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Anhänger ziehen mit PKW

Themenstarteram 29. Mai 2008 um 11:10

Hallo Leute,

hoffe das mein erster Beitrag im richtigen Forum Platz gefunden habe, aber nen Anhänger is ja schon ein Nutzfahrzeug, oder?

Nun gut, es geht darum: Bald kommt Wacken und wir wollen mit Anhänger hoch fahren. Mein Auto kann locker einen 1,5Tonner ziehen und darf das auch. Bin sogar schon mal einen Gefahren, Vater saß neben dran.

//edit

Jetzt nochmal richtig:

Also, das Auto hat ein Leergewicht von 1460kg, der Angänger wäre ein 1500kg... Also bin ich 40 Kg über dem leergewicht.

(Hoffe, nach dem Reinedit ergibts noch Sinn)

Das löst natürlich nun bei mir Bedenken aus. Ich weiss, dass es auf die Laune der Polizisten ankommt und so.

Wichtiger ist mir eher, was würde auf mich zukommen, wenn ich erwischt werden würde.

Zählt es als >Fahren ohne Führerschein< oder gibt es bei dem Gewichtsunterschied nur ne Verwarnung. Oder gibts Bußgeldverfahren mit Punkten? Weil hab mal gehört, Punkte sind eher ganz schlecht für Probezeitler ^^

Hoffe, ihr wisse da mehr bescheid als ich.

Gruß

Chaot

Beste Antwort im Thema

grundsätzlich kannst du das thema 1.5 t anhängelast mal gleich vergessen solange du nur B und nicht BE hast!

dein führerschein erlaubt dir hänger mit einem max. gewicht von 750kg zu bewegen und das wars dann aber auch schon. es ist ja schön das dein auto mehr ziehen kann - nur darfst du als fahrer das nicht. solltest du jemanden finden der BE hat dann kannst du es mit dem gemeinten hänger auch vegessen da du die 3.5 t nicht überschreiten darfst (eigentlich 3.49 t).

zum thema anhängelast usw. gibts noch zich ausnahmen aber diese betreffen dich nicht da sie dann nur was mit der anhängelast und zugmaschiene zutun haben usw. .

noch fragen?

gruß

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Zitat:

Original geschrieben von Propheteus

grundsätzlich kannst du das thema 1.5 t anhängelast mal gleich vergessen solange du nur B und nicht BE hast!

Da wuerde ich jetzt einfach mal sagen: Falsch!

Wenn Fahrzeug Leermasse: 1600 kg

Anhaengelast Fahrzeug: 1900 kg (z.B. Passat syncro)

Gesamtgewicht Haenger: 1500 kg

Gesamtgewicht Gespann: 3.100 kg

Voellig legal mit B!

hat sich dass denn generell alles soweit geändert?

Ich kann mich entsinnen aucheinen Anhänger ziehen zu dürfen dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist als die Anhängelast des PKW. Jedoch darf dieser nicht mit mehr beladen wiegen als der PKW ziehen darf. also z.B. einen 2To Anhänger der aber beladen nur 1380Kg bringt hinter nem AudiB4 der 1400KG ziehen darf

Abzüglich der Stützlast natürlich die in der Regel doch über 50 Kg liegt, in so fern würde ich außer beim fehlenden Führerschein kein Problem bei den 40 KG gewichtsunterschied sehen da dieses auf die Stützlast geht

Hallo @yo-chi,

 

sorry, aber du darfst Äpfel+Birnen nicht einfach so zusammenzählen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Da wuerde ich jetzt einfach mal sagen: Falsch!

 

Wenn Fahrzeug Leermasse: 1600 kg

Anhaengelast Fahrzeug: 1900 kg (z.B. Passat syncro)

Gesamtgewicht Haenger: 1500 kg

Gesamtgewicht Gespann: 3.100 kg

 

Voellig legal mit B!

Es geht hier bei der Fahrerlaubnis darum, dass das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Kombination unter 3,5t liegt.

 D.h.:  zGG Zugfahrzeug+zGG Hänger weniger als 3.500kg (wie weiter oben schon erwähnt wurde!).

