Anhänger Tüv überschritten
Hallo an alle.
Seid 3Jahren ist unser Kofferanhänger der TÜV abgelaufen. Nun bemerkte es die Polizei und bekam Post über 8monate... der Kofferanhänger steht auf nem Privat Parkplatz für Werbezwecke Foliert.
Wird das geahndet? Punkt im Flensburg zu befürchten?
Kann ich das so in das Schreiben eintragen?
Vielen Dank an alle
76 Antworten
Die Zulassungsstelle schickt auch erst einen netten Brief zur Aufforderung der Mängelbeseitigung, wenn diese in das Verfahren eingebunden wird.
Das Bußgeldverfahren hat hier beim Anhänger der eingeleitet,der die fehlende HU festgestellt hat.
Und wenn man so vergesslich ist, kann man doch während der HU einfach eine Erinnerung für den nächsten Termin einspeichern. Vielleicht einen Monat früher,falls Mängel festgestellt werden.
Das nicht, das kann man aber ruckzuck rausfinden. Da braucht man sich noch nicht mal zu bücken, das kann man sogar aus einiger Entfernung ablesen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 31. Aug. 2021 um 06:59:25 Uhr:
Ich würde mir jedoch wünschen, dass die Zulassungsbehörden bei Überschreitung erstmal einen "bösen" Brief schreiben würde, damit der Halter die Möglichkeit bekommt den Mangel durch Erneuerung der HU abzustellen. Das darf auch gern mit Gebühren belastet sein und sofern der Halter sich nicht rührt und die 8 Monate voll werden darf es auch gern den Punkt geben.
Hier einen Automatismus einzuführen wäre aufgrund der technischen Möglichkeiten sehr einfach, so dass nach 3 Monaten Überziehung ein entsprechendes Bußgeld automatisch eingefordert wird.
Das kann man sich doch nicht wirklich wünschen! 😮
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 31. Aug. 2021 um 09:30:20 Uhr:
Das nicht, das kann man aber ruckzuck rausfinden. Da braucht man sich noch nicht mal zu bücken, das kann man sogar aus einiger Entfernung ablesen.
Es ging mir nicht darum, ob man sie lesen kann - das kann ich im Vorbeifahren - sondern, dass viele nicht wissen, wie man sie richtig liest.
Habe ich auch so verstanden, keine Sorge. Diese Unkenntnis lässt sich aber mit 10sec Google beheben. 😉
Und man kann doch auch die TÜV Fälligkeit auf ein Merkzettel schreiben und an die Pinnwand hängen.
Oder mal auf den Fahrzeugschein guggen 😉
Zitat:
@nogel schrieb am 30. August 2021 um 19:06:38 Uhr:
Zitat:
@max.tom schrieb am 30. August 2021 um 11:45:43 Uhr:
Wer ich 😕😁😉
Na klar Du.
Nur um auf das eine Wort "Untersuchungsstellen" Bezug zu nehmen, zitierst du über 40 Textzeilen. Dazu kommt dann noch dein nicht gerade spärlicher "Anhang"
Kann passieren sorry 😉
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. August 2021 um 08:15:29 Uhr:
Wer 8 Monate den HU-Termin verschläft und dann den Fehler bei der Behörde sucht, sollte sich erst einmal an die eigene Nase fassen.
Ich sehe keinen Fehler bei der Behörde. Würde aber den Gedanken des Dienstes am Bürger durchaus begrüßen. Man darf nicht vergessen: Die Mitarbeiter in Behörden arbeiten für die Bürger...
Die Behörde hatte auch einige Zeit die abgelaufene HU zu bemängeln... hat sie jedoch nicht. Das mag kein Fehler sein (weil sie es nicht muss), jedoch hätte rechtzeitigeres Handeln den Schaden begrenzt.
Sorry, bin Beamter und betrachte meinen Dienst tatsächlich noch als Dienst für den Steuerzahler (also meinen Arbeitgeber).
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 31. August 2021 um 17:30:53 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. August 2021 um 08:15:29 Uhr:
Wer 8 Monate den HU-Termin verschläft und dann den Fehler bei der Behörde sucht, sollte sich erst einmal an die eigene Nase fassen.Ich sehe keinen Fehler bei der Behörde. Würde aber den Gedanken des Dienstes am Bürger durchaus begrüßen. Man darf nicht vergessen: Die Mitarbeiter in Behörden arbeiten für die Bürger...
