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Anhänger Tüv überschritten

Hallo an alle.
Seid 3Jahren ist unser Kofferanhänger der TÜV abgelaufen. Nun bemerkte es die Polizei und bekam Post über 8monate... der Kofferanhänger steht auf nem Privat Parkplatz für Werbezwecke Foliert.
Wird das geahndet? Punkt im Flensburg zu befürchten?
Kann ich das so in das Schreiben eintragen?
Vielen Dank an alle

76 Antworten

Hallo, LevKaan2002,

ob der Anhänger auf einem Privatparkplatz steht oder nicht, spielt im Grunde genommen keine Rolle, denn wenn er zugelassen ist, muss er zwingend immer einen aktuellen TÜV haben.

Somit musst Du mit einem Bußgeld und einem Flens - Punkt rechnen.

Solltest Du gegenüber der Bußgeldstelle oder der Polizei angeben, dass der Hänger dort zu Werbezwecken steht, kann es sogar sein, dass Du Probleme wegen einer unerlaubten Sondernutzung bekommst.

Anders sieht es aus, wenn man so einen Hänger z. B. in einer Scheune stehen hat und ihn nachweislich nur alle Jubeljahre mal nutzt. In so einem Fall kann man Glück haben und auf einen Sachbearbeiter der Bußgeldstelle stoßen, der einem glaubt, dass man nicht gesehen hat, dass die HU überfällig ist und dann Gnade vor Recht ergehen lässt.
Ein Freibrief ist so etwas allerdings in keinem Fall.

Viele Grüße,

Uhu110

Es gibt andere Verstöße, bei denen im Text extra steht "...in Betrieb genommen". Bei HU Überziehung steht das nicht. Also ist es völlig egal, ob der privat stand, oder benutzt wurde.

Er hat die HU mehr als 8 Monate überschritten, also gibt es einen Punkt und 60 Euro.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 25. Aug. 2021 um 00:51:21 Uhr:


Solltest Du gegenüber der Bußgeldstelle oder der Polizei angeben, dass der Hänger dort zu Werbezwecken steht, kann es sogar sein, dass Du Probleme wegen einer unerlaubten Sondernutzung bekommst.

Der TE schrieb, dass der Anhänger auf einem privaten Parkplatz steht. Da bekommt er ganz sicher kein Problem wegen einer unerlaubten Sondernutzung.

Grüße vom Ostelch

Anhörung im Bußgeldverfahren, steht beim Schreiben der Polizei
merkwürdig ist, Kraftomnibus mit Fahrgästen? das ist doch nur ein Kofferanhänger bis 750kg Adresse und Typenbezeichnung stimmen...
wollte nun nichts Ausfüllen, ist halt wirklich mit Werbung fürs Geschäft beklebt und steht auf dem Parkplatz (hof 10pkw) der Immobilienanlage Abgeschlossen und ein Reifen Platt.

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Wenn er zugelassen ist, muss er auch Tüv haben. Wenn er auf privatem Grund steht, kannst Du ihn auch abmelden.

Was sucht die Polizei auf einem Privatgrundstück? Das wäre für mich mal die primäre Frage. Sollte der abgelaufene TÜV von der Grundstücksgrenze nicht erkennbar gewesen sein ist zwar der TÜV weiterhin abgelaufen aber die Feststellung lief nicht korrekt.

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 25. Aug. 2021 um 08:32:26 Uhr:


merkwürdig ist, Kraftomnibus mit Fahrgästen? das ist doch nur ein Kofferanhänger bis 750kg

Erläutere bitte genauer.

Tatbestandsnummer usw.

Zitat:

@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:03:58 Uhr:


Was sucht die Polizei auf einem Privatgrundstück? Das wäre für mich mal die primäre Frage. Sollte der abgelaufene TÜV von der Grundstücksgrenze nicht erkennbar gewesen sein ist zwar der TÜV weiterhin abgelaufen aber die Feststellung lief nicht korrekt.

Müssen doch nur das Kennzeichen sehen, für den Rest reicht die Abfrage.

