ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. wer haftet bei Stumschäden an Kraftfahrzeugen?

wer haftet bei Stumschäden an Kraftfahrzeugen?

Themenstarteram 2. Februar 2023 um 10:09

Nur aus reinster Neugierde eine Frage an die Experten hier. Gestern war bei uns heftigster Sturm und mit Entsetzen beobachtete ich- wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Verkehrsschild aus der Halterung gerissenwurde und auf de davor geparkten PKW schlug. (Schild: rotes Dreieck "Achtung Baustelle" = also temporarer Aufsteller!)

Wer zahlt in solchem Fall eigentlich den Schaden? Die Stadt, weil Schild mit Mast nicht fest fixiert imm Aufsteller war oder der PKW-Besitzer/Halter/Fahrer weil dort geparkt?

Eine Stunde später war der PKW weg und parkte seitdem dort ein anderer. Jemand hatte das Verkehrsschild einige Meter daneben auf die Wiese gelegt.

Ähnliche Themen
14 Antworten

Ab Windstärke 8 zahlt das jedenfalls die TK, drunter auch die VK. Die Stadt ist nur dran, wenn sie Verkehrsichungspflichten nicht eingehalten hat. Das wäre schwer im Nachweis.

Themenstarteram 2. Februar 2023 um 11:56

Danke. Die 8 war für diese Stunden vom Warndienst gestern angekündigt. Trotzdem - also bleibt der arme Kerl (oder Frau) zumindest auf einem Teil vom Schaden (SB) sitzen. Dann muss sie/er froh sein, dass das Schild nicht auch noch ene Scheibe eingeschlagen hatte - es goss aus Kübeln (Gewitter).

Der Glasbruch läuft über die TK. Klar, die SB hat man an der Backe. Aber fürs Wetter kann nun auch wieder keiner was.

..... aber doch für die unzureichende Befestigung. Da gibt es die Möglichkeit mehrere verankerungsplatten zu verwenden, so dass Schilder auch wirklich nicht umfallen können.

Ansonsten: Augen auf bei der Parkplatzwahl

Bei Windstärken von ab 8 und das kann ja bis 12 gehen, werden Bäume entwurzelt, Dächer abgedeckt. Wer hat dann da nicht ordentlich gearbeitet und muss zahlen?

Will sagen: ich glaube nicht daß noch soviele schwere Platten besser dem Wind standhalten als ausgewachsenen Bäume.

Oder anders gesagt: Wann ist es unzureichend und wann ausreichend gesichert?

Vermutlich genügt es wenn es bis Windstärke 8 hält. Darüber zahlt ha die Versicherung…

Zitat:

@Pauliese schrieb am 2. Februar 2023 um 17:53:17 Uhr:

Vermutlich genügt es wenn es bis Windstärke 8 hält. Darüber zahlt ha die Versicherung…

... und es wäre auch kaum zumutbar, dass der Bauhof bei einem angekündigten Orkan noch schnell alle Baustellenschilder in der Stadt sichert oder einsammelt.

In neueren Verträgen wird auch schon bei Windstärke 7 bezahlt.

Für diesen bestimmten Fall wäre interessant, wieviele von diesen (TL-)Fußplatten benutzt wurden.

 

Es gibt da durchaus Vorschriften zu, so darf ein Verkehrsschild im Straßenverkehr nur mit mindestens 2 Füßen übereinander aufgestellt werden. Eben einfach aus dem Grund der Standfestigkeit. Das Variiert dann auch noch nach Schilderform, Zusatzschild, angebrachte Höhe... Viele machen es einfach nur nicht richtig und es passiert ja meistens auch nichts.

 

1 Fuß = Verkehrssicherungspflicht verletzt.

 

 

P.S.:

Diese Normen sind Innerorts auf WS 8 und außerorts auf WS 10 ausgelegt, hab ich Grad gelesen.

Wir hatten sowas mal im Jahr 2004 als Schilder für die Straßenreinigung aufgestellt wurden. Allerdings nur ein Fuß pro Schild. Mehrere Autos beschädigt unter anderem mein damaliges auch . Seitenwand und Zierleiste mussten lackiert werden. Zahlen hätte müssen KSV= Kommunaler Schadensausgleich und die haben alles rigoros halbiert.

auch hier habe ich mir mal erlaubt die Überschrift etwas anzupassen

Themenstarteram 4. Februar 2023 um 6:55

Danke, ich hab kein Problem mit nachträglicher Veränderung meiner ursprünglichen Überscchrift. Passt schon.