 

Grüsse,

              motorina.

am 29. Mai 2008 um 17:43

Naja, wenn man entsprechend vorsichtig fährt, kommt ein Anhänger normalerweise nicht ins Schlingern, es sei denn falsch oder überladen oder aufgrund von Spurillen, Wind oder plötzlichen Lenkmanövern.

Ansonsten einfach vorsichtig etwas Gas wegnehmen oder etwas Gas geben behebt das Problem. Keine unüberlegten Kurzschlußhandlungen.

Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass ein beladener Hänger wesentlich einfacher zu fahren ist, als ein leerer.

Naja und rückwärts fahren mit Hänger lernt man einfach learning by doing. Bei weiten Strecken muss man ja überwiegend sowieso nur geradeaus auf der Autobahn. Man kann auch übertreiben Steini :)

Man sollte nur nicht zu langsam auf der Autobahn tuckern, dass einen die LKW überholen. Das macht wenig Freude und dann kann wirklich vom Sog der LKW son Anhänger mal tanzen.

 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Ahso du hast nichtmals BE, geschweige denn C1E......

Ist schon ne ganz schöne Schikaniererei heutzutage bei den Führerscheinneulingen.

Hmm, naja bis auf das "E" find ich die einteilung besser als vorher da nun ungeschulte keine 18,5t Züge mit Druckluftbremse usw mehr fahren dürfen!

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Da bin ich aber froh, dass ich noch bis 7,5 To fahren darf :)

ich irgendwie nicht...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Aber grundsätzlich zum Thema Anhänger kann ich nur sagen, damit kann man als Fahranfänger genausogut klarkommen, wie jemand mit Erfahrung.

Gerade weils was neues ist, fährt man dann sowieso vorsichtig und so extrem viel anders ist das auch nicht.

Ich bin damals mit 18 auch kurz nach dem Führerschein schon Segelflugzeuganhänger gefahren, die auch so ca. in dieser Gewichtsklasse zwischen 1 und 1,3 To spielen.

Es gibt grundsätzliche Dinge die beim Anhängerziehen beachtet werden sollten, außerdem sollte ein Fahrer zumindest mal rückwärts um ne Ecke kommen können und nicht gleich abhängen müssen. Wenn du auf deiner ersten Tour es mit einem Schlingernden Anhänger zu tun bekommen hättest.......was hättest du getan bzw was würdest du heute tun?

Deswegen gehört die Anhängerausbildung für mich einfach zu jeder klasse als Pflicht dazu und nicht nach Wahl und dann gibts doch wieder Ausnahmen wo man den "E" nicht braucht!

 

just my2cent

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

hat sich dass denn generell alles soweit geändert?

Ja.

die entsprechenden Texte der FeV sind ja schon gepostet einfach mal lesen.

das ganze bezieht sich ja nur auf neue Führerscheine wer noch die alte Klasse 3 hat bei dem hat sich nichts geändert.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Hallo @yo-chi,

sorry, aber du darfst Äpfel+Birnen nicht einfach so zusammenzählen.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Da wuerde ich jetzt einfach mal sagen: Falsch!

Wenn Fahrzeug Leermasse: 1600 kg

Anhaengelast Fahrzeug: 1900 kg (z.B. Passat syncro)

Gesamtgewicht Haenger: 1500 kg

Gesamtgewicht Gespann: 3.100 kg

Voellig legal mit B!

Es geht hier bei der Fahrerlaubnis darum, dass das zulässige Gesamtgewicht der gesamten Kombination unter 3,5t liegt.

D.h.: zGG Zugfahrzeug+zGG Hänger weniger als 3.500kg (wie weiter oben schon erwähnt wurde!).

Grüsse,

motorina.

Ach verdammt.. :)

machmas mal realistischer.. fuer mich. mit meinem Fahrzeug und meinem Wunschanhaenger. :)

Wenn Fahrzeug Leermasse: 1250 kg

Gesamtgewicht Fahrzeug: 1790 kg

Anhaengelast Fahrzeug: 1300 kg

Gesamtgewicht Haenger: 1200 kg

Gesamtgewicht Gespann: 1790 + 1200 = 2990 kg.

Passts so?

Also wenn das passt, dann koennte ich mir theoretisch (mit B Schein) einen 1.200 kg Anhaenger zulegen, wenn ich das Auto nicht wechsle...

