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Anhänger wurde beschädigt - Wer haftet?!?! HILFE!

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 11:30

Hallo!

Folgender Fall:

Ich bin nebenberuflich selbständig und vermiete Anhänger.

Nun ist folgendes Szenario eingetreten. Ich habe einen Anhänger vermietet und der Kunde hat diesen jetzt beschädigt. Nach Angaben des Kunden ist während der Fahrt durch den Wind der Anhänger umgekippt. Der Anhänger ist wohl hinüber. Plane und Spriegel, Deichsel und Kotflügel sind kaputt. Also kurz gesagt ein "Totalschaden".

Nun habe ich nach meinen AGB einen Selbstbeteiligung von 500 €, die der Kunde zahlen muss. Ist ja schön und gut, aber ich denke, das der Kunde die 500 € nicht freiwillig zahlt bzw. aufbringen kann.

Nun war der Anhänger aber "während des Unfalls" am Zugfahrzeug des Kunden angekuppelt (der Anhänger ist ja auch während der Fahrt umgekippt). Normalerweise bzw. meines Wissens haftet dann doch die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges oder?

Der Unfall wurde wohl auch durch die Polizei aufgenommen, die zufällig vorbei gefahren ist, somit könnte ich auch eine Bestätigung der Polizei bekommen.

 

Ist jemand hier, der WIRKLICH Ahnung hat? Versicherungsfachmänner oder Leute aus dieser Branche, die mir einen Rat geben können?

Danke im Voraus.

Gruß

Bo

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2011 um 8:46

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

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............... oder wenn man wie ein bekloppter mitm anhänger über die bab ballert,und sich sagt das die tl von 80 bzw 100 für gespanne eh blödsinn sind

am 17. April 2012 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von GENERAL-LEE

 

Nun habe ich nach meinen AGB einen Selbstbeteiligung von 500 €, die der Kunde zahlen muss. Ist ja schön und gut, aber ich denke, das der Kunde die 500 € nicht freiwillig zahlt bzw. aufbringen kann.

Fast jeder Vermieter lässt solche Beträge als Kaution bei der Vermietung hinterlegen - bar oder durch KK-Belastung. Nur als Tipp fürs nächste Mal.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Dir ist sicherlich klar was eine Selbstbeteiligung ist oder?;)

Es wird sich hier um eine Vollkaskoversicherung handeln, dass Prämien bedingt eine SB von 500 Euro beinhaltet.

Normalerweise ist das so, aber die Fragestellung des TE impliziert, daß hier wohl keine Vollkasko für die Anhänger abgeschlossen wurde.

am 17. April 2012 um 10:30

@Drahkke

Und auf was soll sich dann die SB beziehen?

@Amen

Er schreibt Selbstbeteiligung und nichts von Sicherheitsleistungen. Außerdem schreibt er auch dass er befürchtet das der Kunde diese SB von 500 Euro nicht bezahlen wird. Eine Sicherheitsleistung macht man normalerweise im Voraus, so dass er dieses Geld schon hätte.

Eine Selbstbeteiligung hat man in der Regel bei einer Vollkasko oder Teilkasko. Er wird hier sicherlich eine dieser Versicherungen haben, nur dass wenn er nur eine Teilkasko hat es schwierig werden wird, dass diese Zahlt. Da muss er schon nachweißen können dass Orkanartige Stürme vorhanden waren. Ein Unfallschaden bekommt er mit der Teilkasko nicht bezahlt.

Aber hier sollte der TS mal mehr Auskunft geben, denn sonst stehen wir noch nächsten Jahr hier im Dunkeln.

am 17. April 2012 um 10:45

Och Leute, das ist über ein Jahr her, der TE hat sicherlich besseres zu tun als olle Kamellen aufzuwärmen…

am 17. April 2012 um 10:50

Du hast Recht....:D

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

@Drahkke

Und auf was soll sich dann die SB beziehen?

Die SB diente hier wohl nur der Risikobeschränkung der Kunden.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Och Leute, das ist über ein Jahr her, der TE hat sicherlich besseres zu tun als olle Kamellen aufzuwärmen…

stimmt verdammt,

und hat sich auch nie wieder gemneldet, seh ich grad :(

verdammte leichenfledderer auf seite 1 :D

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 17:18

Genau so ist es... Alte Kamellen und komische Beiträge interessieren mich nicht...

Mittlerweile ist es geklärt... aber Sprüche, wie "Sowas sollte man vor der Selbständigkeit geklärt werden"... dann krieg ich das :eek:

Wenn jeder "ALLES" vor der Selbständigkeit, in jedem Szenario abklärt, dann weiß ich nicht, wie und wann die "Selbständigen" das abgeklärt haben...

Naja, ich sag mal : ***THEMA GESCHLOSSEN***

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Im Grunde ist es hier sowieso egal, denn wenn man sich was leiht oder mietet musst man Schadenersatz leisten, wenn man hier ein Schaden verursacht. Hierbei ist es uninteressant dass es am Wind gelegen hat, da man fremden Eigentum im Ursprung Zustand zurück geben muss.

Im übrigem wäre es aus dem Privatbereich auch nicht anders, leiht man sich Beispielsweise einen Wagen von einem Freund aus, dann kann man diesen nicht kaputt fahren und dann einfach denn wagen beschädigt zurück geben. Hier wird man auch für den Schaden aufkommen müssen oder die SB übernehmen müssen.