Angemeldet muss er gültige HU haben. Wie die Rennleitung drauf gekommen ist, spielt keine Rolle.

Zitat:

@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:03:58 Uhr:


Was sucht die Polizei auf einem Privatgrundstück? Das wäre für mich mal die primäre Frage. Sollte der abgelaufene TÜV von der Grundstücksgrenze nicht erkennbar gewesen sein ist zwar der TÜV weiterhin abgelaufen aber die Feststellung lief nicht korrekt.

Diese Frage ist für den TE völlig unerheblich.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:03:58 Uhr:


Was sucht die Polizei auf einem Privatgrundstück? Das wäre für mich mal die primäre Frage. Sollte der abgelaufene TÜV von der Grundstücksgrenze nicht erkennbar gewesen sein ist zwar der TÜV weiterhin abgelaufen aber die Feststellung lief nicht korrekt.

wenn er auf einem Parkplatz steht, der öffentlich zugänglich ist ...............

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 25. August 2021 um 08:32:26 Uhr:


Anhörung im Bußgeldverfahren, steht beim Schreiben der Polizei
merkwürdig ist, Kraftomnibus mit Fahrgästen? das ist doch nur ein Kofferanhänger bis 750kg Adresse und Typenbezeichnung stimmen...
wollte nun nichts Ausfüllen, ist halt wirklich mit Werbung fürs Geschäft beklebt und steht auf dem Parkplatz (hof 10pkw) der Immobilienanlage Abgeschlossen und ein Reifen Platt.

War meiner Meinung nach Zufall. Sind auf die Immobilienanlage gefahren, immerhin 10 Parkplätze, und dort ist denen der "platte" Anhänger aufgefallen. Bei uns werden auch Parkplätze an Wohnanlagen kontrolliert. Sehr oft werden dort Fahrzeuge abgestellt und "vergessen".

es ist ein Öffentlicher Privat-Parkplatz für Einwohner. nicht abgesperrt. Da stand der Hänger Jahre lang in Vergessenheit, da dieser nur für Werbung sorgte. Aber üblich Ungewissheit schützt im Land nicht vor Strafe. Ärgerlich wenn doch ein Punkt, wo ich gerade alle weg habe...
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG; 186.2.3 BKat

Ja das ist zwar ärgerlich, aber es nutzt nix.

Die Feststellung mit der Tatbestandsnummer ist zumindest korrekt.

Übrigens ist das nicht ohne Grund so, auch von Fahrzeugen die nur herumstehen geht eine gewisse Gefahr aus.
Bei vielen Kraftfahrzeugen ist das vor allem der Umweltaspekt.
Bei Anhängern, auch mit Werbetafeln/Koffern könnten es Gefahren mit vorstehenden Außenkanten, kippsicherheit usw. geben. Vier allem die mögliche Inbetriebnahme ist problematisch.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 25. August 2021 um 10:35:46 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 25. August 2021 um 10:03:58 Uhr:


Was sucht die Polizei auf einem Privatgrundstück? Das wäre für mich mal die primäre Frage. Sollte der abgelaufene TÜV von der Grundstücksgrenze nicht erkennbar gewesen sein ist zwar der TÜV weiterhin abgelaufen aber die Feststellung lief nicht korrekt.
wenn er auf einem Parkplatz steht, der öffentlich zugänglich ist ...............

Dieser Hinweis war bis auf den letzten Post nocht nicht so direkt beschrieben.

Zitat:

Diese Frage ist für den TE völlig unerheblich.

Für den abgelaufenen TÜV natürlich nicht. Für das zustandekommen des Ordnungswidrigkeitsverfahren sicherlich schon und da interessieren sich Richter vielfach schon dafür.😉

Zitat:

Müssen doch nur das Kennzeichen sehen, für den Rest reicht die Abfrage.

Stimmt. Die Ordnungsbehörde läuft immer mit einem Feldstecher rum um aus der Ferne TÜV-Plaketten zu überprüfen.😁

Da nun aber feststeht, dass der Parkplatz nicht eingefriedet war und somit öffentlich zugänglich, kann man diesen Aspekt zu den Akten legen.

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