Wenn ich mir ein anderes Auto kaufen wuerde, dann immer nur eins was mind. 1.201 kg Leergewicht hat, maximal 2.300 kg Gesamtgewicht haben darf (wegen 3.5t), und eine Anhaengelast von mind. 1.200 kg haben muss.

(Ist es egal ob ich an ein Auto mit 1.000 kg Anhaengelast einen real 500 kg schweren Anhaenger dran haenge, der maximal mit 1.200 kg beladen werden darf? Weil es haengen ja nur 500 kg dran quasi..)

am 29. Mai 2008 um 20:17

dat kann man alle sehen wie man es will

man lernt es in der fahrschule noch gar nicht so lange her mit meinem b schein ich habs nie kapiert :->

bin meinem fahrlehrer auf den keks gegangen und wenn ich mal (2 oder 3 mal) so eine situation hatte hin und habe gefragt der sollte es wissen.

frag nicht bei der führerscheinstelle oder ähnliches nach denn ich hatte riesen theater mit meiner fahrerkarte für klasse B

chef wollte das ich eine habe beantragt normaler werdegang karte wurde verweigert

Aussage der jungs aufem amt sie ham nur klasse B beschränckt auf 3,5 t was keiner bedacht hatte das ich nen 3,5t sprinter mit 750kg hänger fahren darf denn 750 Kilo dürfen immer hinter auch wenn nur ungebremste 500kilo erlaubt sind darfst halt nur mit 500kilo beladen

habe sie dann doch bekommen

wenn führerschein dann entweder ohne oder mit und nicht so halbe sachen wie es im moment ist meine meinung

aussage dieses beitrages fahrlehrer fragen der weiß es definitiv

am 29. Mai 2008 um 20:48

Vor allem gibt es auch Fahrtenschreiber in 3,5to Fahrzeugen und die zu benutzen ist nicht fakultativ.

Aber es gibt auf jedem Amt Deppen.

Anhänger ohne Erfahrung?

Nein, bitte nicht.

Wer anfängt lernt erstmal rangieren und nicht das Ding mit 130 in der spur zu halten ...

Aussage meines Beitrages:

FeV fragen, die weiss es definitiv.

Oder google mal Verkehrsrecht.

Fahrlehrer sind auch nur Menschen.

Wenn der dir nämlich Mist erzählt, dann kannst du den Cops auch nicht mit der Ausrede kommen, dein Fahrlehrer hätte es dir erklärt.

€: Wegen Anhängergewichten:

Das ist abhängig von der Stützlast. Wenn du deinen Anhänger so belädst, dass du keine Tonne Last auf der Kupplung hast, dann ist das in Ordnung.

Ansonsten einfach darauf achten:

Keine Kombination mehr als 3,5 to.

Zulässige Gesamtmasse vom Anhänger immer kleiner als Leergewicht Auto.

Im Grunde kannst du es dir auch mit dem gesunden Menschenverstand herleiten:

Möchtest du, dass eine Ente so ein Ding zieht?

Wenn nicht, dann sollte immer gewährleistet sein, dass dein Auto schwerer als der Anhänger ist, auch wenn du allein im Auto sitzt und der Anhänger voll ist.

[Wenn du sehen willst, wies auch anders geht, dann such mal auf der Homepage vom Königsberger Ladungssicherungskreis nachm Bild des Monats. Da gibt nen sehr intelligenten Vertreter der Gattung Mensch, der an seinen Corsa einem 750kg Anhänger mit 4m Holzplatten gehängt hat.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

 

Ach verdammt.. :)

machmas mal realistischer.. fuer mich. mit meinem Fahrzeug und meinem Wunschanhaenger. :)

Wenn Fahrzeug Leermasse: 1250 kg

Gesamtgewicht Fahrzeug: 1790 kg

Anhaengelast Fahrzeug: 1300 kg

Gesamtgewicht Haenger: 1200 kg

Gesamtgewicht Gespann: 1790 + 1200 = 2990 kg.

Passts so?

Zu 100% würde es so legal gehen,hättest du es nicht gepostet so hätte ich es wieder tun müssen,das müsste man hier echt mal oben festpinnen so oft wie die Frage kommt und falsch beantwortet wird!

