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Anhänger und AHK fragen

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 18:49

ENTSCHULDIGUNG falls das Thema schon 900.000 mal aufgetreten sein sollte =) ich find einfach nicht was ich such und deswegen trau ich mich jetzt einfach mal und frag.

Also hab ein Volvo 850 wie sicherlich leicht an meinem Namen zu erkennen ist :D da steht drinnen das ich als Anhänger max. 1500kg anhängen darf nun meine frage hab den B Führerschein der sagt ich darf Autos mit Anhänger oder Transporter bis 3,5t fahren darf, wenn ich nun ein Anhänger der bis 2t laden kann anspanne (Leergewicht 540kg) und ein Golf darauf abschleppe (Leergewicht 880kg), lieg ich doch nach Adam Riese unter 1,5t zulässige Anhängerlast und unter 3,5t wegem Führerschein (auch wenn knapp 1420kg)

darf ich also ein 2t Anhänger anhängen wenn ich ihn nicht voll belad?

und zweite Frage wo bekommt man günstig AHK zum abnehmen?

hab ein Shop im inet gefunden der verkauft die aber da gibt’s eine zum unten einklinken und eine zum rein klinken von hinten unterschied knapp 50€ was ist besser? schon welche Erfahrungen gemacht?

BESTEN DANK VORAB und nochmals Entschuldigung

Gruß 850erElch =)

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15 Antworten
Themenstarteram 18. Oktober 2006 um 18:12

Hallo? keiner ne antwort :(?

Re: Anhänger und AHK fragen

 

Zitat:

Original geschrieben von 850erElch

darf ich also ein 2t Anhänger anhängen wenn ich ihn nicht voll belad?

"Anhänger über 750 kg zG7),

wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"

Also nach dieser verqueren Logik nicht.

 

*hm* Nur die AHK einhängen dürfte nicht reichen. Oder hast du die Dose für die Elektrischen Anschlüsse schon montiert? Wenn du keine Erfahrung hast würde ich das montieren lassen. Wenn dir wegen eines Fehlers die deichsel mit 1,5 tonnen hinten reinschiebt sieht das böse aus. Brauchst du das ganze nur einmal würde ich ein Fahrzeug mieten, das sollte billiger sein.

Rapace

am 23. November 2006 um 9:55

Also wir besitzen in der Schweiz noch die Katergorie E, wenn man die hat darf das Gesamgewichtes des Zuges 7.5 Tonnen sein, also Zgfahrzeug maximal 3.5t und Anhänger mit maximal 4t!

Natürlich kommt es darauf an wie viel Du ziehen darfst, ich darf mit dem R 1800 KG an den Hacken nehmen. Das heisst: 1800 KG Leergewicht, 1800 KG am Hacken ergibt nach Adam Riese 3600 KG, völlig Legal.

Kümmer Dich doch mal drum wegen der Anhängerprüfung, je nach dem wie Alt Du schon bist müsstest Du sie "Gratis" bekommen und Deine Probleme wären gelöst.

Zitat:

Original geschrieben von Signore Volvo

... Das heisst: 1800 KG Leergewicht, 1800 KG am Hacken ergibt nach Adam Riese 3600 KG, völlig Legal.

Dein R wiegt 1800 kg ? Ist das orchinal oder haste Zusatzgewichte an Bord, weil du immer gewinnst? ;-) Warum issn der so schwer?

Themenstarteram 23. November 2006 um 16:14

Hallo,

wie soll ich das verstehen gratis??

bei mir bedeutet das 0, null, nichts, keine €uros, also kurz gesagt nichts? *gg*

MFG 850erElch

am 23. November 2006 um 17:48

@Neevok

Ja, mein R wiegt leer fast 1800 KG ohne Zusatzgewichte. Dafür hat er ja auch Allradantrieb und ne Menge Pferde unter der Haube.

@850erElch

Wenn Du den Führerschein schon länger hast müsstest Du Dich mal erkundigen ob Du die Anhängerkategorie fürs Auto eingetragen bekommt oder ne Prüfung ablegen musst, so meine ich das mit Gratis. Ich habe sie bekommen bei der Umstellung vom alten zum neuen Führerschein weil ich eine gewisse Zeit den Führerschein habe und vorher die Kategorie auch schon eingtragen war weil ich ne weile lang 7,5 Tonnen Sattelschlepper gefahren habe. Versuchen kannst Du es, es kostet Dich vermutlich nur ein Telefonat um zu wissen ob Du sie eingetragen bekommst.

am 22. März 2007 um 13:40

Anhänger berieb

nee Tolle Sache nur Gesetze ohne Ende

Führerschein

Klasse B

Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werden, auch wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t zulässige Gesamtmasse hat.

Größere Anhänger dürfen nur mitgeführt werden, wenn:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und

die Kombination aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers, 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Bitte schmeißen Sie Gewichte nicht durcheinander. Bei dem Führerschein Klasse B betrachtet man einen Anhänger nicht mehr nach seinem tatsächlichen Gewicht ( wie in der ehemaligen Klasse 3), sondern nach seiner zulässigen Gesamtmasse.

