motorina.
NB:
Und meine Berechnung für BE bis max. 8,75t zulGesMasse waren somit nicht falsch.
Edit:
Wie halt immer: @steini denkt gleich wieder weiter: diese Theorie kann in der Praxis nicht funktionieren (oder man rüstet den Smart technisch noch entsprechend um, so dass er nicht wieder zu erkennen ist - ich weiss: Hirngespinste).