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Anhänger wurde beschädigt - Wer haftet?!?! HILFE!

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 11:30

Hallo!

Folgender Fall:

Ich bin nebenberuflich selbständig und vermiete Anhänger.

Nun ist folgendes Szenario eingetreten. Ich habe einen Anhänger vermietet und der Kunde hat diesen jetzt beschädigt. Nach Angaben des Kunden ist während der Fahrt durch den Wind der Anhänger umgekippt. Der Anhänger ist wohl hinüber. Plane und Spriegel, Deichsel und Kotflügel sind kaputt. Also kurz gesagt ein "Totalschaden".

Nun habe ich nach meinen AGB einen Selbstbeteiligung von 500 €, die der Kunde zahlen muss. Ist ja schön und gut, aber ich denke, das der Kunde die 500 € nicht freiwillig zahlt bzw. aufbringen kann.

Nun war der Anhänger aber "während des Unfalls" am Zugfahrzeug des Kunden angekuppelt (der Anhänger ist ja auch während der Fahrt umgekippt). Normalerweise bzw. meines Wissens haftet dann doch die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges oder?

Der Unfall wurde wohl auch durch die Polizei aufgenommen, die zufällig vorbei gefahren ist, somit könnte ich auch eine Bestätigung der Polizei bekommen.

 

Ist jemand hier, der WIRKLICH Ahnung hat? Versicherungsfachmänner oder Leute aus dieser Branche, die mir einen Rat geben können?

Danke im Voraus.

Gruß

Bo

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2011 um 8:46

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

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am 18. März 2020 um 16:12

Bei der Schadenübernahme durch die Versicherung gibt es Unterschiede zwischen privat und gewerblich genutzten Anhängern

 

Trotz der einheitlichen Versicherungspflicht für Anhänger kommen bei Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, mehrere Versicherungen ins Spiel. Im Zugverkehr ist die Lage sowohl für privat, als auch für gewerblich genutzte Anhänger gleich. Solange der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, haftet die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges zusammen mit der Anhänger Versicherung für gewerblich und privat genutzte Anhänger gesamtschuldnerisch für den Schaden. Dabei kann der Geschädigte entscheiden, welche Versicherung den Schaden übernimmt. Es ist auch möglich, dass beide Versicherungen gemeinsam den Schaden tragen. Anders sieht die Schadenlage aus, wenn der Anhänger abgestellt ist. Dann wird bei privat genutzten Anhängern ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung des Anhängerhalters übernommen. Bei gewerblich genutzten Anhängern übernimmt die Betriebshaftpflicht den Schaden nur, wenn eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen wurde.

Zitat:

Solange der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, haftet die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges zusammen mit der Anhänger Versicherung für gewerblich und privat genutzte Anhänger gesamtschuldnerisch für den Schaden.

Das WAR mal so. Inzwischen haftet NUR die Versicherung des Hängers. Kann ich dir gerne an einem Schaden, den unser WW verursacht hatte, beweisen. Vorteil: Der PKW-Vertrag wird nicht hochgestuft.

 

Zitat:

Dabei kann der Geschädigte entscheiden, welche Versicherung den Schaden übernimmt.

Ah ja. Der Geschädigte entscheidet, welche meiner Versicherungen bezahlt. Das ist ja mal eine ganz neue Erkenntnis.

Und wie mein Hänger einen Schaden verursacht, während er abgestellt ist, ist mir auch noch nicht ganz klar.

 

BtW: Hast du mal auf das Datum vom Thread geschaut?

Zitat:

@situ schrieb am 5. Januar 2018 um 10:58:48 Uhr:

Ubs - überlesen, dass da jemand versucht, eine Leiche zu reanimieren.

Jup

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