Anhänger Tüv überschritten

Hallo an alle.
Seid 3Jahren ist unser Kofferanhänger der TÜV abgelaufen. Nun bemerkte es die Polizei und bekam Post über 8monate... der Kofferanhänger steht auf nem Privat Parkplatz für Werbezwecke Foliert.
Wird das geahndet? Punkt im Flensburg zu befürchten?
Kann ich das so in das Schreiben eintragen?
Vielen Dank an alle

76 Antworten

Zitat:

@xis schrieb am 29. August 2021 um 16:21:46 Uhr:


Und was passiert, wenn sie mal 200 Punkte hat?

Im Grunde genommen nichts. Aber auf diese Punktzahl zu kommen, ist auch nicht einfach. 😉

Hallo, xis,

Zitat:

@xis schrieb am 29. August 2021 um 16:00:35 Uhr:


Ich kann den in meinem Unterwäsche-Schrank unter den gebrauchten Slips verstecken - HU kann trotzdem nach Datenlage ermittelt werden und Bußgeldbescheid mitsamt Punkt zugestellt werden, nicht?

Du musst ja einen ganz schön großen Unterwäsche - Schrank haben. 😁😁😁

Spaß beiseite: Da die Untersuchungsstellen seit einigen Jahren den Zulassungsstellen mitteilen müssen, wenn eine HU durchgeführt wurde und wie diese ausgefallen ist, kann es schon reichen, wenn ein Mitarbeiter der Zsst, aus welchen Gründen auch immer, im Computer nach dem Fahrzeug recherchiert und dann über die abgelaufen HU stolpert.

Der Bußgeldbescheid wird allerdings erst zugestellt, wenn die Ermittlungen, inkl. Anhörung des Halters, abgeschlossen sind.

Zitat:

@xis schrieb am 29. August 2021 um 16:21:46 Uhr:


Sie ist 81 Jahre alt. Ihre Zukunftsplanung ist abgeschlossen. :-D Und was passiert, wenn sie mal 200 Punkte hat?

Wenn Deine Mutter keine Fahrerlaubnis hat, die man ihr beim Überschreiten der Punktegrenze abnehmen kann und wenn sie nicht beabsichtigt, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, können ihr m. W. die Punkte egal sein.

Möglicherweise ist das auch einer der Gründe, warum es bei uns keine Halterhaftung gibt, denn dann würden die, die dauernd gegen Verkehrsregeln verstoßen, ihre Fahrzeuge eben auf solche "Strohmänner und - frauen" zulassen, in der Hoffnung, dass die Behörden sich damit zufrieden geben, wenn man den Halter belangen kann.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. August 2021 um 16:47:53 Uhr:


Hallo, xis,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. August 2021 um 16:47:53 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 29. August 2021 um 16:00:35 Uhr:


Ich kann den in meinem Unterwäsche-Schrank unter den gebrauchten Slips verstecken - HU kann trotzdem nach Datenlage ermittelt werden und Bußgeldbescheid mitsamt Punkt zugestellt werden, nicht?

Du musst ja einen ganz schön großen Unterwäsche - Schrank haben. 😁😁😁

Spaß beiseite: Da die Untersuchungsstellen seit einigen Jahren den Zulassungsstellen mitteilen müssen, wenn eine HU durchgeführt wurde und wie diese ausgefallen ist, kann es schon reichen, wenn ein Mitarbeiter der Zsst, aus welchen Gründen auch immer, im Computer nach dem Fahrzeug recherchiert und dann über die abgelaufen HU stolpert.

Der Bußgeldbescheid wird allerdings erst zugestellt, wenn die Ermittlungen, inkl. Anhörung des Halters, abgeschlossen sind.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. August 2021 um 16:47:53 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 29. August 2021 um 16:21:46 Uhr:


Sie ist 81 Jahre alt. Ihre Zukunftsplanung ist abgeschlossen. :-D Und was passiert, wenn sie mal 200 Punkte hat?

Wenn Deine Mutter keine Fahrerlaubnis hat, die man ihr beim Überschreiten der Punktegrenze abnehmen kann und wenn sie nicht beabsichtigt, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, können ihr m. W. die Punkte egal sein.

Möglicherweise ist das auch einer der Gründe, warum es bei uns keine Halterhaftung gibt, denn dann würden die, die dauernd gegen Verkehrsregeln verstoßen, ihre Fahrzeuge eben auf solche "Strohmänner und - frauen" zulassen, in der Hoffnung, dass die Behörden sich damit zufrieden geben, wenn man den Halter belangen kann.

Viele Grüße,

Uhu110

Untersuchungsstellen sind des Tuv/gtü/dekra/küs und so???
Wenn ja denn erklärt des einige seltsame Dinge.....

Kannst du bitte mal das Zitieren üben? 😉

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 29. August 2021 um 16:47:53 Uhr:



Wenn Deine Mutter keine Fahrerlaubnis hat, die man ihr beim Überschreiten der Punktegrenze abnehmen kann und wenn sie nicht beabsichtigt, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, können ihr m. W. die Punkte egal sein.