 

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Also wenn das passt, dann koennte ich mir theoretisch (mit B Schein) einen 1.200 kg Anhaenger zulegen, wenn ich das Auto nicht wechsle...

Wenn ich mir ein anderes Auto kaufen wuerde, dann immer nur eins was mind. 1.201 kg Leergewicht hat, maximal 2.300 kg Gesamtgewicht haben darf (wegen 3.5t), und eine Anhaengelast von mind. 1.200 kg haben muss.

(Ist es egal ob ich an ein Auto mit 1.000 kg Anhaengelast einen real 500 kg schweren Anhaenger dran haenge, der maximal mit 1.200 kg beladen werden darf? Weil es haengen ja nur 500 kg dran quasi..)

Du kannst dir auch nen 2t Hänger kaufen und diesen ablasten lassen,meist haben diese aber bedingt durch die Bauart schon ein recht hohes Eigengewicht so das die tatsächliche Nutzlast ggf geringer ist als bei einem der ab Werk nur für 1,2t vorgesehen war!

@Zielscheibe: Den Zug darfst du nicht mit der Rosa Pappe fahren, erst nach umschreiben auf die EU-Karte ;) Sowas kann ich immer net nachvollziehen! Aber fahren würd ich so ein Gespann schonmal gern :D

Grüße

Steini

am 29. Mai 2008 um 21:39

Am besten mit Smart als Zugfahrzeug und 3 Smarts aufm Anhänger :D

am 29. Mai 2008 um 21:50

Ach warum nicht, ein Kumpel von mir hat sogar mal mit einem Opel Astra und ungebremsten Hänger 1,5 To gezogen :)

Naja das Auto wurde dann schon etwas an der Hinterachse vom Hänger ausgehebelt..........:)

Das lag aber mehr daran, dass der Hänger ungeeignet war und auch zusätzlich noch stark hecklastig beladen war.

Der Hänger ist jedenfalls samt Ladung heile geblieben, den Rest kann man sich denken.

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Ach warum nicht, ein Kumpel von mir hat sogar mal mit einem Opel Astra und ungebremsten Hänger 1,5 To gezogen :)

Naja das Auto wurde dann schon etwas an der Hinterachse vom Hänger ausgehebelt..........:)

Das lag aber mehr daran, dass der Hänger ungeeignet war und auch zusätzlich noch stark hecklastig beladen war.

Der Hänger ist jedenfalls samt Ladung heile geblieben, den Rest kann man sich denken.

Wenn du mich meinst dann, solltest du eigentlich als erfahrener Anhängerfahrer wissen das früher bei der klasse 3 die Anzahl der Achsen nicht mehr als 1 betragen durfte (Tandemachsen gelten als 1)

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von FoxT

Da bin ich aber froh, dass ich noch bis 7,5 To fahren darf :)

ich irgendwie nicht...:rolleyes:

Danke für den Beweiß

Grüße

Steini

am 31. Mai 2008 um 14:08

moin....

bitte verbessert mich, wenn ich hier in dem thread etwas nicht richtig verstanden habe, bzw überlesen...

vorhanden: fs ce, zugfahrzeug mit 1450 leergewicht/ zuglast eingetragen 1400, drehschemelanhänger gebremst 750 leergewicht/1500 zuladung...

abgesehen jetzt mal von der bauart des anhängers und meinem fs, warum bitte darf ich eurer meinung diese kombi nicht mit meinem fahrzeug fahren?

wenn ich eine zuglast von 1400kg habe, ist es doch wohl egal, wieviel zgg der anhänger hat, hauptsache sein tatsächliches gezogenes gewicht überschreitet nicht die zulässige zuglast...

in meiner rechnung demnach: 750kg leergewicht + 650kg zuladung...

dafür brauche ich den anhänger auch nicht abzulasten, denn das spielt nur bei versicherung und steuer eine rolle...

wobei man aber trotzdem das führerscheinrecht nicht ausser acht lassen darf, welches die grundlage zum ziehen einer kombi regelt...

 

wenn ich mit einem 7,5t fü einen trailerherseller die trailer zur auslieferung/lackierung bringe, darf ich das schliesslich auch, obwohl das zgg der trailer weit über 30t ist...

eben dieser Meinung bin ich ja auch

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