Hmm, also ich habe mal von einer Person gehört, die soll sich bei einem Autovermieter einen Wagen ausgeliehen haben. Dann ist die Steuerkette gerissen und der Motor war hin. Statt aber dem Vermieter den entstandenen Schaden von ~6000€ zu erstatten haben die ihm sogar noch einen neuen Wagen hingestellt und er musste gar nix zahlen ... Seltsam, seltsam :D

 

Zitat:

aber Sprüche, wie "Sowas sollte man vor der Selbständigkeit geklärt werden"... dann krieg ich das :eek:

Dieser 'Spruch' ist absolut gerechtfertigt. Stell Dir mal vor, deine Firma vermietet Schweissgeräte und trotz sachgemässer Lagerung steht über Nacht ein Neubau in Flammen und drei vier Nebengebäude brennen mit ab ... Schaden geht in die Millionen.

Dann wird das 'schadhafte' Schweissgerät als Brandursache ermittelt. Dadurch muss der Vermieter dieses Gerätes haften. Der hat aber keine Versicherung abgeschlossen, fragt im Foruum nach, ob da nicht die Privathaftpflicht von xyz eingreift.

Ne, über so was macht man sich grundsätzlich vorher Gedanken !

 

Zitat:

Mittlerweile ist es geklärt...

Wie ist es denn ausgegangen, hat die Haftpflicht des Mieters gezahlt ?!?

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 5:42

Zitat:

 

Hmm, also ich habe mal von einer Person gehört, die soll sich bei einem Autovermieter einen Wagen ausgeliehen haben. Dann ist die Steuerkette gerissen und der Motor war hin. Statt aber dem Vermieter den entstandenen Schaden von ~6000€ zu erstatten haben die ihm sogar noch einen neuen Wagen hingestellt und er musste gar nix zahlen ... Seltsam, seltsam :D

In diesem Bereich sollte man vielleicht Bedenken, das Autovermieter Fahrzeuge haben, die maximal 12 Monate laufen, also auch 24 Monate Neuwagen-Garantie haben. Ich denke das ist nicht mit dem Thema zu vergleichen, worum es EIGENTLICH geht... Es geht hier um die Haftung des Mieters...

 

Zitat:

 

Dieser 'Spruch' ist absolut gerechtfertigt. Stell Dir mal vor, deine Firma vermietet Schweissgeräte und trotz sachgemässer Lagerung steht über Nacht ein Neubau in Flammen und drei vier Nebengebäude brennen mit ab ... Schaden geht in die Millionen.

Dann wird das 'schadhafte' Schweissgerät als Brandursache ermittelt. Dadurch muss der Vermieter dieses Gerätes haften. Der hat aber keine Versicherung abgeschlossen, fragt im Foruum nach, ob da nicht die Privathaftpflicht von xyz eingreift.

Ne, über so was macht man sich grundsätzlich vorher Gedanken !

Hier stellt sich auch die Frage, wer lagert ein Schweißgerät in einem Neubau? Ein Neubau ist ja immer zugänglich und hier ist ja nun auch wieder die Frage, ob der Mieter des Schweißgerätes nun fahrlässig mit dem Mietgegenstand umgegangen ist? Oder hat der AZUBI vielleicht vergessen die Gasflasche abzudrehen? Ist es fahrlässig ein Schweißgerät auf einem Neubau zugänglich stehen zu lassen mit einer Gasflasche? Jeder weiß doch das kleine Kinder gerne auf Baustellen spielen :confused:

Das ist auch wieder vom Thema abweichend... es geht hier um die Anhängervermietung! Man kann natürlich auch jedes Szenario der verschiedenen Branchen hier einmal durchgehen...

 

Zitat:

Wie ist es denn ausgegangen, hat die Haftpflicht des Mieters gezahlt ?!?

Wen es nun wirklich interessiert

Der Schaden wurde vom Mieter zu 100% gezahlt... die AGB wurden geändert, das der Mieter bei Wind für einen Schaden haftet, wenn keine Gegenmaßnahmen (Plane abbauen, etc.) gemacht werden... sowie ergänzt auf eine erhöhte SB im Schadenfall....

Hallo,

eine Frage hätte ich noch: Was war das denn für ein "Monsterhänger", der bei Wind umkippt? War der auf der Fehmarnsundbrücke? Interessiert mich nur mal so...

am 4. Januar 2018 um 22:47

Hallo Allso mir ist es eben auch passiert bin über die Landstraße mit 80 gefahren und beim Bremsen hat der Wind den Anhänger umgehauen der Anhänger war leer der Wind ist gegen die Hochplane und hat ihn umgerissen es ist sehr wohl möglich auch wen es hier einige nicht war haben wollen aber so ein Anhänger wiegt nicht viel und wen er unbeladen ist hat der Wind eine super angrifsfläche was muss ich jetzt unternehmen Alls miter der umfall wurde von der Polizei aufgenommen und bestätigt die ja hinter mir war Alls es passiert ist sie kann auch bestätigen dadurch nicht zu schnell war was und wie viel muss ich jetzt bezahlen im Mietvertrag steht nichts von einer selbst Beteiligung oder sonstiges

am 5. Januar 2018 um 9:58

Ubs - überlesen, dass da jemand versucht, eine Leiche zu reanimieren.

Würde den Vermieter fragen und die AGB lesen

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