Möglicherweise ist das auch einer der Gründe, warum es bei uns keine Halterhaftung gibt, denn dann würden die, die dauernd gegen Verkehrsregeln verstoßen, ihre Fahrzeuge eben auf solche "Strohmänner und - frauen" zulassen, in der Hoffnung, dass die Behörden sich damit zufrieden geben, wenn man den Halter belangen kann.

Viele Grüße,

Uhu110

Schwiegermutter :-)

Aber für mich spricht nichts gegen die Halterhaftung bezüglich Bußgelder.

Bei den Punkten wäre etwas mehr Hirn sinnvoll. Nur weil man einen Verwaltungsakt verpennt, ist man nicht ungeeignet zum Führen eines KFZ. Acht Anhänger anmelden, in ein mal nutzen, verschrotten, Abmelden verbummeln, Führerschein weg... OK, sehr konstruiert, aber für mich selbst mehr als vorstellbar. Aus den Augen, aus dem Sinn. Habe so schon viel draufgezahlt. Aktuell für die Bahncard, 2020 Kündigung verbummelt... Und ich habe sie immer noch. Muss dann mal kündigen.... Bin ich jetzt ungeeignet zum Bahnfahren? Sollte ich Minus-Punkte für die Teilnahme am Schienenverkehr erhalten?

Naja, egal, ändert ja nichts. Logisch ist nichts daran. Wir sprechen hier von einem Wrack auf Privatgelände, das nicht genutzt wird. Im Straßenverkehr erwischt muss der Nutzer bluten, inkl. Punkten, das ist klar. Das Andere eher nicht, ist aber wohl so...

Zitat:

@nogel schrieb am 29. August 2021 um 18:12:04 Uhr:


Kannst du bitte mal das Zitieren üben? 😉

Wer ich 😕😁😉

Zitat:

@max.tom schrieb am 30. August 2021 um 11:45:43 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 29. August 2021 um 18:12:04 Uhr:


Kannst du bitte mal das Zitieren üben? 😉

Wer ich 😕😁😉

Na klar Du.

Nur um auf das eine Wort "Untersuchungsstellen" Bezug zu nehmen, zitierst du über 40 Textzeilen. Dazu kommt dann noch dein nicht gerade spärlicher "Anhang"

Hallo, xis,

Zitat:

@xis schrieb am 29. August 2021 um 19:24:56 Uhr:


Bei den Punkten wäre etwas mehr Hirn sinnvoll. Nur weil man einen Verwaltungsakt verpennt, ist man nicht ungeeignet zum Führen eines KFZ. Acht Anhänger anmelden, in ein mal nutzen, verschrotten, Abmelden verbummeln, Führerschein weg...

man mag es vielleicht nicht glauben, aber viele Sachbearbeiter bei den Bußgeldstellen nutzen ihr Hirn und deshalb auch das Opportunitätsprinzip.

Für den Gesetzgeber ist es nicht möglich, zwischen Fahrzeugen zu unterscheiden, die regelmäßig genutzt werden und solchen, die nur ganz selten den Weg auf die Straße finden.

Somit bleibt nur, pauschal zu verlangen, dass zugelassene Fahrzeuge regelmäßig zur HU vorgeführt werden müssen.

Wie aber schon mehrfach geschrieben, kennen die Sachbearbeiter der Bußgeldstellen oft auch die Realität, die zeigt, dass manche Anhänger vielleicht ein - oder zweimal im Jahr aus der Scheune geholt werden und wissen, dass in so einem Fall schon mal das Datum der HU übersehen wird.

Ähnlich sieht es mit Fahrzeugen aus, die zwar zugelassen sind, aber langwierig restauriert werden und deshalb nicht zur HU vorgeführt werden (können).

In solchen Fällen kommt es immer wieder vor, dass von Seiten der Bußgeldstelle oder spätestens vom Richter das Verfahren eingestellt wird und man somit auch um den Punkt herum kommt.

Wer allerdings generell schon kräftig Punkte sammelt und damit zeigt, dass er es mit den Gesetzen und Verordnungen nichts so genau nimmt, der darf sich nicht wundern, wenn die Bereitschaft, ein Auge zuzudrücken, rapide abnimmt.

Viele Grüße,

Uhu110

hatte letztes Jahr alle Punkte abgebaut, deshalb Ärgert mich es... wieder nur unnötig...
hatte mal einen Punkt unbemerkt, das der Reifen innen Seite ungleichmässig abgenutzt wahr. Dachte nur Geldstrafe, und Zahlte, irgendwann bekam ich eine Punktetabelle siehe +Punkt und der wahr kurz vor dem erlöschen. Daher Reagierte ich nicht mehr.
Finde wenn diesen hier genauso unnötig.