Die Behörde hatte auch einige Zeit die abgelaufene HU zu bemängeln... hat sie jedoch nicht. Das mag kein Fehler sein (weil sie es nicht muss), jedoch hätte rechtzeitigeres Handeln den Schaden begrenzt.
Sorry, bin Beamter und betrachte meinen Dienst tatsächlich noch als Dienst für den Steuerzahler (also meinen Arbeitgeber).
Dienst am Bürger ja, aber keinen Kindergarten, bitte! Vielleicht sollten die Behörden die Ehemänner auch rechtzeitig auf den kommenden Hochzeitstag hinweisen. Die wissen schließlich wann der ist und dafür gibt es noch noch nicht einmal eine Plakette von Vater Staat, wo Mann ihn bequem ablesen kann. Wenn man ihn vergisst gibts zwar keine Flenspunkte, aber Bußgeld kostet es auch. Wie viele Ehekrisen könnten duch diesen kleinen Dienst am Bürger vermieden werden! 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 31. August 2021 um 19:54:08 Uhr:
Man muss nicht alles ins Lächerliche ziehen....
Stimmt. Alles nicht.😉 An wie viele Termine sollte der "Dienst am Bürger" denselben denn erinnern? 10? 20? 30? An alle? Und wieviel darf der Spaß denn kosten, Verwaltungsabläufe und Software auf diesen Erinnerungsdienst einzurichten?
Grüße vom Ostelch
Wenn du nicht liest, was ich schreibe...oder es nicht verstehst, kann ich dir auch nicht helfen.
Was es kosten soll? Natürlich soll es den Überzieher kosten, was nach BKat fällig wird. Der BKat sieht auch schon früher als nach 8 Monaten Konsequenzen vor...
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 31. August 2021 um 06:59:25 Uhr:
Das darf auch gern mit Gebühren belastet sein und sofern der Halter sich nicht rührt und die 8 Monate voll werden darf es auch gern den Punkt geben.
Sieht man es anders, so kassiert der Staat nach 4 Monaten ab, bevor der Terminvergesser noch auf die Idee kommt die HU machen zu lassen....
Natürlich wäre es heute technisch kein großes Problem, den Halter auf Überschreitungen der HU-Frist hinzuweisen.
Aber wenn die Behörde einmal eingebunden ist, muss sie im Zweifelsfall auch handeln. Wir hatten das ja parallel kürzlich im Thema zu den verkehrsunsicheren Fahrzeugen diskutiert.
Da die Fristüberschreitung bei der HU ein rechtswidriger Zustand ist, kann die Behörde den nicht einfach so dulden wenn sie davon Kenntnis hat. Streng genommen müsste also schon am ersten Tag der Fristüberschreitung der erste Brief in die Post gehen. Androhung einer Maßnahme, kostet 10,20 EUR nach Nummer 399. Selbst wenn man dann einen ganzen Monat Frist zum Nachweis der durchgeführten HU einräumen würde, käme am ersten Tag des zweiten Überziehungsmonats schon die Betriebsuntersagung (was kostet die inzwischen? Rund 50 Euro plus jede Menge Rennerei?).
Auch wenn man ausgesprochen kulant an die Sache herangeht:
- am ersten Tag des zweiten Überziehungsmonats einen "freundlichen Brief" für 10 Euro als Erinnerung
(dann trifft es keinen, der pünktlich zur HU war und einen Monat Zeit für die Nachkontrolle gebraucht hat)
- am ersten Tag des vierten Überziehungsmonats kostenpflichtige Androhung der BU per "gelbem Brief" (30 Euro?)
(trifft keinen, der nach dem ersten Brief innerhalb eines Monats bei der HU und ggf. innerhalb eines weiteren Monats zur NK war)
- nach 14 Tagen Betriebsuntersagung.
Dann sind wir weit davon entfernt, dass jemand für die Fristüberschreitung Punkte bekommen würde.
Im Gegenzug könnte man dann auch die (rechtlich IMNSHO eh nicht haltbaren) Aufschläge auf die HU-Kosten wieder abschaffen.
Aber wollen wir das alles wirklich?!
Ich wette, das Forum hier wäre voll von empörten Posts, wenn jemand sowas ernsthaft vorschlagen würde 😉