Update von hier - mit breitem Grinsen. Gestern Nachmittag und Abend war hier deutlich schlimmerer Sturm als neulich. Dieses Mal aber erklärte der Wetterdienst, es wäre keine Stärke 8 sondern weniger. Witzbolde. Theoretiker, die ihr Büro weit entfernt haben ...

Aber - besagtes Verkehrsschild - ist geklaut worden und stand dort noch gestern Nachmittag. Dafür parkt seitdem ein schwarzer PKW dort und sitzt mit dem Hinterteil fast auf dem "Fuß". Wobei dieser Fuß seit gestern gedoppelt ist d.h. es liegen 2 übereinander (aber halt kein Schild mehr dort). Temporäre Schilder auf der gegenüberliegenden Straßenseite weiterhin einzelne Füße und alle Schilder da. Baustellenabsperrung - obwohl an Wochenende nie Handwerker vor Ort und alles gesichert ist. Dafür fehlen seitdem eben zahlreiche Parkmöglichkeiten für die Anwohner. Auch die Nebenstraßen haben keine freien Plätze.

Ich tät gern wissen, ob der geschädigte PKW-Besitzer von neulich sich um jenes jetzt fehlende Schild "gekümmert" hat. Also, ich finde es lustig (und ja, ich muss dewegen jetzt nicht beschimpft werden).

Jener aktuell dort stehende PKW parkt merkwürdig -- vor ihm freier Platz und der Fahrer rangierte dein Auto derart aufällig nah an den Aufsteller ... für sowas wiederum hab ich Null Verständnis, das sieht wie Absicht aus, provozierend. Chansen auf Dellen hat er ohne Schild aber nur noch durch von den Bäumen fallenden Ästen ...

Bei mir in der Straße in München liegen aktuell auch 2 temporäre Halteverbotschilder flach, mitsamt Ihrer schwarzen Halteplatte/Fuß. (Ist nur eine dran)

Lt.Wetter App vom Apple Handy war der Wind zuvor mit 35 km/h angegeben. Welcher Windstärke das entspricht, weiß ich nicht.

Problem sind halt diese immer wieder aufkommenden starken Böen, da werden sicher kurzzeitig deutlich höhere Windgeschwindigkeiten erreicht, dann kippt das Ding halt um.

Aber wie fließt das dann in die offizielle Messung und Angaben wie Stark ein Wind/Sturm auf der Skala von 0-12 ist, ein?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Februar 2023 um 11:13:52 Uhr:

Ab Windstärke 8 zahlt das jedenfalls die TK, drunter auch die VK. Die Stadt ist nur dran, wenn sie Verkehrsichungspflichten nicht eingehalten hat. Das wäre schwer im Nachweis.

Nicht immer ist Windstärke 8 Voraussetzung. Es reicht bedingungsgemäß auch, wenn vergleichbare Schäden in der Umgebung entstanden sind. Also hier reicht oftmals auch schon der Artikel einer Regionalzeitung vom betroffenen Gebiet.

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 15:18

Zitat:

@A4-Fan schrieb am 5. Februar 2023 um 15:21:48 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Februar 2023 um 11:13:52 Uhr:

Ab Windstärke 8 zahlt das jedenfalls die TK, drunter auch die VK. Die Stadt ist nur dran, wenn sie Verkehrsichungspflichten nicht eingehalten hat. Das wäre schwer im Nachweis.

Nicht immer ist Windstärke 8 Voraussetzung. Es reicht bedingungsgemäß auch, wenn vergleichbare Schäden in der Umgebung entstanden sind. Also hier reicht oftmals auch schon der Artikel einer Regionalzeitung vom betroffenen Gebiet.

Wenn das so ist - reine Neugierde (es sei denn, das fällt immer unter Kulanz und ist je nach Sachbearbeiter eher Variael ...) --- ob in einer bestimmten Straße um welche Uhrzeit grade mal extrem starke Böen waren - dürfte schwerlich in der Tagespresse stehen.

Genügt (so war es hier an dem einen Tag) auch ---- wenn ca 15-20 km entfernt ein Dach abgedeckt wurde und dort die Feuerwehren im Dauereinsatz waren? Ich hab da eher meine Zweifel ...

Das hier vorgestern verschwundene Verkehrszeichen ist wieder aufgetaucht - steht ca 50m entfernt auf der gegenüberliegenden Straßenseite, diagonal zeigend. Der Wind bzw Böen kann das nicht gewesen sein :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. wer haftet bei Stumschäden an Kraftfahrzeugen?