Ja diese ganzen unnötigen Punkte. 😰

Als Raser, Alkohol am Steuer, ist ja OK... aber Kontrolliert ihr am Transporter die innen Seite vom Reifen? weil die Spureinstellung nicht richtig wahr hatte es sich abgenutzt. Denke bei sowas als erste tat nur Geldstrafe. Aber nein Gefährdung am Verkehr, Punkt muss sein...
oder Anhänger den wie alle man ja nicht jeden Tag benutzt. hoffe das wir bald Tüv Pflicht für Fahrräder bekommen. wehe ihr wollt das verstaubte ding mal wieder Fahren :-) zuerst zum Tüv...

@uhu110 ich bin mit dem, was Du schreibst, absolut einverstanden.

Es ist auch absolut OK, Leuten, die etwas verbummeln, mir zum Beispiel, ein Bußgeld um die Ohren zu hauen.

Meine Meinung ist aber, dass Punkte für Gefährdungen im Straßenverkehr ausgesprochen werden müssten, nicht für verpennte Termine. Gerichte für den Streit um Punkten für Verbummeltes zu bemühen, ist auch etwas überzogen - aber leider wohl nötig.

Hallo, LevKaan2002,

Du glaubst gar nicht, wie oft es Reifenplatzer bei Anhängern gerade auf Autobahnen gibt, nicht selten mit gravierenden Folgen für andere.

So etwas passiert, weil man mit einem Hänger mit nicht erkannten Vorschäden an den Reifen dauerhaft mit 80 bis 100 km/h fährt (oder sogar schneller) und das meist noch voll beladen.

Das Problem ist nun mal, dass man mit seinem PKW, vor Allem, wenn er noch recht neu ist, die regelmäßigen Inspektionen durchführt, aber die Hänger in dieser Beziehung nicht so genau überprüft (wenn überhaupt mal abseits der HU - Termine).

Bei solch gravierenden Mängeln sind Bußgelder und Punkte deshalb gerechtfertigt.

Hallo, xis,

wo will man mit der Diskussion, ob Punkte, Bußgelder und Fahrverbote berechtigt sind, anfangen und wo will man damit aufhören?

Nehmen wir mal meinen Arbeitsplatz, die Autobahn: Freie Strecke, keine Geschwindigkeitsbeschränkung, keine Baustelle oder ähnliches.

Viele sagen sich: Da kann man also problemlos mit 200 oder 220 km/h fahren, ohne sich oder andere groß zu gefährden.

Jetzt die gleiche Strecke, aber plötzlich mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h aus Lärmschutzgründen.

Wird man nun mit 220 km/h geblitzt, ist man mit einem hohen Bußgeld und 3 Monaten Fahrverbot dabei.

Nach Deiner Logik dürfte es im zweiten Fall keine Punkte geben, oder?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 31. August 2021 um 00:14:34 Uhr:


Bei solch gravierenden Mängeln sind Bußgelder und Punkte deshalb gerechtfertigt.

Das mag richtig sein, vor allem, wenn man ein Fahrzeug (oder Anhänger) mit einer derart lang abgelaufenen HU-Plakette im tatsächlichen Verkehr vorfindet.

Ich würde mir jedoch wünschen, dass die Zulassungsbehörden bei Überschreitung erstmal einen "bösen" Brief schreiben würde, damit der Halter die Möglichkeit bekommt den Mangel durch Erneuerung der HU abzustellen. Das darf auch gern mit Gebühren belastet sein und sofern der Halter sich nicht rührt und die 8 Monate voll werden darf es auch gern den Punkt geben.
Hier einen Automatismus einzuführen wäre aufgrund der technischen Möglichkeiten sehr einfach, so dass nach 3 Monaten Überziehung ein entsprechendes Bußgeld automatisch eingefordert wird.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 31. Aug. 2021 um 06:59:25 Uhr:


Ich würde mir jedoch wünschen, dass die Zulassungsbehörden bei Überschreitung erstmal einen "bösen" Brief schreiben würde, damit der Halter die Möglichkeit bekommt den Mangel durch Erneuerung der HU abzustellen.

Jeder Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ich wünsche mir schlicht mehr Eigenverantwortung. Man kann sich wichtige Termine in den Kalender eintragen. Elektronische Kalender, die jeder PC, jedes Handy besitzt, warnen dann rechtzeitig. Aber nein, andere sollen sich doch gefälligst um meine Angelegenheiten kümmern. 🙄 Ich sehe nicht ein, dass für solche Tätigkeiten auch noch Steuergelder aufgewendet werden. Denn auch solche Erinnerungen verursachen Kostenaufwand.

Wer 8 Monate den HU-Termin verschläft und dann den Fehler bei der Behörde sucht, sollte sich erst einmal an die eigene Nase fassen.

Es reicht wohl an Großzügigkeit, dass die "Schlafmützen" erst nach 2 Monaten Überziehung zahlen müssen. Schließlich geht es bei der HU nicht um eine bloße Formalie, sondern um Verkehrssicherheit für alle.

Grüße vom Ostelch

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