Beispiele:

1) Ein Kraftwagen mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse und ein Anhänger mit 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Ergibt eine zulässige Gesamtmasse von 4250kg.

Benötigte Fahrerlaubnisklasse ist B.

Begründung: Das mitführen eines Anhängers bis 750kg ist immer erlaubt.

2) Ein Kraftwagen mit 2,8t zulässigem Gesamtgewicht ( Leergewicht 1800 kg ) und ein Anhänger mit 1300kg zulässiger Gesamtmasse.

Benötigt wird Klasse BE.

Begründung: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist zwar nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges, jedoch überschreitet die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge die 3,5t Grenze. Hierbei spielt es keine Rolle ob dieser Anhänger beladen ist oder nicht !!! Es geht nur um die erlaubte Gesamtmasse.

Beispiel

Dein Auto hat einen zuläsiges Gesammtgewicht von sagen wir mal von 2150kg

dann kannste einen Anhänger bis 1350kg zuläsiges Gesamtgewicht dran hängen alles was Gröser wird brauchst du dann den BE weil du dann über 3,5t kommst

3500KG -2150KG = 1350KG

Fahrzeug

nun ist folgendes zu beachten

Die Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden und bezieht sich immer auf das Tatsächliche Gewicht was gezogen werden soll

Leergewicht Anhänger +Ladung = Anhängelast

540KG +880kg= 1420kg

Deine Fahrzeug hat ja 1500kg kann man also so fahren!

Anhänger

Das der Anhänger nicht Überladen wird ist klar

Stützlast

Bei Starrdeichselanhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4% des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs und Ahänger ist vom Hersteller festgelegt und steht in der Anleitung

Beispiel

Anhängelast 1420kg

4% = 56,8kg

Also must du die Last so drauf stellen das min 25kg Stützlast hast jedoch die Stützlast des Fahrzeugs bzw. Anhängers nicht Überschreidest

Kontrolle bietet einen Personenwage mit einen Stückholz

einfach Holz auf höhe des Kugelkopfes abschneiden und auf die Personenwage stellen und oben drauf den Anhängekopf

Anders Beispiel

deine Anhängelast hat nur 400kg

so brauchst du min 16kg Stützlast

FAZIT

Den 2t Anhänger kanst du an deinen Auto anhängen aber nur wenn du den BE Führerschein hast wo bei ja die Anhängelast deines Fahrzeugs dann nicht überschritten werden darf und dann die Ladung so drauf muss das du min 25kg Stützlast hat und die Max Stützlasten beachtest

hallo,

brauchst du dringend eine AHK zum abnhemen ?

ich hab eine starre gekauft, glaub um die 190€. diese brauch ich nur in der saisson für motorradanhänger.

über winter nehme ich sie ab - ist zweimal verschraubt (sache von 2min.)

dann kommen die schrauben wieder rein, neue muttern(selbstsichernd gehen nur 1mal) und gut ist.

gruß uwe

am 1. Mai 2007 um 17:19

kaufe keine abnehmbare bauen zu tief ständig aufsetzer(westfalia) auch zu teuer

Zitat:

Original geschrieben von tonnenjaeger

kaufe keine abnehmbare bauen zu tief ständig aufsetzer(westfalia) auch zu teuer

Aufsetzer ja, wenn man 100 mmm tiefergelegt hat bestimmt! Meine abnehmbare ist max 9 cm unter Stossstangenunterkante. Da scheint mir der Schalldaempfer fast noch tiefer zu sein.

V70I AWD wird wohl kaum hoeher sein als ein 850er.

am 2. Mai 2007 um 17:26

scherzkeks,der hat einen gas von 9o liter und die westfalia wird nach unter rausgezogen vergleiche mal mit anderen dann siehs du das die mindesten 5o bis 70 mm tiefer ist.das ist die einzige tieferlegung.auserdem ist der AWD bedeuten höher als der 850/V70 bis Bj 2000

Themenstarteram 2. Mai 2007 um 17:58

Hallo,

danke erstmal bis jetzt hab ich noch keine AHK gekauft, aber ich hab da schon die nächste frage und zwar muss da wenn eine montiert wird an der Verkleidung rumgeschnibbelt werden? also sprich irgend was weg gemacht werden vom Plastik?

Besten Dank 850erVolvo

am 2. Mai 2007 um 19:21

nein du brauchts nichts wegschneiden nur uberlegen beim einbau,nur die ruhe brings und ne tasse kaffee viel spass fahr auf 2 böcke und setz dich auf den boden ist besser für die bandscheibe

hallo,

ich hab aiuch nichts schneiden müssen, bin aber der meinung es gibt AHK´s wo das nötig ist - ich hab vor meinen kauf eine andere in aussicht gehabt, diese war lt. plan zum schneiden !

also am besten vorher die anbauanleitung anfordern

gruß uwe

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