Anhänger ziehen mit Passat???

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

wie ist eure Erfahrung mit dem Ziehen von Hängern, d.h. ordentlich beladen und evtl. noch an leichten Steigungen.

Meine Erfahrung, dass es fast nur mit schleifender Kupplung geht, die dann auch mal zu rauchen anfängt. Evtl. habe ich mir so schon nen Schaden eingefahren.

Nen Getriebefreak den ich angesprochen habe bezüglich dem hakeligen Schalten in den 2. und 3. Gang meinte dass er schon zig Zweimassenschwungräder deswegen getauscht hat, auch von z.T. neuen VWs (T5, Tuareg, Passat) die mal eben gemeint haben ein Motorboot aus dem Wasser ziehen zu können, oder Wohnwagen gezogen haben. Er hat seinen Tuareg sofort wieder abgestossen, als er gemerkt hat dass er den Hänger an leichter Steigung nur mit Schleifenlassen der Kupplung vom Fleck bekommt.

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Ich habe gar keine Probleme solcher art. DSG 170PS und der zieht den Anhänger ordentlich ohne zu schleifen. Passat ist eigentlich schon eine gute Zugmaschine, man muss halt damit umgehen können😁

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Er kann nicht jeden Anhänger dahinter machen, auch wenn er es von der tatsächlichen Last könnte.
Es ist vom Zulässigen Gesamt Gewicht des Zuges die rede.
Zgg des Passats z.b. 2220 kg. + Zgg des Anhängers z.b. 2000 kg = Zgg des Zuges 4220 kg.
Dad ist zuviel wenn er 3990 kg im Schein stehen hat,, auch wenn der Wagen nicht voll beladen ist und der Anhänger leer ist.
Es ändert sich nichts an der zulässigen gesamt gewichten der beiden Fahrzeuge.

Genau, es werden Leermasse des Fahrzeuges und das zul. Gesamtgewicht des Anhängers addiert.

und wie gesagt, leider fehlen mir bei so einer Rechnung 107kg, um einen Autotrailer mi einer zGW von 2,5t zu ziehen.

Ob da drauf ein Auto oder ein Bobbycar verzurrt ist, spielt keine Rolle - der 3C dürfte das Gespann nicht bewegen.

Gibt eine Möglichkeit die 107kg zusätzlich zu ergaunern? 😁

Vg
Flo

wie kommst auf 107 kg ?
2200 der Passat + 2500 der Anhänger = 4700.
4700 - 3990 = 710
Nicht die leer Masse des Zugfahzeuges.

Zulässiges Gesamt Gewicht des Zuges = zulässiges Gesamt Gewicht des Fahrzeuges + des vom Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von fmdjsch


Er kann nicht jeden Anhänger dahinter machen, auch wenn er es von der tatsächlichen Last könnte.
Es ist vom Zulässigen Gesamt Gewicht des Zuges die rede.
Zgg des Passats z.b. 2220 kg. + Zgg des Anhängers z.b. 2000 kg = Zgg des Zuges 4220 kg.
Dad ist zuviel wenn er 3990 kg im Schein stehen hat,, auch wenn der Wagen nicht voll beladen ist und der Anhänger leer ist.
Es ändert sich nichts an der zulässigen gesamt gewichten der beiden Fahrzeuge.

Die Addition der zulässigen Gesamtgewichte kommen doch nur in Betracht, wenn keine entsprechende Fahrerlaubnis zum Anhängerbetrieb vorhanden ist. Bei alter Klasse drei oder B+E ist dies doch irrelevant, oder bin ich da nicht auf dem aktuellen Stand.

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In der CoC-Bescheinigung ist die zul. Anhängelast angegeben.
Bei einem 170PS TDI dürfte diese bis 8 % Steigung maximal 2000 kg betragen. KLICK
D.h. Anhängerleergewicht + Zuladung darf im Flachland nicht mehr als 2t wiegen.

Okay, also ist bei der abnehmbaren Westfalia AHK bei 2000kg Schluss.
Alles klar.

Danke!

Bei deiner Motorisierung ist bei 2000 kg Anhängelast Schluss.
Bei V6 bzw. TDI 4MOTION ist beim Passat bei max. 2200 kg Limit erreicht. (siehe Link vorhin)

In diesem fall ist ja das Fahrzeug auf 3990 kg zulässige Gesamtmasse des Zuge (wie sich das jetzt nennt) begrenzt. .
Du must 3 oder BE haben um diese Kombination fahren zu dürfen.
z. B. mit Klasse B darfst du ein Fahrzeug bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse fahren.
mit BE noch einen Anhänger bis 3500 kg (begrenzt seit 19.1.2013) mitnehmen.
Also darft du das besagte Gespann fahren, wenn da nicht dieser blöder Vermerk im Fahrzeugschein wäre.
Nicheinmal mit Kl 2 oder CE, weil der Vermerk darin ist.

naja, vor dem vorher genannten Vermerk steht außerdem noch

Zitat:

*0.1: 2000 b is 8% Steig.*

wusste nicht, dass sich das auf den Anhänger bezieht, jetzt bin ich schlauer 😁

Vg

@ AOLM
103 kW (140 PS) TDI -------------- 750/1800 (2000)
An diesem Wagen darfst du maximal 2000 kg anhängen.
Du darfst auch einen 2500 kg Anhänger anhängen ihn dann aber nich voll machen so das der Anhänger eine Gesamtmasse von max 2000 kg hat.
Es spielt in diesem fall die Zulässiege Gesamtmasse des Anhängers keine rolle.

Ist jetzt aber die Zulässige Gesamtmasse des Zuges eingetragen, darfst du den 2500 kg Anhänger nicht anhängen auch wenn er leer ist, sebst ein 2000 kg Anhänger wäre schon zuviel wenn der Passat eine Zulässige Gesamtmasse von 2220 kg hat. dann wären wir schon bei 4220 kg.

Es ist soeine kleine Wortspielerei:
Zulässige Gesamtmasse des Zuges
Gesamtmasse des Zuges

Edit:
Bei mir ist dieser Eintrag mit den 3990 kg nicht drin.

Hallo Frank, ich hab den Eintrag mit der zul. Gesamtmasse des Zuges im Fahrzeugschein auch nicht.

Laut meiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist:
14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse 2100 kg
17. Größte Anhängelast gebremst 1500 kg
18. Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3600 kg
Bis jetzt geht alles auf.

Wenn ich allerdings, so wie im Fahrzegschein beschrieben, die Anhängelast bis 8% Steig. auf 1700 erhöhe, gilt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 3600 kg natürlich weiterhin. D.h. die Masse des Zugfahrzeugs muss um 200 kg reduziert werden.
Bis hierhin ist eigentlich alles klar.

Wo der Unterschied zwischen "Zulässige Gesamtmasse des Zuges" und "Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination" ligen soll, keine Ahnung.

Ein Bekannter von mir fährt einen Passat B7 3.6 FSI Variant mit 2320 kg zGG samt Wohnanhänger mit 2300 kg zGG obwohl im Fahrzeugschein 2200 kg als maximale Anhängelast eingetragen sind. Er macht sich die 100 kg Stützlast der Anhängekupplung zu nutze.

In deinem Fall würden damit immer noch 7 kg fehlen.

Dann könnte er mit "Ermessen des Beamten" konfrontiert werden. 😎
Ich habe in der Hinsicht leider schlechte Erfahrungen sammeln müssen. 😠
Die zulässige Stützlast ist von der Motorisierung unabhängig und müsste bei allen B6 bzw. 3C -> 85 kg betragen.

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